D er Künstlerbund Hagen richtet an Euer
Hochwohlgeboren die ergebenste Bitte,
durch Ihren Beitritt als »Kunstfreund«
seine Bestrebungen freundlichst zu fördern.
AUSZUG
aus den Satzungen des Künstlerbundes Hagen:
§ 12. Kunstfreunde zahlen einen jährlichen
Beitrag von 20 Kronen. Von diesen Beiträgen
werden nach Abzug von 20 Prozent für die
Bundeskasse Werke auf den Ausstellungen ge
kauft und unter den Kunstfreunden verteilt.
§ 13. Kunstfreunde werden zu den Eröffnungen
der Ausstellungen eingeladen.