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MAK

Full text : Sowjet-russische Ausstellung

eingeräumt  wurden.  Es  sind  dies:  Außenpolitik,
Kriegswesen,  Außenhandel,  Verkehrswesen,  Finanzen,
Verwaltung  der  Großindustrie  u.  s.  w.  Die  Bundesgesetze ­
  müssen  vom  Zentralexekutivkomitee  angenommen ­
  werden,  das  aus  zwei  Kammern  besteht,
deren  eine  aus  je  fünf  Vertretern  jeder  Bundesrepublik ­
  und  autonomen  Republik  und  je  einem  Vertreter ­
  der  autonomen  Distrikte  gebildet  wird.  Auf
diese  Weise  sind  die  Interessen  der  kleinen  Völker
in  der  Bundesgesetzgebung  auch  formell  gesichert.
Die  Sowjetunion  ist  ein  Rätestaat.  Gesetzgebende
und  vollziehende  Gewalt  sind  vereinigt.  Das  aktive
und  passive  Wahlrecht  steht  allen  über  18  Jahren
alten  Einwohnern  der  Sowjetunion  (Männer  und
Frauen,  Bürger  und  Ausländer)  zu,  die  produktive
Arbeit  leisten.  Vom  Wahlrecht  ausgeschlossen  sind
nur  Personen,  die  zu  Erwerbszwecken  Lohnarbeit
verwenden,  ehemalige  Geistliche  aller  Konfessionen,
Angestellte  der  zaristischen  Ochrana  u.  s.  w.,  im
ganzen  bei  den  letzten  Sowjetwahlen  in  der
R.  S.  F.  S.  R.  564.550  Personen.  (Siehe  Tafeln  über
das  Wahlrecht  und  den  Entzug  derselben.)
Die  Grundzellen  des  Sowjetstaates  sind  die  Dorfund
  Stadtsowjets  mit  den  von  ihnen  gewählten
Exekutivkomitees.  Die  Delegierten  derselben  bilden
die  Gouvernementssowjetkongresse,  die  die  Gouvernementsvollzugskomitees ­
  und  Delegierte  zu  den
Sowjetkongressen  der  Bundesrepubliken  wählen.
Diese  Kongresse  setzen  ihrerseits  die  Zentralexekutivkomitees ­
  der  Bundesrepubliken  ein  und  delegieren
ihre  Vertreter  zum  Rätekongreß  der  Sowjetunion.
In  der  Zwischenzeit  zwischen  den  Tagungen  derselben ­
  ist  das  vom  Rätekongreß  gewählte  Zentralexekutivkomitee ­
  mit  seinen  zwei  Kammern  (Bundesrat
  und  Nationalitätenrat),  beziehungsweise  das
Präsidium  der  beiden  Kammern  das  oberste  Vertretungsorgan ­
  der  Sowjetunion,  dem  der  Rat  der
Volkskommissare  (die  Regierung)  untergeordnet
ist.  Das  Zentralexekutivkomitee  wird  durch  seine  sechs
Präsidenten  (jeder  Präsident  des  Zentralexekutivkomitees ­
  einer  der  sechs  Bundesrepubliken)  repräsentiert. ­
  (Siehe  schematische  Darstellungen  über  die
Organisation  des  Sowjetsystems.)
Charakteristische  Ergänzungen  des  Sowjetsystems
sind  die  Beteiligung  der  Gewerkschaften  an  den
            
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