Nr. 1
Internationale Sammler-Zeitung
Seite S
und Zeichnungen moderner Meister von G. von Max,
pd. Grützner u. a. m.
Der Katalog umfaßt 42 Lichtdrucktafeln. Das Vorwort,
welches sehr beachtenswerte Notizen zur Geschichte der
Ludwigsburger Manufaktur enthält, stammt von dem Direktor
des*Berliner Kunstgewerbemuseums, Geheimrat von Falke.
Der Katalog ist zum Preise von M 6-— durch
Hugo Helbing in München zu beziehen.
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Fig. 1. Gobelin. Frankreich. Frühes 18. Jahrhundert.
Fig. 2 und 3. Schäferpaar von M. V. Acier, Meißen
Ein Einfuhrverbot in Österreich.
Durch eine Verordnung der Regierung ist die Ein
fuhr von Kupfer- und Stahlstichen, Steindrucken,
Photographien, Gemälden, Originalbildern und Zeich
nungen, Statuen (auch Büsten und Tierfiguren)
sowie Basreliefs und Hautreliefs, Antiquitäten, echten
und Nachbildungen in Österreich verboten worden.
Der Grund für die Maßnahme, die von den Sammlern
schmerzlich empfunden werden wird, ist finanzpoli
tischer Natur, man erwartet von ihr eine Besserung
der Valuta.
Es erschien uns interessant, bei Kunst- und Anti
quitätenhändlern in Wien Umfrage bezüglich des
Einflusses zu halten, den das Verbot auf den Wiener
Kunsthandel üben könnte. Es hatten die Liebens
würdigkeit., sich zu äußern, die Herren:
Dominik Artaria,
Gesellschafter der prot. Fitma Artaria & Co.
Kunsthandlung und Kunstantiquariat.
Das Einfuhrverbot trifft gewiß Sammler und ins
besondere Kunsthändler, die mit den ausländischen
Kunstmärkten in Verbindung standen, schwer, umso-
Fig. 2.
Schäfer von .-Wer, Meißen.
mehr, als ja seit Beginn des Krieges die Verbindung
mit den Hauptkunstzentren Paris, London,, später auch
mit Italien unterbunden ist und die Erwerbung von
Kunstwerken auch aus verbündeten oder neutralen
Staaten, insbesondere aus 1 Deutschland und Holland,
wegen der Valutadifferenz schon vorher nahezu un-
Fig. 3.
Schäfer von Acier, Meißen.,
möglich war. Die gänzliche Sperrung wird auf dem
Kunstmarkte sehr fühlbar werden.
Da aber diese Verfügung nur eine temporäre
sein wird, muß sie wie vieles andere ertragen werden,
im Hinblicke auf die einleuchtende Notwendigkeit
derselben für die Erhaltung unserer Valuta. Für den
Kunsthandel bedeutet sie eine schwere Schädigung;
Samuel Glückselig,
Gesellschafter der Firma J. Glückselig & Sohn.
Antiquitätenhandlung.
Das Einfuhrverbot für Antiquitäten ist ohne Ein
fluß auf den Antiquitätenhandel. Seit Beginn des
Krieges ist der Bezug von alten Kunstgegenständen
aus dem Auslande gleich Null. Dafür sind vorwiegend
zwei Ursachen maßgebend. Erstens sind die in Betracht
kommenden Händler zum größten Teile eingerückt.
Zweitens ist durch den Stand unserer Valuta der
Erwerb bedeutender Objekte im Auslande unmöglich.
Sympathisch zu begrüßen ist, daß die Einfuhr von
Imitationen untersagt ist.