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Internationale Sammler-Zeitung
Nr. 18
großen Teil einfachere Hausgeräte aus verschiedenen Epochen.
Zwischen mancherlei Kuriositäten findet man beachtenswerte
Gegenstände der Kleinkeramik, wie Vasen in scherzhaften
Formen, Schalen usw. Eine im Zusammenhang mit der Ausstellung
erschienene kleine Schrift über die Geschichte der
Keramik, die insbesondere die nordische und deutsche Keramik
behandelt, hebt hervor, daß die Keramik Schwedens noch im
fünfzehnten Jahrhundert durchweg einfarbig gewesen zu sein
scheint. Braune, grüne oder gelbe Farben herrschten bei
weitem vor. Mehrfarbige Gefäße aus Lehm und Ton wurden,
Soweit bekannt, zuerst in einer Aufzeichnung aus dem Jahre
1620 genannt. In Norwegen und in den an Norwegen grenzenden
Teil Schwedens hat sich, die braune Keramik während des
ganzen achtzehnten Jahrhunderts erhalten, obwohl am Ende
des siebzehnten Jahrhunderts ganz Mittel- und Nordeuropa
von der schwarzen Keramik überschwemmt wurde. Nach
Schweden scheint diese aber erst um das Jahr 1800 gekommen
zu sein. Die meisten der ausgestellten norwegischen Gefäße
im Charakter der gelben Keramik stammen aus Härjedalen
und Jämtland, wohin sie von Drontlieim aus gelangt sind.
Für die Entwicklung des skandinavischen Hausgewerbes
ist die Ausstellung in Stockholm recht lehrreich.
(Wie Rembrandt Amsterdam sah.) Im Gegensätze
zu den meisten seiner Zeitgenossen ist Rembrandt nie auf
Reisen gegangen und es ist daher die Vermutung, daß er die
Mehrzahl seiner landschaftlichen Motive der näheren Umgebung
von Amsterdam entnommen hat, bereits wiederholt ausgesprochen
und im ganzen wohl auch allgemein stillschweigend
angenommen worden. Den Beweis lriefür zu liefern ist jedoch
einem Buche von Fritz Lugt Vorbehalten geblieben, das unter
dem Titel ,,Wanderungen mit Rembrandt in und um Amsterdam“
demnächst in Holland erscheinen wird. Dem Verfasser
ist ein für das Verständnis der Frage sehr wichtiger und glücklicher
Fund gelungen, nämlich ein bisher noch unbekannter
Plan von Amsterdam, der in der Sammlung von Bodel-Nijenhuis
zu Leyden aufbewahrt wird, und der vermutlich
von dem Stecher Cornelius Danckerts herrührt. Das Leydener
Exemplar ist ein Unikum und es ist ein nicht vollendeter
Probedruck. Einzelne Teile sind erst nur mit roter Kreide
angedeutet und viele Partien des Planes mit der Feder gezeichnet.
Jedenfalls hat dieser Fund den holländischen Verfasser
in die Lage gesetzt, weit zuverlässiger, als man bisher dazu
in der Lage war, Rembrandt auf seinen Wanderungen in und um
Amsterdam zu begleiten. Dabei ergeben sich auf Schritt und
Tritt neue Funde; immer wieder ist es Lugt gelungen, die
Örtlichkeiten von Rembrandts Zeichnungen und Radierungen
genau festzustellen. Da befindet sich zum Beispiel in der
Sammlung Fodor eine bekannte Zeichnung vom Westertor,
von der man sich immer gedacht hat, daß Rembrandt sie entweder
in einem Atelier in der Blumengracht oder aber in seiner
letzten Wohnung in der Rosengracht angefertigt hat. Lugt kann
jetzt den zuverlässigen Beweis führen, wo Rembrandt gestanden
hat, als er diese Zeichnung machte: er stand auf dem flachen
Plane zwischen der Leliegracht und der neuen Leliestraße.
Eine dem Louvre gehörige Zeichnung einer Landschaft mit
Steinbrücke Stellte sich dar als ein Blick auf die Grimesse-Schleuse,
und zwar von der Ostseitc her. Viele prächtige Zeichnungen
hat Rembrandt in der unmittelbaren Nachbarschaft
seiner Wohnung in der Breestraße angefertigt, deren Motive
jetzt genau photographisch festgestellt werden konnten. Aber
der Meister hat sich nicht auf seine Straße und deren nähere
Umgebung beschränkt. Mit Zeichenstift und Radiernadel
umwanderte er den ganzen Umfang der damaligen Stadt, ging
er alle Bollwerke entlang, erstieg den Deich, marschierte dann
wieder an seinem Fuße und blickte auf die vielen Mühlen,
die da oben ihre Räder drehten. Mit besonderer Vorliebe suchte
er auch die gekrümmte Amstel auf und zeichnete die zahlreichen
Ausspannplätze, Hofstellen und Lusthäuser an dem
Flusse. So kann man jetzt mit Sicherheit behaupten, daß eine
richtige Zusammenstellung der Zeichnungen und Radierungen
Rembrandts uns ein vollständiges und neues Bild davon vermittelt,
wie Rembrandt Amsterdam sah.
(Erhaltung alter kupferner Gegenstände.) Der
Verein für Kupferschmiedereien Deutschlands schreibt: Zurzeit
werden beträchtliche Mengen an kupfernem und messingenem
Haus- und Küchengerät für Kriegszwecke gesammelt.
Der beabsichtigte gute Zweck wird dabei mit einer Hergabc
von. Waschkesseln, Kasserollen und ähnlichen Kupfergeräten
gewiß erreicht. Bedauerlich wäre es jedoch, wenn eigenartige
alte Kupfergeräte, die besondere Ausführungsweisen oder
seltene alte Formen zeigen, ebenfalls dem Schmelztiegel verfallen
sollten. Da übrigens solche alte Kupfergegenstände
fast durchwegs in dünnwandigen Material hergestellt sind,
also meist ein sehr geringes Kupfergewicht besitzen, so wäre
ihr Nutzen als Schmelzgut verschwindend klein. Es ist sicher,
daß durch ein Wahlloses Einschmelzen solcher kupferner
Sammelgeräte viele schöne Stücke für immer verloren wären,
die häufig seit Menschenaltern als unveräußerlicher Familienschatz
aufs sorgsamste gehütet wurden und im kulturhistorischen,
bisweilen auch im technischen Sinne einen geradezu
unersetzlichen Wert aufweisen. Wie spärlich kupferner Zierrat
aus dem Hause unserer Vorväter überhaupt nur noch vorhanden
isi, wie z. B. die Salzmetze, das Zahlbrett, der Handscherben
die Wassergölte, die Salatschwinge usw., das hat die Ausstellung
des Jahres 1914 in Hannover bei Gelegenheit des
25jährigen Jubiläums des Vereines deutscher Kupferschmiedereien
deutlich gezeigt. Die Mahnung zur Erhaltung gilt
ferner solchen Kupfergeräten, die schöne alte Meisterstücke
darstellen, sei es, daß diese in einer schwierigen Arbeitstechnik
ausge.'ülirt sind, oder irgend alte Handwerkstüchtigkeit oder
technische Besonderheiten nachweisen. Die Beschlagnahmeverordnungen
geben für die wünschenswerte Sonderbehaltung
der erwähnten Kupfergeräte keinen Anhalt, wohl aber sind
durch die Ausführungsbestimmungen fast durchweg Kunstgegenstände
für beschlagnahm efi ei erklärt worden. Es ist nun
dringend zu wünschen, daß die zuständigen Behörden und
Sachverständigen überall die Kupfergeräte von besonderer
Bedeutung für Kunst, Technik oder deren Entwicklung als
beschlagnahmefrei bezeichnen und danach behandeln. — Ähnliche
Maßnahmen wären auch bei uns lebhaft zu wünschen.
(Wertzuwachssteuer bei Kunstwerken.) Ernst
Geiger macht in der ,,Neuen Züricher Zeitung“ folgenden
Vorschlag: Der Künstler, der ein Werk verkauft, erhält
als Entgelt für sein Schaffen oft nur einen Bruchteil
dessen, was gelegentlich schon nach Jahren dafür bezahlt wird.
Um die Ungerechtigkeit, die darin liegt, zu mildern, ist im Auslande
schon oft die Forderung vertreten worden, es sei durch
gesetzliche Bestimmungen dafür zu sorgen, daß ein Prozentsatz
des Wertzuwachses bei Handänderungen von Kunstwerken
an den Künstler oder dessen Erben falle. Bei uns freilich
ist dieser Gedanke noch kaum gestreift worden. Denn unserem
Land fehlt die Künstlerschaft, die sich in wirtschaftlichen
Fragen wenigstens auf einen Augenblick verständigen könnte.
Dies zeigt die Geschichte der Künstler-Unterstützungsfrage.
Deshalb müssen bei uns die Kunstfreunde einspringen, wo es
gilt den bedrängten Künstlern zu helfen, und da gehen die
Kunstfreunde von Zürich mit gutem Beispiel voran. Nächstens
bietet sich nun eine Gelegenheit, in der Frage der Wertzuwachssteuer
einen freiwilligen Schritt zu tun, der einer späterer,
gesetzlichen Regelung gut Vorarbeiten würde. Wir meinen
die Ausstellung der Werke von Max Buri. An dieser Ausstellung
werden zweifellos eine Anzahl Werke ihren Besitzeiwechseln
und zwar zu Preisen, die diejenigen stark übersteigen
dürften, welche der Künstler dafür erhalten hat. Soviel man
hört, hat Buri keine irdischen Güter gesammelt. Auch hat er
kaum viele Bilder in den Händen seiner Angehörigen zurückgelassen.
Es erscheint deshalb als Ehrenpflicht der Besitzer
von Werken Buris, die mit diesen Bildern einen Gewinn erzielen,
wenigstens auf einen kleinen Teil des Gewinnes zugunsten
der Hinterlassenen des Künstlers zu verzichten.
Unser Vorschlag geht deshalb dahin, die Züricher Kunstgesellschaft
möchte bestimmen, daß ein Prozentsatz des
Wertzuwachses in der Ausstellung verkaufter Bilder ordnungsgemäß
zugunsten der Familie des Künstlers zurückbehalten