Nr. 2
Internationale Sammler-Zeitung
Seite 11
Auch Doppelstraf geigen, in welche die Weiber, mit
dem Gesichte zueinandergekehrt, gespannt wurden, hat
es vielfach gegeben. Diese Strafinstrumente waren in
fast jeder Pfleggerichtsstätte mehrfach vorhanden.
So wurden in Bayern seinerzeit von Erding allein sechs,
von Eichstätt drei, von Ottobeuren zwei nach München
eingeliefert. Von Schongau, Berchtesgaden und Dettel-
bach je eine. In meiner Sammlung befinden sich zwei
verschiedenartig gebaute Straf geigen, die aus dem
Pfleggerichtsamte in Wildberg (Oberö herreich)
stammen.
Den Vogel des Grotesken judiziellen Humors
schossen indessen zweifellos die Vei fertiger der „Schand-
larven“ ab. Nur wer die drastischen Zeichnungen der
Höllcngeister in der „Versuchung des hl. Antonius“
von Martin Schongauer, in den „Qjalen und Greueln
der Hölle“ von Martin de Voß, den „Lastern der
Wollust“ von Pieter Brueghel dem Jüngeren, dem
sogenannten „Höllenbrueghel“, kennt, kann sich eine
Vorstellung machen, welch eine geradezu infernalische
Erfindungsgabe auf diese Strafma: k 'n verwendet wurde.
Diese „Schandhauben“, wie man sie auch nannte,
waren aus Eisen geschmiedet, teilweise auch aus ge
triebenem starken Blech gefertigt und mit schmalen
Eisenbändern so konstruiert, daß man ihren Träger
darunter unschwer erkennen konnte. Sie wurden wie
ein Turnier- oder Taucherhelm über den Kopf gestülpt
und dann am Halse geschlossen. Mitunter waren sie
sogar bemalt; fast nie aber fehlten die ungeheuer langen
Ohren oder Hörner. Wo nicht an Stelle des Mundes eine
rüsselartige Verlängerung angebracht war, hing aus
jenem eine bewegliche Zunge. Diese sowie der Rüssel
stand mit einer „Würgbirne“ in Verbindung, die dem
Deliquenten in den Mund geschoben wurde. Waren
dann die Flügel dieser „Birne“ auscmandergeschraubt,
so hinderten sie den Inkulpaten nicht nur am Schimpfen
und Schreien, sondern jeder Lautversuch bewegte jene
Blechzunge und löste einen pfeifenden Ton aus, der
beim Vorhandensein eines Rüssels an der Maske sich je
nachdem in einen trompetenden oder grunzenden ver
wandelte. Auch bei Schmerzäußerungen, beim Stäupen
erregten solche Töne die Lachlust des versammelten
Volkes.
Die Verurteilung zum Tragen solcher Masken war
eine Zusatzstrafe zur „öffentlichen Schändung“, und
sie wurde nicht bloß beim Prangerstehen, sondern auch
beim Führen durch die Straßen in Anwendung gebracht,
und zwar zumeist bei Vergehen der Beleidigung und
Verleumdung. Solche Schandmasken, die sich in der
Fachabteilung fast jedes Museums befinden, wurden in
Bayern, von Pfaffenhofen, Moosburg, Erding, Otto
beuren, Berchtesgaden, dem Patrimonialgericht auf
Schloß Seefeld usw. nach München eingeliefert.
Für Mädchen, die sich eher nach einer Wiege als
nach dem Ehebett umgesehen hatten oder solche, die
sich bei einem heimlichen Stelldichein ertappen ließen,
lag der „Strohkranz“ mit zwei Zöpfen oder die „Schand-
krone“ bereit. Auch von diesem Strafmittel kann das
Nationalmuseum in München zwei Exemplare, aufweisen.
Eines., aus vier mit Stroh umflochtenen Bügeln bestehend,
stammt aus Berchtesgaden, eine andere, hohe,
gleichfalls aus vier strohumwundenen Bügeln, kuppel
förmig nach oben zusammenlaufcnd, stammt aus
Trostberg. Diese hat noch ein kleines Dach aus Eisen
blech, von dem einige Quasten herabhängen; unter
jenem aber baumelt eine Kuhglocke, und zwei mächtig
lange und dicke Strohzöpfc hängen rückwärts herunter.
An dem Stirnstreifen ist innen eine runde, schwarze
Tuchkappe befestigt, außen zu beiden Seiten lange
Eselsohren, in der Mitte ein einer Narrenkappe ähn
liches Blechschild mit Spielkartenblättern. Nach ab-
wärts hängen zw r ei Ohrenschutzlappen, die, mit einer
Schnur unterhalb dem Kinn gebunden, diesen grotesken
Aufputz auf dem Kopfe festhielten.
Wenn sich aus dem Vorstehenden schon zur Genüge
ergibt, daß die Justizverwaltung der so oft gelobten
„guten, alten Zeit“ selb, t für Vergehen, die heute im
polizeilichen, geschweige denn im kriminellen Sinne
überhaupt keine mehr sind, solche Strafen von wahr
haft infernalischem Humor erfand, der die davon Be
troffenen der gesellschaftlichen Ächtung preisgab, so
ist es nicht zu wundern, daß sich das Volk dazu ver
stand, zu diesem bürgerlichen Todschlag auch noch das
Seine beizutragen.
Und in der Tat berichten alte Chroniken, wie übel
von der Menge stets dem also zur Schau gestellten,
„armen Sünder“ und schönen Sünderinnen mitgespielt
wurde.
Natürlich die breite Masse betrachtete die Sachen
am Ende doch nur als einen just für sie inszenierten
Spektakel, um so mehr, als zu seiner Veranstaltung
meist ein Markttag gewählt wurde, an dem es an Zuzug
aus der weiteren Umgebung so wenig fehlte wie an
geeigneten Wurfgeschossen aus Viktualien und sonsti
gen Abfällen, mit denen die anzüglichen und verhöhnen
den Zurufe ergänzt wurden.
Dieser justizielle Humor, der an die Schadenfreude
der Menge appellierte, ist charakteristisch für die der be
Psyche jener breiten Volksschichten, die zweifellos
heute noch in gleicher Weise mit allen ihrer urteils
losen Wiedervergeltungssucht Preisgegebenen ver
fahren würde.
Wiener Auktion.
Es ist als ein günstiges Symptom für die Aufnahms
fähigkeit des Wiener Kunstmarktes zu betrachten, daß
der in Fachkreisen als sehr vorsichtig bekannte Wiener
Kunsthändler Herr A. Wawra sich wieder mit einer
Auktion hervorwagt.
Die Versteigerung, die am 29. Jänner beginnt und
für mehrere Tage in Aussicht genommen ist, umfaßt
Gemälde moderner und alter Meister sowie Antiqui
täten aller Art. Die Objekte stammen zum Teile aus dem
Nachlasse des Oberingenieurs Wladimir Strnischtie,
der den Wiener Sammlern von seiner langjährigen
Tätigkeit als Kunsthändler noch in Erinnerung sein
dürfte. Strnischti ■ war mit Herrn Kubasch associiert.
Als er sich vom Geschäfte zurückzog, wurde er Sensal
im Dorotheum. Das Sammeln gab er auch dann nicht
auf. Viele wertvolle Stücke, die er angeblich „im Auf
träge“ ersteigerte, gesellten sich seinen eigenen Be
ständen zu. Besonders bevorzugte Strnischtie Wiener
Meister, deren er auch eine erkleckliche Anzahl zu
sammenbrachte.