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Full text: Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift für Architektur, angewandte Kunst und alle modernen Kulturaufgaben, 4. Jahrgang 1908

CHHRHKTERISTIK, CHRONIK, KRITIK 
BHUKUNSTHUSSTELLUNG 
it dem 8. Internationalen Hrcbitektenkongreß war eine Architektur* 
ausftellung verbunden, über die noch einiges zu lagen fein wird. 
Deutfcbland ift fchwacb vertreten, nicht durchweg mit den heften Lei* 
ftungen; der B. D. H. batte feine Arbeiten auf verfchiedene Ausftellungen 
heuer zerfplittern müffen; Öfterreich ganz ungleichmäßig, weil ein 
großer Teil der Jungen fich abfeits hält; ein Kunterbunt von fchlech* 
tefter Stilarcftitektur im Nebeneinander mit raffiniertefter Modernität 
deckte überall die Widerfprüche auf, zwifchen denen die künftigen 
Kunftminifterien zu lavieren haben werden; Frankreich ift, wie ge* 
wohnlich mit Arcbitekturballaft befchwert, der längft über Bord gehört; 
England, komfortabel und fachlich vornehm wie immer, bringt Be* 
kanntes, das einer Studioausftellung gleicbfiebt; Amerika rühmt fich 
feiner Kautfcbukarcbitekturen, die nur eine Maske für den Eifen* 
konftrukteur find, der dahinter fteckt; Italien tut fo wie Frankreich; 
Skandinavien ift ehrgeizig auf feine mitteleuropäifcbe Kultur und hält 
fo die Mitte zwifchen England und nordifcher Heimatkunft; aber Ruß* 
land, das war diesmal ein Erlebnis. Natürlich gibt es auch dort ortho 
doxe Akademiker und neben diefen Anhänger des hundertjährigen 
Kalenders, der in der Kunft die Wiederkehr des Empireftils anzeigt, 
wie eine Wetterregel, die alle hundert Jahre diefelben Erfcbeinungen 
ergibt. Aber neben diefen beiden Gruppen haben wir eine jung 
moderne Richtung, die außerordentlich künftlerifcb begabt ift und 
einen ausgeprägten nationalen ethnographifchen Zug verrät. Diefen 
Zug haben in Rußland auch die anderen beiden Gruppen, die Aka* 
demiker und Empiremoderniften; aber was ift da für ein Unterfchied! 
Was bei diefen beiden letzteren ängftlicbe und gequälte Nachahmung 
ift, trotj aller Verfchleierung, erfcheint bei den Jungmodemen frei 
händige Schöpfung, die die traditionellen künftlerifchen Elemente zu 
ganz neuen großen Wirkungen zu fteigem vermögen. Diefe kühnen 
Proportionen ihrer neuen Kirchen und Monumentalentwürfe, diefe 
riefigen weißen Mauerflächen, die monumental durch die Maffe und 
und durch die Größe wirken, die Farbenglut ihrer Mofaiken, die an 
bedeutfamer Stelle an den blendenden Weiß der großen Formen auf* 
leuchten wie ewige Lampen der Schönheit, in den Torbogen, die den 
Blick auffaugen und in die ftrahlende koftbare Pracht des Inneren 
leiten, wo in faft byzantinifch ftiliftifcber Strenge nach altruffifcher Über 
lieferung ein Reichtum von herrlichen Materialen künftlerifch dis 
zipliniert und zu den höchften Sakralwirkungen gefteigert wird! Trotj» 
dem find die Ruffen noch lange nicht der Gipfelpunkt der künftlerifchen 
Ereigniffe in Wien. D 
Diefen Gipfelpunkt bildet die »KUNSTSCHAU», die im vorigen Heft 
befprochen und durch die Abbildungen diefes Heftes einigermaßen ver- 
anfcbaulicbt ift. Auch der Artikel über das Theater mag im Kunftfchau* 
zufammenhang gelefen werden. D 
HRCHITEKTURHUSSTELLUNG IN ESSEN 
ie Ortsgruppe Effen des Bundes Deutfcher Architekten hat eine fehr 
verdienftliche Programmausftellung in Effen veranftaltet, die von 
Mitte Juni bis in den Juli hinein geöffnet ift. Die künftlerifche Ge* 
ftaltung des Familienhaufes auf modernen fachlichen Grundlagen war 
das Programm, das dem Publikum gegenüber eine erziehliche Aufgabe 
erfüllen Tollte. Der Gedanke ift vortrefflich und, von den rechten 
Händen durchgeführt, von fegensreichem Erfolg. Das Publikum folcber 
Art zur Architektur zu erziehen, ihm an den praktifchen Fragen im 
Umkreis feines unmittelbaren Intereffes oder feiner Lebensnotwendig* 
keiten den Sinn für die künftlerifcb veredelte Durchbildung einzuflößen, 
ift eine flehende Angelegenheit, die durch derartige Unternehmungen 
fehr gefördert wird. Der Katalog der Ausftellung enthält eine Anzahl 
Abbildungen von fehr gelungenen Arbeiten der Ortsgruppe und eine 
inftruktive Einführung, die von den Ausftellungsbefucbern mit Nutzen 
gelefen werden konnte. Die Ortspreffe ift vor allem berufen, Unter 
nehmungen diefer Art ein Echo in der lokalen Öffentlichkeit, auf die 
es ankommt, zu geben. a 
DHS RECHT DER HNGESTELLTEN HN IHREN 
ENTWÜRFEN 
hat Profeffor Dr. ALBERT OSTERRIETH auf den achtzehnten Delegierten 
tage des Verbandes Deutfcher Kunftgewerbevereine zu Hannover an 
Hand der Urteile befprochen, die die Verbandsvereine über die be 
kannte Umfrage abgegeben haben. Auf Antrag des Referenten bat 
der Delegiertentag befcbloffen, die nacbverzeicbneten fechs Geficbtspunkte 
den Verbandsvereinen zur Rüdiäußerung zu übermitteln. Diefe fechs 
Leitfätje follen durch diefe Vereine allen Mitgliedern des Verbandes 
zugehen, und es wäre überaus wünfcbenswert, wenn recht viele Ver* 
bandsmitglieder ihre Anfichten darüber niederlegen und durch ihre 
Vereinsvorftände dem Verbandsvororte zuleiten wollten. □ 
Für die Beurteilung der Ofterrietbfcben Leitfätje muß man fich gegen 
wärtig halten, daß fie die Frage kennzeichnen, wie fie fich nach dem 
beute beftehenden Kunftfcbutjgefe^e und den fonftigen gefetjlichen Be= 
ftimmungen ftellt. Es kommt alfo bei Rückäußerungen über diefe Leit* 
fät>e darauf an, zu tagen, ob und inwieweit man mit diefem Rechts* 
verhältniffe und mit diefer Recbtsanfcbauung einverftanden ift oder 
nicht, und nach welcher Richtung und in welcher Weife man eine finde* 
rung wünfcbt. D 
Die SECHS LEITSÄTZE lauten: □ 
1. Das Urheberrecht an einem Werke der bildenden Künfte entftebt 
in der Perfon des Urhebers, auch wenn er Angeftellter ift. □ 
2. Der Urheber kann feine Urheberrechte an beftehenden oder künf 
tigen Werken auf andere übertragen, fomit auch der Angeftellte auf 
den Gefcbäftsberrn. D 
3. Falls eine ausdrückliche Vereinbarung über das Urheberrecht an 
den Entwürfen eines Angeftellten nicht vorliegt, gebt das Urheberrecht 
an folchen Werken des Angeftellten auf den Gefcbäftsberrn über, die 
der Angeftellte im Aufträge oder in Erfüllung feiner Dienftobliegen* 
beiten für den Gefcbäftsberrn entwirft oder ausfübrt. Der Übergang 
des Urheberrechtes auf den Gefchäftsberm vollzieht fich in diefem Falle 
in dem durch die Art und die Bedürfniffe des Betriebes des Gefchäfts* 
berrn beftimmten Umfange. Soweit hiernach die gewerbliche Nutung 
an dem kunftgewerblicben Werk eines Angeftellten dem Gefcbäftsberrn 
nicht zuftebt, verbleiben dem Angeftellten die ausfcbließlicben Befug* 
niffe der gewerbsmäßigen Vervielfältigung, Verbreitung und Vorführung. 
4. Der Gefcbäftsberr ift befugt, an dem in feinem Aufträge oder in 
Erfüllung allgemeiner Dienftobliegenbeiten gefertigten Werke feiner 
Angeftellten folcbe Änderungen des Werkes felbft oder der Urbeber- 
bezeicbnung anzubringen, die durch die gewerblichen Zwecke des Ge 
fcbäftsberrn erfordert werden. D 
Handelt es fich um Entwürfe oder Ausführungen, die von den An* 
geftellten nicht mit ihrem Namen oder mit ihrem kenntlichen Urheber* 
Zeichen bezeichnet werden, fo ift die Genehmigung des Angeftellten 
zur Vornahme der Änderung regelmäßig als erteilt anzufeben. □ 
Handelt es fich um Entwürfe oder Ausführungen, die der Angeftellte 
mit feinem Namen oder feinem kenntlichen Zeichen verfeben hat, fo 
kann er bei erheblichen Änderungen verlangen, daß fein Name oder 
fein Urbeberzeicben auf den in Verkehr gefegten Exemplaren nicht 
angebracht werden. D 
5. Die Anbringung des Namens oder des kenntlichen Zeichens des 
Urhebers auf den von ihm nicht bezeichneten Werken ift ohne feine 
Genehmigung unzuläffig. D 
6. Hat der angeftellte Urheber die für den Gefchäftsberm gelieferten 
Arbeiten mit feinem Namen oder einem kenntlichen Zeichen gezeichnet, 
fo darf vorbehaltlich anderweiter Abmachungen auf den Ausführungen 
des Entwurfes der Name oder das kenntliche Zeichen des Urhebers nur 
dann weggelaffen werden, wenn die Anbringung auf dem Material 
aus tecbnifcben Gründen unmöglich oder nach den Gepflogenheiten 
des Gefcbäftsverkebrs nicht üblich ift. D 
R. Voigtländer 5 Verlag, Leipzig □ Druck von Otto Regel, Leipzig 
Für die Redaktion: Jofepb Aug. Lux, Dresden-Blafewit) 
□ Gefcbäftsftelle für Öfterreicb: □ 
Buchhandlung Carl von Hölzl, Wien 1/1, Opemgaffe 2 
214
	        
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