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MAK

Full text : Jahrgang 8 (1916) (1)

Seite  8

Internationale  Sammler-Zeitung

Nr.  1

Satteldecke  aus  acht  Teilen;  davor  gruppiert  sich  eine  Sammlung
russischer  Geschosse  und  Geschoßteile,  die  von  einem  bayrischen ­
  Landsturm-Infanterieregiment,  das  die  Eroberung
von  Warschau  und  den  Einzug  in  diese  Stadt  mitmachte,
gestiftet  sind.  Unter  den  Geschossen  fallen  vor  allem  eine
moderne  russische  Granate  mit  weißem  Kopf  und  russischen
Schriftzeichen,  dann  eine  russische  Bombe  von  kolossaler
Größe  und  ein  Geschoß  auf,  in  das  ein  anderes  eingeschlagen
ist.  Zu  den  Beutestücken  im  Glaskasten  ist  noch  ein  breites
gebogenes  Gurkha-Messer,  Kuckhri  genannt,  gekommen,
das  Kronprinz  Rupprecht  gestiftet  hat.
In  einem  neuen  Glaskasten  sind  größtenteils  russische
Beutestücke  untergebracht,  deren  Zahl  sich  in  letzter  Zeit
sehr  vermehrt  hat.  Man  sieht  hier  Medaillen,  die  zu  Ehren  des
Eroberers  von  Warschau,  des  Prinzen  Leopold,  gefertigt
worden  sind,  ebenso  Kronprinz  Rupprecht-Medaillen,  dann
eine  bemerkenswerte  Sammlung  altrussischer  Waffen  aus  der
Kadettenschule  in  Warschau;  sie  wurde  offenbar  zu  Unterrichtszwecken ­
  verwendet  und  zeigt  die  ersten  Formen  der
Handwaffen.  Von  Interesse  ist  noch  der  Fußring  einer  bei

Ypern  erlegten  französischen  Brieftaube  und  ein  englisches
Kampfmesser.
Im  Kellergeschoß  ist  eine  vollständig  erhaltene  russische
Feldküche  mit  Yorratswagen  neu  aufgestellt  worden,  ferner
vor  dem  schweren  englischen  Feldgeschütz  eine  mächtige
russische  Schiffsgranate,  Kaliber  30-5,  die  ein  Gewicht  von
324  kg  und  eine  Länge  von  1  m  hat  und  am  6.  Oktober  1915
von  dem  russischen  Linienschiff  „Slavar“  gegen  die  deutschen
Batteriestellungen  geschleudert  wurde.  Rechts  und  links
dieser  Granate  liegen  zwei  kolossale  italienische  Granaten
von  31  cm  Kaliber,  die  sich  von  der  russischen  Granate  durch
ihre  spitzige  Form  unterscheiden.
Wie  wir  erfahren,  beabsichtigt  das  Armeemuseum  auf  der
Galerie  der  Ruhmeshalle  eine  Ehrennische  mit  den  Bekleidungs-
  und  Ausrüstungsstücken  gefallener  Offiziere  zu  schaffen,
und  zwar  in  der  Art,  wie  sie  bereits  für  gefallene  Offiziere
des  Krieges  1870/71  und  in  Ost-  und  Westafrika  im
Museum  besteht.  Durch  letztwillige  Verfügung  sind  dem
Museum  bereits  mehrere  Uniformstücke  gefallener  Offiziere
zugegangen.

Die  Gefahren  der  Kunstbesteuerung.

Der  in  allerjüngster  Zeit  im  Deutschen  Reiche  aufgetauchte ­
  Plan,  den  Kunstbesitz  der  Besteuerung  zu
unterwerfen,  hat  bereits  den  „Verein  der  Kunstfreunde“
in  München  beschäftigt.  Das  Referat  über  den  Gegenstand ­
  erstattete  der  Maler,  Herr  Wilhelm  Auberlen,
der  recht  eindringlich  die  Gefahren  vor  Augen  führte,
die  die  Verwirklichung  dieser  Absicht  im  Gefolge  hätte.
Wir  geben  im  nachstehenden  die  treffenden  Ausführungen ­
  wieder,  auf  die  wir  uns  noch  zurückzukommen ­
  Vorbehalten.
Das  Referat  lautet:  „Durch  die  Reichstagssitzung
am  20.  Dezember  1915  wurde  bekannt,  daß  Vom
Reichsschatzamt  eine  Ergänzung  des  Reichsbesitzsteuergesetzes ­
  vorgenommen  werden  solle  und  daß
diese  auch  die  von  der  sozialdemokratischen  Partei
schon  längst  verlangte  Besteuerung  von  Gemälden,
kostbarem  Schmuck  usw.  umfassen  soll.  Noch  in
dieser  Tagung  soll  das  Ergänzungsgesetz  erledigt
werden,  es  ist  also  höchste  Zeit,  daß  die  beteiligten
Kreise,  Kunstfreunde,  Künstler,  Kunsthändler,  ja
alle  Gebildeten  Stellung  zu  diesem  hochwichtigen
Gesetz  nehmen  und  ihre  Bedürfnisse,  Wünsche  und
Einwände  klar  zum  Ausdruck  bringen.  Ein  übereiltes
Gesetz  würde  dem  deutschen  Volk  ewiges  Unheil
bringen.
Genaue  Angaben  über  die  Art  und  Höhe  der  Besteuerung ­
  liegen  zur  Stunde  noch  nicht  vor.  Würde
die  Besteuerung  aber  in  gleicher  Weise  wie  bei  den
übrigen  Vermögen  durchgeführt,  so  wären  die  Folgen
für  das  deutsche  Volk  äußerst  verhängnisvoll.
Mit  Sicherheit  kann  man  sagen,  daß
1.  die  Kunst  aus  dem  deutschen  Haus  Vertrieben
wird,
2.  eine  überaus  große  Entwertung  der  Kunstwerke ­
  eintritt,
3.  die  beste  Kunst  nach  Amerika  abwandert,
4.  die  Steuer  bei  der  überaus  schwierigen  VeranlagungTniemals
  eine  gerechte  ist,
5.  die  Lage  der  Künstler  eine  verhängnisvolle ­
  wird,  ebenso  die  der  Kunst-  und  Altertumshändler. ­

Jeder  Besitzer  eines  Kunstwerkes  bringt  große
Opfer,  er  trägt  den  Zinsverlust  seines  darin  ruhenden

Kapitals,  er  belegt  sich  sozusagen  selbst  mit  einer
gewaltigen  Kunststeuer.  Zu  5%  gerechnet,  erreicht
in  weniger  als  zwanzig  Jahren  der  Zinsverlust  die
Höhe  der  Anschaffungskosten.  Der  Kunstbesitz  unterliegt ­
  auf  dem  Wege  des  Erbgangs  schon  jetzt  einer
eventuell  sehr  hohen  Besteuerung,  ebenso  fällt,  wenn
ein  Kunstwerk  verkauft  wird,  der  Erlös  wieder  der
Besteuerung  in  seinem  Ertrag  und  als  Wertzuwachs
anheim.  Will  man  ein  Gemälde  wieder  verkaufen,  so
hat  der  Besitzer  in  der  Regel  abermals  Opfer  zu  bringen;
mit  Gewinn  ist  nämlich  ein  Bild  nur  dann  verkauft,
wenn  der  Preis  höher  als  der  Einkaufspreis  samt
der  in  der  Besitzdauer  aufgelaufenen  Zinssumme  ist.
Nur  in  seltenen  Fällen  dürfte  es  möglich  sein,  ein
Kunstwerk  mit  Gewinn  in  diesem  Sinne  zu  verkaufen,
meist  nur  dann,  wenn  es  bald  wieder  abgestoßen  wird.
Eine  Ausnahme  machen  gewisse  „Herrenhändlcr“,  die
eine  Zeitlang  einzelne  Meister  sammeln  und  zu  geeigneter ­
  Zeit  auf  Auktionen  mit  großem  Gewinn  verkaufen. ­
  Neben  erworbenem  Kunstbesitz  findet  sich
in  den  Familien  auch  ererbter;  über  dessen  Wert
bestehen  häufig  ganz  falsche  Ansichten,  wie  überhaupt
nur  wenige  einen  Einblick  in  den  Kunstmarkt  haben.
Der  Wert  der  Kunstwerke  ist  stetem  Wechsel  unterworfen ­
  infolge  der  verschiedenen  Kunstströmungen
und  Geschmacksrichtungen.  Nur  das  Allerbeste  hält
sich  hoch  und  bleibt  wirklich  wertvoll,  aber  auch  hier
gibt  es  noch  Modepreise  In  Kunst  zu  spekulieren  ist
eine  äußerst  gefährliche  Sache;  dieses  falsche  Mäccnatentum
  endet  in  der  Regel  mit  schwersten  Verlusten.
Gewöhnlich  bleiben  einzelne  Bilder  oder  ganze  Sammlungen ­
  ein  Leben  lang  in  einer  Hand.  Über  die  Urheber
der  Kunstwerke  und  über  deren  Echtheit  geben  sich
die  Besitzer  nur  zu  oft  Täuschungen  hin.
Eine  Kunstbesteuerung  würde  sich  also  auf  sehr
schwierigem  Boden  bewegen.  Es  müßte  zunächst  der
wahre  Wert  des  Besitzes  ermittelt  werden,  aber
wer  soll  dies  tun?  Will  man  dies  den  Besitzern  selbst
überlassen  ?
Kunstkommissionen  würden  Jahre  zu  dieser  Arbeit
brauchen,  und  bis  sie  fertig  wären,  hätten  sich  die
Werte  längst  wieder  verändert.  Auch  würden
verschiedene  Kommissionen  ganz  verschieden
            
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