Ilummer 12.
Internationale Sammler-Zeitung.
Seite 189.
Verfügung, das tuir hier im Bilde wiedergeben. Es ist eine Gedenk-
mcdaille auf die Eröffnung der k. k. priu. Kaiser Ferdinand llord-
bahn in Wien (heute Teilstrecke der Österreichischen Staatsbahnen.)
Der Huers zeigt das Gebäude der rtordbahndirektian in Wien, roie
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es 1837 ausgesehen hat. Die Umschrift lautet: fl. P. Kaiser
Ferdinands Flordbabn Eröffnet 1837. fluf dem Keuers gemährt
man eine dampfende Lokomotioe. Ringsherum stehen die Warte:
„Vim quis teneat Jungit Initio finem.“
(lllünzenfunde) Beim flbtragen der alten Kirche in Rot
Jannowiß bei Kuttenberg in Böhmen inurde ein Gefäß mit 1030
Stück kleiner Silbermünzen gefunden. Es sind sogenannte „schwarze
Iflünzen“ aus schlechtem Silber, roelche zu Ende des 14. und Anfang
des 15. Jahrhunderts in Ungarn und in Bayern in Umlauf toaren und
auch nach Böhmen gerieten. Ilach einer Kleidung des „Bukarester
Tagblatt“ fand ein Bauer in der Gemeinde Cremenarri-Flamanda
(flrgesch) einen Topf, der 407 Silbermünzen aus der Zeit Trajans,
Hadrians, Domitians und Vespasians enthielt. Die lllünzen sehen
so aus, als ob sie erst oor kurzem die Präge oerlassen hätten.
Der roertuolle Fund tourde dem nationalen Ifluseum übergeben.
Philatelie.
(Briefmarken-lleuheiten.) Der Kongo-Staat hat die
bisherigen überdruckten flusgaben durch neue Postmertzeichen
ersaßt, die nun definitiuen Charakter haben. Die Zeichnung ist die
alte geblieben. Inschrift: Congo-Helge. Zweifarbendruck, io. P., gez. 15.
Brfm. 5 c. grün und schwarz,
10 c. karmin und schwarz.
15 c. oliogelb und schwarz.
25 c. blau und schwarz.
5o c. olio und schwarz
Von Bhapal liegen neue Dienstmarken zu '/ 2 Anna (gelb
grün), 1 flnna (karmin) und 2 Annas (blau) oor. Die Inschrift
lautet: „H. JJ. Begum's Service-Bhopal State“, der Aufdruck „Service“.
Als postalische Kuriosität sei der oon der Handelskammer
in Amiens während des Poststreiks oerausgabte prooisorische
10 Cents-lflarke erwähnt. „La Circtie. Hhilaletique“ beschreibt die
)Tlarke folgendermaßen: 10 Cents grün auf Untergrund, gebildet
durch das Wappen oon Amiens in blafjblau. Von dieser Iflarke
worden zirka 50.000 Exemplare hergestellt und zum größten Teile
o rkauft.
(Ein Bruch des internationalen Übereinkommens.)
Italien überrascht die philatelistische Welt durch eine oliograue
5 Centesimi-Iflarke. Es bedeutet dies einen Bruch des internationalen
Übereinkommens, mornach die annähernd gleichen Werte überall
in derselben Farbe hergestellt werden sollen. Die 5 Centesimi-
Iflarke müßte demgemäß wie beispielsweise die österreichische
5 Heller-lTlarke grün sein.
(Eine eigentümliche Briefmarkengeschichte) macht
zur Zeit in England oiel oon sich reden. Bis zur Erlöschung
gewisser Bestimmungen der australischen Verfassung (im Jahre
1910) ist in jedem der sechs oerbiindeten Staaten oon Australien
die bereits oor dem Bündnis geschaffene Briefmarke mit dem Bilde
der oerstorbenen Königin Viktoria durch den Hational-General-
postmeister beibehalten morden. Später soll dann eine Briefmarke
mit dem Bilde König Edwards hergestellt werden. Ein Beamter
der englischen Post hat nun in der leßten Zeit die Verwendung
australischer Briefmarken mit dem Bilde der Königin Viktoria be
anstandet Ein Brief, der oon Australien nach England — an eine
Londoner City-Firma — adressiert war, wurde oom betreffenden
Beamten als „nicht ordnungsgemäß frankiert“ befunden, da „die
Behörden keine marken mit dem Bilde der oerstorbenen Königin
annehmen könnten — sechs Jahre seien nämlich der längste hierfür
zulässige Zeitraum.“ Da eine solche eigentümliche Auslegung der
Postgeseße natürlich im Postoerkehre mit Australien die größte
Störung heroorrufen müßte, hat sich die australische Regierung
oeranlaßt gesehen, diese Angelegenheit sofort in die Hand zu nehmen,
und augenblicklich findet über diese Affäre noch ein reger Tele
gramm-Austausch zwischen den englischen und den australischen
Behörden statt.
Uersrtiiedenes.
(Alte Kunst in Rom.) Ulan berichtet aus Rom: Die „Roma
sotterranea“ des rühmlich bekannten Katakombenforschers I. B.
De Rossi, deren erster Band 1864 erschien, ist ein oon der ganzen
wissenschaftlichen Welt geschäßtes Werk. Im ersten Bande wurden
die Calixtus-Katakomben geschildert, im zweiten (1867) und im
dritten (1877) fand diese Schilderung ihre Fortsetzung. Der Tod De
Rossis (1894) unterbrach die Weiterführung des Werks, das zunächst
das Coemeterium der Domitilla behandeln sollte. Im Jahr 1895
oerfügte £eo XJJ.1, daß die Arbeit auf Grund des reichen hinter-
lassenen fRaterials durch die Schüler De Rossis, Iflario flrmellini,
Prof. Orazio Iflarucchi, Henry Sfeoenson und den Bruder De Rossis,
Stefano, fortgesetzt werden solle. Aber oon diesen oier starben
alle bis auf Iflarucchi Erst 1905 beschäftigte sich die päpstliche
Kommission für christliche Archäologie wieder mit der Sache und
beschloß, daß oon nun an jeder alte christliche Kirchhof in Rom in
einem Spezialband behandelt werden solle, der alle historischen
und kritischen Bemerkungen, die De Rossis Arbeiten so umfangreich
machten, unterlasse, also sich auf die Beschreibung beschränke.
Die Illustration des Kirchhofs der Domitilla kam oon Rechts wegen
Iflarucchi zu, die der anderen wurde P. Giuseppe-Bonarenia 5 J.,
Baron Rudolph Kanzler und Iflonsignor Joseph Wilpert übertragen.
Iflarucchi hat jeßt seine Aufgabe erfüllt und weist nach, daß das
coemeterium Domitillae auf die Familie des Kaisers Vespasian zu-
rückgehf, die in Flauius Clemens, dem Gemahl der flichte Vespasians,
einen christlichen Iflärtyrer stellte.
.Die Ausstattung der Sch lasse r in Brüssel und
Laeken.) ln den leßten Tagen berichtete die Presse wiederholt,
daß der König den Verkauf der Kunsfgegenstände, welche die der
Krone gehörigen Schlösser in Brüssel und tacken schmücken, fort-
seße und die Verkaufsabsichten des Königs sich auch auf die Iflöbel
erstreckten Leopold 11. steht in der Tat mit Pariser Geschäfts
leuten zu diesem Zwecke in Unterhandlung. Eine Persönlichkeit,
die die Einrichtung und die Geschichte der beiden Schlösser gut
kennt, gibt in einem Brüsseler Blatt folgende Schilderung: „Es
handelt sich hier nicht, wie irrtümlich behauptet wurde, um alte
Iflöbel oon hohem künstlerischem Werte. Bis zum Jahre 1850
dem Jahre der Aufrichtung des belgischen Königsthrones — ent
hielt das Brüsseler Schloß nur das Iflobiliar des ehemaligen Prä
fekten der Dyle, und dieses war keineswegs luxuriös. Dagegen
war das Palais d’Orange, das heute das Palais des fleademies ist,
mit prächtigen Iflöbeln und wertoollen Gemälden ausgestattet. Hach
einem im Jahre 1837 getroffenen Abkommen wurde derjenige Teil
des Iflobiliars, der der königlichen Familie Hol ands als persönliches
Eigentum gehörte, nach dem Haag gebracht, flach dem Tode des
Prinzen oon Oranien, der stark oerschuldet war, wurde dessen
nachlaß uersteigerf, und der belgische Staat kaufte bei dieser Ver
steigerung mehrere Gemälde, die heute im Brüsseler Ifluseum sind.
Während der ganzen Regierungszeit Leopold I. waren die könig
lichen Schlösser nur sehr unzureichend möbliert und waren außer
dem auch räumlich nicht oon der heutigen Bedeutung. So wurde
z. B. der große oon ßallat gebaute ßallsnal und der Flügel, den
man den „der fremden Herrscher“ nennt, erst unter Leopold 11.
gebaut. Als dieser im Jahre 1865 den Thron bestieg, nahm das
Parlament ein Geseß an, dessen erster Artikel die Höhe der Zioil-
liste für die Dauer seiner Regierungszeit festseßte und dessen
Artikel 2 bestimmte, d ß die königlichen Residenzen in Brüssel
und Laeken dem Herrscher zur Verfügung gestellt würden und die
Zioilliste für ihre Unterhaltung und Ausstattung aufzukommen
hätte. Gleichzeitig oerfügte der leßtere Artikel jedoch noch weiter,
daß dem König ein außerordentlicher und einmaliger Kredit oon
700.000 Franken gewährt werden solle. Damals kaufte der König
nicht alte Iflöbel, sondern er bestellte bei einer großen Fabrik des
Faubourg St. Germain in Paris flachbildungen alter Iflöbel, die sehr
gut ausgeführt wurden und auch ziemlich teuer waren, aber natür
lich doch nicht den Wert originaler Schöpfungen hatten.“ — Ulan
kann nun die Frage aufwerfen, ob und inwieweit der König das
Recht hat, diese Iflöbel, die aus den Iflitteln einer staatlichen Schen
kung angeschafft wurden, zu oeräußern, da sie infolgedessen doch
eigentlich Staatseigentum sind. Wenn der oom König begonnene
Verkauf beendigt sein wird, werden dann noch souiel Iflöbel übrig
sein, daß sie einen Wert oon 700.000 Franken darstellen? Diese
sehr heikein Fragen machen es wahrscheinlich, daß nach dem Tode
des Königs Schwierigkeiten bei der Regelung der Hinterlassenschaft
eintreten werden. Die Prinzessin Luise wird sicherlich ihre An-