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internationale 5ainmIer-Zeitunß. 
Hummer 18 
trugen die Glasmaler, ihre ITlonagramme oder Flamen auf 
die' Risse zu schreiben, dach nur als Eigentumszeichen, 
um sie dadurch gegen Diebstahl oor Gesellen und Fehr- 
buben zu schüfen. Dabei ist für den handroerksmäßigen 
Betrieb selbst der künstlerischen Seite des Glasmalerbe- 
rutes kennzeichnend, daß sogar Illeister, die ihre Entroiirfe 
eigenhändi, anfertigten, roie z. B. die Fllurer in Zürich, 
sie ahne Bedenken selbst ihren Konkurrenten auf dem Plaße 
nerkauften. Dieser roeitgehende Handel mit den Scheiben 
rissen füllte die Klappen der Glasmaler mit einem so bunt 
geanirfelten Varlagematerial, 'daß heute die Zuroeisung der 
unsignierten Glasbilder an bestimmte Kleister oder auch nur 
Werkstätten außerordentlich schmierig ist. 
Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts sind neu ge 
schaffene Werke der monumentalen Glasmalerei in den 
Fanden der Eidgenossen nicht mehr nachzuroeisen. lind 
selbst menn man noch ganzeKirchenfenstermitGlasmalereien 
schmückte, so geschah dies nicht mehr mit einheitlich durch 
geführten Kompositionen, sondern indem man die einzel 
nen fensferfelder mit mehr oder meniger in sich abge 
schlossenen Bildmerken schmückte und diese zufolge des 
oerroandten Inhaltes der Darstellungen oder persönlicher 
Beziehungen der Schenker zueinander gruppenroeise 
oereinigte. 
Seit der Wende des 15, zum 16. Jahrhundert rourden 
die Glasmalereien fast ausnahmslos als Geschenke oder 
Stiftungen angefertigt und nicht für eigenen Bedarf. Troßdem 
macht sich zumeilen der Einfluß der Schenker soroohl auf 
deren künstlerische Gestaltung als ganz besonders auf 
ihren Inhalt sehr stark geltend. Um daher diesen Ar- 
beiten zu allen Zeiten gerecht zu roerden, ist es natroen- 
dig zu missen, non mein und aus melchen Ursachen sie 
geschenkt rourden. 
Während des FRittelalters stiftete man Glasgemälde 
fast ausnahmslos aus den gleichen lllotioen, roie andere 
Gaben, für kirchliche Zroecke: zufolge alter freundschaft 
licher Beziehungen der familie zu Kloster oder Gotteshaus 
oder deren Vorstehern, aus besonderer Verehrung der 
Kirchenpatrone oder bestimmter Rltarheiliger — um sich 
damit eine besondere Gunst, roie eine Begräbnisstätte zu 
erroirken, — um ein Gelösnis einzulösen, das man auf 
gutes Gelingen einer gefahroollen Unternehmung gemacht 
hatte, — als Bauherr, Rektor oder Kollator, — um sich 
und seinen Angehörigen ein bleibendes Denkmal zu seßen 
usro. In allen diesen fällen trat die Person des Gebers 
auf der Gabe bescheiden zurück. Denn man begnügte sich 
damit, in einer Ecke das oder 
die familienroappen anzubrin 
gen und diesen zumeilen, doch 
nicht allzu groß, die Stifter 
bildnisse, geroöhnlich als knie 
ende Beter, beizugesellen, Da 
mit sollte besonders betont 
roerden, daß nicht Eitelkeit, 
sondern fromme Gesinnung der 
Ansporn zur Gabe geroesen 
sei, ähnlich roie auf Altar 
gemälden und anderen Kir 
chengeräten. 
Diese Stiftungen aus reli 
giöser Gesinnung roaren aber 
gegen das Ende des FRittelalters 
nicht mehr die einzigen. Denn 
seit der Hütte des 15. Jahr 
hunderts schenkten in den 
Fanden der Eidgenossen auch 
die Räte der regierenden Orte 
als Rachfolger und neben den 
alten Dynasten- und Adels 
geschlechtern ihre Standes- 
roappen in die Kirchen, und 
zroar aus durchaus ro e 111 i ch e n 
ITtotiuen, Wohl diente das 
Gotteshaus oor allem als An 
dachtsstätte, danebenaberauch 
als täglicher Versammlungsort 
für Einheimische und fremde. 
Run roar es bei der Vielge 
staltigkeit der Staatengebilde 
im nüttelalter für leßtere roich- 
tig zu missen, unter messen 
Rlachtschuß sie sich befanden. 
Darüber gaben in den Städten 
oor allem die Wappen an 
den Toren und öffentlichen Gebäuden, auf dem Fände 
oielerorfs die groß an die ITlauern der Burgen gemalten 
Aufschluß. Wo aber die Bürgerschaft ihrem Selbstgefühl 
zudem im Bau eines stattlichen Gotteshauses sichtbaren 
Ausdruck oerliehen hatte, da roar man erst recht stolz 
darauf, menn die Standesroappen auch in dessen fenstern 
dies aller Welt oerkündeten. Einige Beispiele mögen die 
Rlannigfaltigkeit dieser Stiftungen in kirchliche und roelt- 
liche Gebäude näher erläutern. 
In alter Verehrung für die Gründer und ehemaligen 
Herren ließ der Rat oon frei bürg i. Ü. 1484 in der 
Stadtkirche St. Flikolaus den Wappenschild der Zähringer 
anbringen, demnach lange nach ihrem Aussterben, Üb die 
Wappen der Grafen oon Kiburg und der Herzoge oon 
Ostreich als deren Rechtsnachfolgern auch darin geprangt 
haben, missen mir nicht, roohl aber, daß der Rat, nach-
	        
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