Nr. 8
Internationale Sammler-Zeitung.
Seite 127
Qovaert Flinck, im Werte von 8000 Mark bezeichnet worden
war. Das Bild wurde für den Preis von 6000 Mark von dem,
die Versteigerung leitenden Beamten der Firma Lepke, Kr., für
Rechnung des Generaldirektors der Königlichen Museen, Ge
heimrat Bode, versteigert, der es dem Kaiser Friedrich-Museum
in Berlin schenkte. Der Kaufmann E. behauptete nun, daß es
sich tatsächlich um einen echten Rembrandt gehandelt habe.
Im »Jahrbuch der Kunstsammlungen« habe Bode nämlich den
Nachweis geliefert, daß das. Bild ein echter Rembrandt sei. E.,
der von dieser Veröffentlichung erst durch die Zeitung erfuhr,
focht den Verkauf gegenüber Bode wie auch Kr. an, weil er
getäuscht worden sei; denn Bode habe die Echtheit des Bildes
gekannt, das ja jetzt auch im Kaiser Friedrich-Museum als
echter Rembrandt bezeichnet werde. Er erhob Klage gegen
den Fiskus, vertreten durch das Generaldirektorium der König
lichen Museen in Berlin, auf Herausgabe des Bildes. Im Pro
zeß leugnete Bode, daß es sich um einen Rembrandt handle, und
bestritt die Berechtigung des Klägers zur Klageerhebung, weil
nicht er, sondern Lepke der Verkäufer sei. Die Klage wurde
deshalb auch vom Landgericht Berlin I wegen mangelnder
Aktivlegitimation abgewiesen. Die Berufung des Klägers wurde
vom Kammergericht zurückgewiesen. Das Berufungsgericht
hielt den Einwand der mangelnden Aktivlegitimation für durch
greifend. Die Versteigerung der Gemäldesammlung sei eine der
vielen Kunstauktionen, für die nach § 38 der Gewerbeordnung
die Ministerialverordnung vom 10. Juli 1902 betreffend den Um
fang der Befugnis der Versteigerer, maßgebend sei. Daraus,
daß Lepke auf den Katalog Bezug genommen habe und aus der
ganzen Art des Geschäftbetricbes gehe ohneweiters hervor,
daß der Versteigerer die Auktion im eigenen Namen für Rech
nung des Klägers vorgenommen habe. Er habe somit die Stellung
eines Kommissionärs, Wenn der Kläger einwende, daß er
wegen der Katalogaufschrift »Galerie Hermann E.« selbst als
Verkäufer anzusehen sei, sei dementgegen aus dem sonstigen
Kataloginhalt zu folgern, daß Lepke im eigenen Namen die Ver
steigerung habe vornehmen wollen. Die Anwendbarkeit des
§ 164 BGB. sei deshalb nicht gegeben. Auch die Behauptung
des Klägers, daß, wenn der Inhaber der Galerie genannt werde,
auch auf dessen Rechnung verkauft werde, treffe nicht zu. Es
komme vielmehr auf die Bedingungen an, unter denen der Ver
kauf erfolgt sei. Arizunehmen sei, daß die Bedingungen des
Katalogs für den Verkauf maßgebend seien. In diesem Falle
sei aber auch allein das Kunsthaus als Verkäufer anzusehen.
Komme aber als Verkäufer nur Lepke in Betracht, so könne
auch er allein den Verkauf anfechten. Da die Anfechtung des
Klägers also unbegründet sei, bestehe der Verkauf zu Recht. —
Die Revision machte hingegen geltend, daß aus dem Katalog
nicht ohneweiters folge, daß die Versteigerung im Namen der
Versteigerer geschehe. Wenn es sich um größere Galerien
handle, sei jedem Käufer klar, daß der Auktionator im Namen
des Besitzers der Gemälde verkaufe. Nach § 181 BGB. sei der
Kauf für Bode insofern nichtig, als Kr. nicht habe selbst kaufen
können. Die Revision hatte Erfolg. Das Urteil der Vorinstanz
wurde vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache zur ander
weitigen Verhandlung zurückverwiesen.
(Ein S c h u t z z o 1 1 a u i moderne Kunstwerke)
Vor kurzem ist dem australischen Parlament der Entwurf eines
neuen Zolltarifes vorgelegt worden; er enthält eine Bestim
mung, die in ihrer Art wohl ein Unikum darstcllt. Australien
will künftig auf alle modernen Oelgemälde und Aquarelle,
also auch auf die Werke lebender Künstler einen Zoll in der
Höhe von 25 Prozent des Wertes erheben! Ausgenom-
m e n sollen nur die Schöpfungen einheimischer Künstler
oder Kunstschiiler sein. Man nimmt an, daß diese ungewöhn
liche Bestimmung auf Betreiben einiger australischer Maler
aufgenommen wurde; diese einheimischen Künstler hoffen
wahrscheinlich, durch den schweren Schutzzoll die Einfuhr
ausländischer Kunstwerke zu unterbinden und damit die austra
lischen Sammler und Kunstfreunde zu zwingen, die Arbeiten
moderner australischer Maler zu erwerben. Die Bestimmung
hat bei den Kunstinteressenten und bei den Schriftstellern leb
haften Protest hervorgerufen und einer der führenden Kunst
kritiker äußerte sich über das Projekt: »Keine wahnsinnigere
Idee gegen das Wesen der Kunst und der Kultur ist je aus
geheckt worden. Der Tarif will Gemälde zollfrei lassen, die
für öffentliche Galerien bestimmt sind, sagt aber damit dem
privaten Sammler: Wenn du gesinnt bist, die Kunstschätze
deines Heimatlandes zu bereichern, mußt du 25 Prozent Strafe
zahlen. Mit solchen Mitteln wird die Kunst nicht gefördert.
Und mit solchen Mitteln wird man auch die Sammler nie
zwingen können, ihre Wände mit zollfreien australischen
Bildern zu behängen. Damit hindert man nur den Zufluß guter
Kunst und damit die künstlerische Entwicklung unseres Volkes.
Diese Bestimmung des neuen Zolltarifes ist ein Verbrechen,
das unter allen Umständen verhindert werden muß. Sie unter
stützt nur die Halbkönner und die Leute von schlechtem Ge
schmack, die auf diesem Wege die Absatzmöglichkeiten für
minderwertige Produkte steigern möchten.«
Ausstellungen.
Amsterdam. Internationale Ausstellung. Bis 8. Juni.
Berlin. 24. Ausstellung der Sezession. Bis Ende August.
— Frühjahrsausstellung des Berliner Kiiristlerbundes. Er
öffnung 20. April.
— Große Berliner Kunstausstellung. 27. April — 29. Sep
tember.
Dresden. Große Kunstausstellung 1912. Eröffnung 1. Mai.
Düsseldorf. Frühjahrs-Ausstellung Düsseldorf 1912.
Bis 14. April.
Leipzig. »Leipziger Jahresnussteilung 1912«. Bis Ende
Juni.
München. Jubiläums-Ausstellung der Münchener Kiinstler-
genossensehaft.
Nizza. Ausstellung der Primitiven.
Paris. Salon du Champ de Mars. 15. April — 30. Juni.
— Salon Champs Elysees. 30. April •— 30. Juni.
Salzburg. Kunstverein. Oster-Kunst-Ausstellung. Bis
28. April.
Venedig. X. Internationale Ausstellung. 23. April —
31. Oktober.
Wien. Künstlerhaus. Jahresausstellung. Bis Mitte Juni.
— Sezession. Frühjahrsausstellung.
Auktionen.
15. bis 17. April. Berlin. Kunstauktionshaus Gebrüder
H e i 1 b r o n. Künstlerischer Nachlaß Reinhold Begas; Ge
mäldesammlung Professor Alfons Spring und Hofzahnarzt
Karl E I c h i n g e r (München).
16. April. Amsterdam. R. W. P. de V r i e s. Französische
und englische Kupferstiche in Farben, Schabkunst und Punk
tiermanier, des 18. Jahrhunderts. Kolorierte Karikaturen vom
Anfang des 19. Jahrhunderts. Sammlung Frau Dr. P. Q.
Brondgeest.
16. April. Köln. Matth. Lempertz (Peter Hau
stein). Gemälde neuzeitlicher Meister.
17. und 18. April. Frankfurt a. M. Rudolf Bangel. Alter
tümliche Zimmereinrichtungen, bestehend aus Mobiliar, Ge
mälden und Zubehör in verschiedenen Stilarten, aus hiesigem
Privatbesitz,