MAK
Nr. 1 
Internationale Sammler-Zeitung 
Seite S 
und Zeichnungen moderner Meister von G. von Max, 
pd. Grützner u. a. m. 
Der Katalog umfaßt 42 Lichtdrucktafeln. Das Vorwort, 
welches sehr beachtenswerte Notizen zur Geschichte der 
Ludwigsburger Manufaktur enthält, stammt von dem Direktor 
des*Berliner Kunstgewerbemuseums, Geheimrat von Falke. 
Der Katalog ist zum Preise von M 6-— durch 
Hugo Helbing in München zu beziehen. 
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Fig. 1. Gobelin. Frankreich. Frühes 18. Jahrhundert. 
Fig. 2 und 3. Schäferpaar von M. V. Acier, Meißen 
Ein Einfuhrverbot in Österreich. 
Durch eine Verordnung der Regierung ist die Ein 
fuhr von Kupfer- und Stahlstichen, Steindrucken, 
Photographien, Gemälden, Originalbildern und Zeich 
nungen, Statuen (auch Büsten und Tierfiguren) 
sowie Basreliefs und Hautreliefs, Antiquitäten, echten 
und Nachbildungen in Österreich verboten worden. 
Der Grund für die Maßnahme, die von den Sammlern 
schmerzlich empfunden werden wird, ist finanzpoli 
tischer Natur, man erwartet von ihr eine Besserung 
der Valuta. 
Es erschien uns interessant, bei Kunst- und Anti 
quitätenhändlern in Wien Umfrage bezüglich des 
Einflusses zu halten, den das Verbot auf den Wiener 
Kunsthandel üben könnte. Es hatten die Liebens 
würdigkeit., sich zu äußern, die Herren: 
Dominik Artaria, 
Gesellschafter der prot. Fitma Artaria & Co. 
Kunsthandlung und Kunstantiquariat. 
Das Einfuhrverbot trifft gewiß Sammler und ins 
besondere Kunsthändler, die mit den ausländischen 
Kunstmärkten in Verbindung standen, schwer, umso- 
Fig. 2. 
Schäfer von .-Wer, Meißen. 
mehr, als ja seit Beginn des Krieges die Verbindung 
mit den Hauptkunstzentren Paris, London,, später auch 
mit Italien unterbunden ist und die Erwerbung von 
Kunstwerken auch aus verbündeten oder neutralen 
Staaten, insbesondere aus 1 Deutschland und Holland, 
wegen der Valutadifferenz schon vorher nahezu un- 
Fig. 3. 
Schäfer von Acier, Meißen., 
möglich war. Die gänzliche Sperrung wird auf dem 
Kunstmarkte sehr fühlbar werden. 
Da aber diese Verfügung nur eine temporäre 
sein wird, muß sie wie vieles andere ertragen werden, 
im Hinblicke auf die einleuchtende Notwendigkeit 
derselben für die Erhaltung unserer Valuta. Für den 
Kunsthandel bedeutet sie eine schwere Schädigung; 
Samuel Glückselig, 
Gesellschafter der Firma J. Glückselig & Sohn. 
Antiquitätenhandlung. 
Das Einfuhrverbot für Antiquitäten ist ohne Ein 
fluß auf den Antiquitätenhandel. Seit Beginn des 
Krieges ist der Bezug von alten Kunstgegenständen 
aus dem Auslande gleich Null. Dafür sind vorwiegend 
zwei Ursachen maßgebend. Erstens sind die in Betracht 
kommenden Händler zum größten Teile eingerückt. 
Zweitens ist durch den Stand unserer Valuta der 
Erwerb bedeutender Objekte im Auslande unmöglich. 
Sympathisch zu begrüßen ist, daß die Einfuhr von 
Imitationen untersagt ist.
	        
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