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Internationale 5 a m m l er - Z e i t u n g. 
Hummer 13 
bedeuten. Hamen roie Graham, Lepine, Berthoud, Breguef | 
klären uns coahl genügend über die Bedeutung dieser 
Gruppe aut, ihnen folgen dann alle jene, tuelche sich in 
neuester Zeit Hamen und Ruf erworben haben in erst 
klassiger Vertretung. Ginfach und nüchtern in der Aus 
schmückung, auf höchster Stufe stehend an Prdzisionsroert. 
Lind so langen mir aus dem schönen Reiche der Träume, 
inmitten einer oergoldeten Vergangenheit wieder bei der 
nüchternen Gegenwart mit ihren erhöhten Anforderungen 
an Arbeitsleistung und Zeiteinteilung an. 
Wir konnten eine Sammlung kennen lernen, die in 
ihrer Zusammenstellung den schärfsten Kennerblick, die 
innigste Liebe für Alles, für jeden einzelnen Gegenstand 
offenbart. Gesprächsweise sagte mir einst unsere uerehrte 
Dichterin, indem sie mit Hebeooller Zärtlichkeit, bald diese, 
bald jene ihrer Uhren streichelte: „IHeine lieben Uhren, 
sie machen mir das Sterben schwer, Wer wird sie 
nach mir wohl noch so gut behandeln?“ 
Wer solche Liebe für jedes Ginzeine an den Tag legt, 
der gibt Jedem ein wenig seines eigenen Ichs, seines Herz 
blutes. Der stirbt nicht; er lebt ewig in Allen, in seiner 
Liebe, die Allen gehörte. 
Das Porträt in der fHedailleurkunst und das Urheberrecht. 
Vom Professor Rudolf ITlarschall 
k. u. k. Katnmermedailleür, Leiter der k. k. Oraueur- und medailleurschule (Wien). 
))as Gebiet des Autorrechtsschu^es zerfällt in den 
ITlusterschutj und den eigentlichen Urheherrechts- 
schutj, welch letjterer für rein künstlerische 
Werke in Betracht kommt, nicht immer wird 
das Werk eines Künstlers zweifellos durch das 
Urheberrechtsgesetj allein geschürt. Ich habe 
aber nicht die Absicht, an dieser Stelle auf die 
oielen einschlägigen fragen einzugehen, sondern 
möchte mich blofj mit einer des näheren be 
fassen, u. zw. der schwierigsten, nämlich jener, 
wie weit durch das Gesetj das Porträt in Plastik, 
ITlalerei und den graphischen Kunstzweigen, ins 
besondere aber in der ITledaille, geschütjt werden 
kann, soll und wird. 
Rach unseren Gesetzesbestimmungen steht 
das Urheberrecht und somit auch dessen Aus- 
einem gegen Entgelt geschaffenen Porträt dem 
Besteller zu, soferne nicht zwischen dem Besteller und dem 
Künstler bezüglich der Ausübung der Urheberrechte andere 
Vereinbarungen getroffen wurden. 
nicht selten kommt es vor, dafj uerschiedene Künstler 
auf demselben Kunsfgebiete das Porträt ein und derselben 
Persönlichkeit darzustellen haben, wodurch von oornherein 
eine gewisse Übereinstimmung der Arbeiten gegeben ist. 
Soll nun das Werk jedes einzelnen als ein selbständiges 
Originalwerk Geltung und Bedeutung haben, so handelt es 
sich darum, die gleiche Persönlichkeit in oerschiedenen 
Auffassungen, uerschiedener geistiger Charakteristik, etwa 
in oerschiedenen Stellungen und Anordnungen, etc. dar 
zustellen, also non ein und demselben JTladelle, auch wenn 
die Arbeiten zu gleicher Zeit entstehen, nach geistigem 
Inhalte, Kunstrichtungen, Indioidualitäten, künstlerischen 
Qualitäten, Darstellungsarten, etc. etc. uerschiedene Typen 
zu schaffen. Während nun der ITlaler niemals mit Hilfe 
eines mechanischen Reproduktionsoerfahrens ein Bild gemalt 
wiedergeben kann, sondern es eben neu malen rnufj, 
stehen heute dem Grofj- und Kleinplastiker JTtittel zur 
Verfügung, sich auf mechanischem oder auch chemischem 
Wege eine bereits oorhandene eigene oder fremde Arbeit 
in beliebigem ITlateriale z. B. mittels Punktieroerfahrens 
oder der Reduktionsmaschine für Rundplasfik und Relief 
genau kopieren zu lassen. Auf diese Weise ist der llle- 
dailleur in der Lage, sich das Werk eines Anderen z. B. 
durch die ITlaschine in jeder Gröfje und Reliefhöhe repro 
duzieren zu lassen, ohne selbst schaffend oder überhaupt 
geistig dabei gewirkt zu haben. Durch ganz geringe Ab 
änderungen, welche er sodann an einer solchen mechanisch 
hergestellten Reproduktion in wenigen ITlinufen Darnehmen 
Übung bei 
kann, hat er leicht solche Verschiedenheiten mit dem Ori 
ginale geschaffen, welche sogar einem Kollegium oon 
Sachoerständigen schon einiges Kopfzerbrechen uerursachen 
können, ob nach dem Geselje ein Cingriff in das Urheber 
recht Darliegt oder nicht, d. h. festzustellen ob die neue 
Arbeit im Verhältnis zur früher entstandenen derartige 
Veränderungen aufweist, wie sie im Sinne des Gesetzes 
erforderlich sind, um den Titel eines neuen selbständigen 
Werkes zu rechtfertigen. Jeder Kopie wird natürlich, wenn 
sie nicht auf chemischem oder mechanischem Wege allein 
hergesfellf ist, sondern auch mit freier Hand überarbeitet 
wurde, etwas oon der technischen Cigenart ihres Ver 
fertigers innewohnen, wenn dieser sich auch noch so be 
mühen würde, das Original ganz täuschend nachzuahmen. 
Bei einer unrechtmäfjigen Hachbildung bemüht sich aber 
der Kopist noch dazu, die Spuren des „Kopierens“ zu 
Derwischen. Wenn man nun noch in Berücksichtigung zieht, 
wie oiel bei allen künstlerischen fragen Cmpfindungssache 
ist und wie sehr die Cmpfindungen oon auch nur zwei 
Personen oft divergieren, so erklärt sich schon daraus, 
dal] auch ein Sachuerständigenkollegium, dessen Alitglieder 
ohne Ausnahme oon der größten Objektivität beseelt sind, 
schwer zu einem einheitlichen Urteile über solche Ange 
legenheiten kommen kann. 
Da die Verfolgung von wissentlichen Eingriffen in 
das Urheberrecht nur im Wege der Privatanklage durch 
geführt werden kann, so steht unter Umständen bei einer 
eventuellen Einstellung einer derartigen strafrechtlichen 
Untersuchung dem Beschuldigten gegenüber dem Beschul 
diger das Recht der Ehrenbeleidigungsklage zu. Den Aus 
gang einer solchen Aktion wird aber nicht einmal der 
objektive Sachverständige, geschweige denn der geschädigte 
und daher nicht unbefangene Verfolger ooraussehen. Aber 
nicht nur aus diesem Grunde allein, sondern auch weil ja 
ein eventuell nachgewiesenes Delikt für den Geklagten, 
der zumeist ein Berufskollege ist, den Verlust der Ehre 
nach sich zieht, sieht mancher Künstler von der ihm zu 
stehenden Verfolgung ab. 
Auf dem Gebiete der Porträtkunst kommen Eingriffe 
in das Urheberrecht durch Anlehnungen und Kopien und 
wie alle die Abstufungen benannt werden mögen, so oft 
wie auf keinem anderen Kunsfgebiete vor, insbesondere 
dann natürlich, wenn es sich um Porträts von Persönlich 
keiten von allgemeinem Interesse handelt. Es kann sogar 
Vorkommen, dafj der Besteller eines Porträts, dessen In 
teressen sich ja nicht immer mit denen des Porträtisten 
decken, später einem andern Künstler den Auftrag oder 
doch die Erlaubnis zur Wiederholung eines Porträts erteilt,
	        
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