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hielten und ganz besonders, wenn sie durch ein sichtbares
Ehrengeschenk ihrer Befriedigung über die genossene Ver
pflegung Ausdruck oerliehen. Das konnte aber nicht auf
fälliger geschehen, als durch Stiftung ihrer Wappen in die
fenster der Gastlokale. Darum erfreuten sich auch diese
schon frühe eines reichen Schmuckes mit Glasgemälden.
Bekannt ist, darnach Goethe auf seiner ersten Schweizer-
reise mährend einer kurzen Rast im Gasthaus zum „Kopf“
zu Bulach diese bunten fensterzierden berounderte.
Zu den frühesten fenster- und Wappenschenkungen
zählten aber auch solche an Prioatpersonen. Diese wurden
gewöhnlich oon den Räten männern gemacht, die sich bei
wichtigen Staatsgeschäften, wie Bündnissen u. dgl., sei es
durch ihren Einfluß oder durch geleistete Arbeit besondere
Verdienste erworben hatten.
Am ehrenoollsten waren
die Stiftungen, welche oon
den Tagsaßungen, d. h. oon
den jährlich, oder so oft es
die Umstände erforderten, zu
gemeinsamer Erledigung der
Staatsgeschäfte oersammelten
Gesandten der eidgenössischen
Stände und ihrer Verbündeten
gemacht wurden. Sie erfolgten
auf gemeinsamen Beschluß der
Räte, welche zuerst darüber
befragt werden mußten, als be
sondere Gunstbezeigung, Da
zu solchen Geschenken oiel-
fach der Fleubau öffentlicher
Gebäude oder prinufer Wohn
häuser Anlaß bot, so entstand
sehr bald die irrige Ansicht,
ein fleubau berechtige über
haupt Korporationen und Pri-
oate zu einem Gesuche um
eine derart ge Gabe. Infolge
dessen liefen solche schon zu
Ende des 15. Jahrhunderts so
zahlreich ein, dal] man sich
durch gemeinsame, oerbind-
liche Beschlüsse, welche diese
unberechtigte Begehrlichkeit
auf ein oernünftiges JTlaß
zurückführen sollten, dagegen
zu schüfen suchte. So er
klärte der Gesandte oon Zürich,
nachweisbar zum erstenmal
auf der Tagsat]ung oon 1487,
dal] infolge des übermäßigen
flachlaufens und Bittens um
Glasgemälde seine Regierung
beschlossen habe, künftighin solche nur noch in Kirchen,
Rats- und Gemeindehäuser zu schenken, dagegen nicht mehr
an Prioatpersonen, indem er gleichzeitig oorschlug, es
möchte auch die Tagsaßung als solche einen ähnlichen Be
schluß fassen. Obgleich diese Anregung allseits Anklang
fand, konnte sie doch nicht durchgeführt werden. Das
beweisen die ähnlichen Beschlüsse, welche in den folgenden
Zeiten immer wieder aufs neue gefaßt wurden. Bei einer
derartigen Bettelei kann es nicht befremden, wenn die
Stände, selbst bei Gewährung der Bitte, es mit der Aus
führung nicht allzu eifrig nahmen. Oft dauerte es einige
Jahre, bis alle Regierungen nur zugesagt hatten, und noch
einige weitere, bis die schon an Ort und Stelle eingeseßten
fenster bezahlt wurden.
Gewöhnlich überließ man es dem Beschenkten, die
Arbeit zu einem oereinbarten Preise selbst ausführen zu
lassen. Das hatte den großen Vorteil, daß bei diesen
Schenkungen der Tagsaßung einheitlich komponierte Zyklen
hergestellt werden konnten. Zuweilen schickten aber auch
einzelne Orte ihre fertigen Wappenscheiben und den Geld
betrag für die fenster, oder auch nur die zur Anschaffung
des einen oder anderen notwendige Geldsumme.
nachdem die Glasoerschlüsse in den fenstern überall
Eingang gefunden hatten, stiftete man gewöhnlich nur noch
die gemalten Wappenscheiben. Wollte man den Beschenk
ten besonders ehren, so gesellte man dem Standeswappen
noch weitere Glasbilder mit den Tandes- oder Ortsheiligen
oder schmucken Bannerträgern bei. So konnte, doch nur
ausnahmsweise, die Gabe einer einzigen Regierung, immer
hin nur für Kirchen und Kreuzgänge, bis auf sechs Stück
an wachsen.
Sig. 4.
Da es nicht selten oorkgm, daß bei Erteilung oon
Aufträgen der Glasmaler den Donator zn überfordern
suchte, stellte der Rat oon Bern schon im Jahre 1501
einen Tarif auf, der die Preise, gerade so wie für fleisch
und Brot, festseßte. Dabei gab nicht die Qualität der Glas
malereien für deren Höhe den Ausschlag, sondern ledig
lich die Größe, für diese war wiederum das format des
Papieres maßgebend, welches zur Zeichnung des Entwurfes
oerwendet werden mußte. Danach unterschied man, so
lange die Glasmalerei bestand, zwischen bögigen, holb-
bögigen, regalbögigen usw, Wappen, für du „Bilder“,
d. h Glasgemälde mit Darstellungen oon Heiligen, galt
wieder ein besonderer Preis. Diese Bestimmungen hatten
den großen Vorteil, daß sich für die formate der Glasge
mälde bestimmte Härmen bildeten, weshalb man einfach
das format anzugeben brauchte, um sicher zu sein, daß