Internationale
Zentralblatt für Sammler, Liebhaber und Kunstfreunde.
Herausgeber: Norbert Ehrlich.
11. Jahrgang. Wien, 15. Oktober 1919. Nr. 20.
Staatliche Kunstverkäufe.
Bitterste Not hat der Regierung Deutschösterreichs
den Beschluß abgerungen, sich alten, sehr wertvollen
Kunstbesitzes zu entäußern, um mit dem Erlös Lebensmittel
im Auslande zu bezahlen. Gedacht ist natürlich
nicht an die öffentlichen Sammlungen, die ja übrigens
durch den Friedensvertrag für die nächsten zwanzig
Jahre geschützt sind, sondern vorzugsweise um Kunstobjekte
aus dem Besitze des früheren Kaiserhauses.
Wiewohl es sich hiebei fast ausschließlich um Dinge
handelt, die nie der öffentlichen Besichtigung zugänglich
waren und infolgedessen dem großen Publikum
unbekannt sind, ist ein heftiger Streit darüber entbrannt,
ob der Staat, es sich herausnebmen dürfe,
jahrhundertealten Kunstbesitz auf Nimmerwiedersehen
ins Ausland gelangen zu lassen. Die Frage spaltet
ganz Wien förmlich in zwei Lager. In dem einen befinden
sich jene, die der Meinung sind, daß ideelle Bedenken
vor der Not unbedingt verstummen müßten,
während die Gegner der Ansicht sind, daß der erzielte
Erlös selbst im günstigsten Falle in keinem Verhältnis
zu der schweren kulturellen Einbuße stehen könne,
die das Land erleiden würde. Es verlautet auch, daß
die französische und die italienische Mission in Wien
in der Angelegenheit beim Staatskanzler vorgesprochen
und die Anschauung geltend gemacht haben, daß die
Gobelins des Kaiserhauses eine geschlossene Sammlung
darstellen und im Sinne des Friedensvertrages nicht
verkauft werden dürften.
Der mit der Leitung der Aktion betraute Funktionär
des Staatsamtes für Verkehrswesen Sektionschef
Enderes machte den Vertretern der Presse folgende
Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit
:
„Ich wurde mit der Aufgabe betraut, einen Teil des
staatlichen Kunstbesitzes;zu veräußern, zu verpfänden
oder sonst zu verwerten. Besser gesagt: Ich wurde
dazu ermächtigt. Gelingt es nun, die benötigte Valuta
ohne Verkauf zu beschaffen, ist es natürlich umso
besser. Die Summen, um die es sich handelt, sind im
Vergleiche zur Finanzkraft der in Betracht kommenden
Länder verschwindend gering. Wenn die Veräußerung
halbwegs günstig durchgeführt wird, ist aber auch —
im Gegensatz zu vielen in der Öffentlichkeit geäußerten
Befürchtungen — unser Opfer an Kunstbesitz im Vergleiche
zum Gesamt besitz ein sehr kleines. Keineswegs
ist eine Art Ausverkauf unseres ganzen Kunstbesitzes
geplant, ein solcher wäre schon aus kaufmännischen
Gründen unklug, da das Massenangebot natürlich eine
wesentliche Entwertung der Objekte zur Folge hätte.
Alle diesbezüglichen Besorgnisse sind also ganz unbegründet.
Die praktische Arbeit in dieser Sache hat damit
begonnen, daß die Staatskanzlei für den 30. v, M.
den Beirat einberief, worauf sofort jener Gesetz-,
entwurf ausgearbeitet wurde, der die Hindernisse
wegräumen soll, die der Durchführung der Aktion
entgegenstehen und der am 16. d. der Nationalversammlung
zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Schon
während dieser legislatorischen Vorarbeiten wurde mit
der kaufmännischen Vorbereitung begonnen, wobei es
sich vorerst darum handelte, die Auswahl jener Objekte
zu treffen, die für eine rasche Verwertung in Betracht
kommen.
Es müssen nämlich die bestehenden technischen
Schwierigkeiten in Betracht gezogen und nur solche
Objekte ins Auge gefaßt werden, bei denen, um sie
dem Reflektanten zu zeigen, keine langwierige Vorbereitung
notwendig ist. Solche Vorbereitung wäre
beispielsweise nötig, um die in Magazinen verstauten
Gobelins vorzuzeigen, während etwa kirchliche
Schätze, Metallgeräte und dergleichen sofort gezeigt
und geschätzt werden können. Die Bestände wurden
bereits zum großen Teil durchgesehen und die geeigneten
Gegenstände fachmännisch geschätzt. In kurzer Zeit
werden wir zu einer Gruppe von Gegenständen kommen,
die zur engeren Wahl gelangt und deren Schätzung dann
der Beschaffung ausländischer Valuten zugrunde gelegt
werden kann.
Nun entsteht die Frage: Was machen wir mit diesen
Gegenständen ? Die Frage kann vorläufig nicht präzise
beantwortet werden; im allgemeinen wird aber der
Grundsatz zu gelten haben, daß wir uns die Freiheit
der Entschließung, was und ob wir verkaufen, möglich
lange offen lassen. Wir werden trachten ein Vorschußoder
Belehnungsgeschäft durchzuführen, das die
endgültige Auswahl der Gegenstände einem späteren
Zeitpunkt vorbehält. Sobald die geeigneten Objekte
festgestellt sind, werden alle zur Mitwirkung berufenen
Stellen um ihre Meinung befragt werden. Dabei wird
jede bureaukratische Verschleppung vermieden werden
müssen, denn so wie die Dinge liegen, kommt es auf
rasches Handeln an.
„Etwas, was wir von Herzen wünschen, aber kaum
zu hoffen wagen, wäre, daß wir Mittel und Wege finden,
die nötige Valuta zu beschaffen, ohne unseren Kunstbesitz
dauernd zu schmälern. Vielleicht wird, was
Geheimrat Bode die „Internationale Solidarität der
Kunstfreunde' genannt hat, uns zugute kommen.“