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Und so wie unsere besten Wünsche dem Erblühen und Ge
deihen dieses Unternehmens zur Seite stehen, wird die Regierung
immer bereit sein, demselben jede in ihrer Macht liegende Unter
stützung zu gewähren. Mit ganz besonderer Freude aber erfüllt
es mich, Ihnen verkünden zu können, dass Seine Majestät, ge
wohnt. allen Bestrebungen, die auf das Glück und die Wohlfahrt
Ihrer Völker Einfluss nehmen. Allerhöchst Ihrer Beachtung zu
würdigen, auch der unter so dankenswerthen Bemühungen ent
standenen ^Handels-Akademie Allerhöchst Ihre volle Aufmerksam
keit zuzuwenden geruhten und als einen Beweis der Allerhöchsten
Anerkennung sich allergnädigst bestimmt gefunden haben . dem
um das Entstehen und die Förderung dieser Anstalt so sehr ver
dienten Präsidenten des seine Anstrengungen theilenden Verwal-
tungsrathes Herrn Friedrich von S c h e y den Orden der eisernen
Krone dritter Classe und dem Verwaltungsraths-Mitgliede Herrn
Bernhard Wilhelm 0h ligs, welcher die erste Idee zur Errichtung
dieses Lehiinstitutes aurtasste und ihr Eingang' zu verschaffen
wusste, das goldene Verdienstkreuz mit der Krone zu verleihen.
Es gewährt mir ein grosses Vergnügen, diese bleibenden
Merkmale der Allerhöchsten Gnade den beiden genannten Herren
hiermit unter Beifügung meines herzlichsten Glückwunsches über
geben zu können.“
Der Herr Präsident v. Schey antwortete hierauf
mit Dankesworten, die ihm gewordene Auszeichnung
als eine Anerkennung für seine Collegen bezeichnend.
Mit dieser Rede war die eigentliche Festlichkeit zu
Ende, nach welcher die geladenen Gäste die Hörsäle,
Bibliothek, das Mustercomptoir, Laboratorium, die na
turhistorischen, die Waaren- und Muster-Sammlungen
besichtigten. 48 )
H.
Von 1862—71.
Die Einrichtung der Wiener Handels-Akademie,
der Ruf ihrer Lehrkräfte gaben der Anstalt ein er
höhtes Ansehen. Die Zuhörer strömten alljährlich aus
allen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie
in von Jahr zu Jahr steigender Anzahl herbei. Die
Errichtung ähnlicher Institute in den Provinzen, die
48 ) Die Raumvertheilung ist ersichtlich aus der Beilage Nr. XII.