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MAK

Full text : Jahrgang 11 (1919) (20)

Internationale
Zentralblatt  für  Sammler,  Liebhaber  und  Kunstfreunde.
Herausgeber:  Norbert  Ehrlich.
11.  Jahrgang.  Wien,  15.  Oktober  1919.  Nr.  20.

Staatliche  Kunstverkäufe.

Bitterste  Not  hat  der  Regierung  Deutschösterreichs
den  Beschluß  abgerungen,  sich  alten,  sehr  wertvollen
Kunstbesitzes  zu  entäußern,  um  mit  dem  Erlös  Lebensmittel ­
  im  Auslande  zu  bezahlen.  Gedacht  ist  natürlich
nicht  an  die  öffentlichen  Sammlungen,  die  ja  übrigens
durch  den  Friedensvertrag  für  die  nächsten  zwanzig
Jahre  geschützt  sind,  sondern  vorzugsweise  um  Kunstobjekte ­
  aus  dem  Besitze  des  früheren  Kaiserhauses.
Wiewohl  es  sich  hiebei  fast  ausschließlich  um  Dinge
handelt,  die  nie  der  öffentlichen  Besichtigung  zugänglich ­
  waren  und  infolgedessen  dem  großen  Publikum
unbekannt  sind,  ist  ein  heftiger  Streit  darüber  entbrannt, ­
  ob  der  Staat,  es  sich  herausnebmen  dürfe,
jahrhundertealten  Kunstbesitz  auf  Nimmerwiedersehen
ins  Ausland  gelangen  zu  lassen.  Die  Frage  spaltet
ganz  Wien  förmlich  in  zwei  Lager.  In  dem  einen  befinden ­
  sich  jene,  die  der  Meinung  sind,  daß  ideelle  Bedenken ­
  vor  der  Not  unbedingt  verstummen  müßten,
während  die  Gegner  der  Ansicht  sind,  daß  der  erzielte
Erlös  selbst  im  günstigsten  Falle  in  keinem  Verhältnis
zu  der  schweren  kulturellen  Einbuße  stehen  könne,
die  das  Land  erleiden  würde.  Es  verlautet  auch,  daß
die  französische  und  die  italienische  Mission  in  Wien
in  der  Angelegenheit  beim  Staatskanzler  vorgesprochen
und  die  Anschauung  geltend  gemacht  haben,  daß  die
Gobelins  des  Kaiserhauses  eine  geschlossene  Sammlung
darstellen  und  im  Sinne  des  Friedensvertrages  nicht
verkauft  werden  dürften.
Der  mit  der  Leitung  der  Aktion  betraute  Funktionär
des  Staatsamtes  für  Verkehrswesen  Sektionschef
Enderes  machte  den  Vertretern  der  Presse  folgende
Mitteilungen  über  den  gegenwärtigen  Stand  der  Angelegenheit ­
  :
„Ich  wurde  mit  der  Aufgabe  betraut,  einen  Teil  des
staatlichen  Kunstbesitzes;zu  veräußern,  zu  verpfänden
oder  sonst  zu  verwerten.  Besser  gesagt:  Ich  wurde
dazu  ermächtigt.  Gelingt  es  nun,  die  benötigte  Valuta
ohne  Verkauf  zu  beschaffen,  ist  es  natürlich  umso
besser.  Die  Summen,  um  die  es  sich  handelt,  sind  im
Vergleiche  zur  Finanzkraft  der  in  Betracht  kommenden
Länder  verschwindend  gering.  Wenn  die  Veräußerung
halbwegs  günstig  durchgeführt  wird,  ist  aber  auch  —
im  Gegensatz  zu  vielen  in  der  Öffentlichkeit  geäußerten
Befürchtungen  —  unser  Opfer  an  Kunstbesitz  im  Vergleiche ­
  zum  Gesamt  besitz  ein  sehr  kleines.  Keineswegs
ist  eine  Art  Ausverkauf  unseres  ganzen  Kunstbesitzes
geplant,  ein  solcher  wäre  schon  aus  kaufmännischen
Gründen  unklug,  da  das  Massenangebot  natürlich  eine
wesentliche  Entwertung  der  Objekte  zur  Folge  hätte.

Alle  diesbezüglichen  Besorgnisse  sind  also  ganz  unbegründet. ­

Die  praktische  Arbeit  in  dieser  Sache  hat  damit
begonnen,  daß  die  Staatskanzlei  für  den  30.  v,  M.
den  Beirat  einberief,  worauf  sofort  jener  Gesetz-,
entwurf  ausgearbeitet  wurde,  der  die  Hindernisse
wegräumen  soll,  die  der  Durchführung  der  Aktion
entgegenstehen  und  der  am  16.  d.  der  Nationalversammlung ­
  zur  Beschlußfassung  vorgelegt  wird.  Schon
während  dieser  legislatorischen  Vorarbeiten  wurde  mit
der  kaufmännischen  Vorbereitung  begonnen,  wobei  es
sich  vorerst  darum  handelte,  die  Auswahl  jener  Objekte
zu  treffen,  die  für  eine  rasche  Verwertung  in  Betracht
kommen.
Es  müssen  nämlich  die  bestehenden  technischen
Schwierigkeiten  in  Betracht  gezogen  und  nur  solche
Objekte  ins  Auge  gefaßt  werden,  bei  denen,  um  sie
dem  Reflektanten  zu  zeigen,  keine  langwierige  Vorbereitung ­
  notwendig  ist.  Solche  Vorbereitung  wäre
beispielsweise  nötig,  um  die  in  Magazinen  verstauten
Gobelins  vorzuzeigen,  während  etwa  kirchliche
Schätze,  Metallgeräte  und  dergleichen  sofort  gezeigt
und  geschätzt  werden  können.  Die  Bestände  wurden
bereits  zum  großen  Teil  durchgesehen  und  die  geeigneten
Gegenstände  fachmännisch  geschätzt.  In  kurzer  Zeit
werden  wir  zu  einer  Gruppe  von  Gegenständen  kommen,
die  zur  engeren  Wahl  gelangt  und  deren  Schätzung  dann
der  Beschaffung  ausländischer  Valuten  zugrunde  gelegt
werden  kann.
Nun  entsteht  die  Frage:  Was  machen  wir  mit  diesen
Gegenständen  ?  Die  Frage  kann  vorläufig  nicht  präzise
beantwortet  werden;  im  allgemeinen  wird  aber  der
Grundsatz  zu  gelten  haben,  daß  wir  uns  die  Freiheit
der  Entschließung,  was  und  ob  wir  verkaufen,  möglich
lange  offen  lassen.  Wir  werden  trachten  ein  Vorschußoder
  Belehnungsgeschäft  durchzuführen,  das  die
endgültige  Auswahl  der  Gegenstände  einem  späteren
Zeitpunkt  vorbehält.  Sobald  die  geeigneten  Objekte
festgestellt  sind,  werden  alle  zur  Mitwirkung  berufenen
Stellen  um  ihre  Meinung  befragt  werden.  Dabei  wird
jede  bureaukratische  Verschleppung  vermieden  werden
müssen,  denn  so  wie  die  Dinge  liegen,  kommt  es  auf
rasches  Handeln  an.
„Etwas,  was  wir  von  Herzen  wünschen,  aber  kaum
zu  hoffen  wagen,  wäre,  daß  wir  Mittel  und  Wege  finden,
die  nötige  Valuta  zu  beschaffen,  ohne  unseren  Kunstbesitz
  dauernd  zu  schmälern.  Vielleicht  wird,  was
Geheimrat  Bode  die  „Internationale  Solidarität  der
Kunstfreunde'  genannt  hat,  uns  zugute  kommen.“
            
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