CHHRHKTERISTIK, CHRONIK, KRITIK
BHUKUNSTHUSSTELLUNG
it dem 8. Internationalen Hrcbitektenkongreß war eine Architektur*
ausftellung verbunden, über die noch einiges zu lagen fein wird.
Deutfcbland ift fchwacb vertreten, nicht durchweg mit den heften Lei*
ftungen; der B. D. H. batte feine Arbeiten auf verfchiedene Ausftellungen
heuer zerfplittern müffen; Öfterreich ganz ungleichmäßig, weil ein
großer Teil der Jungen fich abfeits hält; ein Kunterbunt von fchlech*
tefter Stilarcftitektur im Nebeneinander mit raffiniertefter Modernität
deckte überall die Widerfprüche auf, zwifchen denen die künftigen
Kunftminifterien zu lavieren haben werden; Frankreich ift, wie ge*
wohnlich mit Arcbitekturballaft befchwert, der längft über Bord gehört;
England, komfortabel und fachlich vornehm wie immer, bringt Be*
kanntes, das einer Studioausftellung gleicbfiebt; Amerika rühmt fich
feiner Kautfcbukarcbitekturen, die nur eine Maske für den Eifen*
konftrukteur find, der dahinter fteckt; Italien tut fo wie Frankreich;
Skandinavien ift ehrgeizig auf feine mitteleuropäifcbe Kultur und hält
fo die Mitte zwifchen England und nordifcher Heimatkunft; aber Ruß*
land, das war diesmal ein Erlebnis. Natürlich gibt es auch dort ortho
doxe Akademiker und neben diefen Anhänger des hundertjährigen
Kalenders, der in der Kunft die Wiederkehr des Empireftils anzeigt,
wie eine Wetterregel, die alle hundert Jahre diefelben Erfcbeinungen
ergibt. Aber neben diefen beiden Gruppen haben wir eine jung
moderne Richtung, die außerordentlich künftlerifcb begabt ift und
einen ausgeprägten nationalen ethnographifchen Zug verrät. Diefen
Zug haben in Rußland auch die anderen beiden Gruppen, die Aka*
demiker und Empiremoderniften; aber was ift da für ein Unterfchied!
Was bei diefen beiden letzteren ängftlicbe und gequälte Nachahmung
ift, trotj aller Verfchleierung, erfcheint bei den Jungmodemen frei
händige Schöpfung, die die traditionellen künftlerifchen Elemente zu
ganz neuen großen Wirkungen zu fteigem vermögen. Diefe kühnen
Proportionen ihrer neuen Kirchen und Monumentalentwürfe, diefe
riefigen weißen Mauerflächen, die monumental durch die Maffe und
und durch die Größe wirken, die Farbenglut ihrer Mofaiken, die an
bedeutfamer Stelle an den blendenden Weiß der großen Formen auf*
leuchten wie ewige Lampen der Schönheit, in den Torbogen, die den
Blick auffaugen und in die ftrahlende koftbare Pracht des Inneren
leiten, wo in faft byzantinifch ftiliftifcber Strenge nach altruffifcher Über
lieferung ein Reichtum von herrlichen Materialen künftlerifch dis
zipliniert und zu den höchften Sakralwirkungen gefteigert wird! Trotj»
dem find die Ruffen noch lange nicht der Gipfelpunkt der künftlerifchen
Ereigniffe in Wien. D
Diefen Gipfelpunkt bildet die »KUNSTSCHAU», die im vorigen Heft
befprochen und durch die Abbildungen diefes Heftes einigermaßen ver-
anfcbaulicbt ift. Auch der Artikel über das Theater mag im Kunftfchau*
zufammenhang gelefen werden. D
HRCHITEKTURHUSSTELLUNG IN ESSEN
ie Ortsgruppe Effen des Bundes Deutfcher Architekten hat eine fehr
verdienftliche Programmausftellung in Effen veranftaltet, die von
Mitte Juni bis in den Juli hinein geöffnet ift. Die künftlerifche Ge*
ftaltung des Familienhaufes auf modernen fachlichen Grundlagen war
das Programm, das dem Publikum gegenüber eine erziehliche Aufgabe
erfüllen Tollte. Der Gedanke ift vortrefflich und, von den rechten
Händen durchgeführt, von fegensreichem Erfolg. Das Publikum folcber
Art zur Architektur zu erziehen, ihm an den praktifchen Fragen im
Umkreis feines unmittelbaren Intereffes oder feiner Lebensnotwendig*
keiten den Sinn für die künftlerifcb veredelte Durchbildung einzuflößen,
ift eine flehende Angelegenheit, die durch derartige Unternehmungen
fehr gefördert wird. Der Katalog der Ausftellung enthält eine Anzahl
Abbildungen von fehr gelungenen Arbeiten der Ortsgruppe und eine
inftruktive Einführung, die von den Ausftellungsbefucbern mit Nutzen
gelefen werden konnte. Die Ortspreffe ift vor allem berufen, Unter
nehmungen diefer Art ein Echo in der lokalen Öffentlichkeit, auf die
es ankommt, zu geben. a
DHS RECHT DER HNGESTELLTEN HN IHREN
ENTWÜRFEN
hat Profeffor Dr. ALBERT OSTERRIETH auf den achtzehnten Delegierten
tage des Verbandes Deutfcher Kunftgewerbevereine zu Hannover an
Hand der Urteile befprochen, die die Verbandsvereine über die be
kannte Umfrage abgegeben haben. Auf Antrag des Referenten bat
der Delegiertentag befcbloffen, die nacbverzeicbneten fechs Geficbtspunkte
den Verbandsvereinen zur Rüdiäußerung zu übermitteln. Diefe fechs
Leitfätje follen durch diefe Vereine allen Mitgliedern des Verbandes
zugehen, und es wäre überaus wünfcbenswert, wenn recht viele Ver*
bandsmitglieder ihre Anfichten darüber niederlegen und durch ihre
Vereinsvorftände dem Verbandsvororte zuleiten wollten. □
Für die Beurteilung der Ofterrietbfcben Leitfätje muß man fich gegen
wärtig halten, daß fie die Frage kennzeichnen, wie fie fich nach dem
beute beftehenden Kunftfcbutjgefe^e und den fonftigen gefetjlichen Be=
ftimmungen ftellt. Es kommt alfo bei Rückäußerungen über diefe Leit*
fät>e darauf an, zu tagen, ob und inwieweit man mit diefem Rechts*
verhältniffe und mit diefer Recbtsanfcbauung einverftanden ift oder
nicht, und nach welcher Richtung und in welcher Weife man eine finde*
rung wünfcbt. D
Die SECHS LEITSÄTZE lauten: □
1. Das Urheberrecht an einem Werke der bildenden Künfte entftebt
in der Perfon des Urhebers, auch wenn er Angeftellter ift. □
2. Der Urheber kann feine Urheberrechte an beftehenden oder künf
tigen Werken auf andere übertragen, fomit auch der Angeftellte auf
den Gefcbäftsberrn. D
3. Falls eine ausdrückliche Vereinbarung über das Urheberrecht an
den Entwürfen eines Angeftellten nicht vorliegt, gebt das Urheberrecht
an folchen Werken des Angeftellten auf den Gefcbäftsberrn über, die
der Angeftellte im Aufträge oder in Erfüllung feiner Dienftobliegen*
beiten für den Gefcbäftsberrn entwirft oder ausfübrt. Der Übergang
des Urheberrechtes auf den Gefchäftsberm vollzieht fich in diefem Falle
in dem durch die Art und die Bedürfniffe des Betriebes des Gefchäfts*
berrn beftimmten Umfange. Soweit hiernach die gewerbliche Nutung
an dem kunftgewerblicben Werk eines Angeftellten dem Gefcbäftsberrn
nicht zuftebt, verbleiben dem Angeftellten die ausfcbließlicben Befug*
niffe der gewerbsmäßigen Vervielfältigung, Verbreitung und Vorführung.
4. Der Gefcbäftsberr ift befugt, an dem in feinem Aufträge oder in
Erfüllung allgemeiner Dienftobliegenbeiten gefertigten Werke feiner
Angeftellten folcbe Änderungen des Werkes felbft oder der Urbeber-
bezeicbnung anzubringen, die durch die gewerblichen Zwecke des Ge
fcbäftsberrn erfordert werden. D
Handelt es fich um Entwürfe oder Ausführungen, die von den An*
geftellten nicht mit ihrem Namen oder mit ihrem kenntlichen Urheber*
Zeichen bezeichnet werden, fo ift die Genehmigung des Angeftellten
zur Vornahme der Änderung regelmäßig als erteilt anzufeben. □
Handelt es fich um Entwürfe oder Ausführungen, die der Angeftellte
mit feinem Namen oder feinem kenntlichen Zeichen verfeben hat, fo
kann er bei erheblichen Änderungen verlangen, daß fein Name oder
fein Urbeberzeicben auf den in Verkehr gefegten Exemplaren nicht
angebracht werden. D
5. Die Anbringung des Namens oder des kenntlichen Zeichens des
Urhebers auf den von ihm nicht bezeichneten Werken ift ohne feine
Genehmigung unzuläffig. D
6. Hat der angeftellte Urheber die für den Gefchäftsberm gelieferten
Arbeiten mit feinem Namen oder einem kenntlichen Zeichen gezeichnet,
fo darf vorbehaltlich anderweiter Abmachungen auf den Ausführungen
des Entwurfes der Name oder das kenntliche Zeichen des Urhebers nur
dann weggelaffen werden, wenn die Anbringung auf dem Material
aus tecbnifcben Gründen unmöglich oder nach den Gepflogenheiten
des Gefcbäftsverkebrs nicht üblich ift. D
R. Voigtländer 5 Verlag, Leipzig □ Druck von Otto Regel, Leipzig
Für die Redaktion: Jofepb Aug. Lux, Dresden-Blafewit)
□ Gefcbäftsftelle für Öfterreicb: □
Buchhandlung Carl von Hölzl, Wien 1/1, Opemgaffe 2
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