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FRIEDRICH ERNST HÜBSCH WIEN JE/i .STROHC^ASSE NO 
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chische Kronen (Zahlstelle: Haasenstein & Vogler A,G„ Prag, Ferdinandova 24); für das ^U[SC H E REICH 40 Mark 
iZahlstelle: Haasenstein & Vogler A.^G., Berlin W. 35, Potsdamerstraße 24); für das UBRIGEAU8LAINU 40 franKen oezw. 
40 Schilling (Zahlstelle: Haasenstein & Vogler A..-G., Zürich I., Bahnhofstraße 58). 
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S C hH M .«un g v ert o«„. 
2. JAHRGANG 
WIEN, ENDE MÄRZ 1920 
DIE LUXUSSTEUER — EINE KULTURSTEUER. 
■pvASZ sich die Steuergesetze von altersher einer ganz 
^ besonderen Abneigung seitens der Steuerzahler 
zu rühmen hatten, lag sicherlich nicht ausschheBlich 
an dem natürlichen Egoismus des einzelnen, von 
lästigen Opfern möglichst befreit zu sein, sondern 
zum guten Teile auch an der raffinierten Art und 
Weise, in der diese Gesetze ausgeheckt, und noch 
mehr, in der sie ausgelegt wurden. Falltüren und 
Fußangeln gab’s zahllose in diesen Gesetzen, kep 
Laie fand sich jemals in ihnen 
zurecht, und selbst der Fach' 
mann wußte ab und zu nicht 
aus noch ein. Was Wunder 
daher, wenn die sogenannte 
Steuermoral (worunter be' 
kanntlich jenes Übermaß von 
Langmut verstanden wird, das 
sich, wenn’s darauf ankommt, 
auch die Haut über den Kopf 
ziehen läßt) darunter bedenk 
lich litt und jeder gelungene 
Kniff zum Nachteil des Steuer 
säckels auch nicht die geringsten 
Gewissensbisse verschuldete. 
So standen, wie gesagt, in 
Steuerangelegenheiten die 
Dinge seit jeher, und der Humor 
kam dabei gar nicht so selten 
auf seine Rechnung. Das dürfte 
sich nun leider in ganz kurzer 
Zeit bedenklich ändern, denn un 
sere bevorstehenden NEUEN 
STEUERGESETZE entbehren 
nicht bloß (wie es bei Steuer 
gesetzen ja gar nicht anders zu 
erwarten ist) jeder Aussicht, 
Beifall zu finden, sondern auch 
jenes versöhnenden Einschlags 
von Humor, der die bisherigen 
Steuergesetze trotz mancher Fehler dennoch so vor 
teilhaft ausgezeichnet hat. Nein: der Spaß „hört sich 
wirklich auf“, wenn einer, genau besehen, lediglich 
nur noch deshalb von früh bis abends schuften soll, 
damit - DER STAAT AUF SEINE RECHNUNG 
KOMMT. Dergleichen Erkenntnis muß selbst das 
heiterste Gemüt verdüstern! Vollends aber die ge 
plante LUXUSSTEUER ist geeignet, uns armen zu 
künftigen Steuerträgern auch den letzten Rest von 
Lebensfreude zu verkümmern, 
uns so recht unsere beschä 
mende Bettelarmut fühlen zu 
lassen, uns zu beweisen, daß 
selbst unser derzeitiges, ohne 
hin so überaus dürftiges Leben 
eigentlich in der Hauptsache 
nur noch ein bloßer „Luxus“ 
ist. Was alles faßt dieses famose 
Gesetz nicht schon als Luxus 
auf! Kein besserer Hausrat, 
kein schöneres Gewand, kein 
schmackhafterer Bissen, der 
nicht als Luxus gelten würde. 
Denn alle diese Gegenstände 
werden ja mit Luxussteuer be 
legt werden. Da wird es also 
heißen: Entweder auf derlei 
Notwendigkeiten gänzlich zu 
verzichten oder aber seine 
Lebensführung bis zu einem 
Tiefstand herabzudrücken, der 
sich weit unterhalb des Durch 
schnittes mittlerer Kultur be 
findet. Und wohin muß das 
zuletzt führen? Doch ganz 
offensichtlich zu einem TIEF 
STAND DER KULTUR selbst 
— aber nicht allein etwa der 
äußeren, sichtbaren, im Haus- 
Architekt Prof. E. J. Margold: Schlafzimmer 
Stehlampe.
	        
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