MAK
Ilummer 12. 
Internationale Sammler-Zeitung. 
Seite 189. 
Verfügung, das tuir hier im Bilde wiedergeben. Es ist eine Gedenk- 
mcdaille auf die Eröffnung der k. k. priu. Kaiser Ferdinand llord- 
bahn in Wien (heute Teilstrecke der Österreichischen Staatsbahnen.) 
Der Huers zeigt das Gebäude der rtordbahndirektian in Wien, roie 
?ig 8 
es 1837 ausgesehen hat. Die Umschrift lautet: fl. P. Kaiser 
Ferdinands Flordbabn Eröffnet 1837. fluf dem Keuers gemährt 
man eine dampfende Lokomotioe. Ringsherum stehen die Warte: 
„Vim quis teneat Jungit Initio finem.“ 
(lllünzenfunde) Beim flbtragen der alten Kirche in Rot 
Jannowiß bei Kuttenberg in Böhmen inurde ein Gefäß mit 1030 
Stück kleiner Silbermünzen gefunden. Es sind sogenannte „schwarze 
Iflünzen“ aus schlechtem Silber, roelche zu Ende des 14. und Anfang 
des 15. Jahrhunderts in Ungarn und in Bayern in Umlauf toaren und 
auch nach Böhmen gerieten. Ilach einer Kleidung des „Bukarester 
Tagblatt“ fand ein Bauer in der Gemeinde Cremenarri-Flamanda 
(flrgesch) einen Topf, der 407 Silbermünzen aus der Zeit Trajans, 
Hadrians, Domitians und Vespasians enthielt. Die lllünzen sehen 
so aus, als ob sie erst oor kurzem die Präge oerlassen hätten. 
Der roertuolle Fund tourde dem nationalen Ifluseum übergeben. 
Philatelie. 
(Briefmarken-lleuheiten.) Der Kongo-Staat hat die 
bisherigen überdruckten flusgaben durch neue Postmertzeichen 
ersaßt, die nun definitiuen Charakter haben. Die Zeichnung ist die 
alte geblieben. Inschrift: Congo-Helge. Zweifarbendruck, io. P., gez. 15. 
Brfm. 5 c. grün und schwarz, 
10 c. karmin und schwarz. 
15 c. oliogelb und schwarz. 
25 c. blau und schwarz. 
5o c. olio und schwarz 
Von Bhapal liegen neue Dienstmarken zu '/ 2 Anna (gelb 
grün), 1 flnna (karmin) und 2 Annas (blau) oor. Die Inschrift 
lautet: „H. JJ. Begum's Service-Bhopal State“, der Aufdruck „Service“. 
Als postalische Kuriosität sei der oon der Handelskammer 
in Amiens während des Poststreiks oerausgabte prooisorische 
10 Cents-lflarke erwähnt. „La Circtie. Hhilaletique“ beschreibt die 
)Tlarke folgendermaßen: 10 Cents grün auf Untergrund, gebildet 
durch das Wappen oon Amiens in blafjblau. Von dieser Iflarke 
worden zirka 50.000 Exemplare hergestellt und zum größten Teile 
o rkauft. 
(Ein Bruch des internationalen Übereinkommens.) 
Italien überrascht die philatelistische Welt durch eine oliograue 
5 Centesimi-Iflarke. Es bedeutet dies einen Bruch des internationalen 
Übereinkommens, mornach die annähernd gleichen Werte überall 
in derselben Farbe hergestellt werden sollen. Die 5 Centesimi- 
Iflarke müßte demgemäß wie beispielsweise die österreichische 
5 Heller-lTlarke grün sein. 
(Eine eigentümliche Briefmarkengeschichte) macht 
zur Zeit in England oiel oon sich reden. Bis zur Erlöschung 
gewisser Bestimmungen der australischen Verfassung (im Jahre 
1910) ist in jedem der sechs oerbiindeten Staaten oon Australien 
die bereits oor dem Bündnis geschaffene Briefmarke mit dem Bilde 
der oerstorbenen Königin Viktoria durch den Hational-General- 
postmeister beibehalten morden. Später soll dann eine Briefmarke 
mit dem Bilde König Edwards hergestellt werden. Ein Beamter 
der englischen Post hat nun in der leßten Zeit die Verwendung 
australischer Briefmarken mit dem Bilde der Königin Viktoria be 
anstandet Ein Brief, der oon Australien nach England — an eine 
Londoner City-Firma — adressiert war, wurde oom betreffenden 
Beamten als „nicht ordnungsgemäß frankiert“ befunden, da „die 
Behörden keine marken mit dem Bilde der oerstorbenen Königin 
annehmen könnten — sechs Jahre seien nämlich der längste hierfür 
zulässige Zeitraum.“ Da eine solche eigentümliche Auslegung der 
Postgeseße natürlich im Postoerkehre mit Australien die größte 
Störung heroorrufen müßte, hat sich die australische Regierung 
oeranlaßt gesehen, diese Angelegenheit sofort in die Hand zu nehmen, 
und augenblicklich findet über diese Affäre noch ein reger Tele 
gramm-Austausch zwischen den englischen und den australischen 
Behörden statt. 
Uersrtiiedenes. 
(Alte Kunst in Rom.) Ulan berichtet aus Rom: Die „Roma 
sotterranea“ des rühmlich bekannten Katakombenforschers I. B. 
De Rossi, deren erster Band 1864 erschien, ist ein oon der ganzen 
wissenschaftlichen Welt geschäßtes Werk. Im ersten Bande wurden 
die Calixtus-Katakomben geschildert, im zweiten (1867) und im 
dritten (1877) fand diese Schilderung ihre Fortsetzung. Der Tod De 
Rossis (1894) unterbrach die Weiterführung des Werks, das zunächst 
das Coemeterium der Domitilla behandeln sollte. Im Jahr 1895 
oerfügte £eo XJJ.1, daß die Arbeit auf Grund des reichen hinter- 
lassenen fRaterials durch die Schüler De Rossis, Iflario flrmellini, 
Prof. Orazio Iflarucchi, Henry Sfeoenson und den Bruder De Rossis, 
Stefano, fortgesetzt werden solle. Aber oon diesen oier starben 
alle bis auf Iflarucchi Erst 1905 beschäftigte sich die päpstliche 
Kommission für christliche Archäologie wieder mit der Sache und 
beschloß, daß oon nun an jeder alte christliche Kirchhof in Rom in 
einem Spezialband behandelt werden solle, der alle historischen 
und kritischen Bemerkungen, die De Rossis Arbeiten so umfangreich 
machten, unterlasse, also sich auf die Beschreibung beschränke. 
Die Illustration des Kirchhofs der Domitilla kam oon Rechts wegen 
Iflarucchi zu, die der anderen wurde P. Giuseppe-Bonarenia 5 J., 
Baron Rudolph Kanzler und Iflonsignor Joseph Wilpert übertragen. 
Iflarucchi hat jeßt seine Aufgabe erfüllt und weist nach, daß das 
coemeterium Domitillae auf die Familie des Kaisers Vespasian zu- 
rückgehf, die in Flauius Clemens, dem Gemahl der flichte Vespasians, 
einen christlichen Iflärtyrer stellte. 
.Die Ausstattung der Sch lasse r in Brüssel und 
Laeken.) ln den leßten Tagen berichtete die Presse wiederholt, 
daß der König den Verkauf der Kunsfgegenstände, welche die der 
Krone gehörigen Schlösser in Brüssel und tacken schmücken, fort- 
seße und die Verkaufsabsichten des Königs sich auch auf die Iflöbel 
erstreckten Leopold 11. steht in der Tat mit Pariser Geschäfts 
leuten zu diesem Zwecke in Unterhandlung. Eine Persönlichkeit, 
die die Einrichtung und die Geschichte der beiden Schlösser gut 
kennt, gibt in einem Brüsseler Blatt folgende Schilderung: „Es 
handelt sich hier nicht, wie irrtümlich behauptet wurde, um alte 
Iflöbel oon hohem künstlerischem Werte. Bis zum Jahre 1850 
dem Jahre der Aufrichtung des belgischen Königsthrones — ent 
hielt das Brüsseler Schloß nur das Iflobiliar des ehemaligen Prä 
fekten der Dyle, und dieses war keineswegs luxuriös. Dagegen 
war das Palais d’Orange, das heute das Palais des fleademies ist, 
mit prächtigen Iflöbeln und wertoollen Gemälden ausgestattet. Hach 
einem im Jahre 1837 getroffenen Abkommen wurde derjenige Teil 
des Iflobiliars, der der königlichen Familie Hol ands als persönliches 
Eigentum gehörte, nach dem Haag gebracht, flach dem Tode des 
Prinzen oon Oranien, der stark oerschuldet war, wurde dessen 
nachlaß uersteigerf, und der belgische Staat kaufte bei dieser Ver 
steigerung mehrere Gemälde, die heute im Brüsseler Ifluseum sind. 
Während der ganzen Regierungszeit Leopold I. waren die könig 
lichen Schlösser nur sehr unzureichend möbliert und waren außer 
dem auch räumlich nicht oon der heutigen Bedeutung. So wurde 
z. B. der große oon ßallat gebaute ßallsnal und der Flügel, den 
man den „der fremden Herrscher“ nennt, erst unter Leopold 11. 
gebaut. Als dieser im Jahre 1865 den Thron bestieg, nahm das 
Parlament ein Geseß an, dessen erster Artikel die Höhe der Zioil- 
liste für die Dauer seiner Regierungszeit festseßte und dessen 
Artikel 2 bestimmte, d ß die königlichen Residenzen in Brüssel 
und Laeken dem Herrscher zur Verfügung gestellt würden und die 
Zioilliste für ihre Unterhaltung und Ausstattung aufzukommen 
hätte. Gleichzeitig oerfügte der leßtere Artikel jedoch noch weiter, 
daß dem König ein außerordentlicher und einmaliger Kredit oon 
700.000 Franken gewährt werden solle. Damals kaufte der König 
nicht alte Iflöbel, sondern er bestellte bei einer großen Fabrik des 
Faubourg St. Germain in Paris flachbildungen alter Iflöbel, die sehr 
gut ausgeführt wurden und auch ziemlich teuer waren, aber natür 
lich doch nicht den Wert originaler Schöpfungen hatten.“ — Ulan 
kann nun die Frage aufwerfen, ob und inwieweit der König das 
Recht hat, diese Iflöbel, die aus den Iflitteln einer staatlichen Schen 
kung angeschafft wurden, zu oeräußern, da sie infolgedessen doch 
eigentlich Staatseigentum sind. Wenn der oom König begonnene 
Verkauf beendigt sein wird, werden dann noch souiel Iflöbel übrig 
sein, daß sie einen Wert oon 700.000 Franken darstellen? Diese 
sehr heikein Fragen machen es wahrscheinlich, daß nach dem Tode 
des Königs Schwierigkeiten bei der Regelung der Hinterlassenschaft 
eintreten werden. Die Prinzessin Luise wird sicherlich ihre An-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.