Holzindustrie Stoelcker K.-G., Ettenheim / Baden
Fernsprecher: 230 Drahtwort: Holzindustrie
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote sind als Anerbieten einer Kaufgelegenheit anzusehen und daher, wenn nicht
ausdrücklich besonders vereinbart ist, freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der
Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor; sie sind auf Verlangen unverzüglich zurück
zusenden.
2. Auftragserteilung. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich, wenn sie nicht seitens der
Lieferfirma abgelehnt werden. Die widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbe
stätigung wird als ausdrückliches Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen
angesehen. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Lieferers.
3. Lieferung vonSißmöbeln erfolgt (mit Ausnahme von Tischen, Bänken, Garderöbeständern,
Küchenstühlen, Gartenstühlen und den Wohnzimmerstühlen des Sonderprospektes sowie
allen Lieferungen ab auswärtiger Auslieferungslager) ab Rm. 100.— Rechnungswert
nach folgenden Richtlinien:
1. Die entstehenden Frachtkosten sind in jedem Falle vom Empfänger zu bezahlen.
2. Die Frachtkosten bis Empfangsbahnhof werden nach dem Frachtgutsatz bei jeder
Rechnung am Schlüsse des Endbetrages abgesetjt.
3. Rollgebühren und sonstige Nebenspesen werden nicht vergütet.
4. Die durch Eilgut oder Expreßgutsendung entstehenden Mehrkosten gehen zu
Lasten des Empfängers.
5. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers
auch bei frachtfreier Lieferung.
Versidierung gegen Transportschäden erfolgt zu Lasten des Bestellers.
Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
Lieferung an dem Lieferer unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des
Betrages oder unter Nachnahme als Wertsendung. Ist dies nicht erwünscht, so sind von
dem Besteller bei Erteilung des Auftrages Referenzen aufzugeben.
Kleine Abweichungen in Form und Farbe sind dem Lieferer Vorbehalten,
ln früheren Prospekten abgebildete ältere Modelle werden nur hergestellt, solange der
Teilfabrikate-Vorrat reicht. Lieferungsmöglichkeit und Preis wird auf Anfrage mitgeteilt.
Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen,
sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt
werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
4. Lieferzeit. Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bzw. rest
losen Klarstellung des Auftrages bis zur Absendung der Ware vom Werk oder Aus
lieferungslager des Lieferers; ihre Einhaltung setjt die Erfüllung der Vertragspflichten
des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen und den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.
Unvorhergesehene Hindernisse — gleichviel, ob sie in dem Werk des Lieferers selbst
oder bei seinem Unterlieferanten eintreten — wie: Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesent
licher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebs
störungen, Verzögerungen bei der Beförderung entbinden, soweit diese Hindernisse
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Ein
fluß sind, den Lieferer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferzeit
wird in solchen Fällen angemessen verlängert, wenn nicht die Lieferung überhaupt von
der Lieferfirma abgelehnt wird. Teillieferungen, deren jede als besonderes Geschäft im
Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anzusehen ist, sind auf Kosten des
Bestellers gestattet. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht
zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferungsverzuges ein
treten. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung der Lieferzeitüberschreitung be
steht nicht.
5. Verpackung. Die handelsübliche Verpackung ist frei und wird daher nicht besonders
in Rechnung gestellt. Wird bessere Verpackung (Lattenverschlag oder dgl.) gewünscht,
so wird diese gesondert berechnet.
6. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen beim
Lieferer schriftlich eingereicht sind; sie berechtigen keineswegs zur Zurückhaltung der
Zahlung. Etwaige Schäden durch Bahnversand müssen auf dem Frachtbrief bahnseitig
bestätigt sein, wenn Ersagansprtiche an die Eisenbahn gestellt werden müssen. Wird