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Full text : Bombenstabil - Wohnzimmer-Stühle, Wirtschafts-Tische

keineswegs  zur  Zurflckhaltung  der  Zahlung.  Etwaige  Schäden  durch
Bahnversaud  müssen  auf  dem  Frachtbrief  bahnseitig  bestätigt  sein,
wenn  Ersatzansprüche  an  die  Eisenbahn  gestellt  werden  müssen.
Wird  eine  Beanstandung  vom  Lieferer  als  berechtigt  anerkannt,
dann  steht  ihm  das  Recht  zu,  die  Ware  entweder  ordnungsgemäß
herzustellen  oder  Ersatzlieferung  zu  leisten.  Irgendwelche  andere
Ersatzansprüche,  insbesondere  solche  auf  Wandlung,  Minderung,
Schadenersatz  oder  Deckungskauf  werden  nicht  anerkannt.  Rücksendung ­
  beanstandeter  Ware  ohne  ausdrückliche  Genehmigung  des
Lieferers'ist  nicht  gestattet.
Oer  im  Frachtbrief  enthaltene  Vermerk:  „mangelhaft ­
  verpaokt”  ist  bahnamtlioh  vorpeschrieben
  und  daher  kein  Grund,  sich  bei  etwaigen  Beschädigungen ­
  darauf  ZU  berufen  Bei  unberechtigten
Mängelrügen,  die  umfangreiche  Nachprüfungen  verursachen,  können
die  Kosten  der  Prüfung  dem  Besteller  in  Rechnung  gestellt  werden.
7.  Preise.  Die  Preise  verstehen  sich  in  Reichsmark.
8.  Zahlungsbedingungen.  Die  Zahlungen  haben  zu  erfolgen:
In  10  Tagen  ab  Rechnungstag  mit  2%  Skonto  oder  in  30
Tagen  ab  Rechnungstag  netto-  Bei  Voreinsendung  des
Betrages  oder  Nachnahme  werden  3  %  gewährt.
Abzüge  irgendwelcher  Art  (Porti  usw.)  sind  nioht  gestattet.
Akzeptzahlung  gilt  nicht  als  Barzahlung.
Reichsbankfähige  Wechsel  mit  einer  Laufzeit  nicht  über  drei  Monate
werden  vorbehaltlich  guter  Unterschriften  innerhalb  30  Tagen  ab
Rechnungstag  in  Zahlung  genommen  ;  Diskontspesen  —  mindestens ­
  Reichsbankdiskontsatz  —  für  die  über  60  Tage  hinausgehende
Laufzeit  gehen  zu  Lasten  des  Käufers.  Bei  verspäteter  Zahlung  werden
unter  Vorbehalt  der  Geltendmachung  eines  weiteren  Schadens  Zinsen  in
Höhejvon  2  °/ 0  über  dem  jeweiligen  Reichsbankdiskontsatz  berechnet.
9.  Eigentumsvorbehalt.  Die  Ware  bleibt  bis  zum  Eingang  des
gesamten  Rechnungsbetrages  aus  der  Bestellung  Eigentum  des  Lieferers. ­
  Schuldet  der  Besteller  aus  der  sonstigen  Geschäftsbeziehung
zu  dem  Lieferer  noch  etwas  oder  entsteht  bis  zum  Eingang  des  gesamten ­
  Rechnungsbetrages  aus  der  Bestellung  eine  neue  Forderung,
so  bleibt  das  Eigentum  bis  zur  Tilgung  auch  dieser  Forderung  Vorbehalten. ­
  Verkauft  der  Besteller  die  Ware  an  einen  Dritten,  so  werden
hiermit  die  entstehenden  Forderungsrechte  schon  jetzt  an  den  Lieferer
abgetreten.  Diese  Abtretung  erfolgt  nur  zur  Sicherung  des  Lieferers
uadiberührt  die  Zahlungspflicht  des  Bestellers  nicht,  es  sei  denn,  daß
der  .Lieferer  von  dem  Schuldner  der  abgetretenen  Forderung  befriedigt ­
  worden  ist.  Der  Abtretende  ist'verpflichtet,  die  eingezogenen
Beträge  unverzüglich  an  den  Lieferer  abzuiühren  und  sich  jeder  anderen ­

  Verfügung  darüber  zu  enthalten.  Wenn  der  Besteller  später
seine  Verbindlichkeiten  dem  Lieferer  gegenüber  nicht  oder  nicht
pünktlich  erfüllt,  in  unzulässiger  Weise  auf  die  Sache  einwirkt,  oder
wenn  dem  Lieferer  nach  Abschluß  Tatsachen  bekannt  werden,  welche
die  Zahlungsfähigkeit  des  Bestellers  in  Frage  stellen,  insbesondere
wenn  Wechselproteste  oder  Zwangsvollstreckungen  in  dessen  Vermögen ­
  vorgekommen  sind,  so  hat  der  Lieferer  nach  seiner  Wahl  ohne
Fristsetzung  das  Recht,  entweder  die  Ware  herauszuverlangen,  ohne
daß  er  dadurch  seiner  Ansprüche  auf  Befriedigung  wegen  der  Kaufpreisforderung ­
  verlustig  geht,  oder  ganz  oder  teilweise  vom  Vertrag
zurückzutreten.  Der  Besteller  ist  verpflichtet  Pfändungen  dem  Lieferer
gehöriger  Waren  oder  diesem  abgetretener  Forderungen  dem  Lieferer
sogleich  anzuzeigen.  Der  Besteller  trägt  die  Kosten  einer  Intervention
und  hat  sie  auf  Verlangen  vorzulegen.
Treten  in  den  Verhältnissen  des  Bestellers  Umstände  ein,  die  eine
wesentlich  andere  Beurteilung  der  Kreditlage  bedingen,  als  sie  sich
nach  den  seitherigen  Kreditunterlagen  ergab,  dann  werden  seine  laufenden ­
  Verpflichtungen  sofort  fällig.
Falls  Käufer  mit  einer  vereinbarten  Teilzahlung  ganz  oder  teilweise
in  Rückstand  ist  oder  den  vorstehenden  Verpflichtungen  zuwiderhandelt, ­
  ist  der  Lieferer  berechtigt,  vom  Kaufvertrag  zurückzutreten
und  ohne  gerichtliche  Maßnahme  selbst,  oder  durch  einen  Beauftragten, ­
  die  gelieferte  W T arc  zur  Abholung  zu  bringen,  gleichviel  wo
sich  diese  befindet,  kraft  einer  unwiderruflichen  Erlaubnis,  die  hierdurch ­
  erteilt  ist.  Eine  verbotene  Eigenmacht  oder  eine  Verletzung  des
Hausrechts  ist  hierin  nicht  gelegen.  Geleistete  Zahlungen  werden  in
einer  Höhe  zurückerstattet,  die  sich  nach  Abzug  einer  angemessenen
Leihgebühr  und  Minderwert  der  Ware  ergibt.
Der  Käufer  kann  die  Ware  ergänzen  oder  vervollständigen,  wobei
aber  die  so  gewonnenen  Fertigerzeugnisse  unter  gleichen*  Bedingungen ­
  wie  vor  Eigentum  des  Lieferers  verbleiben.
10.  Vertretervollmacht.  Die  Vertreter  der  Lieferer
sind  nicht  berechtigt,  ohne  Vorbehalt  der  Zustimmung  des
Lieferers  Zugeständnisse  im  Preis  oder  in  den  sonstigen
Bedingungen  zu  machen.  Ebenso  sind  die  Vertreter
ohne  ausdrückliche  schriftliche,  Genehmigung
nicht  zum  Inkasso  ermächtigt.  Zahlung  der
Rechnungen  hat  daher  nur  an  die  Lieferfirma
zu  erfolgen.
11.  Als  Erfüllungsort  und  Gerichtsstand  bezüglich  Lieferung ­
  und  Zahlung,  örtlich  und  sachlich,  für  alle  aus  dem  Vertragsverhältnis ­
  unmittelbar  oder  mittelbar  sich  ergebenden  Streitigkeiten,
auch  für  Wechselklagen,  gilt  der  Hauptsitz  des  Lieferers  in  jedem
Falle  als  vereinbart.
            
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