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Internationale Sammler-Zeitung
Nr. 1
Satteldecke aus acht Teilen; davor gruppiert sich eine Sammlung
russischer Geschosse und Geschoßteile, die von einem bayrischen
Landsturm-Infanterieregiment, das die Eroberung
von Warschau und den Einzug in diese Stadt mitmachte,
gestiftet sind. Unter den Geschossen fallen vor allem eine
moderne russische Granate mit weißem Kopf und russischen
Schriftzeichen, dann eine russische Bombe von kolossaler
Größe und ein Geschoß auf, in das ein anderes eingeschlagen
ist. Zu den Beutestücken im Glaskasten ist noch ein breites
gebogenes Gurkha-Messer, Kuckhri genannt, gekommen,
das Kronprinz Rupprecht gestiftet hat.
In einem neuen Glaskasten sind größtenteils russische
Beutestücke untergebracht, deren Zahl sich in letzter Zeit
sehr vermehrt hat. Man sieht hier Medaillen, die zu Ehren des
Eroberers von Warschau, des Prinzen Leopold, gefertigt
worden sind, ebenso Kronprinz Rupprecht-Medaillen, dann
eine bemerkenswerte Sammlung altrussischer Waffen aus der
Kadettenschule in Warschau; sie wurde offenbar zu Unterrichtszwecken
verwendet und zeigt die ersten Formen der
Handwaffen. Von Interesse ist noch der Fußring einer bei
Ypern erlegten französischen Brieftaube und ein englisches
Kampfmesser.
Im Kellergeschoß ist eine vollständig erhaltene russische
Feldküche mit Yorratswagen neu aufgestellt worden, ferner
vor dem schweren englischen Feldgeschütz eine mächtige
russische Schiffsgranate, Kaliber 30-5, die ein Gewicht von
324 kg und eine Länge von 1 m hat und am 6. Oktober 1915
von dem russischen Linienschiff „Slavar“ gegen die deutschen
Batteriestellungen geschleudert wurde. Rechts und links
dieser Granate liegen zwei kolossale italienische Granaten
von 31 cm Kaliber, die sich von der russischen Granate durch
ihre spitzige Form unterscheiden.
Wie wir erfahren, beabsichtigt das Armeemuseum auf der
Galerie der Ruhmeshalle eine Ehrennische mit den Bekleidungs-
und Ausrüstungsstücken gefallener Offiziere zu schaffen,
und zwar in der Art, wie sie bereits für gefallene Offiziere
des Krieges 1870/71 und in Ost- und Westafrika im
Museum besteht. Durch letztwillige Verfügung sind dem
Museum bereits mehrere Uniformstücke gefallener Offiziere
zugegangen.
Die Gefahren der Kunstbesteuerung.
Der in allerjüngster Zeit im Deutschen Reiche aufgetauchte
Plan, den Kunstbesitz der Besteuerung zu
unterwerfen, hat bereits den „Verein der Kunstfreunde“
in München beschäftigt. Das Referat über den Gegenstand
erstattete der Maler, Herr Wilhelm Auberlen,
der recht eindringlich die Gefahren vor Augen führte,
die die Verwirklichung dieser Absicht im Gefolge hätte.
Wir geben im nachstehenden die treffenden Ausführungen
wieder, auf die wir uns noch zurückzukommen
Vorbehalten.
Das Referat lautet: „Durch die Reichstagssitzung
am 20. Dezember 1915 wurde bekannt, daß Vom
Reichsschatzamt eine Ergänzung des Reichsbesitzsteuergesetzes
vorgenommen werden solle und daß
diese auch die von der sozialdemokratischen Partei
schon längst verlangte Besteuerung von Gemälden,
kostbarem Schmuck usw. umfassen soll. Noch in
dieser Tagung soll das Ergänzungsgesetz erledigt
werden, es ist also höchste Zeit, daß die beteiligten
Kreise, Kunstfreunde, Künstler, Kunsthändler, ja
alle Gebildeten Stellung zu diesem hochwichtigen
Gesetz nehmen und ihre Bedürfnisse, Wünsche und
Einwände klar zum Ausdruck bringen. Ein übereiltes
Gesetz würde dem deutschen Volk ewiges Unheil
bringen.
Genaue Angaben über die Art und Höhe der Besteuerung
liegen zur Stunde noch nicht vor. Würde
die Besteuerung aber in gleicher Weise wie bei den
übrigen Vermögen durchgeführt, so wären die Folgen
für das deutsche Volk äußerst verhängnisvoll.
Mit Sicherheit kann man sagen, daß
1. die Kunst aus dem deutschen Haus Vertrieben
wird,
2. eine überaus große Entwertung der Kunstwerke
eintritt,
3. die beste Kunst nach Amerika abwandert,
4. die Steuer bei der überaus schwierigen VeranlagungTniemals
eine gerechte ist,
5. die Lage der Künstler eine verhängnisvolle
wird, ebenso die der Kunst- und Altertumshändler.
Jeder Besitzer eines Kunstwerkes bringt große
Opfer, er trägt den Zinsverlust seines darin ruhenden
Kapitals, er belegt sich sozusagen selbst mit einer
gewaltigen Kunststeuer. Zu 5% gerechnet, erreicht
in weniger als zwanzig Jahren der Zinsverlust die
Höhe der Anschaffungskosten. Der Kunstbesitz unterliegt
auf dem Wege des Erbgangs schon jetzt einer
eventuell sehr hohen Besteuerung, ebenso fällt, wenn
ein Kunstwerk verkauft wird, der Erlös wieder der
Besteuerung in seinem Ertrag und als Wertzuwachs
anheim. Will man ein Gemälde wieder verkaufen, so
hat der Besitzer in der Regel abermals Opfer zu bringen;
mit Gewinn ist nämlich ein Bild nur dann verkauft,
wenn der Preis höher als der Einkaufspreis samt
der in der Besitzdauer aufgelaufenen Zinssumme ist.
Nur in seltenen Fällen dürfte es möglich sein, ein
Kunstwerk mit Gewinn in diesem Sinne zu verkaufen,
meist nur dann, wenn es bald wieder abgestoßen wird.
Eine Ausnahme machen gewisse „Herrenhändlcr“, die
eine Zeitlang einzelne Meister sammeln und zu geeigneter
Zeit auf Auktionen mit großem Gewinn verkaufen.
Neben erworbenem Kunstbesitz findet sich
in den Familien auch ererbter; über dessen Wert
bestehen häufig ganz falsche Ansichten, wie überhaupt
nur wenige einen Einblick in den Kunstmarkt haben.
Der Wert der Kunstwerke ist stetem Wechsel unterworfen
infolge der verschiedenen Kunstströmungen
und Geschmacksrichtungen. Nur das Allerbeste hält
sich hoch und bleibt wirklich wertvoll, aber auch hier
gibt es noch Modepreise In Kunst zu spekulieren ist
eine äußerst gefährliche Sache; dieses falsche Mäccnatentum
endet in der Regel mit schwersten Verlusten.
Gewöhnlich bleiben einzelne Bilder oder ganze Sammlungen
ein Leben lang in einer Hand. Über die Urheber
der Kunstwerke und über deren Echtheit geben sich
die Besitzer nur zu oft Täuschungen hin.
Eine Kunstbesteuerung würde sich also auf sehr
schwierigem Boden bewegen. Es müßte zunächst der
wahre Wert des Besitzes ermittelt werden, aber
wer soll dies tun? Will man dies den Besitzern selbst
überlassen ?
Kunstkommissionen würden Jahre zu dieser Arbeit
brauchen, und bis sie fertig wären, hätten sich die
Werte längst wieder verändert. Auch würden
verschiedene Kommissionen ganz verschieden