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Internationale Sammler-Zeitung. 
Rümmer 13 
für das Vertrauen der ganzen Künstlerschaft roäre | 
es äußerst mich Hg, roenn sich jene Personen, m eiche einem 
Sachoerständigenkollegium in Urheberrechtssachen ange 
hören, oon Zeit zu Zeit eingehend mit der Überprüfung 
des Urheberrechtsschußes im allgemeinen und auch dem 
der Kunstporfräts im besonderen befassen möchten, falls 
die bestehenden Gesekes bestimm u ngen nicht in jedem falle 
als zureichend erkannt roerden sollten für einen genügen 
den Schul] nicht nur der materiellen, sondern auch der 
persönlichen und ideellen Interessen der Künstler, müßten 
diese jetoeils eine entsprechende Abänderung erfahren, 
damit jeder einzelne praktische fall nach festgelegten j 
Prinzipien erledigt roerden kann. 
Wie bei anderen Prozessen, so roird auch bei Ur 
heberrechtsprozessen meist ein Ausgleich angestrebt und 
ich denke mit Unrecht, nicht für die Parteien, — die sind 
schmer zu überzeugen — aber für die Schulung des 
Rechtsgefühls der Allgemeinheit. 
Im niotiuenberichtzum Ösferr. Urheberrechtsgeset], der 
uns einen tieferen Ginblick in die Intentionen des Geseßes 
gemährt, roird betont, dal] die Geseßgebung es sich zur 
Aufgabe stellte, den Wünschen der beteiligten Kreise nach 
entsprechender Befestigung und Crroeiterung der Urheber 
rechte der Künstler Rechnung zu tragen, Gs ist nicht an 
zunehmen, dal] es der Kommission des Herrenhauses und 
dem Urheberrechtsausschufj des Abgeordnetenhauses im 
Jahre 1895 entgangen sein könnte, roenn sich der Schuß 
des oorliegenden Geseßes nicht ebenso auf die Werke der 
Porträtkunst roie auf die freien Kompositionen erstrecken 
roürde. Sollten sich aber die Ansichten der beteiligten 
Kreise über diesen Punkt innerhalb der 15 Jahre, roelche 
seit dem Inkrafttreten des bestehenden Österr. Urheber- 
rechtsgesetjes uerflossen sind, geändert haben, dann müßten 
gelegentlich einer Reuision des Gesekes die Bestimmungen 
für die Porträtkunst reformiert roerden. 
Schließend möchte ich resümieren: Gingriffe in das 
Urheberrecht liegen beim Porträt dann uor, roenn abge 
sehen oon jenen Ähnlichkeiten, roelche durch die Dar 
stellung ein und derselben Persönlichkeit oon oornherein 
gegeben sind, dem fraglichen Werke eine Reihe oon sonst 
nur dem betreffenden Öriginalroerke anhaftenden Charak 
teristiken in der Darstellung zu entnehmen sind, roas dann 
umso scheuerer zu beurteilen ist, roenn nicht beide Werke zu 
gleicher Zeit und auf Grund gleichroertiger Umstände unmittel 
bar nach dem Heben modelliert, gemalt, gezeichnet etc. sind. 
Gs roäre zu roünschen, roenn sich in allen Staaten 
Künstler und Geseßeskundige mit diesen fragen befassen 
möchten und gelegentlich oergleichsroei.se auf dieses Thema 
zurückkommen roiirden, damit man an der Hand der Vor 
züge und Rachteile uerschiedener Urheberrechtsgeseße an 
deren Verfeinerung, Veroollkommnung und einheitlichen Aus 
gestaltung arbeiten könnte, um schließlich zu einem den 
Grrungenschaften der Reuzeit oollständig an gepaßten inter 
nationalen Urheberrechte zu gelangen. 
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Aus der Beschichte des Glases. 
ln Paris ist soeben eine Glaskunstausstellung eröffnet morden. | 
Das gibt dem „Gaulois“ Veranlassung, daran zu erinnern, daß die 
Kunst des Glas achens in Frankreich fast auf eine noch ruhmoollere 
Geschichte zurückblicken kann, als in anderen ländern. Bereits im 
7. Jahrhundert gingen llleister der damals noch jungen Kunst 
nach Cngland, um die Kathedrale uon Hark mit den neuartigen, 
so rounderbar durchsichtigen Fensterscheiben zu Derschen. Den 
Degen an der Seite, als gälte es einen Kampf des Dichtes mit 
der Dunkelheit jener Jahrhunderte, hantierten sie an ihren Öfen 
und ersetzten zum Staunen aller ITlitlebenden die Ölpapiere und 
die gemachste Ceinmand in den Fenstern durch das schöne klare 
Glas, „roelches den Strahlen der Sonne widerstand“. Aber die 
neue Kunst fand alsbald Gegner, und im Jahre 1580 mußte Bernard 
Pallissy in einem Briefe zugeben, daß „die neue Kunst oon den 
Vornehmen uerachtet roird, meil auch der gemeine lllann nutzen 
daraus zieht.“ Damals roird Venedig Frankreichs großes Vorbild. 
Seine Glasmeister roerden uon Heinrich III. uon Frankreich geadelt 
und oerbreiten ihre Kunst in Florenz und lleapel, Wien, St. Germain 
und Flandern, und der Rat der Zehn, der den Fortschritt seiner 
Glashütten in Ulurano bedroht sieht, legt Todesstrafe darauf, roenn 
einer dieser Glasmeister nicht nach Venedig zurückkehrt, immer 
höher steigt das Ansehen der Glasmacherkunst, und der Bruder 
Fabro, der ITIönch uon Ulm, erzählt, roie der Doge und der Senat 
uon Venedig einst einen deutschen Kaiser besonders habe ehren 
roollen und ihm den Begrüßungstrunk in einem Glaspokale uon 
unberechenbarem Werte kredenzte. Der Kaiser hob den Becher, um 
ihn anzusetzen, aber im nächsten Augenblick entfiel er seiner Hand 
und zerschellte auf dem IRosaikboden. „Was habe ich getan?“ rief 
er aus und tat, als roäre er aufs höchste betrübt, „aber da sieht 
man roie der den Vorzug goldener und silberner Gefäße: da be 
halten sogar die Scherben ihren Wert“. Der Rat ließ sich das nicht 
zroeimal sagen und bot künftigen Kaisern, die Beschützer der Re 
publik roaren, immer nur Becher aus Gold dar. König Karl VI. 
uon Frankreich oerlieh den Glasmeistern oon Poitou alle Prioilegien 
der Adligen und bestimmte, daß sie frei uon allen Steuern und 
Kontributionen sein sollten, und daß sie „roegen besagten filetiere 
als Adlige erachtet roerden müßten!“ Der gute König Rene uon 
Anjou erklärte, daß die Vornehmheit und der Adel der Glasgießer 
Berufessache des Candes und der Öffentlichkeit sei. ln manchen 
Städten der Hormandie rourde den großen Glasbläserfamilien manches 
Vorrecht eingeräumt, mit den Kriegen in Italien und mit den 
llledicis kamen Glasbläser in IRenge nach Frankreich. Sie führten 
die Kunst der Olasemaille ein, erfanden die Kunst, in Siegelerde 
zu arbeiten und ferner die Glasmalerei. Frankreich roar auch das 
fand, roo man in Tourlauille die erste Spiegelfabrik gründete. Huch 
auf diesem Gebiete hat der Fortschritt der Zeit eine große Ver 
billigung herbeigeführt. Der Preis für den Quadratmeter ist auf 
33 Fr. gesunken, während er im Jahre 1702 sich auf 165 Fr. belief.
	        
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