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internationale 5ainmIer-Zeitunß.
Hummer 18
trugen die Glasmaler, ihre ITlonagramme oder Flamen auf
die' Risse zu schreiben, dach nur als Eigentumszeichen,
um sie dadurch gegen Diebstahl oor Gesellen und Fehr-
buben zu schüfen. Dabei ist für den handroerksmäßigen
Betrieb selbst der künstlerischen Seite des Glasmalerbe-
rutes kennzeichnend, daß sogar Illeister, die ihre Entroiirfe
eigenhändi, anfertigten, roie z. B. die Fllurer in Zürich,
sie ahne Bedenken selbst ihren Konkurrenten auf dem Plaße
nerkauften. Dieser roeitgehende Handel mit den Scheiben
rissen füllte die Klappen der Glasmaler mit einem so bunt
geanirfelten Varlagematerial, 'daß heute die Zuroeisung der
unsignierten Glasbilder an bestimmte Kleister oder auch nur
Werkstätten außerordentlich schmierig ist.
Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts sind neu ge
schaffene Werke der monumentalen Glasmalerei in den
Fanden der Eidgenossen nicht mehr nachzuroeisen. lind
selbst menn man noch ganzeKirchenfenstermitGlasmalereien
schmückte, so geschah dies nicht mehr mit einheitlich durch
geführten Kompositionen, sondern indem man die einzel
nen fensferfelder mit mehr oder meniger in sich abge
schlossenen Bildmerken schmückte und diese zufolge des
oerroandten Inhaltes der Darstellungen oder persönlicher
Beziehungen der Schenker zueinander gruppenroeise
oereinigte.
Seit der Wende des 15, zum 16. Jahrhundert rourden
die Glasmalereien fast ausnahmslos als Geschenke oder
Stiftungen angefertigt und nicht für eigenen Bedarf. Troßdem
macht sich zumeilen der Einfluß der Schenker soroohl auf
deren künstlerische Gestaltung als ganz besonders auf
ihren Inhalt sehr stark geltend. Um daher diesen Ar-
beiten zu allen Zeiten gerecht zu roerden, ist es natroen-
dig zu missen, non mein und aus melchen Ursachen sie
geschenkt rourden.
Während des FRittelalters stiftete man Glasgemälde
fast ausnahmslos aus den gleichen lllotioen, roie andere
Gaben, für kirchliche Zroecke: zufolge alter freundschaft
licher Beziehungen der familie zu Kloster oder Gotteshaus
oder deren Vorstehern, aus besonderer Verehrung der
Kirchenpatrone oder bestimmter Rltarheiliger — um sich
damit eine besondere Gunst, roie eine Begräbnisstätte zu
erroirken, — um ein Gelösnis einzulösen, das man auf
gutes Gelingen einer gefahroollen Unternehmung gemacht
hatte, — als Bauherr, Rektor oder Kollator, — um sich
und seinen Angehörigen ein bleibendes Denkmal zu seßen
usro. In allen diesen fällen trat die Person des Gebers
auf der Gabe bescheiden zurück. Denn man begnügte sich
damit, in einer Ecke das oder
die familienroappen anzubrin
gen und diesen zumeilen, doch
nicht allzu groß, die Stifter
bildnisse, geroöhnlich als knie
ende Beter, beizugesellen, Da
mit sollte besonders betont
roerden, daß nicht Eitelkeit,
sondern fromme Gesinnung der
Ansporn zur Gabe geroesen
sei, ähnlich roie auf Altar
gemälden und anderen Kir
chengeräten.
Diese Stiftungen aus reli
giöser Gesinnung roaren aber
gegen das Ende des FRittelalters
nicht mehr die einzigen. Denn
seit der Hütte des 15. Jahr
hunderts schenkten in den
Fanden der Eidgenossen auch
die Räte der regierenden Orte
als Rachfolger und neben den
alten Dynasten- und Adels
geschlechtern ihre Standes-
roappen in die Kirchen, und
zroar aus durchaus ro e 111 i ch e n
ITtotiuen, Wohl diente das
Gotteshaus oor allem als An
dachtsstätte, danebenaberauch
als täglicher Versammlungsort
für Einheimische und fremde.
Run roar es bei der Vielge
staltigkeit der Staatengebilde
im nüttelalter für leßtere roich-
tig zu missen, unter messen
Rlachtschuß sie sich befanden.
Darüber gaben in den Städten
oor allem die Wappen an
den Toren und öffentlichen Gebäuden, auf dem Fände
oielerorfs die groß an die ITlauern der Burgen gemalten
Aufschluß. Wo aber die Bürgerschaft ihrem Selbstgefühl
zudem im Bau eines stattlichen Gotteshauses sichtbaren
Ausdruck oerliehen hatte, da roar man erst recht stolz
darauf, menn die Standesroappen auch in dessen fenstern
dies aller Welt oerkündeten. Einige Beispiele mögen die
Rlannigfaltigkeit dieser Stiftungen in kirchliche und roelt-
liche Gebäude näher erläutern.
In alter Verehrung für die Gründer und ehemaligen
Herren ließ der Rat oon frei bürg i. Ü. 1484 in der
Stadtkirche St. Flikolaus den Wappenschild der Zähringer
anbringen, demnach lange nach ihrem Aussterben, Üb die
Wappen der Grafen oon Kiburg und der Herzoge oon
Ostreich als deren Rechtsnachfolgern auch darin geprangt
haben, missen mir nicht, roohl aber, daß der Rat, nach-