Tagung des Zentralexekutivkomitees beschloß die
weitere Verkürzung des Arbeitstages auf sieben
Stunden,
Die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits
kodex wird schärfstens kontrolliert- Es ist dies eine
der Hauptaufgaben der Gewerkschaften und der
Betriebsräte, Verletzungen der sozialpolitischen
Gesetzgebung ziehen strafrechtliche Verfolgung nach
sich. Wie wirksam die Kontrolle ist, geht daraus
hervor, daß sich die durchschnittliche tägliche
Arbeitszeit im Jahre 1926 auf 7'5 Stunden belief
(weniger als acht Stunden wegen der geringeren
Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Industrie
zweigen,
Die Sozialversicherung der Sowjetunion umfaßt
folgende Zweige: Krankenversicherung, Invaliden
versicherung, Hinterbliebenenversicherung und Ar
beitslosenversicherung. Die Kosten der Versicherung
werden zur Gänze von dem Unternehmen getragen.
Jeder Angestellte und Arbeiter gilt mit dem Tage
seines Arbeitsantrittes als versichert. Die Zahl der
Versicherten ist seit 1924/25 von 6,720.000 auf
8,900.000 gestiegen. Viel rascher steigen die Auf
wendungen für die Zwecke der Sozialversicherung,
seit 1924/25 von 427 auf 832 Millionen Rubel. (Siehe
Tafel.)
Einer der interessantesten Zweige der sowjetistischen
Sozialpolitik ist die Verwaltung der berühmten Kur
orte in der Krim, im Kaukasus u. s. w. Die Sozial
versicherung ermöglicht es, daß 50‘3 Prozent aller
Kurgäste Arbeiter, 31 Prozent Angestellte sind.
(Siehe Tafel.) Die Zarenschlösser am Schwarzen
Meere sind heute die bekanntesten Arbeitersanatorien
der Sowjetunion.
Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten Fragen
der Sozialpolitik der Sowjetunion. Die mit unge
heurer Raschheit vor sich gehende Vergrößerung
der wichtigsten Städte sowie der Ausfall der Bau
arbeiten während der Jahre des Krieges haben eine
drückende W ohnungsnot hervorgerufen. Gegenwärtig
ist die Bautätigkeit eine überaus rege, wenn auch
noch lange nicht genügend, um die Wohnungsnot
zu beseitigen. Allein im Jahre 1926 wurden
2,930.000 Quadratmeter Wohnfläche geschaffen« Für
diesen Zweck wurden 350,000.000 Rubel aufgewendet.
17