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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1892 / 3)

MITTHEILUNGEN 
DES 
K. K. OESTERREICH. MUSEUMS 
KUNST UND INDUSTRIE. 
Monatschriiäcßufliimlafistgewerbe. 
' Herausgegeben und redigirt durch die Direction des k. k. Oesterr. Museums. 
Im Commissionsverhag von Cnrl Gerold's Sohn in Wien. 
Abonnementspreis per Jahr H. 4.- 
  
Nr. 75. (318).r7 wmw, im. .892. i N}. vn. Jahrg. 
  
lnhnlt: Ueher Freiheit und Gesetzmäßigkeit der kirchlichen Kunslformen. Von Dr. PLSwnbada. (Form) 
- Ueber den Eiuiiuss der Nnlurliebe auf die Entwickelung des FlorenlinerRcliefornumentes im 
15. Jahrhundert, Von J. Folnesicl. (Schlum) - Angelegenheiten des Oeucrr. Museums und der 
mil denuelben verbundenen lnllitule. - Limraturbericht. - Bibliogrnplnie des Kunugewerbu. 
- Notiz. 
Ueher Freiheit und Gesetzmässigkeit der kirch- 
lichen Kunstformen. 
Von Dr. H. Swoboda. 
(Furtselzungq 
Dem Innern aber entspricht, nach einer alten ästhetischen Regel, 
auch das Aeußere. Darum rnusste in der äußeren Erscheinungsgeschichte 
der Kirche wie der Kunst diese innere Wesensverwandtschaft der Beiden sich 
ausprägen und dabei konnte ebenso selbstverständlich die Superiorität der 
übernatürlichen Ideenmacht über ihren Abglanz, den natürlichen Idealen 
in der ganzen Kunstgeschichte, nie als Störung empfunden werden. Ja 
es hieße geradezu die edelsten Perioden der Kunstgeschichte detaillirt 
vorführen, wollten wir den Freundschaftsbund zwischen Cultus undv 
Kunst, wie er zu allen Zeiten bestand, schildern. Begnügen wir uns mit 
einem flüchtigen Hinweis auf die beiden auserwählten Völker vorchrist- 
licher Cultur, nicht ohne vorher der merkwürdigen Doppelströmung 
zu gedenken, welche auf ägyptischem Boden auch nur in der höheren 
Einheit religiöser Anschauung klar wird. Wir meinen bei den Aegyptern 
die hieratische Strenge einer monarcliisch-priesterlichen Kunst und zu 
gleicher Zeit die lebenathmende Naturwahrheit der Porträtdarstellungen. 
Die Sorgfalt und Treue der letzteren wurzelt in der Idee, dass das 
ungetrübte Fortleben des Geistes an die Unversehrtheit und Erhaltung 
des ihm zugehörigen Leibes sich binde. Mehr aber als blos historisches 
Jlhrg. 189i. 3
	        
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