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tnternationale Sammler-Zeitung 
Nr. 4 
werden, so müsse dies vor den zuständigen Gerichten 
oder vor einem Schiedsgerichte geschehen. Durch ein 
seitige militärische Gewaltakte können allerdings Tat 
sachen geschaffen, nicht aber die bestehenden Rechte 
beeinträchtigt werden. Im besonderen hat das Staats 
amt für Äußeres auf den Staatsvertrag vom 14. August 
1868 verwiesen, laut dessen alle im Jahre 1838 aus 
Jtalien ausgeführten Bilder von Österreich behalten 
werden sollen, und mit dem übrigens die Rückerstattung 
der Urkunden und Kunstgegenstände abschließend 
geregelt worden ist. 
Vom Rechtsstandpunkte, heißt es weiter, sei zweifel 
los anzunehmen, daß die nach dem erwähnten Vertrage 
nicht zurückerstattenden Urkunden und Kunstgegen 
stände dem anderen Vertragsteile belassen werden. Die 
getreue Durchführung des erwähnten Vertrages sei von 
der italienischen Regierung selbst in einem Schreiben 
an die damalige österreichische Regierung vom 3. Sep-' 
tember 1869 mit dem Ausdrucke vollster Genugtuung 
anerkannt worden. Eine Änderung dieser Rechtslage 
könnte wieder nur im Wege formeller Staatsverträge, 
etwa im Friedensvertrage, erfolgen. Vor dem Friedens 
schlüsse aber mit Rücksicht auf die Wehrlosigkeit des 
deutschösterrreichischen Staates als Verwahrer der be 
treffenden Gegenstände diese gewaltsam mit Beschlag 
zu belegen, könne wohl nur als schwere Verletzung des 
Völkerrechtes bezeichnet werden. Wenn die deutsch- 
österreichische Regierung infolge ihrer politischen und 
wirtschaftlichen Stellung gegenüber dem Königreiche 
Italien der Gewalt weicht, so müsse sie hiebei jede 
Verantwortlichkeit für die Verletzung von Rechten und 
Interessen, die sich aus dem Vorgehen der italienischen 
Militärmission ergebe, mit allem Nachdruck ablehnen. 
Beschwerden und Ersatzansprüche der auf dem Gebiete 
der früheren österreichisch-ungarischen Monarchie ent 
standenen Nationalstaaten oder auch dritter Personen 
müßten ausschließlich gegen die italienische Staats 
gewalt geltend gemacht werden. 
Verkauf der Sammlung James Simon. 
Aus Berlin wird uns geschrieben: 
Eine der bedeutendsten deutschen Privatgalerien, 
die Sammlung James Simon in Berlin, ist von den 
Kunsthändlern Drey (München), Lippmann und 
Haberstock (Berlin) angekauft wqrden. Ausge 
schieden hat Simon nur die Sammlung, die das erste 
Geschoß seines Hauses in der Tiergartenstraße vereint 
und die in der Hauptsache Bildwerke und Tafel 
malereien der altdeutschen und niederländischen 
Meister enthält. Diese Sammlung fällt, nachdem Simon 
bei der Eröffnung des Kaiser Friedrich-Museums 
seine Stiftung für den Staat gemacht hatte, schon 
jetzt dem Kaiser Friedrich-Museum zu. Ur 
sprünglich war das erst nach dem Tode Simons in 
Aussicht genommen, über zwei seiner wertvollsten 
Gemälde, Franz Hals „Alte Dame mit der Halskrause“ 
aus dem Jahre 1633 und Vermeers „Brief“, den die 
Magd der jungen Dame überreicht, ist eine Verfügung 
des Eigentümers noch nicht bekannt. Wernigstens das 
zweite Bild dürfte unter den jetzigen Umständen für 
Deutschland kaum zu erhalten sein. 
Unter den verkauften Gemälden stehen die Nieder 
länder und Vlämen obenan, ein kleiner Rembrandt 
aus der Zeit um 1631, das Bildnis eines stehenden 
Mädchens, das auf eine Million geschätzt ward, dann 
feine Stücke von Ter Borch. nämlich das Bildnis der 
Swantje Nilant im schweren Staatskleid, auf dem ein 
Fächer zart ruht, und das herrliche Genrebild der Dame 
im weißen rosa-besetzten Seidenkleid mit dem Hünd 
chen, von Metsu die „Briefschreiberin“, die bei der 
Arbeit vom Gebell ihres Hündchens unterbrochen wird, 
drei Landschaften von Goijetis, das Gartenfest von 
J an S t e n, Voll aus dem J ahre 1667 bezeichnet, Stilleben von 
Snyders.Fy t, einkleinerVan D y ck. Aus anderen Ländern 
stammen drei Meisterwerke Goyas, unter denen das 
pompöse Generalbildnis und das zarte Porträt einer 
Dame in Rosa und Hellblau hervorragen, und die heilige 
Cäcilie von Tiepolo. Eine besondere Seltenheit ist 
die voll signierte Boucher-Tapisserie aus dem Jahre 
1761 mit der puttenreichen Apotheose der Künste. 
Die Sammlung James Simon ist seit Kriegsbeginn 
schon die dritte große Privatgalerie, die einem geld 
kräftigen Kunsthändlerkonsortium an vertraut ward. 
Die erste war die Galerie Karl von Hollitscher in 
Berlin, die zweite die des Herrn Eugen Miller von 
Aichholz in Wien, die, wie es heißt, im heurigen Früh 
jahr in München zur Versteigerung gelangen wird. 
mmm 
Austriaca, Viennensia, Hungarica. 
Die Nachlaßsammlung des Wiener Stadtbaumeisters Adolf 
Hofbauer, die Dr. Ignaz Schwarz in den nächsten Tagen 
zur Versteigerung bringt, bietet ein Bild des ehemaligen Öster 
reich-Ungarn in allen Formen seines kulturellen Lebens. 
Die erste Abteilung enthält Bücher und Handschriften, 
die der vom Auktionator mit gewohnter Gründlichkeit ver 
faßte Katalog unter den Titeln „Austriaca, Viennensia, Hun 
garica“ zusammengefaßt hat. Innerhalb dieses Abschnittes 
sind die auf die einstigen „Kronländer" sich beziehenden 
Einzelstücke zu Gruppen vereinigt. So finden wir die Länder 
gruppen: „Böhmen, Mähren, Schlesien, Kärnten und Krain“, 
„Küstenland“, „Niederösterreich", „Oberösterreich“, „Salz 
burg", „Steiermark" und „Tirol", in jedem von ihnen große 
Seltenheiten, Drucke des 16. bis 19. Jahrhunderts historischen, 
topographischen und kulturgeschichtlichen Inhalts. Dazwischen 
kleinere Gruppen, wie auf die Donau, Karl VI., Maria Theresia, 
Franz II., Josef II. usw. bezügliche Literatur, größere 
Abteilungen, wie die Literatur der Wiener Revolution von 1848 
und die immer anziehend bleibende Literatur über die Topo 
graphie, Geschichte und das kulturelle Leben der Stadt Wien, 
die gewiß auch in der neuen Gestaltung der Dinge nichts von 
ihrer bisherigen Bedeutung einbüßen wird. Speziell die Wiener 
Abteilung zeichnet sich durch eine besondere Reichhaltigkeit 
an interessanten und seltenen literarischen Produkten aus.
	        
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