Nr. 2
Internationale Sammler-Zeitung
Seite 13
Der Entdecker verkauft das Bild für Sündengeld
einem der geriebensten Münchener Kunsthändler. Wohlverstanden
: ohne den Namen des Malers auszusprechen.
Ebenso vermeidet der Kunsthändler die Bezeichnung
„Nikolaus Nick“. Der Kaufvertrag lautet auf „ein Bild".
Kaum ist es aber bezahlt und übernommen —da
läuft der Kunsthändler damit zum alten Nikolaus Nick,
um das Werk anerkennen zu lassen. Ein kurzer Brief,
ein paar Zeilen des Künstlers sollen das Bild begleiten
und dessen Preis noch — für amerikanische Liebhaber
— ins Unermeßliche steigern. Der alte Nick besieht
das Bild und entscheidet sofort: „Ist nicht von mir.“
— Und bleibt trotz allen Einredens dabei.
Es folgt eine interessante Gerichtsverhandlung; ich
habe ihr beigewohnt: Der Händler nämlich zeigte den
Tiroler wegen Betruges an. Der Tiroler zückte den
Vertrag und erwies durch Zeugen, daß er beim Kaufakt
den Namen des Malers gar nicht erwähnt hatte.
Der Staatsanwalt behauptete: den Namen ausdrücklich
zu erwähnen, sei gar nicht vonnöten gewesen, da
ja das N. N. unten in der rechten Ecke deutlich genug
spreche und der Gegenstand der Darstellung allein,
ja, der Ductus des Pinsels selbst, dem Laien den
Namen „Nikolaus Nick“ ins Gesicht schreie. Indem
sich der Tiroler, „der Fälscher", solcher Mittel bediente
— dadurch eben habe er den Kunsthändler auf besonders
abgefeimte Art irregeführt.
Der Verteitiger wandte ein: wenn der Laie schon
sofort einen Nikolaus Nick zu erkennen habe, mußte
der angeblich betrogene Händler, als Fachmann, doppelt
gewitzigt sein , . . Und dergleichen.
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Stallburggasse Nr. 2. Fernruf-Stelle: 78.035.
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Angebote aus Privatbesitz erbeten.
Dann aber . . . dann sagte — unter Eid — der
Sachverständige aus, ein Forscher, Gelehrter allerersten
Ranges :i„Dies Bild“, rief er eindringlich, „ist echt, ist
ein Nikolaus Nick. Zwar bestreitet der Meister die
Urheberschaft — doch sein Widerspruch beirrt mich
nicht. Es sind drei Motive denkbar'für solche Verleugnung
der eigenen Schöpfung: entweder der greise Maler
leidet an kurzem Gedächtnis, erkennt sein Werk nicht
mehr; oder das Bild gehört einer überwundenen
Periode seiner künstlerischen Entwicklung an — der
Maler schämt sich seines Bildes; endlich gibt es —
das betone ich — Meister, die ihre Bilder, soweit sie
in fremder Hand sind, gern für Fälschungen erklären,
um . . . die Preise ihres Ateliers hochzuhalten.“
So der ausgezeichnete Sachkenner.
Der Tiroler wurde freigesprochen.
Die Aussage des Sachkenners aber sollte füglich
Aufsehen in Künstlerkreisen erregen, weit und laut
verkündet sein.
Chronik.
AUTOGRAPHEN.
(Das Recht an Autographen lebender Personen.)
Die von uns gemeldete Sistierung einer Versteigerung von
Briefen Gerhard Ha.uptmanns hat in den Kreisen der Autographensammler
die Frage nach dem Recht an der Veröffentlichung
solcher Handschriften aufgeworfen. Der Schweizer Autographensammler
Geigy-Hagenbach empfiehlt zur Lösung der
Frage folgenden Weg. Da die Autographensammler die Briefe
in der Regel nur kaufen, um sie zu besitzen, nicht um sie zu
veröffentlichen, solle in den Autographenkatalogen einfach bemerkt
werden „Veröffentlichung untersagt“. Dann '•ließe
sich niemand abhalten, das Stück zu kaufen, und der Autor
würde wohl bei nicht bloßstellenden Briefen den Verkauf ohne
weiteres gestatten.
BIBLIOPHILIE.
(Bibliotheca Apostolica Vaticana.) Die in den
Besitz des italienischen Staates übergegangene Bibliothek des
fürstlichen Hauses Chigi (Bibliotheca Chigiana) hat die italienische
Regierung dem Vatikan überlassen. Die Ueberweisung
der Chigi-Bibliothek an die Kurie ist eine Angelegenheit von
erheblicher politischer Bedeutung. Sie ist auf Grund eines besonderen
Abkommens erfolgt und ist die erste Schenkung des
Königreichs Italien an den Vatikan.
BILDER.
(Der Kampf gegen George Groß.) Aus Berlin wird
uns geschrieben: Die Staatsanwaltschaft hat eine Zeit lang ihren
Kunsteifer, will sagen ihre Anstrengungen in der Verfolgung
„unzüchtiger“ Bilder und Zeichnungen ein wenig gebändigt. Die
zahlreichen Abfuhren, die sie sich holte, konnten nicht ohne
Wirkung bleiben. Nun aber hat sie sich offenbar wieder erholt,
ein neuer „Fall“ ist hergerichtet worden, und mit dem feinen
Instinkt, den die Anklagebehörde in diesen Dingen stets an den
Tag legt, hat sie auch diesmal wieder einen der hervorragendsten
Künstler unserer Tage am Rockkragen gefaßt. Ganz neu ist ja
der Kampf gegen den unerbittlichen Zeitankläger und Moralisten
George Groß nicht. Seine Mappe „Ecce homo“, die allerdings
mit erbarmungsloser und schneidender Schärfe menschliche
Niedertracht, Stumpfheit und Sittenlosigkeit geißelt, hat schon
im vorigen Jahre die Amtsbüros beunruhigt. Nun aber hat der
Generalstaatsanwalt beim Landgericht I gegen Groß selbst wie
gegen die Inhaber des Malik-Verlages tatsächlich im Hinblick
auf dies Werk Anklage wegen Verbreitung unzüchtiger Darstellungen
erhoben. Damit nicht genug: gleichzeitig wird bekannt,
daß vor einigen Tagen die Polizei in Dresden eine Monographie
über George Groß von Willi Wolfradt beschlagnahmt
hat, die in der bekannten Sammlung „Junge Kunst“ bei
Klinkhardt und Biermann erschienen ist. Es liegt also ein systematischer
Kampf gegen den Zeichner vor, der von allen Kunstfreunden
als der begabteste und unerbittlichste Karikaturist, als
der zielsicherste Spötter einer aus den Fugen gegangenen Epoche
geschätzt wird. Wo bleibt die nach den beschämenden Kunstprozessen
der letzten Jahre immer wieder geforderte und mitunter
auch, allerdings unverbindlich, in Aussicht gestellte Reform
des Justizverfahrens auf diesem Gebiet?
PHILATELIE.
(Japanische Notmarken.) Unter den großen Regierungsgebäuden,
die durch das Erdbeben in Japan zerstört
wurden, befand sich auch die Reichsdruckerei und Münze
in Tokio, wo das gesamte Papiergeld, alle Briefmarken und
anderen Wertzeichen hergestellt wurden. Durch die Katastrophe
wurden njit den Platten und Maschinen auch die großen Markenvorräte
vernichtet, die jedes Land für den Bedarfsfall bereit
hält. Ueber die ersten Wochen kam die Postverwaltung durch
Heranziehung der Reserven in anderen Städten hinweg, und auf
Anregung des Präsidenten Coolidge hatte sich die amerikanische
Staatsdruckerei auch bereit erklärt, für die Wiederinbetriebsetzung
der Tokioter Betriebe Maschinen und Material zur Verfügung
zu stellen. Trotzdem ergab sich für die japanische
Postverwaltung die Notwendigkeit, der drohenden Markennot
dadurch abzuhetfen, daß man einer Privatdruckerei in Osaka
den Auftrag auf Herstellung von Notmarken erteilte. Sie
zeigen die Chrysantheme als kaiserlich japanisches Wappen und
darunter den von drei in voller Blüte stehenden Kirschbäumen
flankierten Fudjiyama, während sich am oberen Rand Drachenfliegen
befinden. Diese Notmarken stehen, was die Ausführung
anbetrifft, ganz und gar nicht auf der Höhe der von Japan
in letzter Zeit ausgegebenen Briefmarken. Sie sind auf schlechtem,
dünnem Papier gedruckt und entbehren sowohl der Gummierung
wie der Perforierung. Eine farbige, dünne Linie zwischen
den einzelnen Marken bezeichnet der Schere den Weg. Durch
die Abwesenheit von Gummi und Perforierung erinnern die
Notmarken an die erste Briefmarkenperiode Japans, an die