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MAK

Full text : Jahrgang 16 (1924) (2)

Nr.  2

Internationale  Sammler-Zeitung

Seite  13

Der  Entdecker  verkauft  das  Bild  für  Sündengeld
einem  der  geriebensten  Münchener  Kunsthändler.  Wohlverstanden ­
  :  ohne  den  Namen  des  Malers  auszusprechen.
Ebenso  vermeidet  der  Kunsthändler  die  Bezeichnung
„Nikolaus  Nick“.  Der  Kaufvertrag  lautet  auf  „ein  Bild".
Kaum  ist  es  aber  bezahlt  und  übernommen  —da
läuft  der  Kunsthändler  damit  zum  alten  Nikolaus  Nick,
um  das  Werk  anerkennen  zu  lassen.  Ein  kurzer  Brief,
ein  paar  Zeilen  des  Künstlers  sollen  das  Bild  begleiten
und  dessen  Preis  noch  —  für  amerikanische  Liebhaber
—  ins  Unermeßliche  steigern.  Der  alte  Nick  besieht
das  Bild  und  entscheidet  sofort:  „Ist  nicht  von  mir.“
—  Und  bleibt  trotz  allen  Einredens  dabei.
Es  folgt  eine  interessante  Gerichtsverhandlung;  ich
habe  ihr  beigewohnt:  Der  Händler  nämlich  zeigte  den
Tiroler  wegen  Betruges  an.  Der  Tiroler  zückte  den
Vertrag  und  erwies  durch  Zeugen,  daß  er  beim  Kaufakt ­
  den  Namen  des  Malers  gar  nicht  erwähnt  hatte.
Der  Staatsanwalt  behauptete:  den  Namen  ausdrücklich ­
  zu  erwähnen,  sei  gar  nicht  vonnöten  gewesen,  da
ja  das  N.  N.  unten  in  der  rechten  Ecke  deutlich  genug
spreche  und  der  Gegenstand  der  Darstellung  allein,
ja,  der  Ductus  des  Pinsels  selbst,  dem  Laien  den
Namen  „Nikolaus  Nick“  ins  Gesicht  schreie.  Indem
sich  der  Tiroler,  „der  Fälscher",  solcher  Mittel  bediente
—  dadurch  eben  habe  er  den  Kunsthändler  auf  besonders ­
  abgefeimte  Art  irregeführt.
Der  Verteitiger  wandte  ein:  wenn  der  Laie  schon
sofort  einen  Nikolaus  Nick  zu  erkennen  habe,  mußte
der  angeblich  betrogene  Händler,  als  Fachmann,  doppelt
gewitzigt  sein  ,  .  .  Und  dergleichen.

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Stallburggasse  Nr.  2.  Fernruf-Stelle:  78.035.

ini  iluier  Her  (18.1.11)
Angebote  aus  Privatbesitz  erbeten.

Dann  aber  .  .  .  dann  sagte  —  unter  Eid  —  der
Sachverständige  aus,  ein  Forscher,  Gelehrter  allerersten
Ranges  :i„Dies  Bild“,  rief  er  eindringlich,  „ist  echt,  ist
ein  Nikolaus  Nick.  Zwar  bestreitet  der  Meister  die
Urheberschaft  —  doch  sein  Widerspruch  beirrt  mich
nicht.  Es  sind  drei  Motive  denkbar'für  solche  Verleugnung ­
  der  eigenen  Schöpfung:  entweder  der  greise  Maler
leidet  an  kurzem  Gedächtnis,  erkennt  sein  Werk  nicht
mehr;  oder  das  Bild  gehört  einer  überwundenen
Periode  seiner  künstlerischen  Entwicklung  an  —  der
Maler  schämt  sich  seines  Bildes;  endlich  gibt  es  —
das  betone  ich  —  Meister,  die  ihre  Bilder,  soweit  sie
in  fremder  Hand  sind,  gern  für  Fälschungen  erklären,
um  .  .  .  die  Preise  ihres  Ateliers  hochzuhalten.“
So  der  ausgezeichnete  Sachkenner.
Der  Tiroler  wurde  freigesprochen.
Die  Aussage  des  Sachkenners  aber  sollte  füglich
Aufsehen  in  Künstlerkreisen  erregen,  weit  und  laut
verkündet  sein.

Chronik.

AUTOGRAPHEN.
(Das  Recht  an  Autographen  lebender  Personen.)
Die  von  uns  gemeldete  Sistierung  einer  Versteigerung  von
Briefen  Gerhard  Ha.uptmanns  hat  in  den  Kreisen  der  Autographensammler ­
  die  Frage  nach  dem  Recht  an  der  Veröffentlichung ­
  solcher  Handschriften  aufgeworfen.  Der  Schweizer  Autographensammler ­
  Geigy-Hagenbach  empfiehlt  zur  Lösung  der
Frage  folgenden  Weg.  Da  die  Autographensammler  die  Briefe
in  der  Regel  nur  kaufen,  um  sie  zu  besitzen,  nicht  um  sie  zu
veröffentlichen,  solle  in  den  Autographenkatalogen  einfach  bemerkt ­
  werden  „Veröffentlichung  untersagt“.  Dann  '•ließe
sich  niemand  abhalten,  das  Stück  zu  kaufen,  und  der  Autor
würde  wohl  bei  nicht  bloßstellenden  Briefen  den  Verkauf  ohne
weiteres  gestatten.

BIBLIOPHILIE.
(Bibliotheca  Apostolica  Vaticana.)  Die  in  den
Besitz  des  italienischen  Staates  übergegangene  Bibliothek  des
fürstlichen  Hauses  Chigi  (Bibliotheca  Chigiana)  hat  die  italienische ­
  Regierung  dem  Vatikan  überlassen.  Die  Ueberweisung
der  Chigi-Bibliothek  an  die  Kurie  ist  eine  Angelegenheit  von
erheblicher  politischer  Bedeutung.  Sie  ist  auf  Grund  eines  besonderen ­
  Abkommens  erfolgt  und  ist  die  erste  Schenkung  des
Königreichs  Italien  an  den  Vatikan.
BILDER.
(Der  Kampf  gegen  George  Groß.)  Aus  Berlin  wird
uns  geschrieben:  Die  Staatsanwaltschaft  hat  eine  Zeit  lang  ihren
Kunsteifer,  will  sagen  ihre  Anstrengungen  in  der  Verfolgung
„unzüchtiger“  Bilder  und  Zeichnungen  ein  wenig  gebändigt.  Die
zahlreichen  Abfuhren,  die  sie  sich  holte,  konnten  nicht  ohne
Wirkung  bleiben.  Nun  aber  hat  sie  sich  offenbar  wieder  erholt,
ein  neuer  „Fall“  ist  hergerichtet  worden,  und  mit  dem  feinen
Instinkt,  den  die  Anklagebehörde  in  diesen  Dingen  stets  an  den
Tag  legt,  hat  sie  auch  diesmal  wieder  einen  der  hervorragendsten
Künstler  unserer  Tage  am  Rockkragen  gefaßt.  Ganz  neu  ist  ja
der  Kampf  gegen  den  unerbittlichen  Zeitankläger  und  Moralisten
George  Groß  nicht.  Seine  Mappe  „Ecce  homo“,  die  allerdings
mit  erbarmungsloser  und  schneidender  Schärfe  menschliche
Niedertracht,  Stumpfheit  und  Sittenlosigkeit  geißelt,  hat  schon
im  vorigen  Jahre  die  Amtsbüros  beunruhigt.  Nun  aber  hat  der
Generalstaatsanwalt  beim  Landgericht  I  gegen  Groß  selbst  wie

gegen  die  Inhaber  des  Malik-Verlages  tatsächlich  im  Hinblick
auf  dies  Werk  Anklage  wegen  Verbreitung  unzüchtiger  Darstellungen ­
  erhoben.  Damit  nicht  genug:  gleichzeitig  wird  bekannt, ­
  daß  vor  einigen  Tagen  die  Polizei  in  Dresden  eine  Monographie ­
  über  George  Groß  von  Willi  Wolfradt  beschlagnahmt ­
  hat,  die  in  der  bekannten  Sammlung  „Junge  Kunst“  bei
Klinkhardt  und  Biermann  erschienen  ist.  Es  liegt  also  ein  systematischer ­
  Kampf  gegen  den  Zeichner  vor,  der  von  allen  Kunstfreunden ­
  als  der  begabteste  und  unerbittlichste  Karikaturist,  als
der  zielsicherste  Spötter  einer  aus  den  Fugen  gegangenen  Epoche
geschätzt  wird.  Wo  bleibt  die  nach  den  beschämenden  Kunstprozessen ­
  der  letzten  Jahre  immer  wieder  geforderte  und  mitunter ­
  auch,  allerdings  unverbindlich,  in  Aussicht  gestellte  Reform
des  Justizverfahrens  auf  diesem  Gebiet?

PHILATELIE.
(Japanische  Notmarken.)  Unter  den  großen  Regierungsgebäuden, ­
  die  durch  das  Erdbeben  in  Japan  zerstört
wurden,  befand  sich  auch  die  Reichsdruckerei  und  Münze
in  Tokio,  wo  das  gesamte  Papiergeld,  alle  Briefmarken  und
anderen  Wertzeichen  hergestellt  wurden.  Durch  die  Katastrophe
wurden  njit  den  Platten  und  Maschinen  auch  die  großen  Markenvorräte ­
  vernichtet,  die  jedes  Land  für  den  Bedarfsfall  bereit
hält.  Ueber  die  ersten  Wochen  kam  die  Postverwaltung  durch
Heranziehung  der  Reserven  in  anderen  Städten  hinweg,  und  auf
Anregung  des  Präsidenten  Coolidge  hatte  sich  die  amerikanische
Staatsdruckerei  auch  bereit  erklärt,  für  die  Wiederinbetriebsetzung ­
  der  Tokioter  Betriebe  Maschinen  und  Material  zur  Verfügung ­
  zu  stellen.  Trotzdem  ergab  sich  für  die  japanische
Postverwaltung  die  Notwendigkeit,  der  drohenden  Markennot
dadurch  abzuhetfen,  daß  man  einer  Privatdruckerei  in  Osaka
den  Auftrag  auf  Herstellung  von  Notmarken  erteilte.  Sie
zeigen  die  Chrysantheme  als  kaiserlich  japanisches  Wappen  und
darunter  den  von  drei  in  voller  Blüte  stehenden  Kirschbäumen
flankierten  Fudjiyama,  während  sich  am  oberen  Rand  Drachenfliegen ­
  befinden.  Diese  Notmarken  stehen,  was  die  Ausführung ­
  anbetrifft,  ganz  und  gar  nicht  auf  der  Höhe  der  von  Japan
in  letzter  Zeit  ausgegebenen  Briefmarken.  Sie  sind  auf  schlechtem,
dünnem  Papier  gedruckt  und  entbehren  sowohl  der  Gummierung ­
  wie  der  Perforierung.  Eine  farbige,  dünne  Linie  zwischen
den  einzelnen  Marken  bezeichnet  der  Schere  den  Weg.  Durch
die  Abwesenheit  von  Gummi  und  Perforierung  erinnern  die
Notmarken  an  die  erste  Briefmarkenperiode  Japans,  an  die
            
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