MAK
Internationale Sammler-Zeitung. 
Nr. 15/16 
Seite 244 
Zusammenstößen za können. Eine Reihe schöner byzantini 
scher Siiiiii'kaimea ist recht gut erhalten, ebenso zehn (von 
zwölf) silberne Becher auf Füßen und elf (von zwölf) 
prachtvoll getriebene goldene Becher auf Füßen, von denen 
cünci mit Perlen und Steinen verziert ist (wahrscheinlich 
persisch); in gutem Zustande befindet sich auch eine fast 
einen Fuß hohe große, dickvergoldete Silberamphora nut 
Reliefbändern (Akanthusranken). Eine große goldene 
Schale (sassanidisch) und mehrere kleinere Goldschalen, eine 
wundervolle kleine sassanidische Silberschale, eine große 
goldene Kanne mit Deckel auf hohem Fuß (sicher persisch) 
und mehrere große goldene und silberne Krüge sind pracht 
voll erhalten. Von einem, mit schwerer goldplattierter 
Bronze verzierten Sattel sind viele Teile vorhanden. Eine 
Reihe goldener Armbänder ist wohl persisch, zwei sind so 
genannte gotische Arbeiten mit roter und grüner Smalt- 
inkrustation. Ein goldener Löffel und ein goldenes Schwert 
sind wohl auch persisch. Ein großer Haufen goldener und 
S kesV 
slberner Bruchstücke, viele Hunderte an der Zahl, läßt sich 
noch nicht näher definieren. Sehr zahlreich vorhanden sind 
Goldmünzen, die zu einem Halsband verarbeitet waren; sie 
stammen alle aus der Zeit des Kaisers Heraklius. Was sonst 
noch an Fragmenten, edelsteinbesetzten Schmucksachen und 
unbearbeitetem Gold vorhanden ist, läßt sich fürs erste 
kaum aufzählcn. Lias Gewicht des Goldes beträgt 1 Pud, das 
des Silbers Pud. 
Der Schatz lag tagelang beim örtlichen Pristaw in der 
Amtsstube, und es konnte sich jeder ein Stück abbrechen 
und mitnehmen; die Goldmünzen waren zum Teil der Dorf 
jugend als Spielzeug überlassen worden. Es dauerte lange, 
bis die Kaiserliche Archäologische Kommission etwas von 
dem Schatz erfuhr und sich an seine Sicherung machen 
konnte. Nun ist der Schatz in einem Tresor der Reichsbank 
in Petersburg aufbewahrt. Er dürfte wahrscheinlich der 
kaiserlichen Eremitage zufallen. 
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Was die ältesten gedruckten Schützenbriefe erzählen. 
Von Oberbibliothekar Dr. E. Freyr (München). 
Seit dem Aufkommen der »Waffenfeste des Bürgers-«, 
wie Gustav F’reytag in seinen »Bildern aus der deutschen 
Vergangenheit« die Schützenfeste nennt, war es Sitte, 
durch Rundschreiben, welche zumeist von dem Rat der 
festgebenden Stadt in Gemeinschaft mit den Schieß- 
geselien ausgingen, die befreundeten Städte und deren 
Schützen zur Teilnahme einzuladen. Die ältesten dieser 
Briefe, die Schieß-, Lade- oder Schützenbriefe genannt 
wurden, sind beschriebene Pergament- oder Papier 
blätter von mehr oder minder großem Umfange; seit der 
Erfindung des Buchdruckes treten an ihre Stelle gedruckte 
Ausschreiben, aber nur ganz allmählich, denn noch bis 
ms 16. Jahrhundert hinein finden sich, wie zum Beispiel 
die Archivbestände der Kgl. Privileg. Schützengesellschaft 
Kitzingen oder der Stadt Nördlingen beweisen, daneben 
noch geschriebene Einladungen in nicht unbeträchtlicher 
Zahl. Es ist daher erklärlich, daß von diesen gedruckten 
Schützenbriefen bisher nur wenige bekannt waren und 
in der Literatur Erwähnung gefunden haben. Erst die von 
der preußischen Regierung während der letzten Jahre 
unternommene Inventarisierung der in den deutschen 
Bibliotheken vorhandenen Wiegendrucke hat neben an 
derem auch eine verhältnismäßig große Zahl dieser Druck 
erzeugnisse wieder ans Licht gezogen. Insgesamt sind 
so über 30 Nummern bekannt geworden, die sich auf 
13 Archive und Bibliotheken verteilen und die nach Form 
und Inhalt als gleich wertvolle Dokumente zur Druck- 
und Kulturgeschichte bezeichnet werden müssen. 
Ihrem Aeußeren nach sind sie, von einem einzigen 
Stücke abgesehen, sämtlich sogenannte Einblatt 
drucke, das heißl, in Plakatform einseitig gedruckt, 
da sie dazu bestimmt waren, in den Schießhäusern an 
geschlagen zu werden. Die meisten von ihnen haben nicht 
unbeträchtlichen Umfang; es gibt Blätter mit über 
90 Zeilen J ext und einer Länge von 53 Zentimetern. Der 
Druck selbst :st so einfach wie möglich und entbehrt all 
des illustrativen Schmuckes, wie ihn zum Beispiel die 
zahlreichen in gleicher Form gedruckten Almanache 
jener Zeit oft in reichem Maße aufzuweisen haben; selbst 
Initialen, d>e sonst häufig in amtlichen Bekanntmachungen 
Vorkommen, sind nur in wenigen Fällen verwendet. 
Druckort und Drucker sind niemals angegeben, doch 
haben sic sich für alle fcststellen lassen, und es sind be 
kannte Druckerpressen in Augsburg, Nürnberg, Ulm, 
Speyer, Würzburg, Bamberg, Straßburg, Mainz u. s. w., 
die uns hier im Dienste des Schützenwesens begegnen. 
Dem oft recht großen Umfang der einzelnen Briefe 
entspricht der Inhalt. Bringen sie doch nicht bloß die 
eigentliche Einladung zum Feste, sondern auch die aus 
führlichen Bestimmungen, die über das Schießen selbst 
erlassen waren, und vielfach noch genaue Mitteilungen 
über die sonstigen damit verbundenen Veranstaltungen 
und Belustigungen. Gerade diese Ausführlichkeit macht 
sie zu wichtigen Quellen für die Geschichte des Schützen 
wesens im ausgehenden 15. Jahrhundert, in dessen Ge 
pflogenheiten und Gebräuche sie einen umfassenden Ein 
blick gewähren. 
Der älteste von ihnen, die fast ausschließlich über 
Feste in Mittel- und Süddeutschland berichten, ist ein 
Ausschreiben des Rates und der Schießgesellen der 
Stadt Nördlingen vom 1. September 1477, das zu 
einem Armbrust- und Büchsenschießen des folgenden 
Jahres einlädt. Ein ebensolches Fest fand gleichfalls im 
Jahre 1478 in Herrenberg bei Stuttgart statt, über welches 
der einzige in Buchform erschienene Ladebrief (im Be 
sitze der Schützengesellschaft Kitzingen) nähere Mittei ■ 
iung macht. Weitere gemeinsame Feste für Armbrust- 
und Büchsenschützen wurden nach den vorliegenden 
Quellen abgehalten 1483 in Offenburg, 1485 in St. Gallen 
und Neustadt a. H., I486 in München, 1488 in Bamberg. 
1493 in Landshut und Worms, 1496 in Straßburg und 
1498 in Leipzig. Armbrustschießen allein waren veran 
staltet 1478 in Bamberg, 1479 in Lenzkirch, 1480 in Mainz, 
Speyer und Würzburg, 1483 in Bamberg und Köln, 1487 
in Kreuznach und Speyer, 1488 in Volkach, 1489 in 
Zwickau, 1490 in Heidelberg, 1491 in Freiburg i. B„ 1497 
in Rottweil und 1499 in Zeil, während 1480 in Schwä- 
bisch-Gmünd, 1484 in Passau, 1486 in Würzburg. 1487 in 
j Eichstätt und 1495 in Windsheim nur Schießen für 
1 Büchsenschützen stattfanden. Die Bestimmungen, welche 
für die einzelnen Schießen erlassen waren, sind in den 
meisten Fällen aufs genaueste angegeben. Um ein Bei 
spiel zu bieten, möge hier die Schießordnung des Mün 
chener Schützenfestes von 1486 kurz erwähnt werden.
	        
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