OHNUKGSKKMSTI
FACHZEI1S CHRIPT FÜR ARCHIFEKFURA
INNENAUSSWTUTia KUN5TQEWERBE(
MALEREI / PIF^SFIK UND VERWANDTE'
qEBIETE.
SOiRIFTLETTUNa^ ARCH. PR.OE FKRDINAND FEEDERa
HE^USGEBER U VERI^QER U VERLSV^
FRIEDRICH ERNST HÜBSCH WIEN JE/i .STROHC^ASSE NO
Die WOHNUNGSKUNST“ erscheint alle vierzehn Tage in zwei Ausgaben: a) LUXUSAUSGABE auf Kun ®EE C jDETLN
bl EXPORTAUSGABE auf Illustrationsdruckpapier, welche ständig und turnusweise an sämtliche Interessenten
und hauptsächlich an jene des Auslandes kostenfrei versendet wird. ÄC'rTTDDüirw «««ri
Der BEZUGSPREIS für 24 Hefte (ein Jahr) der EXPORTAUSGABE "^OHNUNGSKUNST“ ist fü^ÖSTERREICH und
die SUKZESSIONSSTAATEN (mit Ausnahme der Tschecho-Slowakei) 84 Kronen, für die TSCHECHOSLOW^VKE 4 t h
chische Kronen (Zahlstelle: Haasenstein & Vogler A,G„ Prag, Ferdinandova 24); für das ^U[SC H E REICH 40 Mark
iZahlstelle: Haasenstein & Vogler A.^G., Berlin W. 35, Potsdamerstraße 24); für das UBRIGEAU8LAINU 40 franKen oezw.
40 Schilling (Zahlstelle: Haasenstein & Vogler A..-G., Zürich I., Bahnhofstraße 58).
BESTELLUNGEN für ABONNEMENTS und INSERATE sind zu senden an den Verlag der „WOHNUNGSKUNST“ in
Konto bei der Verkehrsbank Wien, Filiale Stubenring / Konto bei der Deutschösterreichischen Postsparkassa Nr. i8 4 .954.
S C hH M .«un g v ert o«„.
2. JAHRGANG
WIEN, ENDE MÄRZ 1920
DIE LUXUSSTEUER — EINE KULTURSTEUER.
■pvASZ sich die Steuergesetze von altersher einer ganz
^ besonderen Abneigung seitens der Steuerzahler
zu rühmen hatten, lag sicherlich nicht ausschheBlich
an dem natürlichen Egoismus des einzelnen, von
lästigen Opfern möglichst befreit zu sein, sondern
zum guten Teile auch an der raffinierten Art und
Weise, in der diese Gesetze ausgeheckt, und noch
mehr, in der sie ausgelegt wurden. Falltüren und
Fußangeln gab’s zahllose in diesen Gesetzen, kep
Laie fand sich jemals in ihnen
zurecht, und selbst der Fach'
mann wußte ab und zu nicht
aus noch ein. Was Wunder
daher, wenn die sogenannte
Steuermoral (worunter be'
kanntlich jenes Übermaß von
Langmut verstanden wird, das
sich, wenn’s darauf ankommt,
auch die Haut über den Kopf
ziehen läßt) darunter bedenk
lich litt und jeder gelungene
Kniff zum Nachteil des Steuer
säckels auch nicht die geringsten
Gewissensbisse verschuldete.
So standen, wie gesagt, in
Steuerangelegenheiten die
Dinge seit jeher, und der Humor
kam dabei gar nicht so selten
auf seine Rechnung. Das dürfte
sich nun leider in ganz kurzer
Zeit bedenklich ändern, denn un
sere bevorstehenden NEUEN
STEUERGESETZE entbehren
nicht bloß (wie es bei Steuer
gesetzen ja gar nicht anders zu
erwarten ist) jeder Aussicht,
Beifall zu finden, sondern auch
jenes versöhnenden Einschlags
von Humor, der die bisherigen
Steuergesetze trotz mancher Fehler dennoch so vor
teilhaft ausgezeichnet hat. Nein: der Spaß „hört sich
wirklich auf“, wenn einer, genau besehen, lediglich
nur noch deshalb von früh bis abends schuften soll,
damit - DER STAAT AUF SEINE RECHNUNG
KOMMT. Dergleichen Erkenntnis muß selbst das
heiterste Gemüt verdüstern! Vollends aber die ge
plante LUXUSSTEUER ist geeignet, uns armen zu
künftigen Steuerträgern auch den letzten Rest von
Lebensfreude zu verkümmern,
uns so recht unsere beschä
mende Bettelarmut fühlen zu
lassen, uns zu beweisen, daß
selbst unser derzeitiges, ohne
hin so überaus dürftiges Leben
eigentlich in der Hauptsache
nur noch ein bloßer „Luxus“
ist. Was alles faßt dieses famose
Gesetz nicht schon als Luxus
auf! Kein besserer Hausrat,
kein schöneres Gewand, kein
schmackhafterer Bissen, der
nicht als Luxus gelten würde.
Denn alle diese Gegenstände
werden ja mit Luxussteuer be
legt werden. Da wird es also
heißen: Entweder auf derlei
Notwendigkeiten gänzlich zu
verzichten oder aber seine
Lebensführung bis zu einem
Tiefstand herabzudrücken, der
sich weit unterhalb des Durch
schnittes mittlerer Kultur be
findet. Und wohin muß das
zuletzt führen? Doch ganz
offensichtlich zu einem TIEF
STAND DER KULTUR selbst
— aber nicht allein etwa der
äußeren, sichtbaren, im Haus-
Architekt Prof. E. J. Margold: Schlafzimmer
Stehlampe.