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Volltext: Bombenstabil - Wohnzimmer-Stühle, Wirtschafts-Tische

keineswegs zur Zurflckhaltung der Zahlung. Etwaige Schäden durch 
Bahnversaud müssen auf dem Frachtbrief bahnseitig bestätigt sein, 
wenn Ersatzansprüche an die Eisenbahn gestellt werden müssen. 
Wird eine Beanstandung vom Lieferer als berechtigt anerkannt, 
dann steht ihm das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß 
herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Irgendwelche andere 
Ersatzansprüche, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung, 
Schadenersatz oder Deckungskauf werden nicht anerkannt. Rück 
sendung beanstandeter Ware ohne ausdrückliche Genehmigung des 
Lieferers'ist nicht gestattet. 
Oer im Frachtbrief enthaltene Vermerk: „man 
gelhaft verpaokt” ist bahnamtlioh vorpeschrie- 
ben und daher kein Grund, sich bei etwaigen Be 
schädigungen darauf ZU berufen Bei unberechtigten 
Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können 
die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden. 
7. Preise. Die Preise verstehen sich in Reichsmark. 
8. Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen haben zu erfolgen: 
In 10 Tagen ab Rechnungstag mit 2% Skonto oder in 30 
Tagen ab Rechnungstag netto- Bei Voreinsendung des 
Betrages oder Nachnahme werden 3 % gewährt. 
Abzüge irgendwelcher Art (Porti usw.) sind nioht gestattet. 
Akzeptzahlung gilt nicht als Barzahlung. 
Reichsbankfähige Wechsel mit einer Laufzeit nicht über drei Monate 
werden vorbehaltlich guter Unterschriften innerhalb 30 Tagen ab 
Rechnungstag in Zahlung genommen ; Diskontspesen — minde 
stens Reichsbankdiskontsatz — für die über 60 Tage hinausgehende 
Laufzeit gehen zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung werden 
unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in 
Höhejvon 2 °/ 0 über dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz berechnet. 
9. Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum Eingang des 
gesamten Rechnungsbetrages aus der Bestellung Eigentum des Lie 
ferers. Schuldet der Besteller aus der sonstigen Geschäftsbeziehung 
zu dem Lieferer noch etwas oder entsteht bis zum Eingang des ge 
samten Rechnungsbetrages aus der Bestellung eine neue Forderung, 
so bleibt das Eigentum bis zur Tilgung auch dieser Forderung Vor 
behalten. Verkauft der Besteller die Ware an einen Dritten, so werden 
hiermit die entstehenden Forderungsrechte schon jetzt an den Lieferer 
abgetreten. Diese Abtretung erfolgt nur zur Sicherung des Lieferers 
uadiberührt die Zahlungspflicht des Bestellers nicht, es sei denn, daß 
der .Lieferer von dem Schuldner der abgetretenen Forderung befrie 
digt worden ist. Der Abtretende ist'verpflichtet, die eingezogenen 
Beträge unverzüglich an den Lieferer abzuiühren und sich jeder an 
deren Verfügung darüber zu enthalten. Wenn der Besteller später 
seine Verbindlichkeiten dem Lieferer gegenüber nicht oder nicht 
pünktlich erfüllt, in unzulässiger Weise auf die Sache einwirkt, oder 
wenn dem Lieferer nach Abschluß Tatsachen bekannt werden, welche 
die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere 
wenn Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen in dessen Ver 
mögen vorgekommen sind, so hat der Lieferer nach seiner Wahl ohne 
Fristsetzung das Recht, entweder die Ware herauszuverlangen, ohne 
daß er dadurch seiner Ansprüche auf Befriedigung wegen der Kauf 
preisforderung verlustig geht, oder ganz oder teilweise vom Vertrag 
zurückzutreten. Der Besteller ist verpflichtet Pfändungen dem Lieferer 
gehöriger Waren oder diesem abgetretener Forderungen dem Lieferer 
sogleich anzuzeigen. Der Besteller trägt die Kosten einer Intervention 
und hat sie auf Verlangen vorzulegen. 
Treten in den Verhältnissen des Bestellers Umstände ein, die eine 
wesentlich andere Beurteilung der Kreditlage bedingen, als sie sich 
nach den seitherigen Kreditunterlagen ergab, dann werden seine lau 
fenden Verpflichtungen sofort fällig. 
Falls Käufer mit einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise 
in Rückstand ist oder den vorstehenden Verpflichtungen zuwider 
handelt, ist der Lieferer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten 
und ohne gerichtliche Maßnahme selbst, oder durch einen Beauf 
tragten, die gelieferte W T arc zur Abholung zu bringen, gleichviel wo 
sich diese befindet, kraft einer unwiderruflichen Erlaubnis, die hier 
durch erteilt ist. Eine verbotene Eigenmacht oder eine Verletzung des 
Hausrechts ist hierin nicht gelegen. Geleistete Zahlungen werden in 
einer Höhe zurückerstattet, die sich nach Abzug einer angemessenen 
Leihgebühr und Minderwert der Ware ergibt. 
Der Käufer kann die Ware ergänzen oder vervollständigen, wobei 
aber die so gewonnenen Fertigerzeugnisse unter gleichen* Bedin 
gungen wie vor Eigentum des Lieferers verbleiben. 
10. Vertretervollmacht. Die Vertreter der Lieferer 
sind nicht berechtigt, ohne Vorbehalt der Zustimmung des 
Lieferers Zugeständnisse im Preis oder in den sonstigen 
Bedingungen zu machen. Ebenso sind die Vertreter 
ohne ausdrückliche schriftliche, Genehmigung 
nicht zum Inkasso ermächtigt. Zahlung der 
Rechnungen hat daher nur an die Lieferfirma 
zu erfolgen. 
11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich Lie 
ferung und Zahlung, örtlich und sachlich, für alle aus dem Vertrags 
verhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, 
auch für Wechselklagen, gilt der Hauptsitz des Lieferers in jedem 
Falle als vereinbart.
	        
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