eingeräumt wurden. Es sind dies: Außenpolitik,
Kriegswesen, Außenhandel, Verkehrswesen, Finanzen,
Verwaltung der Großindustrie u. s. w. Die Bundesgesetze
müssen vom Zentralexekutivkomitee angenommen
werden, das aus zwei Kammern besteht,
deren eine aus je fünf Vertretern jeder Bundesrepublik
und autonomen Republik und je einem Vertreter
der autonomen Distrikte gebildet wird. Auf
diese Weise sind die Interessen der kleinen Völker
in der Bundesgesetzgebung auch formell gesichert.
Die Sowjetunion ist ein Rätestaat. Gesetzgebende
und vollziehende Gewalt sind vereinigt. Das aktive
und passive Wahlrecht steht allen über 18 Jahren
alten Einwohnern der Sowjetunion (Männer und
Frauen, Bürger und Ausländer) zu, die produktive
Arbeit leisten. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
nur Personen, die zu Erwerbszwecken Lohnarbeit
verwenden, ehemalige Geistliche aller Konfessionen,
Angestellte der zaristischen Ochrana u. s. w., im
ganzen bei den letzten Sowjetwahlen in der
R. S. F. S. R. 564.550 Personen. (Siehe Tafeln über
das Wahlrecht und den Entzug derselben.)
Die Grundzellen des Sowjetstaates sind die Dorfund
Stadtsowjets mit den von ihnen gewählten
Exekutivkomitees. Die Delegierten derselben bilden
die Gouvernementssowjetkongresse, die die Gouvernementsvollzugskomitees
und Delegierte zu den
Sowjetkongressen der Bundesrepubliken wählen.
Diese Kongresse setzen ihrerseits die Zentralexekutivkomitees
der Bundesrepubliken ein und delegieren
ihre Vertreter zum Rätekongreß der Sowjetunion.
In der Zwischenzeit zwischen den Tagungen derselben
ist das vom Rätekongreß gewählte Zentralexekutivkomitee
mit seinen zwei Kammern (Bundesrat
und Nationalitätenrat), beziehungsweise das
Präsidium der beiden Kammern das oberste Vertretungsorgan
der Sowjetunion, dem der Rat der
Volkskommissare (die Regierung) untergeordnet
ist. Das Zentralexekutivkomitee wird durch seine sechs
Präsidenten (jeder Präsident des Zentralexekutivkomitees
einer der sechs Bundesrepubliken) repräsentiert.
(Siehe schematische Darstellungen über die
Organisation des Sowjetsystems.)
Charakteristische Ergänzungen des Sowjetsystems
sind die Beteiligung der Gewerkschaften an den