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Seite 278 
Internationale Sammler-Zeitung, 
Kummer 18 
die Gaben in den Fenstern der Beschenkten auch unter 
gebracht roerden konnten. Zum Unterschiede non den 
alten, durchkomponierten Glasfenstern bezeichnet man heute, 
nicht gerade sehr zutreffend, diese kleineren Glasbilder als 
Kabinettscheiben. 
Wie bei der Tagsatjung, so gingen auch bei den 
Räten der Städte und flecken Gesuche um die Verabfolgung 
?ig. 5. 
non fenstern und Wappen, oder doch um einen Beitrag 
zur Herstellung solcher, so häufig ein, dafj seit dem 16. 
Jahrhundert die Klagen über diesen „fensterbettel“ auch 
in den Ratsprotokollen beständig miederkehren. Unter 
solchen Verhältnissen kann es nicht befremden, roenn z. B. 
der Seckeimeister non freiburg alle diese Gesuche unter 
der Rubrik „Stur (Beisteuer) und Bettelmerk“ eintrug. 
Doch halfen alle Verbote nichts. Denn seit dem Gilde des 
16. Jahrhunderts begnügte man sich sogar nicht einmal 
damit, die Regierung oder den Rat um das Bandes- oder 
Stadtroappen zu bitten, sondern man oerlangte die Wappen 
sämtlicher ITlitglieder und sogar die der höheren Beamten 
überhaupt. Das namentlich bei Reubauten non Kirchen. 
Und in gleicher Weise gelangte man an die Vertreter der 
Regierungen auf dem Bande, an die Eandoögte, Band 
schreiber u. a. Da diese nicht gemillt roaren, die staat 
lichen Geschenke aus eigenen Rütteln zu bezahlen, kamen 
Kompetenzüberschreitungen nicht selten oor und führten 
zumeilen zu scharfen Auseinandersetzungen mit den Vor 
gesetzten. 
Immerhin darf man nicht glauben, dafj zu allen 
Zeiten non den Obrigkeiten Glasmalereien zu solchen 
Zmecken in gleich grofjer Zahl oerschenkt morden seien. 
Vielmehr hing die Unzahl der Geschenke oon den Zeit 
läufen ab und oon den Zmecken, roelche man mit diesen 
Gaben zu erreichen suchte. So gibt es in den Seckel- 
meisterrechnungen selbst größerer Orte Jahrgänge, die 
keine oder nur sehr roenige Ginträge für solche Spenden 
aufroeisen. Während die Zahl der im Verlaute eines Jahres 
der Tagsatzung eingereichten Gesuche bei einem ITlittel oon 
13 bis auf 26 und ausnahmsweise sogar bis auf 39 an- 
rouchs, bewilligte z. B. Zürich 1560 : 17, 1561 : 14, 
Bern 1560 : 9, 1561 : 11 (nur für die deutschen Bande); 
Basel 1577 : 5, 1578 : 6; freiburg 1560 : 11, 1561 : 18; 
Solothurn 1560 : 15, 1561 : 29; Schaffhausen 1560:8, 
1561 : 7 Gesuche. Diese Zahlen entsprechen aber nicht 
immer den oon den Räten mährend eines Jahres ange- 
kauften Standesmappen. Denn um den Gesuchstellern 
rascher entsprechen zu können, oder auch manchmal nur, 
um die armen Glasmaler zu beschäftigen, wurden solche 
Scheiben in Vorrat, d. h. auf Depot angeschafft. So liefj 
der Rat oon Zürich z. B. im Jahre 1579 zu diesem Zwecke 
nicht weniger als 47 Wappen malen, für aie er zusammen 
275 Pfund bezahlte. Da nun dieser Vorrat gewöhnlich 
nicht mährend eines Jahres oerschenkt wurde, so stimmen 
die auf den Glasgemälden aufgemalten Daten auch nicht 
immer mit dem Schenkungsjahr überein, 
Reben dieser obrigkeitlichen fenster- und Wappen 
schenkung, der sich seit der (Riffe des 16. Jahrhunderts 
auch die Vorsteherschaften der Bandgemeinden anschlossen, 
ging diejenige oon weltlichen und geistlichen Korporationen 
und Prioatpersonen einher. Sie umfafjte alle Stände und 
alle möglichen Veranlassungen wurden zum Vorwände für 
Bittgesuche oerwendet, wo nicht freundschaft diese Gaben 
aus freiem Willen spendete. Dabei zeichneten sich beson 
ders die Klöster nicht nur als willige Spender, sondern 
auch als eifrige Sammler oon Glasgemälden aus, kam es 
doch oor, dafj eine kleine Abtei bei Anlafj eines Reubaues 
nicht weniger als 70 Gesuche auf einmal ergehen lief). 
Aus Buzern wird uns schon aus dem Jahre 1489 die Sitte 
bezeugt, wonach man bei Hochzeiten dem jungen Paar 
ein fenster resp. sein Wappen in dessen neues Heim 
stiftete. Das gab neuerdings zu der ganz unrichtigen 
Kleinling Anlafj, es seien alle Glasgemälde, auf denen 
Klann und frau als Wappenhalter oder in ähnlicher Dar 
stellung oorkommen, solche Hochzeitsgeschenke gewesen. 
Diese Begehrlichkeit nach Gigsgemälden rief eine 
Rlassenproduktion heroor, an der sich bald auch Unberu 
fene beteiligten. Gs wäre darum durchaus unrichtig, wenn 
man in allen Glasgemälden kunstgewerbliche Arbeiten oon 
dauernder Bedeutung erblicken wollte, ungerecht aber, 
wenn man ihren Wert nur nach den graphischen Repro 
duktionen beurteilte. Denn da der besondere Reiz der 
Glasmalerei in der malerischen Wirkung und Beuchtkraft 
der Gläser liegt, geben die Schmarz-Weifj-Reproduktionen 
?ig. 6. 
wohl die Zeichnung wieder, auf der alle Klüngel sich oft 
in geradezu unangenehmer Weise oordrängen, mährend 
die guten Qualitäten, welche diesen Arbeiten eine ange 
sehene Stellung neben denen der Schwesterkünste sicher 
ten, selbst auf farbigen Reproduktionen nicht genügend 
zur Geltung kommen. Glücklicherweise oerfügten gerade 
die ungeschickten Zeichner auch über so mangelhafte
	        
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