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hielten und ganz besonders, wenn sie durch ein sichtbares 
Ehrengeschenk ihrer Befriedigung über die genossene Ver 
pflegung Ausdruck oerliehen. Das konnte aber nicht auf 
fälliger geschehen, als durch Stiftung ihrer Wappen in die 
fenster der Gastlokale. Darum erfreuten sich auch diese 
schon frühe eines reichen Schmuckes mit Glasgemälden. 
Bekannt ist, darnach Goethe auf seiner ersten Schweizer- 
reise mährend einer kurzen Rast im Gasthaus zum „Kopf“ 
zu Bulach diese bunten fensterzierden berounderte. 
Zu den frühesten fenster- und Wappenschenkungen 
zählten aber auch solche an Prioatpersonen. Diese wurden 
gewöhnlich oon den Räten männern gemacht, die sich bei 
wichtigen Staatsgeschäften, wie Bündnissen u. dgl., sei es 
durch ihren Einfluß oder durch geleistete Arbeit besondere 
Verdienste erworben hatten. 
Am ehrenoollsten waren 
die Stiftungen, welche oon 
den Tagsaßungen, d. h. oon 
den jährlich, oder so oft es 
die Umstände erforderten, zu 
gemeinsamer Erledigung der 
Staatsgeschäfte oersammelten 
Gesandten der eidgenössischen 
Stände und ihrer Verbündeten 
gemacht wurden. Sie erfolgten 
auf gemeinsamen Beschluß der 
Räte, welche zuerst darüber 
befragt werden mußten, als be 
sondere Gunstbezeigung, Da 
zu solchen Geschenken oiel- 
fach der Fleubau öffentlicher 
Gebäude oder prinufer Wohn 
häuser Anlaß bot, so entstand 
sehr bald die irrige Ansicht, 
ein fleubau berechtige über 
haupt Korporationen und Pri- 
oate zu einem Gesuche um 
eine derart ge Gabe. Infolge 
dessen liefen solche schon zu 
Ende des 15. Jahrhunderts so 
zahlreich ein, dal] man sich 
durch gemeinsame, oerbind- 
liche Beschlüsse, welche diese 
unberechtigte Begehrlichkeit 
auf ein oernünftiges JTlaß 
zurückführen sollten, dagegen 
zu schüfen suchte. So er 
klärte der Gesandte oon Zürich, 
nachweisbar zum erstenmal 
auf der Tagsat]ung oon 1487, 
dal] infolge des übermäßigen 
flachlaufens und Bittens um 
Glasgemälde seine Regierung 
beschlossen habe, künftighin solche nur noch in Kirchen, 
Rats- und Gemeindehäuser zu schenken, dagegen nicht mehr 
an Prioatpersonen, indem er gleichzeitig oorschlug, es 
möchte auch die Tagsaßung als solche einen ähnlichen Be 
schluß fassen. Obgleich diese Anregung allseits Anklang 
fand, konnte sie doch nicht durchgeführt werden. Das 
beweisen die ähnlichen Beschlüsse, welche in den folgenden 
Zeiten immer wieder aufs neue gefaßt wurden. Bei einer 
derartigen Bettelei kann es nicht befremden, wenn die 
Stände, selbst bei Gewährung der Bitte, es mit der Aus 
führung nicht allzu eifrig nahmen. Oft dauerte es einige 
Jahre, bis alle Regierungen nur zugesagt hatten, und noch 
einige weitere, bis die schon an Ort und Stelle eingeseßten 
fenster bezahlt wurden. 
Gewöhnlich überließ man es dem Beschenkten, die 
Arbeit zu einem oereinbarten Preise selbst ausführen zu 
lassen. Das hatte den großen Vorteil, daß bei diesen 
Schenkungen der Tagsaßung einheitlich komponierte Zyklen 
hergestellt werden konnten. Zuweilen schickten aber auch 
einzelne Orte ihre fertigen Wappenscheiben und den Geld 
betrag für die fenster, oder auch nur die zur Anschaffung 
des einen oder anderen notwendige Geldsumme. 
nachdem die Glasoerschlüsse in den fenstern überall 
Eingang gefunden hatten, stiftete man gewöhnlich nur noch 
die gemalten Wappenscheiben. Wollte man den Beschenk 
ten besonders ehren, so gesellte man dem Standeswappen 
noch weitere Glasbilder mit den Tandes- oder Ortsheiligen 
oder schmucken Bannerträgern bei. So konnte, doch nur 
ausnahmsweise, die Gabe einer einzigen Regierung, immer 
hin nur für Kirchen und Kreuzgänge, bis auf sechs Stück 
an wachsen. 
Sig. 4. 
Da es nicht selten oorkgm, daß bei Erteilung oon 
Aufträgen der Glasmaler den Donator zn überfordern 
suchte, stellte der Rat oon Bern schon im Jahre 1501 
einen Tarif auf, der die Preise, gerade so wie für fleisch 
und Brot, festseßte. Dabei gab nicht die Qualität der Glas 
malereien für deren Höhe den Ausschlag, sondern ledig 
lich die Größe, für diese war wiederum das format des 
Papieres maßgebend, welches zur Zeichnung des Entwurfes 
oerwendet werden mußte. Danach unterschied man, so 
lange die Glasmalerei bestand, zwischen bögigen, holb- 
bögigen, regalbögigen usw, Wappen, für du „Bilder“, 
d. h Glasgemälde mit Darstellungen oon Heiligen, galt 
wieder ein besonderer Preis. Diese Bestimmungen hatten 
den großen Vorteil, daß sich für die formate der Glasge 
mälde bestimmte Härmen bildeten, weshalb man einfach 
das format anzugeben brauchte, um sicher zu sein, daß
	        
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