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Nr. 6 
Internationale Sammler-Zeitung. 
Seite 85 
zusammengefügt wurde, bekam eigene Stempel, deren 
Einzelbedeutung noch nicht völlig klargestellt ist. Vor 
übergehend gab cs einen von Bayern und Oesterreich 
zusammen verwalteten Besitz in Kreuznach, der sich 
auch auf dem ausgegebenen Stempelpapiere als gemein 
sam kenntlich machte. 
Im Jahre 1818 bekamen dann die österreichischen 
Kronländer wieder den gleichen Papierstempel. Diesmal 
wurde der Vorratsstempel nicht durch besondere 
Zeichnung hervorgehoben, er unterschied sich von dem 
Erfüllungsstempel nur dadurch, daß diesem ein Kontroll 
stempel beigedruckt wurde. Es gab Stempelämter in 
Wien, Linz, Graz, Laibach, Innsbruck, Prag, Brünn, 
Lemberg und Zara. 
In Triest wurden einem alten Privilege zufolge 
keine Stempel eingeführt. Fium e, das mit Illyrien 
wieder an Oesterreich gekommen war, wurde das 
zweitemal an Ungarn geschenkt und dadurch der 
Stempelpflicht entledigt. 
Im lombardisch-venetianischen König 
reiche wurde immer noch im wesentlichen das fran 
zösisch-italienische Stempelgesetz aufrecht erhalten, vor 
erst sogar noch mit der alten Währung (die italienische 
Lira gleich dem französischen Frank); bei der Um 
änderung der Währung (die österr. Lira gleich dem 
Zwanziger, also ein Drittel-Gulden C. M.), wurden dann 
auch die Wertangaben umgerechnet und neue Formen 
eingeführt; sie blieben, wie früher, im Venetianischeu 
etwas anders, als im Mailändischen. 
Im Jahre 1 8.3 6 wurden neue, mehr künstlerisch 
ausgeführte Formen eingeführt, diesmal wieder mit 
einem Vorratsstempel, der sich von dem Erfüllungs 
stempel durch die Abwesenheit des Buchstabens für das 
Stempelamt unterschied. Die Stempelämter blieben die 
gleichen, wie auch das Stempelgesetz vom Jahre 1802 
unverändert blieb. 
Im Jahre 1 8 4 0 wurde umgekehrt ein neues 
Stempelgesetz eingeführt, aber die alten Formen vorerst 
beibehalten, später ein wenig modernisiert, insoweit eben 
nicht neue Werte geschaffen wurden. Es gab jetzt Stempel 
zu 3, 6, 10, 15, 30 und 45 Kreuzer, ferner zu L, 2, 3, 4, 6, 8, 
12, 16 und 20 Gulden. Im lombardisch-venetia 
nischen Königreiche wurden die Gesetze und auch die 
Ausführung der Formen von da ab den österreichischen 
ähnlich gemacht. Da das Königreich in 17 Provinzen ge 
teilt war, ergaben sich daraus 17 Stempelämter mit sieb 
zehnerlei Bezeichnungen; die Wertangabe blieb in Lire 
und Centesimi. Die Revolution im Jahre 1848 und 1849 
machte sich durch Ueberdrucke und dergleichen be 
merkbar. Auch der Verbrauchs Stempel wurde 
neu geordnet. Die Stempelämter blieben vorläufig die 
gleichen. 
Das Jahr 1 850 brachte eine »provisorische« Ge 
bührenordnung, die im wesentlichen noch jetzt giltig ist. 
Es wurden neue Werte verausgabt zu 1 Kreuzer und zu 
5, 10, 14 und 18 Gulden. Die im Jahre 1846 von Oester 
reich okkupierte ehemalige Republik Krakau, welcher 
bis dahin das frühere polnische Gebührenrecht belassen 
war, wurde nun dem österreichischen unterordnet und 
bekam ein Stempelamt. 
Das wichtigste Ereignis war aber die Heranziehung 
der ungarischen Länder zum österreichischen 
Gebührenwesen. Das eigentliche Ungarn war in fünf 
Verwaltungsbezirke geteilt worden, außerdem noch 
Kroatien, die Woiwodina und Siebenbürgen mit Stempel 
ämtern bedacht, so daß acht neue Stempelämter auf den 
Erfüllungsstempeln erkenntlich zu machen waren. Außer 
dem bekamen diese noch die besondere Einrichtung, daß 
ein auswechselbarer Datumstempel an der Zeichnung an 
gebracht war, im übrigen blieb dieselbe Zeichnung wie 
bei den Österreichischen. 
Das Jahr 1852 brachte noch einen 2 Kreuzer- 
Stempel und das Jahr 1853 endlich die Einführung des 
Stempelwesens und gleichzeitig die Errichtung eir.es 
Stempelamtes in T r i e s t. 
Da nun 1 8 5 3 schon die Z e i t u n g s s t e m p e 1- 
m arkc n, 1854 die allgemeinen Stempel- 
m a r k e n sowie solche für Ankündigungen und 
Kalender eingeführt wurden und die eigentlichen 
Stempelpapiere im Jahre 1858 außer Geltung gesetzt 
wurden, so könnten wir ja jetzt unseren flüchtigen 
Uebcrblick schließen. Aber nur noch wenige Worte. Der 
Verbrauchsstempel wurde, auch nachdem eigene 
Stempelmarken dafür vorhanden waren, weiterhin als 
Signatur aufgedruckt bei A n k ii n d i g u n g e n bis zur 
Aufhebung im Jahre 1874, bei Zeitungen und K a- 
I c n d e r n bis 1899, bei Spielkarten bis jetzt und in 
der Anfdruckung von Rechnungsstempel-Signaturen und 
dergleichen hat sich eigentlich eine Erneuerung des alten 
Gebrauches eingestellt. 
Ferner wie nach Erfindung der Briefmarken zuerst 
alles mögliche nur durch bewegliche Marken gemacht 
wurde und erst späterhin sich hcrausstellte, daß manches 
durch Einprägung auf ein Formular geeigneter herzu- 
stellcn sei, wodurch dann die sogenannten Ganzsachen 
entstanden, so erging es ähnlich bei den Stempelmarken, 
auf die dann nach einiger Zeit Blankette mit einge 
drucktem Stempel für Wechsel, für Promessen, für 
Frachtbriefe für Jagd- und Fischereikarten u. s. w. 
folgten, die einigermaßen an alte Stempelpapiere er 
innern. Ueberlassen wir diese aber den Stempelmarken 
sammlern, es gibt noch bei dem eigentlichen Stempel 
papiere allerlei zu bemerken. 
Als im Jahre 1859 die Lombardei an das in 
Bildung begriffene Königreich Italien fiel, hatte man dort 
noch Stempelpapier, während in der österreichi 
schen Lombardei schon Stempel marken eingeführt 
waren, man beließ vorerst das österreichische Gebühren 
wesen, erzeugte aber ein Stempelpapier, das dem zuletzt 
in der Lombardei üblichen nachgebildet war, nur daß die 
Wertangabe nicht in Lire und Centesimi, sondern >n 
Fiorini und Soldi ausgedrückt war, da ja mittlerweile 
auch in der Lombardei die Oesterreichische Währung 
mit Gulden und Kreuzern war eingeführt worden. Natür 
lich hat das für uns Oesterreich-Sammler ein gewisses 
Interesse. 
Ganz ähnlich wurden in Bosnien und der Herzego 
wina nach der Okkupation (1878) sowohl Stempelpapiere 
als Stempelmarken eingeführt, die den früheren türki 
schen ähnlich waren und die Werte zwar in österreichi 
scher Währung, aber aus den türkischen Angaben um 
gerechnet erhielten, wodurch recht sonderbare Ziffern 
herauskamen. 
Dann ist sowohl Montenegro als Liechten 
stein durch die Währung mit uns verbunden, Münzen 
und Marken dieser Länder werden in Wien erzeugt; es 
ist begreiflich, daß uns auch das Stempelwesen dieser 
Länder interessiert. Montenegro hat die fiskalischen 
Stempel nur als Marken eingeführt; Liechtenstein hatte 
von 1809 bis 1879 S t e m p e 1 p a p i e r, das uns genau 
bekannt ist. 
Ferner regierten in P a r m a Maria Luise bis zu 
ihrem Tode, in Modena und T o s k a n a Fürsten aus 
dem Hause Oesterreich bis zur allgemeinen Erhebung 
Italiens, auf ihren Stempelpapieren kehrt oft und oft das 
habsburg-lothringische Wappen wieder, Grund genug, 
daß wir uns auch dafür interessieren. Freilich sind dafür 
die Vorarbeiten noch nicht weit gediehen, so daß uns
	        
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