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Gebrüder Thonet’ scher Zentral-Anzeiger.
Nr. 30 VI
11.
11. Lehnbrettel direkte in die Lehne oder in den Lehneinsatz eingenutet. Iu
diesem Falle erhält die Lehne von vorne noch einen separaten aufgeleimten harten
Falzstab, damit der Tapezierer den Polsterstoff ordentlich aufnageln kann.
12, 13 und 14 entsprechen ganz der Ausführung 2, 3 und 4 der ersteren Gruppe, nur wird der Falz ent
sprechend tiefer gemacht, so dali das aufgelegte Brettel noch vertieft liegt.
15.
15. Als billigere Ausführung des Polsterfalzes 11, führen
wir noch eine Variante an. wobei das Lehnbrettel beiderseits roh
bleibt und der separate Falzstab von vorn entfällt.
Diese Ausführungsart 15 wird normal nicht ein
geführt, muß vielmehr hei Bestellung ausdrücklich vor
geschrieben werden.
15.
c) AUSFÜHRUNG 5 (FÜR LEDERPOLSTERUNGi.
5. Die Lehnherzel werden ungeflochten. ohne Falz aus
geführt. Besitzt das betreffende Möbel keinen separaten Lehn
einsatz, erfolgt die Nagelung der Lederpolsterung direkt auf die
Lehne (auch ohne Falz).
AUSNAHMEN.
Bei einigen Möbeln kann aus technischen Gründen ein Außenfalz für die Hochpolsterung überhaupt nicht angebracht
werden und sind diese nur für Polsterung mit Innenfalz geeignet.
Dies gilt zum Beispiel bei folgenden Möbeln: Sessel Nr. 404, 752, 753, 755, 760, Fauteuil. Nr. 6501. 6513, 6517,
6521, 6522, 6528. 6534. Garnituren Nr. 761 bis 764.
' ' Schaukelfauteuils Nr. 7001, 7003, 7004. 7005, 7006, 7007, 7010, 7011, 7012, 7018 (6 a), 7014, 7019, 7020,
7021, 7022, 7023. 7024, 7026, 7027 (4/14), 7028 (10/6), 7029 (10/6 a), 7064, 7243, 7244 werden, wenn für Flachpolsterung
bestimmt, mit ungeflochtenem Sitz, mit Lehnherzel und ohne Falz ausgeführt; hei allen übrigen Typen gelten die für
die Sessel gegebenen Vorschriften.
Es kann bei diesen wohl auch ein Außen-, bezw. Innenfalz angebracht werden, doch muß diese Ausführung bei
Bestellung genau vorgeschrieben werden.