MAK
Nr. 4 
internationale Sammler-Leitung. 
Seite 51 
aus Liebhaberei fernab vom Verlangen nach Geld und 
Gold 
So drängt sich eine Flut von Gedanken auf und läßt 
in unserer Phantasie Bilderreihen erstehen, wie kein 
Kinematograph in solcher Fülle und schnellem Wechsel 
je an unseren Augen vorbeiziehen lassen könnte. Ja — 
diese Papicrchen sind Dokumente des Treibens und 
Lebens und der Geschicke des Menschen aus allen 
Zonen und Ländern, Illustrationen zum Geschichtsbuche 
der Menschheit. 
Es ist daher recht sonderbar, daß unsere so sammel 
wütige Zeit, in welcher kein Gegenstand zu kostbar oder 
zu minderwertig wäre, um nicht Gegenstand einer 
Sammelleidenschaft zu sein, am Papiergelde achtlos 
vorbeigegangen ist. Abgesehen von Museen meist lokalen 
Charakters, in welchen hie und da Rahmen mit Papier 
noten anzutreffen sind, ist es nur eine minimale Anzahl 
von Privatleuten, die sich dieses Aschenbrödels unter all 
den großen und kleinen Objekten der Sammelfreude an 
genommen haben. Eine Literatur existiert so gut wie 
gar nicht und beschränkt sich auf vereinzelte Aufsätze in 
Münzzeitschriften und Mitteilungen einiger, die Ausgabe 
von Papiergeld betreffenden amtlichen Verordnungen. 
Ein Katalog des Papiergeldwesens wäre ein Bedürfnis. 
Vielleicht nimmt die launische Göttin Mode dieses Stief 
kind unter ihre Fittiche und lanciert sein Sammeln. 
Forse que an, forse que non. 
Unsere Abbildungen zeigen in Verkleinerung: 
Fig. 1. F.ine französische Assignate auf 10.000 Franken aus 
der Revolutionszeit. 
Fig. 2. Eine Note des Kirchenstaates aus der Zeit des 
Papstes Pius VI. 
Fig. 3. Einen Schein der polnischen Nationalregierung aus 
dem Jahre 1794. 
Fig. 6. 
Fig. 4. Einen Schein aus der Zeit der Aufstände in Ve- 
netien. 
Fig. 5. Eine 1 Dollarnote von Georg Washington, 1838. 
Fig. 6. Einen Hundertgulden-Wiener-Stadt-Bankozettel, 1800. 
Daktyloskopie und Kunstfälschung. 
Ein Vorschlag des Pariser Professors B o r d a s 
macht jetzt die Runde durch die J'agesblätter. Bordas 
schlägt dem »Matin« zufolge vor, die Fingerabdrücke der 
Künstler an einer Zentralstelle, zum Beispiel im 
Ministerium der schönen Künste in Paris, zu deponieren. 
Wenn, meint er, jeder Künstler die von ihm erzeugten 
Kunstwerke mit seinem Fingerabdrucke versehen würde, 
so könnte jederzeit durch Vergleich dieses Finger 
abdruckes mit dem an der Zentralstelle registrierten die 
Echtheit des Kunstwerkes überprüft werden. Bordas 
macht auch detaillierte Vorschläge, in welcher Weise 
verschiedene Kunstwerke, wie Oelbilder, Kupferstiche, 
Bronze- und Märmorstatuen etc. mit dem Fingerabdrucke 
zu versehen wären. 
Vor allem wollen wir feststcllen, daß die Priorität 
dieses Vorschlages durchaus nicht Professor Bordas 
gebührt. 
In den »Archiv es d’a n t h r o-p o 1 o g i e crimi 
nell e« des Jahres 1903, pag. 605, findet sich derselbe 
Vorschlag. Auch dort wird der Abdruck des Daumens 
auf Kunstwerken als Mittel gegen Betrug in Kunst 
sachen empfohlen. Auch Professor Dr. N ä c k e, ein be 
kannter deutscher Psychiater, hat diese Frage erörtert. 
Wenn dieser vor mehr als zehn Jahren gemachte Vor 
schlag sich nicht durchzusetzen vermochte, so muß dies 
seine guten Gründe haben und diese wollen wir im nach 
folgenden ein wenig erörtern. 
Wie bekannt, ist die innere Handfläche des 
Menschen von zahllosen Linien, den sogenannten Pa 
pillarlinien, bedeckt, welche sich an den Fingerspitzen, 
den sogenannten Fingerbeeren, zu einer charakteristischen 
Zeichnung verdichten. Die Zeichnung dieser Papillar 
linien bleibt von der Geburt bis zum Tode des Menschen 
unverändert, ja, wenn es gelingt, die Verwesung der 
Haut, wie bei Mumien, hintanzuhalten, so ändert sich die 
Papillarlinienzeichnung auch nach dem Tode nicht. Selbst 
wenn die Haut der inneren Handfläche zum Beispiel 
durch eine Verätzung entfernt wird, zeigt die neu sich 
bildende Haut dieselbe Zeichnung. 
Was aber dieser Zeichnung besonders eigentümlich 
ist, ist der Umstand, daß es nicht zwei Menschen, ja, 
nicht einmal zwei Finger eines und desselben Menschen 
gibt, die dieselbe Zeichnung der Papillarlinien in allen 
ihren Details zeigen, daß mithin der Mensch in jeder 
Fingerspitze ein durchaus charakteristisches und persön 
liches Siegel besitzt, das mit keinem anderen verwechselt 
werden kann. 
Wenn die Fingerspitze in irgend einen Farbstoff, wie 
Zinnober, Graphit, Druckerschwärze etc., getaucht wird, 
so läßt sich dieses Siegel auf jeden Gegenstand mit glatter 
Oberfläche, wie Papier, poliertes Holz, Glas etc., sicht 
bar aufdrücken. Es ist ganz gleichgiltig, welcher Finger 
hiezu gewählt wird. 
Diese heute von der Wissenschaft anerkannte Tat 
sache war den Völkern des Orients schon vor Jahr 
tausenden bekannt. Im alten Kaiserreiche A n a m ist 
das Testament eines Familienoberhauptes nur dann giltig, 
wenn es mit dem Fingerabdrucke versehen ist. Ein Mann 
muß mit dem Zeigefinger der linken, eine Frau mit dem 
der rechten Hand siegeln. Dieser Brauch soll ursprüng 
lich ans China stammen. Auch in Rußland Soll die 
Sitte, unter einen Vertrag den Abdruck der geschwärzten 
Fingerspitze zu setzen, lange gebräuchlich gewesen sein. 
Noch heute unterzeichnet der Türke, der Analphabet
	        
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