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Nr. 9
Internationale Sammler-Zeitung
stuhl sitzend, siehe Fig. 1), Francois Bouche
(Diana und 'die” beiden'’ Nymphen.^ von einem Faun
überrascht, Vier spielende*Putti, Aufwärts blickender
Ägypter köpf), Thomas En der (Ossiacher See), Friedrich
Gauermann (Hügellandschaft), Isabcy (Karikatur
Die Abteilung „Antiquitäten" enthält eine Reihe
älterer kunstgewerblicher Gegenstände aus Glas, Metall,
Elfenbein u. a. Eine prächtige Mailänder Arbeit aus
der Zeit um 1500 ist die in Fig. 3 abgcbildete Schloß
platte aus Bronze. Zwischen zwei Lisanen mit Zier-
Fig. 1.
Reynolds, junger Mann in holländischer Tracht.
auf Thorwaldsens „Amour vauqueur", siehe Fig. 2),
Kriehuber (Samuel Freiherr von Josika), Ranftl
(Zwei Hunde), J. C. Schneller (Wiener Theater
szenen aus dem Vormärz), Anton Zampis u. a.
Fig. 2.
Tsabey, Karikatur auf Thorwaldsens „Amour vauqueur". .
vasen, Masken und Prunkschildern sieht man zwei
nebeneinander angeordnete Höhenfelder mit Kar
tuschen, Kriegstrophäen und einer hockenden männ
lichen, beziehungsweise weiblichen Figur.
Verfehlte Spekulation.
Aus Budapest, 25. d., wird uns geschrieben:
Auf Anordnung des Handelsministers können Krönungs
marken, Kriegsfürsorgemarken, gewöhnliche Briefmarken und
andei'e Postwertzeichen vom 1. Mai bis 31. Juli d. j. mit
der Stampiglie, . die am Tage der Krönung König Karls in
Verwendung stand, abgestempelt Werden. Die Abstempelung,
die zum Besten der Postangestelltenfürsorge erfolgt, weist
nebst dem Abdruck der Krönungsstampiglie noch die Buch
staben P. J. B. (Postäsjoleti Belyegzes) in verschlungener
Schrift auf. Als Abstempelungsbebühr sind bei Krönungs
marken für den Engelstempel 25 Kronen, für den Stempel
des Postamtes Nr. 100 20 Kronen und für die übrigen
Postämter 15 Kronen pro Stück, bei gewöhnlichen und
Kriegsfürsorgemarken sowie bei sonstigen Postwertzeichen
15, 10 und 5 Kronen zu entrichten. Eine Partei kann auf
einmal höchstens 20 Marken abstempeln lassen. Die Ab
stempelung besorgt die Postwertzeichenabteilung des Buda-
pester Zentral-Aufnahmspostamtes (IV., Koronaherczeggasse 18)
Die Verordnung dürfte kaum den gewünschten Erfolg
haben. Die beigefügten Buchstaben P. J. B. drücken nämlich
den Marken ein förmliches Kainszeichen auf, durch das sie
sich von den am 30. Dezember 1916 benützten Marken deutlich
unterscheiden. Die mit diesen Buchstaben versehenen diversen
Marken lassen sich auf den ersten Blick als nicht postalisch
gebrauchte Wohltätigkeitsmarken erkennen, die, wie auch die
Verordnung verfügt, zur Frankatur unzulässig sind, für den
Briefmarkensammler also absolut keinen Wert haben. Da die
Ausgabe dieser Marken augenscheinlich auf die Brieftasche
der Sammler spekuliert, diese aber sich hüten werden, für
die für sie wertlosen Dinger enorm hohe Preise zu zahlen, ist
es klar, daß dem wohltätigen Zweck kaum ein nennenswerter
Betrag zufließen wird.