MAK
Nr. 10 
Internationale Sammler-Zeitung. 
Seite 157 
Denkmäler von jenem entscheidenden Wendepunkte, als die 
deutschen Künstler unter der Führung Dürers nach italienischen 
Vorbildern Studien begannen. Die stehende Frau in ihrer edlen | 
Gewandung, die Dürer übrigens von seinem Vorbilde ab 
weichend vollkommen umgearbeitet hat, blickt aus ernsten 
Augen voll auf den Beschauer, sie führt Schwert und Wage. 
Neben ihr stolziert ein kleiner Storch, eine Kugel in der Klaue, 
wohl ein altes Symbol der Klugheit des Richters. Die Zeichnung, 
die tatsächlich einst ernsthaft einem Raffael-Schüler, dem Penni, 
als Studie für die Justitia in der Camera di Constantino im 
Vatikan zugeschrieben wurde, gehörte einst Savigny. dem 
Berliner Juristen. Heute ist sie verschollen. 
(Qemäldediebstah 1.) Wie uns aus Florenz ge 
meldet wird, wurden im Museum von F i e s o 1 e mehrere kost 
bare Gemälde gestohlen, darunter die »Krönung der Ma 
donna«, die Fra Beat. A n g e 1 i c o zugeschrieben wird. 
(Ein Bildnis Christ. Mart. Wielands mit 
Familije.) In der Galerie Helbing in München befindet 
sich zum freihändigen Verkauf ein Familienbild, das nach der 
Tradition Chr. M. Wieland (1733—1813) mit seiner Familie 
darstellt. Gewichtige Bedenken stehen dieser Annahme nicht 
entgegen, da die Aehnlichkeit mit authentischen Porträts 
evident ist. Das Bild müßte sowohl nach dem Alter der Darge 
stellten wie nach der Tracht um 1775 entstanden sein, zu einer 
Zeit also, wo der Dichter seit wenigen Jahren nach Weimar 
berufen war. Er selbst in kräftigstem Mannesalter steht rechts 
in braungrauem langem Schoßrock mit weißem Spitzenjabot, den 
rechten Arm bequem auf die Lehne eines roten Stuhles gelehnt, 
den seine Gattin einnimmt. Sie trägt eiin weißes, duftiges 
Musselinkleid und arbeitet an einem Seidentuch, das auf einem 
kirschbaumenen Louis-seize-Tischchen liegt. Links steht sein 
kleiner Sohn in blaugrauem Gewand. Auf seine Schulter fallen 
die strohgelben Haare. Den Hintergrund des Raumes nimmt ein 
blaues Himmelbett ein. Das anmutige Bild bleibt in Linien 
führung und Farbe in der dezenten Haltung, die der Malerei 
unserer großen klassischen Literaturperiode, am charakteri 
stischesten etwa Tischbein, eigen ist. Es ist auf Leinwand gemalt 
und von goldenem Empirerahmen umgeben. Die Hohe beträgt 
66 Zentimeter, die Breite 56 Zentimeter. 
Numismatik. 
(Münzenfund.) Nach einer Meldung der »Alien 
steiner Ztg.« wurde auf dem Grundstück des Schmiede 
meisters Wieczorek in der Aliensteiner Straße in einer 
Tiefe von 50 Zentimeter einen Topf mit 3000 Silbermünzen aus 
dem 15. Jahrh. gefunden. Ein Teil dieser Münzen wurde an 
das Prussia-Museum nach Königsberg gesandt. 
(Papierabdrücke von Münzen.) Um Papier 
abdrücke von Münzen zu erhalten, feuchtet man ein nicht zu 
dickes, glattes Papier auf einer Seite etwas an, legt es mit 
dieser auf die Münze und drückt es fest an. Am leichtesten 
geht es, wenn man zum Andrücken in Holz gefaßtes Gummi 
nimmt. Dann schwärzt man den Abdruck mit Graphit, 
während dessen dieser auf der Münze liegen bleibt. 
(Eine Kinderdenkmünze.) Nach dänischem Vor- 
bildc will man in Deutschland eine Kinderdenkmünze 
einführen, die, in Silber geprägt und mit dem Namen des 
Kindes versehen, den Vätern Neugeborener gegen ein von 
ihnen selbst zu bestimmendes Entgelt angeboten werden soll, 
wodurch man Mittel zu gewinnen hofft, die wohltätigen 
Zwecken zugeführt werden. Ein Komitee hervorragender 
Frankfurter Persönlichkeiten, unter der tätigen Leitung von 
Sanitätsrat Dr. V ohsen und Frau Konsul W o 1 f f. hat es i 
sich zur Aufgabe gemacht, diesen Gedanken erstmals in dieser 
Stadt zugunsten der Säuglingsfürsorge in die Tat umzusetzen, 
wovon man sich eine vorbildliche Wirkung auf andere Städte 
und Gebiete Deutschlands verspricht. 
Philatelie. 
(Ein Briefmarkenprozeß.) Wiener Blätter 
melden: Ein in Kreisen der Philatelisten viel erörterter Streit 
um den Kauf einer großen Partie von Briefmarken und Wert 
zeichen beschäftigte vor einigen Tagen das Zivillandesgericht in 
Wien. In der vom Briefmarkenhändler Richard Nadrage 
j gegen den Sammler Hugo Spitz eingebrachten Klage auf 
! Zahlung von 2500 Kronen wurde folgendes ausgeführt: An der 
Briefmarkenbörse trat Herr Spitz mit dem Kläger wegen eines 
Ankaufes eines großen Postens Briefmarken, der sich im Be 
sitze des Klägers befand, in Verbindung. Dieser Posten, der 
über 100.000 Marken und Wertzeichen aller Länder umfaßt, 
war ungeordnet, und Herr Spitz begab sich zur Besichtigung 
der Sammlung in die Wohnung des Herrn Nadrage, wo er 
durch mehrere Stunden die Marken besichtigte und kalkulierte. 
Herr Nadrage verlangte 3000 Kronen, und schließlich war er 
bereit, die Marken dem Käufer um 2500 Kronen zu überlassen, 
wobei er ihm noch eine Anzahl bosnischer Essays darauf gab. 
Der Kauf kam in Bausch und Bogen zustande. Die ganze 
Sammlung wurde in einer Zuckerkiste vom Käufer mitge 
nommen, der dem Verkäufer einen Scheck auf die Union 
bank über den Kaufbetrag gab. Als Herr Nadrage am nächsten 
Tage den Betrag beheben wollte, erfuhr er, daß Herr Spitz 
die Auszahlung inhibiert hatte, und erhielt von Spitz einen 
Brief mit dem Inhalt, ihn zu besuchen. Bei dem Besuch suchte 
nun der Käufer den Kauf rückgängig zu machen und erklärte, 
daß ihn der Kauf nicht freue, wobei er dem Kläger zugab, daß 
der Verkauf ganz fair vor sich gegangen sei. In der Klage 
beantwortung wurde eingewendet, daß der Beklagte durch 
Irreführung zum Abschluß des Kaufes veranlaßt worden sei. 
Herr Nadrage sollte behauptet haben, daß der Katalogwert des 
Markenquantums sich auf 40.000 Kronen oder mehr belaufe. 
Nur auf Grund dieser Annahme habe Herr Spitz den Preis 
von 2500 Kronen gegeben. Als er dann sofort die Marken zu 
Hause sichtete und berechnete, habe er gefunden, daß der 
Katalogwert nur 10.000 bis 12.000 Kronen betrage und daß er 
daher einen zu hohen Preis bezahlt habe, weshalb er die 
Giltigkeit des Kaufes anfechte, Demgegenüber erklärte der 
Kläger, daß er nie den Katalogwert von 40.000 Kronen an 
gegeben habe. Der Senat lehnte alle Beweise als irrelevant 
ab und verurteilte den Beklagten zur Bezahlung des einge 
klagten Kaufvertrages von 2500 Kronen. Der Gerichtshof ging 
dabei von der Erwägung aus. daß der Käufer als Fachmann 
nach einer mehrstündigen Besichtigung und Prüfung der großen 
Vorräte diese in Bausch und Bogen gekauft habe und den 
Scheck dem Verkäufer übergab, ohne sich den geringsten 
Vorbehalt zu machen. Bei der Eigenschaft des Käufers als 
Fachmann und bei dem Umstande, daß er selbst die Marken 
vorher geprüft habe, sei der Vorwurf der Irreführung ganz 
unberechtigt. 
Verschiedenes. 
(Eine Brillenausstellung.) Eine interessante 
Sonderausstellung wird in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni 
in den Heidelberger städtischen Sammlungen zu sehen 
sein: eine B r i 11 e n a u s s t e 11 u n g, die die Entwicklung 
des Augenglases von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart 
darstellt. Die wertvolle, einzig dastehende Sammlung von 
Brillen aus dem Besitze der Herren Geh. Medizinalrat Proi. 
Dr. Gr e eff (Berlin) und Prof. Dr. v. Pflugk (Dresden) 
wird in Heidelberg zum erstenmal der weiteren Oeffentlich- 
keit zugänglich gemacht. 
(Ein antiker Fund in Durazzo.) ln dem jetzt so 
viel genannten albanischen Hafen Durazzo ist jüngst ein 
besonders schöner antiker Fund gemacht worden, der Por- 
trätkopf einer Frau, der zu den interessantesten Frauenbild 
nissen der römischen Kunst zählt. Der Kopf befindet sich im 
Besitze des Barons von Bornemisza, des Generalkonsuls 
von Oesterreich-Ungarn. 
Museen. 
(Ein Museum des Druckereigewerbes.) In 
Haarlem ist kürzlich, wie man uns berichtet, ein Museum 
des Druckereigewerbes eröffnet worden. Es wurde von der 
bekannten Druckerei J o h. Enschede & Söhne in Haar 
lem errichtet und gibt ein genaues chronologisches Bild von 
dem Entstehen und der Geschichte des Druckereigewerbes, 
insbesondere der Typen und Buchstaben. Man findet dort die 
O r i g i n a 1 d r u c k e von Laurens C o s t e r und Guten- 
b e r g, ferner wundervolle Initialen von H o 1 b e i n u. a. 
Und neben alten Matrizen aus dem 15. und Druckpressen aus 
späteren Jahrhunderten sieht man die neuesten Buchdruck 
maschinen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.