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gebene Voraussetzung — alles geschehen ist, auch die Gegner des Projectes zu
versöhnen. Der zu einer ganz respectablen Anlage vergrößerte Resselpark vor
der Technik, die Erhaltung eines beträchtlichen Theiles der Anlagen am rechten
Wienufer gegenüber dem Stadtparke sind nicht hoch genug zu schätzende
Verdienste des leitenden Architekten. Sie entschädigen uns wenigstens einigermaßen
für die gräulichen Devastierungen, die ein großer Theil der schönen
Wienanlagen, von der ehemaligen Elisabethbrücke abwärts, erleiden musste.
Freilich aber kann man sich auch heute des Gedankens nicht erwehren, ob denn
dergleichen nöthig war; ob nicht eine Lösung, wie sie längst des Stadtparkes
ausgeführt wird, nicht schon von der Elisabethbrücke angefangen hätte angelegt
und so ein weit größerer Theil des alten, herrlichen Landschaftsbildes
uns hätte erhalten werden können? Warum wurde die Bahn nicht in ihrem
ganzen Verlaufe unterirdisch geführt und der alte Wienfluss von der Elisabethbrücke
abwärts — so gebettet, wie jetzt längst des Stadtparkes an seinem Ufer
die unersetzliche, alte Parkanlage, in das Ganze miteinbezogen ?
Ein bemeikenswerthes Detail bildet auch die Studie über die Wiederaufstellung
der Figuren der ehemaligen Elisabethbrücke (Titelkopf unseres Heftes)
längst des Bahneinschnittes zwischen niederen Taxushecken als ähnlicher perspectivischer
Vordergrund der Karlskirche wie vordem; ein weiteres Detail die
Studie des Architekten Krieghammer zur Brücke zwischen Penzing und Hietzing,
den Beginn der künftigen Wienflusseinwölbung markierend (Fig. 7).
Die Textfigur 6 zeigt uns den Regulierungsplan für einzelne Theile von
Breitensee und Penzing im XIII. Bezirke, im Anschlüsse an die Voiortelinie
der Stadtbahn zwischen den Stationen Ottakring und Penzing gedacht. Von der
Station Ottakring bis zur Haltestelle Breitensee läuft die Bahn im Tunnel, dann
bis zur Goldschlagstraße im offenen Einschnitte und übersetzt als Hochbahn die
Linzeistraße. Die Übersetzung der die Schmelz nördlich begrenzenden Gablenzgasse
eifolgt mittelst einer Rampe und Brücke über die Station Ottakring. Hier
ist auch die richtige Stelle für die Anlage eines sternförmigen Verkehrsplatzes.
Durch die Jubiläumsstiftung gegründete Volkswohnungen sind hier im Entstehen
begriffen; in der Nähe derselben die Anlage eines von Häusern direct umschlossenen
staubfreien öffentlichen Gartens. Leider erfährt die organische Ausgestaltung dieses
Stadttheiles eineBeschränkung durch die vom Kriegsärar angekauften großen Gebiete
für zwei mächtige Kasernenanlagen und eine Cadettenschule von 140?« Frontlänge,
welche Gebiete noch dem früher projectierten Blocksystem entsprechen.
Als weitere, Manches versprechende Zukunftsbilder sind hier noch zu erwähnen:
Das Project eines öffentlichen Parkes durch die künftige Auflassung und
Erweiterung des Penzinger Friedhofes, das Project einer Brücke über die Westbahn
mit zwei seitlichen Rampen nach Penzing hinab, das Project eines Boulevards
über den einzuwölbenden Ameisbach mit krummliniger Straßenführung
und Parkanlagen. Das besprochene Gebiet liegt noch in jener Zone, wo eine Verbauung
mit Parterre und drei Stockwerken gestattet ist, und dient so hauptsächlich
zur Errichtung von Miethäusern.
In der gleichen Zone liegt auch das in Fig. 8 dargestellte Gebiet im XL Bezirk,
zwischen der Simmeringer Hauptstraße, der Schlachthaus- und Staatseisenbahn.
Auch hier musste auf die Ausschaltung größerer Complexe (für das
Brauhaus und einige Fabriken) Rücksicht genommen und wegen der leichteren
Durchführbarkeit der Zug mehrerer bestehenden, kleinen Gassen beibehalten
werden. Die Hauptadern dieses Gebietes sind: Eine sanft geschwungene, 26/«
breite Alleestraße, die von der Hauptstraße abzweigt und durch den Damm der
Staatseisenbahn nach Kaiser-Ebersdorf führt, sowie eine zweite solche Straße längst
dieses Dammes. Die hier projectierten Parkanlagen umfassen einen langen
Streifen längst des Dammes und zwei Flächen, die sich an die gekrümmte Mittelstraße
anschließen.
Während die Gebiete Fig. 6 und 8 keine großen Terrainschwierigkeiten
aufweisen und für geschlossene Verbauung bestimmt sind, zeigt Fig. 9 einen
Regulierungsplan für ein Gebiet mit stark coupiertem Terrain, das für eine offene
Bauweise, also für villenartige Verbauung (freistehende Wohnhäuser mit Parterre
und höchstens zwei Stockwerken) bestimmt ist. Es ist dies ein Theil des Krottenbachthaies
im XIX. Bezirk, jener Einsenkung zwischen Sievering und Pötzleinsdorf,
in welcher der Krottenbach, einer der großen Wildbäche des Wiener
Gemeindegebietes, von Neustift am Walde nach Döbling fließt. Es besteht die Absicht,
die Einwölbung des Krottenbaches, welche vom Döblinger Friedhofe abwärts bereits
durchgeführt ist, auch im oberen Theile auszuführen und dann die Krottenbachstraße
als 22 m breite Alleestraße bis Neustift am Walde und Salmannsdorf fortzusetzen.
Hierdurch werden diese ländlichen, höchst reizvoll am Wienerwalde
liegenden Gebiete dem Verkehre und damit einer besseren Verwendung zu Wohnzwecken
erschlossen werden. Auf Grund einer sorgfältigen Terrainaufnahme
wurden die, die 65 r« hohe Thallehne erklimmenden Straßen, dem Terrain folgend,
mit ausnahmsweisen Maximalsteigungen von d-^lo projectiert. Dabei ergab sich
eine krummlinige, serpentinenartige Straßenführung, die der malerischen Villenverbauung
nur von Vortheil sein kann. Die Anlage von öffentlichen Gärten dort,
wo der Bach heute die größten Windungen macht und an den wichtigsten Aussichtspunkten,
Vorgärten mit mindestens 5 m Tiefe, ja bei dem projectierten Park
nächst der heutigen »Galleranlage« sogar von mindestens 20?« Tiefe, damit die
Blicke auf den Kahlenberg und Hermannskogel nicht verbaut werden können, werden
das Gesammtbild dieser Villenstadt der Zukunft auf das beste ergänzen.
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Wenn wir, solcherart in die Einzelheiten mit ihren zahlreichen Schwierigkeiten
eingeweiht, die hier vorliegenden Studien und Entwürfe zur Wiener Stadtregulierung
mit vorurtheilslosem, gerechten Blicke überschauen, werden wir der
Größe des künstlerischen Könnens und technischen Wissens, in deren wechselseitiger
Durchdringung das Gelingen jedes Solchen Werkes allein verbürgt ist,
unsere volle Achtung bezeugen müssen, gewiss, dass auch die Zukunft dereinst
unser Urtheil ratificieren wird.
Im April rSgg. v. Felde gg.