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was dem katholischen Glauben und der sittlichen Reinheit
zuwider läuft“ Die Consequenzen zeigten sich nur
allzubald. Im Jahre 1856 errichteten nach einer allerhöchsten
Entschliessung v. 21. Mai 1856 der Vorsteher
der deutschen Ordensprovinz, P. Clemenz Faber, eine
Erziehungsanstalt zu Feldkirch, der Bischof von Linz
übernahm die Oberleitung des Gymnasiums am Freinberge,
die evangelischen Schulen in Ungarn, wiewohl
Privatschulen, wurden zur Annahme der Forderungen
der Regierung gezwungen.
Im Hinblick auf diese Zeitverhältnisse hatte der
Wiener Kaufmannsstand die Einrichtung einer Schule
angestrebt, welche, frei von jedem Glaubenszwange,
die Ausbildung junger Kaufleute im Sinne moderner,
liberaler Richtung zur Aufgabe haben, als Fachschule
von dem Olerus gänzlich unabhängig sein, weil, aus
freiwilligen Beiträgen erhalten, selbst dem Einflüsse der
ganz der Clerisei unterthänigen Regierung entrückt
sein sollte. Im Verwaltungsrathe hatten Protestanten
und Juden Sitz und Stimme, eine grosse Anzahl der
Stifter und Gründer hatte ihre Beitragsleistung an die
Bedingung geknüpft, den Grundsatz confessioneller
Gleichberechtigung statutarisch ausgesprochen zu wissen,
der Lehrplan Hess keiner dermalen Richtung
Raum, stellte Discipliuon auf, denen eine Behandlung
in kirchlichem Sinne unmöglich gegeben werden konnte.
Begreiflicher Weise machte nun die Regierung dem
Unternehmen Schwierigkeiten aller Art.
Nur mit Mühe erreichte der Verwaltungsrath die
Genehmigung der Statuten von Seite des Ministeriums
für Cultus und Unterricht ■ (mit Rescript vom 21. Oktober
1857, Z. 17.746), und erhielt gleichzeitig verschiedene
Instructionen, die Verwaltung und Organisation
betreffend. Mittlerweile hatte der Verwaltungsrath
unter dem Drucke dieser Umstände auf Grundlage
des von dem früheren Ausführungs-Comite ausgearbeiteten
Entwurfes, jedoch nicht ohne neuerliche, unter
Zuziehung von erprobten Schulmännern gepflogene