MAK
Nr. 8 
Internationale Sammler-Zeitung. 
Seite 127 
Qovaert Flinck, im Werte von 8000 Mark bezeichnet worden 
war. Das Bild wurde für den Preis von 6000 Mark von dem, 
die Versteigerung leitenden Beamten der Firma Lepke, Kr., für 
Rechnung des Generaldirektors der Königlichen Museen, Ge 
heimrat Bode, versteigert, der es dem Kaiser Friedrich-Museum 
in Berlin schenkte. Der Kaufmann E. behauptete nun, daß es 
sich tatsächlich um einen echten Rembrandt gehandelt habe. 
Im »Jahrbuch der Kunstsammlungen« habe Bode nämlich den 
Nachweis geliefert, daß das. Bild ein echter Rembrandt sei. E., 
der von dieser Veröffentlichung erst durch die Zeitung erfuhr, 
focht den Verkauf gegenüber Bode wie auch Kr. an, weil er 
getäuscht worden sei; denn Bode habe die Echtheit des Bildes 
gekannt, das ja jetzt auch im Kaiser Friedrich-Museum als 
echter Rembrandt bezeichnet werde. Er erhob Klage gegen 
den Fiskus, vertreten durch das Generaldirektorium der König 
lichen Museen in Berlin, auf Herausgabe des Bildes. Im Pro 
zeß leugnete Bode, daß es sich um einen Rembrandt handle, und 
bestritt die Berechtigung des Klägers zur Klageerhebung, weil 
nicht er, sondern Lepke der Verkäufer sei. Die Klage wurde 
deshalb auch vom Landgericht Berlin I wegen mangelnder 
Aktivlegitimation abgewiesen. Die Berufung des Klägers wurde 
vom Kammergericht zurückgewiesen. Das Berufungsgericht 
hielt den Einwand der mangelnden Aktivlegitimation für durch 
greifend. Die Versteigerung der Gemäldesammlung sei eine der 
vielen Kunstauktionen, für die nach § 38 der Gewerbeordnung 
die Ministerialverordnung vom 10. Juli 1902 betreffend den Um 
fang der Befugnis der Versteigerer, maßgebend sei. Daraus, 
daß Lepke auf den Katalog Bezug genommen habe und aus der 
ganzen Art des Geschäftbetricbes gehe ohneweiters hervor, 
daß der Versteigerer die Auktion im eigenen Namen für Rech 
nung des Klägers vorgenommen habe. Er habe somit die Stellung 
eines Kommissionärs, Wenn der Kläger einwende, daß er 
wegen der Katalogaufschrift »Galerie Hermann E.« selbst als 
Verkäufer anzusehen sei, sei dementgegen aus dem sonstigen 
Kataloginhalt zu folgern, daß Lepke im eigenen Namen die Ver 
steigerung habe vornehmen wollen. Die Anwendbarkeit des 
§ 164 BGB. sei deshalb nicht gegeben. Auch die Behauptung 
des Klägers, daß, wenn der Inhaber der Galerie genannt werde, 
auch auf dessen Rechnung verkauft werde, treffe nicht zu. Es 
komme vielmehr auf die Bedingungen an, unter denen der Ver 
kauf erfolgt sei. Arizunehmen sei, daß die Bedingungen des 
Katalogs für den Verkauf maßgebend seien. In diesem Falle 
sei aber auch allein das Kunsthaus als Verkäufer anzusehen. 
Komme aber als Verkäufer nur Lepke in Betracht, so könne 
auch er allein den Verkauf anfechten. Da die Anfechtung des 
Klägers also unbegründet sei, bestehe der Verkauf zu Recht. — 
Die Revision machte hingegen geltend, daß aus dem Katalog 
nicht ohneweiters folge, daß die Versteigerung im Namen der 
Versteigerer geschehe. Wenn es sich um größere Galerien 
handle, sei jedem Käufer klar, daß der Auktionator im Namen 
des Besitzers der Gemälde verkaufe. Nach § 181 BGB. sei der 
Kauf für Bode insofern nichtig, als Kr. nicht habe selbst kaufen 
können. Die Revision hatte Erfolg. Das Urteil der Vorinstanz 
wurde vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache zur ander 
weitigen Verhandlung zurückverwiesen. 
(Ein S c h u t z z o 1 1 a u i moderne Kunstwerke) 
Vor kurzem ist dem australischen Parlament der Entwurf eines 
neuen Zolltarifes vorgelegt worden; er enthält eine Bestim 
mung, die in ihrer Art wohl ein Unikum darstcllt. Australien 
will künftig auf alle modernen Oelgemälde und Aquarelle, 
also auch auf die Werke lebender Künstler einen Zoll in der 
Höhe von 25 Prozent des Wertes erheben! Ausgenom- 
m e n sollen nur die Schöpfungen einheimischer Künstler 
oder Kunstschiiler sein. Man nimmt an, daß diese ungewöhn 
liche Bestimmung auf Betreiben einiger australischer Maler 
aufgenommen wurde; diese einheimischen Künstler hoffen 
wahrscheinlich, durch den schweren Schutzzoll die Einfuhr 
ausländischer Kunstwerke zu unterbinden und damit die austra 
lischen Sammler und Kunstfreunde zu zwingen, die Arbeiten 
moderner australischer Maler zu erwerben. Die Bestimmung 
hat bei den Kunstinteressenten und bei den Schriftstellern leb 
haften Protest hervorgerufen und einer der führenden Kunst 
kritiker äußerte sich über das Projekt: »Keine wahnsinnigere 
Idee gegen das Wesen der Kunst und der Kultur ist je aus 
geheckt worden. Der Tarif will Gemälde zollfrei lassen, die 
für öffentliche Galerien bestimmt sind, sagt aber damit dem 
privaten Sammler: Wenn du gesinnt bist, die Kunstschätze 
deines Heimatlandes zu bereichern, mußt du 25 Prozent Strafe 
zahlen. Mit solchen Mitteln wird die Kunst nicht gefördert. 
Und mit solchen Mitteln wird man auch die Sammler nie 
zwingen können, ihre Wände mit zollfreien australischen 
Bildern zu behängen. Damit hindert man nur den Zufluß guter 
Kunst und damit die künstlerische Entwicklung unseres Volkes. 
Diese Bestimmung des neuen Zolltarifes ist ein Verbrechen, 
das unter allen Umständen verhindert werden muß. Sie unter 
stützt nur die Halbkönner und die Leute von schlechtem Ge 
schmack, die auf diesem Wege die Absatzmöglichkeiten für 
minderwertige Produkte steigern möchten.« 
Ausstellungen. 
Amsterdam. Internationale Ausstellung. Bis 8. Juni. 
Berlin. 24. Ausstellung der Sezession. Bis Ende August. 
— Frühjahrsausstellung des Berliner Kiiristlerbundes. Er 
öffnung 20. April. 
— Große Berliner Kunstausstellung. 27. April — 29. Sep 
tember. 
Dresden. Große Kunstausstellung 1912. Eröffnung 1. Mai. 
Düsseldorf. Frühjahrs-Ausstellung Düsseldorf 1912. 
Bis 14. April. 
Leipzig. »Leipziger Jahresnussteilung 1912«. Bis Ende 
Juni. 
München. Jubiläums-Ausstellung der Münchener Kiinstler- 
genossensehaft. 
Nizza. Ausstellung der Primitiven. 
Paris. Salon du Champ de Mars. 15. April — 30. Juni. 
— Salon Champs Elysees. 30. April •— 30. Juni. 
Salzburg. Kunstverein. Oster-Kunst-Ausstellung. Bis 
28. April. 
Venedig. X. Internationale Ausstellung. 23. April — 
31. Oktober. 
Wien. Künstlerhaus. Jahresausstellung. Bis Mitte Juni. 
— Sezession. Frühjahrsausstellung. 
Auktionen. 
15. bis 17. April. Berlin. Kunstauktionshaus Gebrüder 
H e i 1 b r o n. Künstlerischer Nachlaß Reinhold Begas; Ge 
mäldesammlung Professor Alfons Spring und Hofzahnarzt 
Karl E I c h i n g e r (München). 
16. April. Amsterdam. R. W. P. de V r i e s. Französische 
und englische Kupferstiche in Farben, Schabkunst und Punk 
tiermanier, des 18. Jahrhunderts. Kolorierte Karikaturen vom 
Anfang des 19. Jahrhunderts. Sammlung Frau Dr. P. Q. 
Brondgeest. 
16. April. Köln. Matth. Lempertz (Peter Hau 
stein). Gemälde neuzeitlicher Meister. 
17. und 18. April. Frankfurt a. M. Rudolf Bangel. Alter 
tümliche Zimmereinrichtungen, bestehend aus Mobiliar, Ge 
mälden und Zubehör in verschiedenen Stilarten, aus hiesigem 
Privatbesitz,
	        
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