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tnternationale Sammler-Zeitung
Nr. 4
werden, so müsse dies vor den zuständigen Gerichten
oder vor einem Schiedsgerichte geschehen. Durch ein
seitige militärische Gewaltakte können allerdings Tat
sachen geschaffen, nicht aber die bestehenden Rechte
beeinträchtigt werden. Im besonderen hat das Staats
amt für Äußeres auf den Staatsvertrag vom 14. August
1868 verwiesen, laut dessen alle im Jahre 1838 aus
Jtalien ausgeführten Bilder von Österreich behalten
werden sollen, und mit dem übrigens die Rückerstattung
der Urkunden und Kunstgegenstände abschließend
geregelt worden ist.
Vom Rechtsstandpunkte, heißt es weiter, sei zweifel
los anzunehmen, daß die nach dem erwähnten Vertrage
nicht zurückerstattenden Urkunden und Kunstgegen
stände dem anderen Vertragsteile belassen werden. Die
getreue Durchführung des erwähnten Vertrages sei von
der italienischen Regierung selbst in einem Schreiben
an die damalige österreichische Regierung vom 3. Sep-'
tember 1869 mit dem Ausdrucke vollster Genugtuung
anerkannt worden. Eine Änderung dieser Rechtslage
könnte wieder nur im Wege formeller Staatsverträge,
etwa im Friedensvertrage, erfolgen. Vor dem Friedens
schlüsse aber mit Rücksicht auf die Wehrlosigkeit des
deutschösterrreichischen Staates als Verwahrer der be
treffenden Gegenstände diese gewaltsam mit Beschlag
zu belegen, könne wohl nur als schwere Verletzung des
Völkerrechtes bezeichnet werden. Wenn die deutsch-
österreichische Regierung infolge ihrer politischen und
wirtschaftlichen Stellung gegenüber dem Königreiche
Italien der Gewalt weicht, so müsse sie hiebei jede
Verantwortlichkeit für die Verletzung von Rechten und
Interessen, die sich aus dem Vorgehen der italienischen
Militärmission ergebe, mit allem Nachdruck ablehnen.
Beschwerden und Ersatzansprüche der auf dem Gebiete
der früheren österreichisch-ungarischen Monarchie ent
standenen Nationalstaaten oder auch dritter Personen
müßten ausschließlich gegen die italienische Staats
gewalt geltend gemacht werden.
Verkauf der Sammlung James Simon.
Aus Berlin wird uns geschrieben:
Eine der bedeutendsten deutschen Privatgalerien,
die Sammlung James Simon in Berlin, ist von den
Kunsthändlern Drey (München), Lippmann und
Haberstock (Berlin) angekauft wqrden. Ausge
schieden hat Simon nur die Sammlung, die das erste
Geschoß seines Hauses in der Tiergartenstraße vereint
und die in der Hauptsache Bildwerke und Tafel
malereien der altdeutschen und niederländischen
Meister enthält. Diese Sammlung fällt, nachdem Simon
bei der Eröffnung des Kaiser Friedrich-Museums
seine Stiftung für den Staat gemacht hatte, schon
jetzt dem Kaiser Friedrich-Museum zu. Ur
sprünglich war das erst nach dem Tode Simons in
Aussicht genommen, über zwei seiner wertvollsten
Gemälde, Franz Hals „Alte Dame mit der Halskrause“
aus dem Jahre 1633 und Vermeers „Brief“, den die
Magd der jungen Dame überreicht, ist eine Verfügung
des Eigentümers noch nicht bekannt. Wernigstens das
zweite Bild dürfte unter den jetzigen Umständen für
Deutschland kaum zu erhalten sein.
Unter den verkauften Gemälden stehen die Nieder
länder und Vlämen obenan, ein kleiner Rembrandt
aus der Zeit um 1631, das Bildnis eines stehenden
Mädchens, das auf eine Million geschätzt ward, dann
feine Stücke von Ter Borch. nämlich das Bildnis der
Swantje Nilant im schweren Staatskleid, auf dem ein
Fächer zart ruht, und das herrliche Genrebild der Dame
im weißen rosa-besetzten Seidenkleid mit dem Hünd
chen, von Metsu die „Briefschreiberin“, die bei der
Arbeit vom Gebell ihres Hündchens unterbrochen wird,
drei Landschaften von Goijetis, das Gartenfest von
J an S t e n, Voll aus dem J ahre 1667 bezeichnet, Stilleben von
Snyders.Fy t, einkleinerVan D y ck. Aus anderen Ländern
stammen drei Meisterwerke Goyas, unter denen das
pompöse Generalbildnis und das zarte Porträt einer
Dame in Rosa und Hellblau hervorragen, und die heilige
Cäcilie von Tiepolo. Eine besondere Seltenheit ist
die voll signierte Boucher-Tapisserie aus dem Jahre
1761 mit der puttenreichen Apotheose der Künste.
Die Sammlung James Simon ist seit Kriegsbeginn
schon die dritte große Privatgalerie, die einem geld
kräftigen Kunsthändlerkonsortium an vertraut ward.
Die erste war die Galerie Karl von Hollitscher in
Berlin, die zweite die des Herrn Eugen Miller von
Aichholz in Wien, die, wie es heißt, im heurigen Früh
jahr in München zur Versteigerung gelangen wird.
mmm
Austriaca, Viennensia, Hungarica.
Die Nachlaßsammlung des Wiener Stadtbaumeisters Adolf
Hofbauer, die Dr. Ignaz Schwarz in den nächsten Tagen
zur Versteigerung bringt, bietet ein Bild des ehemaligen Öster
reich-Ungarn in allen Formen seines kulturellen Lebens.
Die erste Abteilung enthält Bücher und Handschriften,
die der vom Auktionator mit gewohnter Gründlichkeit ver
faßte Katalog unter den Titeln „Austriaca, Viennensia, Hun
garica“ zusammengefaßt hat. Innerhalb dieses Abschnittes
sind die auf die einstigen „Kronländer" sich beziehenden
Einzelstücke zu Gruppen vereinigt. So finden wir die Länder
gruppen: „Böhmen, Mähren, Schlesien, Kärnten und Krain“,
„Küstenland“, „Niederösterreich", „Oberösterreich“, „Salz
burg", „Steiermark" und „Tirol", in jedem von ihnen große
Seltenheiten, Drucke des 16. bis 19. Jahrhunderts historischen,
topographischen und kulturgeschichtlichen Inhalts. Dazwischen
kleinere Gruppen, wie auf die Donau, Karl VI., Maria Theresia,
Franz II., Josef II. usw. bezügliche Literatur, größere
Abteilungen, wie die Literatur der Wiener Revolution von 1848
und die immer anziehend bleibende Literatur über die Topo
graphie, Geschichte und das kulturelle Leben der Stadt Wien,
die gewiß auch in der neuen Gestaltung der Dinge nichts von
ihrer bisherigen Bedeutung einbüßen wird. Speziell die Wiener
Abteilung zeichnet sich durch eine besondere Reichhaltigkeit
an interessanten und seltenen literarischen Produkten aus.