Nr. 6
Internationale Sammler-Zeitung.
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zusammengefügt wurde, bekam eigene Stempel, deren
Einzelbedeutung noch nicht völlig klargestellt ist. Vor
übergehend gab cs einen von Bayern und Oesterreich
zusammen verwalteten Besitz in Kreuznach, der sich
auch auf dem ausgegebenen Stempelpapiere als gemein
sam kenntlich machte.
Im Jahre 1818 bekamen dann die österreichischen
Kronländer wieder den gleichen Papierstempel. Diesmal
wurde der Vorratsstempel nicht durch besondere
Zeichnung hervorgehoben, er unterschied sich von dem
Erfüllungsstempel nur dadurch, daß diesem ein Kontroll
stempel beigedruckt wurde. Es gab Stempelämter in
Wien, Linz, Graz, Laibach, Innsbruck, Prag, Brünn,
Lemberg und Zara.
In Triest wurden einem alten Privilege zufolge
keine Stempel eingeführt. Fium e, das mit Illyrien
wieder an Oesterreich gekommen war, wurde das
zweitemal an Ungarn geschenkt und dadurch der
Stempelpflicht entledigt.
Im lombardisch-venetianischen König
reiche wurde immer noch im wesentlichen das fran
zösisch-italienische Stempelgesetz aufrecht erhalten, vor
erst sogar noch mit der alten Währung (die italienische
Lira gleich dem französischen Frank); bei der Um
änderung der Währung (die österr. Lira gleich dem
Zwanziger, also ein Drittel-Gulden C. M.), wurden dann
auch die Wertangaben umgerechnet und neue Formen
eingeführt; sie blieben, wie früher, im Venetianischeu
etwas anders, als im Mailändischen.
Im Jahre 1 8.3 6 wurden neue, mehr künstlerisch
ausgeführte Formen eingeführt, diesmal wieder mit
einem Vorratsstempel, der sich von dem Erfüllungs
stempel durch die Abwesenheit des Buchstabens für das
Stempelamt unterschied. Die Stempelämter blieben die
gleichen, wie auch das Stempelgesetz vom Jahre 1802
unverändert blieb.
Im Jahre 1 8 4 0 wurde umgekehrt ein neues
Stempelgesetz eingeführt, aber die alten Formen vorerst
beibehalten, später ein wenig modernisiert, insoweit eben
nicht neue Werte geschaffen wurden. Es gab jetzt Stempel
zu 3, 6, 10, 15, 30 und 45 Kreuzer, ferner zu L, 2, 3, 4, 6, 8,
12, 16 und 20 Gulden. Im lombardisch-venetia
nischen Königreiche wurden die Gesetze und auch die
Ausführung der Formen von da ab den österreichischen
ähnlich gemacht. Da das Königreich in 17 Provinzen ge
teilt war, ergaben sich daraus 17 Stempelämter mit sieb
zehnerlei Bezeichnungen; die Wertangabe blieb in Lire
und Centesimi. Die Revolution im Jahre 1848 und 1849
machte sich durch Ueberdrucke und dergleichen be
merkbar. Auch der Verbrauchs Stempel wurde
neu geordnet. Die Stempelämter blieben vorläufig die
gleichen.
Das Jahr 1 850 brachte eine »provisorische« Ge
bührenordnung, die im wesentlichen noch jetzt giltig ist.
Es wurden neue Werte verausgabt zu 1 Kreuzer und zu
5, 10, 14 und 18 Gulden. Die im Jahre 1846 von Oester
reich okkupierte ehemalige Republik Krakau, welcher
bis dahin das frühere polnische Gebührenrecht belassen
war, wurde nun dem österreichischen unterordnet und
bekam ein Stempelamt.
Das wichtigste Ereignis war aber die Heranziehung
der ungarischen Länder zum österreichischen
Gebührenwesen. Das eigentliche Ungarn war in fünf
Verwaltungsbezirke geteilt worden, außerdem noch
Kroatien, die Woiwodina und Siebenbürgen mit Stempel
ämtern bedacht, so daß acht neue Stempelämter auf den
Erfüllungsstempeln erkenntlich zu machen waren. Außer
dem bekamen diese noch die besondere Einrichtung, daß
ein auswechselbarer Datumstempel an der Zeichnung an
gebracht war, im übrigen blieb dieselbe Zeichnung wie
bei den Österreichischen.
Das Jahr 1852 brachte noch einen 2 Kreuzer-
Stempel und das Jahr 1853 endlich die Einführung des
Stempelwesens und gleichzeitig die Errichtung eir.es
Stempelamtes in T r i e s t.
Da nun 1 8 5 3 schon die Z e i t u n g s s t e m p e 1-
m arkc n, 1854 die allgemeinen Stempel-
m a r k e n sowie solche für Ankündigungen und
Kalender eingeführt wurden und die eigentlichen
Stempelpapiere im Jahre 1858 außer Geltung gesetzt
wurden, so könnten wir ja jetzt unseren flüchtigen
Uebcrblick schließen. Aber nur noch wenige Worte. Der
Verbrauchsstempel wurde, auch nachdem eigene
Stempelmarken dafür vorhanden waren, weiterhin als
Signatur aufgedruckt bei A n k ii n d i g u n g e n bis zur
Aufhebung im Jahre 1874, bei Zeitungen und K a-
I c n d e r n bis 1899, bei Spielkarten bis jetzt und in
der Anfdruckung von Rechnungsstempel-Signaturen und
dergleichen hat sich eigentlich eine Erneuerung des alten
Gebrauches eingestellt.
Ferner wie nach Erfindung der Briefmarken zuerst
alles mögliche nur durch bewegliche Marken gemacht
wurde und erst späterhin sich hcrausstellte, daß manches
durch Einprägung auf ein Formular geeigneter herzu-
stellcn sei, wodurch dann die sogenannten Ganzsachen
entstanden, so erging es ähnlich bei den Stempelmarken,
auf die dann nach einiger Zeit Blankette mit einge
drucktem Stempel für Wechsel, für Promessen, für
Frachtbriefe für Jagd- und Fischereikarten u. s. w.
folgten, die einigermaßen an alte Stempelpapiere er
innern. Ueberlassen wir diese aber den Stempelmarken
sammlern, es gibt noch bei dem eigentlichen Stempel
papiere allerlei zu bemerken.
Als im Jahre 1859 die Lombardei an das in
Bildung begriffene Königreich Italien fiel, hatte man dort
noch Stempelpapier, während in der österreichi
schen Lombardei schon Stempel marken eingeführt
waren, man beließ vorerst das österreichische Gebühren
wesen, erzeugte aber ein Stempelpapier, das dem zuletzt
in der Lombardei üblichen nachgebildet war, nur daß die
Wertangabe nicht in Lire und Centesimi, sondern >n
Fiorini und Soldi ausgedrückt war, da ja mittlerweile
auch in der Lombardei die Oesterreichische Währung
mit Gulden und Kreuzern war eingeführt worden. Natür
lich hat das für uns Oesterreich-Sammler ein gewisses
Interesse.
Ganz ähnlich wurden in Bosnien und der Herzego
wina nach der Okkupation (1878) sowohl Stempelpapiere
als Stempelmarken eingeführt, die den früheren türki
schen ähnlich waren und die Werte zwar in österreichi
scher Währung, aber aus den türkischen Angaben um
gerechnet erhielten, wodurch recht sonderbare Ziffern
herauskamen.
Dann ist sowohl Montenegro als Liechten
stein durch die Währung mit uns verbunden, Münzen
und Marken dieser Länder werden in Wien erzeugt; es
ist begreiflich, daß uns auch das Stempelwesen dieser
Länder interessiert. Montenegro hat die fiskalischen
Stempel nur als Marken eingeführt; Liechtenstein hatte
von 1809 bis 1879 S t e m p e 1 p a p i e r, das uns genau
bekannt ist.
Ferner regierten in P a r m a Maria Luise bis zu
ihrem Tode, in Modena und T o s k a n a Fürsten aus
dem Hause Oesterreich bis zur allgemeinen Erhebung
Italiens, auf ihren Stempelpapieren kehrt oft und oft das
habsburg-lothringische Wappen wieder, Grund genug,
daß wir uns auch dafür interessieren. Freilich sind dafür
die Vorarbeiten noch nicht weit gediehen, so daß uns