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MAK

Full text : Jahrgang 4 (1912) (15/16)

Nr.  15/16

Internationale  Sammler-Zeitung.

Seite  245

Da  sowohl  mit  der  Armbrust  als  mit  der  Büchse  geschossen ­
  wurde,  sind  für  beide  Arten  getrennte  Vorschriften ­
  erlassen.  Für  die  Armbrustschützen  waren
40  Schüsse  bestimmt,  die  nur  mit  solchen  Bolzen  erfolgen ­
  durften,  die  geprüft  und  von  der  Hand  des  vereidigten ­
  Stadtschreibers  mit  dem  Namen  des  Schützen
versehen  waren.  Der  Schuß  selbst  geschah  aufrecht  mit
freiem  schwebendem  Arme  und  mit  abgetrenntem
Aermel,  damit  die  Armbrust  keinerlei  geheimen  Stützpunkt ­
  hatte;  auch  durfte  der  Schaft  nicht  die  Achsel  und
der  Drücker  nicht  die  Brust  berühren.  Kurz,  es  mußte
alles  »ohne  gefährlichen  (--■  unerlaubten)  Vorteil«  vor
sich  gehen.  Dem  Schützen,  der  unverschuldet  eine  Beschädigung ­
  seiner  Armbrust  erlitt,  wurden  je  nach  der
Art  des  Schadens  1  oder  2  weitere  Schüsse  erlaubt.  Auch
für  die  Büchsenschützen,  welche  nur  22  Schüsse  abgeben ­
  durften,  war  die  Vorlage  und  Bezeichnung  der
Waffe  sowie  ein  völlig  freies  Schießen  ohne  irgend  eine
Stütze  oder  eine  sonstige  Unredlichkeit  zur  strengsten
Pflicht  gemacht.  Wer  diese  Vorschriften  .nicht  beobachtete, ­
  verlor  nicht  nur  sein  »Schießzeug«,  sondern  hatte
auch  weitere  Strafe  zu  erwarten,  vor  deren  Erleidung  er
München  nicht  verlassen  durfte.  Zur  Entscheidung  über
derartige  Vergehen  und  zur  Schlichtung  etwaiger  sonstiger ­
  Streitigkeiten  mußte  zu  Anfang  des  Schießens  ein
Neunerausschuß  bestellt  werden,  zu  dem  die  Schützen
selbst  sieben  und  der  Rat  zwei  Mitglieder  ernannte.
Neben  diesen  Bestimmungen,  die  mit  kleinen  Aendcrnngen
  sich  bei  fast  allen  Festen  wiederholen,  enthalten
die  Briefe  weitere  Angaben  über  die  Länge  der  Schießbahn ­
  und  die  Größe  der  Scheibe,  um  den  auswärtigen
Schützen  Gelegenheit  zu  geben,  sich  vorher  einzuschießen. ­
  Da  man  vorher  ein  allgemein  gütiges  Längenmaß ­
  noch  nicht  kannte,  so  wurde  meistens  die  Originalgröße ­
  der  Zielscheibe,  die  getroffen  werden  mußte,
damit  der  Schuß  überhaupt  bei  der  Berechnung  in  Betracht ­
  kam,  sowie  das  Einbeitsmaß,  nach  welchem  die
Entfernung  der  Scheibe  vom  Schützenstand  bestimmt
war,  mit  dem  Zirkel  und  mit  Tusche  auf  der  Vorderoder ­
  Rückseite  des  Blattes  aufgezeichnet.  Vereinzelt,
wie  bei  den  Briefen  von  St.  Gallen,  München,  Landshut,
Rottwcil  und  Leipzig  sind  diese  Maße  aufgedruckt,  während ­
  bei  anderen,  nämlich  denen  von  Nördiingen,
Zwickau  und  Heideiberg,  die  Länge  der  Bahn  durch  je
eine  »eingelegte  Schnur«  angegeben  war,  von  denen  die
des  Nöndlinger  Ausschreibens  heute  noch  dem  Blatte  angeheftet ­
  ist.
Die  Preise,  hier  »Kleinode«  oder  »Abenteuer«  genannt, ­
  über  welche  ebenso  eingehend  berichtet  wird,
waren  sehr  verschiedener  Art.  Vorwiegend  waren  es
Geldpreise,  deren  Höhe  sich  nach  der  Größe  der  Stad;
und  des  Festes  richtete.  Die  höchsten  Preise  bot  München ­
  1486  mit  102,  90,  80,  70  u.  s.  w.  rheinischen  Goldgulden; ­
  ihm  nahe  kamen  1489  Zwickau,  1492  Landshut
und  1498  Leipzig,  deren  erste  Gewinne  je  100  Gulden
betrugen.  Bei  den  anderen  wechselten  die  höchsten
Preise  zwischen  60  lind  10  Gulden  und  gingen  herab  bis
zu  je  1  Gulden.  In  einzelner  Fällen,  wie  1480  in  Würzburg, ­
  1486  in  Neustadt  a.  H.,  1488  in  Bamberg  u.  a.,  wurde
die  Festsetzung  der  Preise  den  Schützen  selbst  auf
Grund  der  jeweiligen  Einlagen  in  Verbindung  mit  dem
von  der  Stadt  selbst  geleisteten  Zuschüsse  anheimgestellt. ­
  Nur  wenige  Städte  hatten  an  erster  Stelle  andere
als  Geldpreise,  so  Volkach  1488  und  Zeil  1499,  die  je
einen  »verdeckten«  (das  heißt,  mit  einer  mehr  oder  minder ­
  kostbaren  Decke  verhüllten)  Ochsen,  und  Freiburg
i.  B.  1491,  das  einen  verdeckten  silbernen  Becher  auskot.
  Dem  Schützen,  der  aus  dem  entferntesten  Orte  gekommen, ­
  war  ein  besonderer  Preis,  gewöhnlich  1  bis

2  Gulden,  zugedacht;  in  Offenburg  1483  bestand  dieser
Fernpreis  in  einer  Gans.  Fast  überall  waren  auch  nocli
einige  kleinere  Geldpreise  ausgesetzt,  um  welche  diejenigen ­
  Schützen  schießen  sollten  (sogenannte  »Ritterschüsse«), ­
  welche  sich  sonst  keine  Preise  errangen
hatten.  Neustadt  a.  H.  setzte  1486  ein  Paar  Bundschuhe
und  eine  »lebendige  Sau«  für  denjenigen  aus,  der  nach
dem  letzten  Preisträger  die  meisten  Schüsse  erzielt  hatte;
mit  diesen  Gewinnen  wurde  der  Besitzer  dann  feierlich
zur  Herberge  geleitet.
Eine  eigene  Art  von  Schießpreisen  begegnet  uns  auf
den  Schützenfesten  der  fränkischen  Städte,  die  sogenannten ­
  »La  n  d  k  1  c  i  n  o  d  e«.  Es  waren  dies  für  bestimmte ­
  Orte  eines  Gebietes  »aufgeworfene«  Preise,  die
1486  und  1488  aus  einem  silbernen  Schilde  mit  Beigabe
bestanden  und  als  Wanderpreise  erst  dann  in  den  ständigen ­
  Besitz  eines  Ortes  übergingen,  wenn  sie  von  ihm
»ganz  und  zutede«,  das  heißt,  zum  drittenmal  gewonnen
waren.  Der  gewinnenden  Stadt  erwuchs  daraus  die
Pflicht,  binnen  Jahresfrist  ein  neues  Landkleinod  »aufzuwerfen«. ­
  So  wurde  1480  in  Würzburg,  1483  in  Bamberg,
I486  wieder  in  Würzburg  und  1488  sowohl  in  Volkach
wie  in  Bamberg  um  ein  solches  Landkleinod  geschossen.
Doch  mit  dem  Schießen  allein  begnügte  man  sich
nicht.  Die  Mehrzahl  der  Feststädte  hatte  damit  ebenso
wie  heutzutage  eine  Reihe  von  Belustigungen  allgemeiner
Art  verbunden,  von  denen  der  »Glückstopf«  oder
»01  ü  c  k  s  h  a  f  e  n«  am  häufigsten  vorkam.  ln  nicht
weniger  als  18  der  Schützenbriefe  wird  dieser  Vorläufer ­
  der  heute  noch  üblichen  und  zumal  in  Süddeutschland ­
  auch  den  gleichen  Namen  tragenden  Lotterien  genannt, ­
  die  Art  seiner  Behandlung  erwähnt  und  die  Reihe
seiner  Preise  aufgezählt.  Während  Nördiingen,  Bamberg
(1478),  Speyer,  Passau,  St.  Gallen,  Heidelberg,  Worms
und  Rottweil  nur  Geldpreise  in  verschiedener  Höhe  aussetzten, ­
  boten  die  anderen  Silbergeschirre,  Becher,
Degen,  Ringe,  Hüte  u.  a.  in  bunter  Abwechslung,  die
alle  gegen  eine  nur  geringe  Einlage  gewonnen  werden
konnten.  Am  reichsten  bestellt  war  der  Doppel-Glückshafen ­
  des  Leipziger  Schützenfestes  von  1498,  dessen  Gewinnliste ­
  nicht  nur  in  dem  Schützenbrief  aufgeführt  ist,
sondern  auch  sich  noch  in  eigenem,  besonders  splendid
gedruckten  Plakate  erhalten  hat,  was  bei  dem  Feste
selbst  wohl  angeschlagen  war.  Während  der  »grosse
topft«  nur  Geldpreise  im  Betrage  von  1000  bis  10  Gulden
enthielt,  waren  in  den  »deinen«  Geld-  und  andere  Preise,
wie  20  Ellen  Samt,  eine  goldene  Kette,  ein  vergoldeter
Kelch,  ein  Meßgewand  u.  a.  irri  Werte  von  100  bis
5  Gulden  zu  gewinnen.
Von  anderen  Belustigungen  war  das  Würfelspiel  für
Offenburg,  Neustadt  a.  H.,  Speyer,  Heidelberg  und  Worms
vorgesehen,  während  St.  Gallen  und  Rottweil  Wettlaufen, ­
  Wettspringen  und  Steinstoßen,  Neustadt  a.  H.,
Speyer,  Heidelberg  und  Worms  auch  Kegelschieben  veranstaltet ­
  hatten,  für  welche  alle  Geld-  und  andere  Preise
geringerer  Art  festgesetzt  waren.  Eine  eigenartige,
wenig  geschmackvolle  »Kurzweil«  bot  die  Stadt  Speyer
im  Jahre  1487  zum  Schlüsse  ihres  Schießens,  indem  sie
ein  Schwein  im  Werte  von  2  Gulden  aussetzte,  welches
demjenigen  Blinden  zufallen  sollte,  der  es  »nach  geordnetem ­
  Sitten«  totschlagen  würde;  das  gleiche  Schauspiel
wiederholte  Heidelberg  am  Schlüsse  seines  Schützenfestes ­
  von  1490.
Nur  kurze  Streiflichter  sind  es,  die  in  den  vorstehenden ­
  Auszügen  aus  den  frühesten  gedruckten  Zeugnissen
deutscher  Schützenherrlichkeit  geboten  werden  konnten,
aber  sie  zeigen  doch,  welch  reiches  Material  die  letzteren
zur  Geschichte  des  Schützentums  sowohl  wie  zur
Kultur-,  Lokal-  und  nicht  zum  mindesten  zur  Druckge-
            
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