Seite 128
Internationale Sammler-Zeitung
Nr. 16
18. bis 21. Oktober. Berlin. Hollstein und Puppel.
Kupferstiche, Schabkunstblätter, Farbendrucke des 17. und
18. Jahrhunderts.
20. und 21. Oktobei. Köln. Kölner Kunst- und-Auk-
tionshaus. Gemälde alter Meister aus mitteldeutschem
Sammlerbesitz, nebst Handzeichnungen alter Meister, Graphik
alter Meister aus dem Besitz des verstorbenen Geheimrates .
Küpper (Elberfeld).
25. bis 30. Oktobei. Berlin. Arnsler und R'uthardt.
Nachlaß des Justizrates J. M. Mosse (Berlin). Gemälde und
das graphische Werk von K. Stauffer-Bern.
26. bis 28. Oktober. Schloß Rosenstein (Württemberg).
Durch Hofkunsthändler Felix Fleischhauer. Versteigerung
der Ölgemälde des gewesenen Königs Wilhelm II. von Würt
temberg sowie Kunstgegenstände, Ludwigsburger Figuren usw.
aus früherem Krongut.
29. und 30. Oktober. Stuttgart. Felix Fleischhauer.
Sammlung des Finanzministers a. D. von Zeyer. Kunstgegen
stände, Japonika, Antiquitäten.
Ende Oktober. Berlin. Mäx Perl. Bücher.
8. bis 11. November. Berlin. Hollstein und Puppel.
Das fast vollständige Werk vonChod o wiecki, Goethe-Bildnisse,
Arbeiten deutscher Künstler von 1749 bis 1849.
22. bis 27. November. Leipzig’. C. G. Boe~ner. Kupferstich
sammlung Paul Davidsohn (Berlin), II. Teil. (G—Qu).
’5. Dezember. Budapest. Ernst-Museum. Gemälde und
Antiquitäten.
BRIEFKASTEN.
Franz v. B., Dresden. Wir haben Ihren Brief dem Künstler
übermittelt, der Ihnen direkt antworten wird.
Kubismus. Ist Geschmacksache. Auch diese Richtung
hat viele Anhänger.
G. B. Wird brieflich beantwortet.
KUNDNACHUNG.
DIE 39. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
der Aktionäre der'
österreichischen Länderbank
findet Donnerstag, den 30. September d. J.,6 Uhrabds., im Anstaltsgebäiide (I., Hohenstaufeng.) statt.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschäftsjahr. ' 4. Wahlen in den Verwaltungsrat (§§ 22, 23 und 25).
2. Bericht der Zensoren über die Geschäftsgebamog im Jahre 1919. 5. Wahl der Zensoren und deren Ersatzmänner für das Jahr 1920 (§ 39) sowie
3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes des Jahres 1919. I Wertbestimmung der Anwesenheitsmarken für dieselben (§ 42).
Die stimmberechtigten Aktionäre (§§ 43, 44), welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen,
ihre Aktien spätestens am 16. Sept. d. J. zu deponieren, und zwar: in Wien bei der österreichischen Läoderbank; in Aseh, Baden, Gablonz
a. d. Nelsse, Graslltz, Graz, Innsbruck, Joachimstal, Könlggrätz, Linz, Pilsen, Prag, Relohenberg, Salzburg,
Sohönllnde, St. Pölten, Teplitz, Welpert bei den Filialen, respektive Expositnren der österreichischen Länderbank; in Budapest bei der Ungar.
EscoirpSe- & Wechselbank; in Berlin bei der Deutschen Bank sowie deren Filialen, bei der Dresdner Bank und bei der Nationalbank für Deutschland; in
Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt; bei der Deutschen Effekten- und Wechselbank; bei der Deutschen Vereinsbank und bei der
Dresdner Bank in Frankfurt a. M.'; in Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank.
Die Aktien sind arithmetisch geordnet, in Wien mittels einfacher, bei den anderen Erlagstellen mittels doppelter Konsignation einzu
reichen und wird dem Einreicher hierüber eine Empfangsbestätigung ausgefolgt, gegen welche nach abgehaltener Generalversammlung die Aktien zu
rtickgestellt werden.
Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtig'en Aktionär anszuüben, so hat er die betreffende auf den
Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitiinationskarte auszustellen und eigenhändig zu untcrschre ben (S 46)
Ausnahmsweise jedoch können Minderjährige durch ihren Vormund, Kuranden durch ihren Kurator, Frauen durch einen Bevollmäch
tigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied Körperschaften In
stitute u. dgl. durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Aktionäre sind.
Wien, am 31. August 1920. ä « . . , . ...
Österreichische Landerbank.
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