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Nr. 9 
Internationale Sammler-Zeitung 
stuhl sitzend, siehe Fig. 1), Francois Bouche 
(Diana und 'die” beiden'’ Nymphen.^ von einem Faun 
überrascht, Vier spielende*Putti, Aufwärts blickender 
Ägypter köpf), Thomas En der (Ossiacher See), Friedrich 
Gauermann (Hügellandschaft), Isabcy (Karikatur 
Die Abteilung „Antiquitäten" enthält eine Reihe 
älterer kunstgewerblicher Gegenstände aus Glas, Metall, 
Elfenbein u. a. Eine prächtige Mailänder Arbeit aus 
der Zeit um 1500 ist die in Fig. 3 abgcbildete Schloß 
platte aus Bronze. Zwischen zwei Lisanen mit Zier- 
Fig. 1. 
Reynolds, junger Mann in holländischer Tracht. 
auf Thorwaldsens „Amour vauqueur", siehe Fig. 2), 
Kriehuber (Samuel Freiherr von Josika), Ranftl 
(Zwei Hunde), J. C. Schneller (Wiener Theater 
szenen aus dem Vormärz), Anton Zampis u. a. 
Fig. 2. 
Tsabey, Karikatur auf Thorwaldsens „Amour vauqueur". . 
vasen, Masken und Prunkschildern sieht man zwei 
nebeneinander angeordnete Höhenfelder mit Kar 
tuschen, Kriegstrophäen und einer hockenden männ 
lichen, beziehungsweise weiblichen Figur. 
Verfehlte Spekulation. 
Aus Budapest, 25. d., wird uns geschrieben: 
Auf Anordnung des Handelsministers können Krönungs 
marken, Kriegsfürsorgemarken, gewöhnliche Briefmarken und 
andei'e Postwertzeichen vom 1. Mai bis 31. Juli d. j. mit 
der Stampiglie, . die am Tage der Krönung König Karls in 
Verwendung stand, abgestempelt Werden. Die Abstempelung, 
die zum Besten der Postangestelltenfürsorge erfolgt, weist 
nebst dem Abdruck der Krönungsstampiglie noch die Buch 
staben P. J. B. (Postäsjoleti Belyegzes) in verschlungener 
Schrift auf. Als Abstempelungsbebühr sind bei Krönungs 
marken für den Engelstempel 25 Kronen, für den Stempel 
des Postamtes Nr. 100 20 Kronen und für die übrigen 
Postämter 15 Kronen pro Stück, bei gewöhnlichen und 
Kriegsfürsorgemarken sowie bei sonstigen Postwertzeichen 
15, 10 und 5 Kronen zu entrichten. Eine Partei kann auf 
einmal höchstens 20 Marken abstempeln lassen. Die Ab 
stempelung besorgt die Postwertzeichenabteilung des Buda- 
pester Zentral-Aufnahmspostamtes (IV., Koronaherczeggasse 18) 
Die Verordnung dürfte kaum den gewünschten Erfolg 
haben. Die beigefügten Buchstaben P. J. B. drücken nämlich 
den Marken ein förmliches Kainszeichen auf, durch das sie 
sich von den am 30. Dezember 1916 benützten Marken deutlich 
unterscheiden. Die mit diesen Buchstaben versehenen diversen 
Marken lassen sich auf den ersten Blick als nicht postalisch 
gebrauchte Wohltätigkeitsmarken erkennen, die, wie auch die 
Verordnung verfügt, zur Frankatur unzulässig sind, für den 
Briefmarkensammler also absolut keinen Wert haben. Da die 
Ausgabe dieser Marken augenscheinlich auf die Brieftasche 
der Sammler spekuliert, diese aber sich hüten werden, für 
die für sie wertlosen Dinger enorm hohe Preise zu zahlen, ist 
es klar, daß dem wohltätigen Zweck kaum ein nennenswerter 
Betrag zufließen wird.
	        
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