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Internationale 5 a m m l er - Z e i t u n g.
Hummer 13
bedeuten. Hamen roie Graham, Lepine, Berthoud, Breguef |
klären uns coahl genügend über die Bedeutung dieser
Gruppe aut, ihnen folgen dann alle jene, tuelche sich in
neuester Zeit Hamen und Ruf erworben haben in erst
klassiger Vertretung. Ginfach und nüchtern in der Aus
schmückung, auf höchster Stufe stehend an Prdzisionsroert.
Lind so langen mir aus dem schönen Reiche der Träume,
inmitten einer oergoldeten Vergangenheit wieder bei der
nüchternen Gegenwart mit ihren erhöhten Anforderungen
an Arbeitsleistung und Zeiteinteilung an.
Wir konnten eine Sammlung kennen lernen, die in
ihrer Zusammenstellung den schärfsten Kennerblick, die
innigste Liebe für Alles, für jeden einzelnen Gegenstand
offenbart. Gesprächsweise sagte mir einst unsere uerehrte
Dichterin, indem sie mit Hebeooller Zärtlichkeit, bald diese,
bald jene ihrer Uhren streichelte: „IHeine lieben Uhren,
sie machen mir das Sterben schwer, Wer wird sie
nach mir wohl noch so gut behandeln?“
Wer solche Liebe für jedes Ginzeine an den Tag legt,
der gibt Jedem ein wenig seines eigenen Ichs, seines Herz
blutes. Der stirbt nicht; er lebt ewig in Allen, in seiner
Liebe, die Allen gehörte.
Das Porträt in der fHedailleurkunst und das Urheberrecht.
Vom Professor Rudolf ITlarschall
k. u. k. Katnmermedailleür, Leiter der k. k. Oraueur- und medailleurschule (Wien).
))as Gebiet des Autorrechtsschu^es zerfällt in den
ITlusterschutj und den eigentlichen Urheherrechts-
schutj, welch letjterer für rein künstlerische
Werke in Betracht kommt, nicht immer wird
das Werk eines Künstlers zweifellos durch das
Urheberrechtsgesetj allein geschürt. Ich habe
aber nicht die Absicht, an dieser Stelle auf die
oielen einschlägigen fragen einzugehen, sondern
möchte mich blofj mit einer des näheren be
fassen, u. zw. der schwierigsten, nämlich jener,
wie weit durch das Gesetj das Porträt in Plastik,
ITlalerei und den graphischen Kunstzweigen, ins
besondere aber in der ITledaille, geschütjt werden
kann, soll und wird.
Rach unseren Gesetzesbestimmungen steht
das Urheberrecht und somit auch dessen Aus-
einem gegen Entgelt geschaffenen Porträt dem
Besteller zu, soferne nicht zwischen dem Besteller und dem
Künstler bezüglich der Ausübung der Urheberrechte andere
Vereinbarungen getroffen wurden.
nicht selten kommt es vor, dafj uerschiedene Künstler
auf demselben Kunsfgebiete das Porträt ein und derselben
Persönlichkeit darzustellen haben, wodurch von oornherein
eine gewisse Übereinstimmung der Arbeiten gegeben ist.
Soll nun das Werk jedes einzelnen als ein selbständiges
Originalwerk Geltung und Bedeutung haben, so handelt es
sich darum, die gleiche Persönlichkeit in oerschiedenen
Auffassungen, uerschiedener geistiger Charakteristik, etwa
in oerschiedenen Stellungen und Anordnungen, etc. dar
zustellen, also non ein und demselben JTladelle, auch wenn
die Arbeiten zu gleicher Zeit entstehen, nach geistigem
Inhalte, Kunstrichtungen, Indioidualitäten, künstlerischen
Qualitäten, Darstellungsarten, etc. etc. uerschiedene Typen
zu schaffen. Während nun der ITlaler niemals mit Hilfe
eines mechanischen Reproduktionsoerfahrens ein Bild gemalt
wiedergeben kann, sondern es eben neu malen rnufj,
stehen heute dem Grofj- und Kleinplastiker JTtittel zur
Verfügung, sich auf mechanischem oder auch chemischem
Wege eine bereits oorhandene eigene oder fremde Arbeit
in beliebigem ITlateriale z. B. mittels Punktieroerfahrens
oder der Reduktionsmaschine für Rundplasfik und Relief
genau kopieren zu lassen. Auf diese Weise ist der llle-
dailleur in der Lage, sich das Werk eines Anderen z. B.
durch die ITlaschine in jeder Gröfje und Reliefhöhe repro
duzieren zu lassen, ohne selbst schaffend oder überhaupt
geistig dabei gewirkt zu haben. Durch ganz geringe Ab
änderungen, welche er sodann an einer solchen mechanisch
hergestellten Reproduktion in wenigen ITlinufen Darnehmen
Übung bei
kann, hat er leicht solche Verschiedenheiten mit dem Ori
ginale geschaffen, welche sogar einem Kollegium oon
Sachoerständigen schon einiges Kopfzerbrechen uerursachen
können, ob nach dem Geselje ein Cingriff in das Urheber
recht Darliegt oder nicht, d. h. festzustellen ob die neue
Arbeit im Verhältnis zur früher entstandenen derartige
Veränderungen aufweist, wie sie im Sinne des Gesetzes
erforderlich sind, um den Titel eines neuen selbständigen
Werkes zu rechtfertigen. Jeder Kopie wird natürlich, wenn
sie nicht auf chemischem oder mechanischem Wege allein
hergesfellf ist, sondern auch mit freier Hand überarbeitet
wurde, etwas oon der technischen Cigenart ihres Ver
fertigers innewohnen, wenn dieser sich auch noch so be
mühen würde, das Original ganz täuschend nachzuahmen.
Bei einer unrechtmäfjigen Hachbildung bemüht sich aber
der Kopist noch dazu, die Spuren des „Kopierens“ zu
Derwischen. Wenn man nun noch in Berücksichtigung zieht,
wie oiel bei allen künstlerischen fragen Cmpfindungssache
ist und wie sehr die Cmpfindungen oon auch nur zwei
Personen oft divergieren, so erklärt sich schon daraus,
dal] auch ein Sachuerständigenkollegium, dessen Alitglieder
ohne Ausnahme oon der größten Objektivität beseelt sind,
schwer zu einem einheitlichen Urteile über solche Ange
legenheiten kommen kann.
Da die Verfolgung von wissentlichen Eingriffen in
das Urheberrecht nur im Wege der Privatanklage durch
geführt werden kann, so steht unter Umständen bei einer
eventuellen Einstellung einer derartigen strafrechtlichen
Untersuchung dem Beschuldigten gegenüber dem Beschul
diger das Recht der Ehrenbeleidigungsklage zu. Den Aus
gang einer solchen Aktion wird aber nicht einmal der
objektive Sachverständige, geschweige denn der geschädigte
und daher nicht unbefangene Verfolger ooraussehen. Aber
nicht nur aus diesem Grunde allein, sondern auch weil ja
ein eventuell nachgewiesenes Delikt für den Geklagten,
der zumeist ein Berufskollege ist, den Verlust der Ehre
nach sich zieht, sieht mancher Künstler von der ihm zu
stehenden Verfolgung ab.
Auf dem Gebiete der Porträtkunst kommen Eingriffe
in das Urheberrecht durch Anlehnungen und Kopien und
wie alle die Abstufungen benannt werden mögen, so oft
wie auf keinem anderen Kunsfgebiete vor, insbesondere
dann natürlich, wenn es sich um Porträts von Persönlich
keiten von allgemeinem Interesse handelt. Es kann sogar
Vorkommen, dafj der Besteller eines Porträts, dessen In
teressen sich ja nicht immer mit denen des Porträtisten
decken, später einem andern Künstler den Auftrag oder
doch die Erlaubnis zur Wiederholung eines Porträts erteilt,