MAK
Nr. 14 
Internationale Sammler-Zeitung. 
Seite 215 
Der Verfasser hat da nicht gekargt. Man spürt den er 
fahrenen Fachmann, wenn man zum Beispiel liest, was 
Haenel betreffs Konservierung ausgegrabener Waffen rät. 
»Bei Ausgrabungen, denen oft eine dicke, durch den Rost zu 
sammengebackene Erdschicht anhaftet, empfiehlt sich das Ver 
fahren des Abbrennens. Man faßt das Stück mit einer 
Zange und läßt es in offenem Feuer gut durchglühen. Bei ge 
härteten Waffen, zum Beispiel gewissen Klingen, ist hiebei Vor 
sicht nötig, denn bei zu starker Glut leidet die Härte. Nach 
völliger Abkühlung der Waffe ist der Rost so weich und mehlig 
geworden, daß er sich mit der Drahtbürste leicht entfernen läßt. 
Um aber auch den in den Gruben und Vertiefungen sitzenden 
Rost noch zu beseitigen, bestreiche man die Waffe mit Baumöl 
und brenne sie über offenem Feuer gleichmäßig ab. Dann bürste 
man mit einer Mischung von Baumöl und Schmirgel, die mit 
einer Borstenbürste aufgetragen wird, sorgfältig nach und 
wische schließlich das Stück mit einem wollenen Tuche blank. 
Bei Hieb- und Stichwaffen oder anderen Waffen, die ihre 
Federkraft erhalten sollen, ist es ratsam, das Stück nicht sofort 
abzubrennen. Man wärme es vielmehr handwarm an und lege 
es in ein Bad von verdünnter Schwefelsäure (9 Teile Wasser 
auf 1 Teil Säure, bei stark verrosteten Stücken bis 3 Teile 
Säure), wo es einige Stunden ruhen kann. Der dadurch er 
weichte Rost wird mit reinem Wasser abgespiilt, das Stück 
gut getrocknet und mit einer scharfen Bürste abgebürstet. Dann 
erst schreitet man zum Abbrennen. 
Ausgegrabene Waffen kann man auch in einem reinen 
Wasserbad so lange liegen lassen, bis sich der Rost und damit 
die etwa sonst daran haftende Erd- oder Tonschicht hebt. Hiebei 
muß der Gegenstand auf zwei Holz- oder Metallbrücken möglichst 
frei in dem Gefäß liegen oder an Drähten aufgehängt sein. Das 
Wasser muß, sobald sich seine Oberfläche mit schwimmendem 
Rost bedeckt, erneuert werden, und zwar so oft, bis es keine 
Trübungen mehr zeigt. Ein kleiner Zusatz von Alkohol in das 
Wasser tut oft gute Dienste. Das Verfahren ist zwar lang 
wierig — es kann manchmal Wochen in Anspruch nehmen ■— 
bietet aber bei. empfindlichen und sehr angegriffenen Stücken 
für größte Schonung des Vorhandenen Gewähr. Der etwa in den 
Rostgruben nach gewissenhaftem Abtrocknen noch sitzende 
Rost wird mit der Schmirgelbürste entfernt. Bei sehr tiefen 
Rostgruben kann auch der Apparat, den die Zahnärzte zum 
Ausbohren und Polieren der Zähne benützen, nützlich sein. Man 
benütze aber nicht einen Metallstift, sondern eine Spitze, Kuppe 
oder Rädchen von Kautschuk oder Hartpapier. 
Zur Reinigung von verrosteten Schießwaffen oder Garni 
turteilen empfiehlt Professor Haenel feingeriebenen Schmirgel, 
der mit Baumöl zu vermischen ist. Diese Mischung trage man 
mit einem Hölzchen auf das Metall auf. Ein flaches, feilenartiges 
Stück Nußbaumholz dient dann zum Verreiben; sobald die Rost 
flecke schwächer werden, trage man reines Baumöl nach, um 
den Schliff feiner zu machen. Vorher kann man das Gröbste 
der Flecken mit einer Eisenfeile entfernen, doch so, daß man 
diese stets in derselben Richtung führt. Auch das Abreiben 
mit einem Tuch, das nach Beendigung des Feilens und 
Schiebens erfolgt, geschehe in der Richtung des Putzstriches. 
Die Schmirgelrückstände sind besonders aus den Vertiefungen 
der Gewinde genau zu entfernen, damit durch sie beim Ge 
brauch der Waffe späte" kein Abschleifen der Achsen, Gewinde 
oder Flächen Vorkommen kann. Sehr verschmutzte oder ver 
harzte (verschmandete) Gewehrschlösser legt man vorher in 
Salmiak oder Benzin, unter Umständen auch in Petroleum.« 
Diesen Anleitungen folgen sehr nützliche Winke für die 
Reinigung von verrosteten Panzerhemden, von Textilien, 
Stoffen, Stickereien, Fahnen etc. 
Sehr beachtenswert ist auch das, was der Verfasser über 
die Aufstellung von Waffensammlungen anfuhrt. 
»Die Fragen der Erhaltung einer Waffensammlung sind,« so 
schreibt Professor Haenel, »aufs engste mit denen ihrer Auf 
stellung verknüpft. Für diese besondere Regeln anzugeben, ist 
nicht nur deswegen unmöglich, weil hier nahezu alles von dem 
Maße intellektueller und vor allem finanzieller Mittel abhängt, 
über die der Besitzer der Sammlung verfügt, es ist auch vom 
Standpunkte einer höheren Kultur des Sammelns nicht geboten. 
Denn eine Sammlung soll die individuellen Züge ihres 
Gründers und Herrn ebenso deutlich widerspiegeln, wie man 
das von dem Rahmen seines Daseins, von seinem Heim, samt 
allen seinen Akzidenzien, wie Bibliothek, Wandschmuck, 
Gartengestaltung u. a. heute mit Recht fordert. Es gibt keine 
Typen von Sammlungen, sondern nur von Persönlichkeiten 
Wohl aber gibt es typische Fehler, die, von der Tradition ge 
heiligt, heute noch an vielen Stellen dort zu finden, wo die 
historische Kenntnis und der kulturgschichtlich geschulte Ge 
schmack nicht mit den äußeren Mitteln Hand in Hand gehen. 
Zu diesen ehrwürdigen Urverstüßen gehört, um ein stets 
besonders in die Augen fallendes Beispiel voranzustellen, die 
Verbindung von Schutz- und Trutzwaffen zu einem figuralen 
Tableau. Nur in großen Museen, wo das Eigentum einer hervor 
ragenden geschichtlichen Persönlichkeit an einem Harnisch und 
etwa einem Schwert quellensicher erwiesen ist, wo auch der 
gleichzeitige Gebrauch dieser Stücke zum mindesten nicht als 
ins Reich der Unmöglichkeiten gehörend aufgenommen werden 
kann, wo es ferner darauf ankommt, das große Publikum durch 
starke Bildeindrücke energisch zu fesseln, ist eine Ausnahme 
von dieser Regel gestattet. 
Wie ein Harnisch aufgestellt werden muß, wird jeder 
wissen, der sich über den Zw'eck der einzelnen Teile eines der 
artigen Plaitenorganismus klar ist. Gehört ein Helm nicht nach 
weisbar zum Harnisch, stelie man ihn lieber gesondert auf, 
auch wenn er eine typische Verwandtschaft zeigt, und schließe 
die Oeffnung der Halsberge durch ein leicht gefaltetes Stück 
Stoff. Man mache sich, auch bei beschränkten räumlichen Ver 
hältnissen, zum Prinzip, eine Waffe möglichst so zu zeigen, 
wie sie von ihrem Besitzer bei nichtkriegerischcm Gebrauch 
getragen worden ist ■— nächstdem, wenn o’ies praktisch nicht 
einzuhalten ist, so, daß ihre technisch und künstlerisch wichtig 
sten Teile dem Auge möglichst nahe gebracht werden. Blank 
waffen, also Schwerter, Degen, Dolche müssen in senkrechter 
Haltung gezeigt werden, wodurch die Proportionen des ein 
zelnen Stückes, das Verhältnis vom Griff oder Gefäß zur Klinge 
am klarsten zur Anschauung kommt, besonders aber auch das 
Verhältnis zum Körper des Menschen und damit seine Ge 
brauchsfähigkeit ersichtlich wird. Nur künstlerisch besonders 
reich ausgestattete Stücke, bei denen etwa auch die Klinge 
besonders verziert ist, kann man horizontal aufstellen. Das 
selbe gilt von Stangenwaffen, bei denen für die Bildung der 
Klinge stets die Betrachtung von unten nach oben, das heißt, 
vom Schaft zur Spitze maßgebend gewesen ist. Hier ist in 
dessen. um die dadurch entstehende große Entfernung des 
wichtigsten Teiles vom Beschauer etwas zu verringern, eine 
Neigung des Schaftes bis zum Winkel von etwa 45 Grad er 
laubt, wie sie etwa beim Tragen der Helmbarte oder Parti 
sane auf der Schulter entsteht, und auch einem Sichkreuzen 
der Schäfte wird man aus Gründen der Raumökonomie nichts 
entgegenstellen können. Bei kleineren Schlagwaffen, deren 
Tragart nicht einheitlich war, empfiehlt cs sich vielleicht, die 
Aufstellung im Sinne der mechanischen Ruhelage zu halten, 
das heißt, so, daß der schwerste Teil der Waffe, falls sie nicht 
wagrecht gelegt wird, nach unten kommt. 
Bei Armbrüsten ist die aufrechte Stellung selbstver 
ständlich, und zwar so, daß bei Aufhängen an der Wand der 
Abzug nach innen liegt. Dies ist durchzuführen, trotz der 
Schwierigkeiten, die der vorspringende Abzugsbügel beim An 
legen an die Wand bereitet, damit die empfindlicheren Teile, 
Nuß, Bolzen, Klammer u. s. w. nicht verletzt werden. Auch 
ist es auf diese Weise möglich, den Spannapparat, die Winde, 
Krappe oder Spannhebel oder auch Bolzen und Pfeil an der 
Armbrust mit zu befestigen oder den Säulenhcbel, bei Ballestern 
in Funktion zu zeigen. 
Gewehre müssen wagrecht aufbewahrt werden, weil 
nur in dieser Lage die Konturen sich klar ausprägen: die Lage, 
die der Handfeuerwaffe beim Anschlag, also vor dem oder im 
Gebrauch gegeben wird, ist allein maßgebend. Ist diese Auf-
	        
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