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Seite 142 
Internationale Sammler-Zeitung 
Nr. 17 
ausgerufen werden muß. Beides ist unzweckmäßig und 
steht mit den Usancen der Versteigerungen im Auslande 
in vollstem Widerspruch. Man kann dem Besitzer hoch 
wertiger Kunstwerke unmöglich zumuten, daß er dieselben 
um jeden Preis abgibt, da ja infolge von Zufällen 
— beispielsweise politischen Unruhen am Tage der 
Versteigerung — der beste Gegenstand weit unter 
seinem wahren Werte verkauft werden könnte. Es bliebe 
daher auch nichts anderes übrig, als den Ausrufpreis 
dem Werte des Gegenstandes anzupassen. Dies wider 
spricht aber dem Wesen der Auktion, denn das psycho 
logische Moment, welches den Erfolg ausmacht, besteht 
darin, daß jeder Kauflustige zum Bieten animiert wird, 
wenn er sieht, daß auch andere den Gegenstand be 
gehren. Das System der Ausrufpreise existiert nirgends 
im Auslande. Das einzige Auktionshaus der Welt, welches 
jahrelang trotz der schlechtesten Erfahrungen mit Ausrufs 
preisen arbeitete, war das Dorotheum in Wien, welches 
übrigens auch schon vor etlichen Jahren von diesem System 
abgekommen ist. Das Dorotheum bildete ein lebendiges 
Beispiel für die Unzweckmäßigkeit der Ausrufspreise. Es 
bildete geradezu die Regel, daß ein Gegenstand, der 
beispielsweise mit K 1000.— ausgerufen wurde und ohne 
Angebot zurückging, bei der sogenannten Relizitation, bei 
welcher mit jedem aus dem Publikum erfolgenden Angebot 
begonnen wurde, einige Tausend Kronen erzielte. Aber bei 
uns wird man durch Schaden nicht klug. Die beabsichtigte 
Beschränkung bedeutet nicht nur eine Schädigung des 
versteigernden Publikums und der Auktionatoren, son 
dern auch des Staates, respektive der Gemeinde, welchen 
auf diese Weise gewaltige Beträge entgehen, auch macht 
eine derartige Bestimmung das Versteigern wirklich 
hochwertiger Gegenstände unmöglich. 
Am schönsten ist jedoch der § 12: „Aufträge für 
Käufe dürfen durch den Versteigerer nicht übernommen 
werden. Hiezu sind nur jene Personen befugt, die sich 
mit einer behördlichen Bewilligung ausweisen können.“ 
Daß man dem Auktionator verbieten will, Kaufaufträge 
entgegenzunehmen, ist wohl das Unsinnigste, was büro 
kratische Unkenntnis hervorgebracht hat. An wenn soll 
sich nach Ansicht des Verfassers dieser Verordnung 
der ausländische Sammler oder Händler wenden, der 
laut Katalog einen Gegenstand erwerben will? In strenger 
Befolgung dieses Punktes dürfte ein Käufer sich nicht 
einmal durch seinen Bruder oder seine Gattin bei einer 
Auktion vertreten lassen, da letztere „hiezu nicht befugt 
sind und sich mit keiner behördlichen Bewilligung aus- 
weisen können.“ Ueberhaupt bedeutet dieser Paragraph 
eine Aenderung des bürgerlichen Gesetzbuches, da er 
den Kreis jener Personen einschränkt, welche berech 
tigt sind, bei einer öffentlichen Auktion mitzubieten. 
Diese Blütenauslese dürfte genügen. Sie beweist 
deutlich, wie zwecklos und schädlich es ist, wenn Be 
hörden sich in Angelegenheiten mischen, die rein privat 
rechtlicher Natur sind und infolge ihrer Verschieden 
artigkeit nur von Fall zu Fall durch Verträge geregelt 
werden können. Weder das Publikum noch die Aukti 
onatoren brauchen eine Bevormundung — ähnliches 
existiert auch nirgends im Auslande. Es wäre hoch an 
der Zeit, daß bei der Ausarbeitung derartiger Verord 
nungen Vertreter der betreffenden Interessentenkreise 
herangezogen würden, welche die nötigen Aufklärungen 
geben könnten. Aber trotz zahlreicher, gegenteiliger 
Erfahrungen hält man sich bei uns noch immer an das 
alte Sprichwort: „Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt 
er auch den Verstand.“ 
£rfös: Gießer eine JTlittiarde. 
915.874.000 Kr., beziehungsweise mit dem 25°/ 0 - 
igen Aufschläge 1.144,842.000 Kronen, das ist das Er 
gebnis der Versteigerung der Sammlungen Julius 
Reich und Karl Otto Lederer, welche die Kunst 
auktionsfirma C. J. Wawra vom 7.—11. November im 
Wiener Künstlerhause durchführte. Eine Milliarde ist 
trotz aller Geldentwertung ein imponierender Erlös und 
geeignet, die Klagen ad absurdum zu führen, die über 
die Stagnation auf dem Wiener Kunstmarkt angestimmt 
werden. Gewiss spielt das Gesetz von Ebbe und Flut 
auch im Kunsthandel eine Rolle, aber meist ist die 
Stagnation mehr auf den Mangel an Qualitätsware, als 
auf Geldknappheit zurückzuführen. Man sieht, kaum, 
daß zwei gut akkreditierte Sammlungen auf dem Markte 
erscheinen, weicht die Stagnation zurück: Kauflustige 
drängen sich im Auktionssaal und die Preise erklim 
men Höhen, die man nicht für möglich gehalten 
hätte. Man denke nur, ein Robert Russ erzielt 20 
Millionen, ein Marak 1372 Millionen, ein Schrödl 
14 Millionen, von Egger—Lienz nicht zu jeden, für 
dessen „Mittagmahl“ 23 Millionen gezahlt wurden. Am 
ersten und zweiten Versteigerungstage, wo die Bilder 
der Sammlung Reich ausgeboten wurden, dann wieder 
am letzten Tage, an dem die Sammlung Lederer an 
die Reihe kam, war der Andrang so gross, dass der 
geräumige Saal die Besucher nicht zu fassen vermochte 
und viele schweren Herzens abziehen mussten. Fremde 
waren diesmal wenig zu sehen, doch boten Wiener 
Kunsthändler im Aufträge ihrer auswärtigen Kunden 
eifrig mit. Wie viele von den Bildern in Wien bleiben, 
wie viele ins Ausland wandern, lässt sich daher schwer 
sagen. Wie wir hören, gehen einige efer hochbewerteten 
Marakbilder nach der Czechoslovakai; ebenso soll der 
Brozik, den ein Münchener Kunsthändler erstand, für 
einen Prager Sammler bestimmt sein. Erfreulich war, 
dass auch unsere Kunstinstitute in Aktion traten. Die 
Staatsgalerie sicherte sich das Bildnis des Miniaturen 
malers Robert Theer von Amerling, die Albertina be 
reicherte ihre Sammlungen durch einige Studienblätter 
von P. Fendi. 
% 
Nachstehend die Ergebnisse der Auktion Reich: 
Gemälde moderner und alter Meister. 
Nr. 1 Abtshofen, Die Zecher K 700.000, Nr. 2 Aigner, 
DSr Gelehrte K 700.000. Nr. 3 Rudolf von A11, Inneres der 
Stephanskirche K 2,000.000. Nr. 4 Derselbe, Bei Innsbruck 
K 3,600.000. Nr.5 Amerling, Robert Theer Kl 4,200.000. Nr. 5 
Ders., Fuhrwerker Franz üuschelbauer K 8,100.000. Nr. 7Dcrs., 
Bildhauer Prof. Barrye K 5,700 000. Nr. 8 A p p i a n i, Graf 
Armaroli K 500.000. Nr. 9 Barabas, Ungar. Leibtrabanten- 
Offizier K 1,100.000. Nr. 10 Bartels, Kartoffelschälerin 
K 3,000.000. Nr. 11 Belgisch um 1870, Schafe K 2,500.000. Nr. 12 
Benesch, Donauau K 700.000. Nr. 14 Tina Blau, Aus Volen- 
dam K 2,300.000. Nr. 15 Dies., Partie aus der Krieau K 4,000.000. 
Nr. 16 Brozik, Im Garten K 11,400.000. Nr. 17 Th. Bruckner, 
Im Winter K 250.000. Nr. 18 Leop. Burger, Der Frühling 
K 240.000. Nr. 19 Ders., Die drei Lebensalter K 250.000. Nr. 20 
Cajetan (Dr. Eifinger), Wahn und Wahrheit K 110.000. 
Nr. 20 a Campion, Irischer Hochzeitszug K 1,000.000. Nr. 21 
Canon, Schriftsteller Joh. Nordmann K 11,000.000. Nr. 22 
Chalon, Herrenporträt K 2,800.000. Nr. 23 Ders, Damenpor 
trät K 300.000. Nr. 24 Hugo Charlemont, In der Gärtnerei 
K 1,600.000. Nr. 25 Charlet, Invalidcnoffizier K 450.000. 
Nr. 25 Hugo Cordignano, Ein Altsteirer K 400.000. Nr. 27 
Louis C o r i n t h, Selbstporträt K 17,000.000. Nr. 20 D a n- 
h aus er, Trauliche Stunde K 3,000.000, Nr. 29 Ders., Porträt 
eines Piaristenpriesters K 5,200.000. Nr. 30 Ders., Studienkopf 
K 840.000. Nr. 31 Ders., Vision K 580.000. Nr. 32 Ders., Zwei 
männliche Studienköpfe K 600.000. Nr. 33 Ders., Kompositions- 
Skizze K 380.000. Nr. 34 Ders., Kopf der jüngeren Tochter und 
Nr. 35 Kopf der älteren Tochter des Künstlers K 1,300.000. 
Nr. 36 Ders., Die Gratulanten K 7,000.000. Nr. 37 Danhauser 
zugeschr., Herrnporträt K 820.000. Nr. 38 Decker, Eugene 
Scribe K 620.000. Nr. 39 D i e r, Platz in Sevilla K 2,800.000. 
Nr, 40 Ders.-, Das Konzert K 5,100,000. Nr. 41 Ders., 6 Blatt,
	        
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