Internationale
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Zentralblatt für Sammler, Liebhaber und Kunstfreunde,
Herausgeber: Norbert Ehrlich.
19. Jahrgang. Wien, 15. Juni 1927. Nr. 12.
c Der erste österreichische Jndex.
Nachdruck verboten.
Von Carl J unker, Wie n.
lieber die verhängnisvolle, schreckliche Institu
tion der Zensur in Oesterreich ist schon sehr, viel ge
schrieben worden, aber eine wissenschaftliche, histo
rische und systematische Darstellung derselben fehlt
noch. Kulturhistorisch wäre es von höchster Bedeu
tung, von unserem modernen Standpunkt aus ge
sehen, nachzuweisen, welche verderblichen Folgen
speziell die vormärzlichen Bücherverbote in Oester
reich auf die geistige Entwicklung der Bevöl
kerung, auf den Fortschritt im Staat gehabt haben,
literarisch wäre, es interessant, zu wissen, was alles
verboten wurde und welche Prinzipien jeweils bei der
Verfolgung von Büchern herrschten und schließlich
wäre es buchtechnisch wichtig zu erfahren, wie sich
eigentlich die Zensur praktisch betätigte und aus
wirkte.
Die Zensur begann in Oesterreich bekanntlich
schon im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, also
kaum 75 Jahre nach der Erfindung der Ruchdrucker
kunst, und wurde zweifellos in Oesterreich das wich
tigste Hindernis für eine machtvolle Entfaltung dieser
und des Buchhandels bis weit in das vorige Jahrhun
dert. hinein. Wir kennen wohl die wichtigsten jewei
ligen gesetzlichen Bestimmungen vom 18. Februar
1522 angefangen, aber Akten sind uns nicht allzuviele
erhalten und über das rein Technische wissen wir fast
gar nichts. Das beste Buch über den Gegenstand,
Wiesners Denkwürdigkeiten der österreichischen
Zensur (Stuttgart 1847), ist mehr ein flammendes
Klagelied als eine systematische Darlegung und ähn
liches gilt von den Schriften von Fournier, Glossy,
Schlossar u. a., während Wiedemann (Die kirchliche
Büchercensur in der Erzdiöcese Wien) hauptsächlich
eine Bearbeitung der wenigen — seither noch weni
ger gewordenen — uns erhaltenen Akten im fürst
erzbischöflichen Archiv ist.
Wohl hauptsächlich auf das Drängen van Swie-
tens, der den vernünftigen Standpunkt einnahm, man
könne niemanden, insbesondere die Buchhändler nicht
bestrafen, ein verbotenes Buch zu haben, wenn nie
mand wissen könne, ob und wann das Verbot er
folgte, gestattete die Kaiserin Maria Theresia nach
dem Vorbild des berühmten päpstlichen Index die
Herausgabe eines Catalogus librorum prohibitorum.
Dieser erste österreichische Index erschien an
fangs 1754. Im Staatsarchiv für Inneres und Justiz ist
uns ein Dekret vom 2. Februar dieses Jahres erhalten,
durch welches „der geschehene Druck des Catalogi
librorum prohibitorum approbiert, dessen continua-
tion gestattet und solchen jedoch nicht weiter
an Particulares zu communicieren erlaubt“ wird.
Es war ein Klein - Oktav- Büchlein von vier
Bogen mit 34 unpaginierten Blättern, das den Titel
trug: Catalogus librorum rejectorum per concessum
censurae. Viennae 1754. Obwohl das Heft in einer
Auflage von 400 Exemplaren gedruckt wurde, ist es
heute außerordentlich selten. So viel ich weiß, besitzt
es keine einzige österreichische Bibliothek. Ein
Exemplar (samt den Nachträgen 1—3 aus den Jahren
1755-—1757) befindet sich in der sächsischen Landes
bibliothek in Dresden und unsere Nationalbibliothek
hat kürzlich in dankenswerter Weise durch ihr eige
nes treffliches Atelier eine vollständige photographi
sche Reproduktion des ganzen Verzeichnisses herstel-
len lassen.
Es ist außerordentlich interessant. Es enthält
Schriften aus dem 17. und 18., ja sogar 16. Jahrhun
dert! Manche erotische, viele politische und religiöse.
Da sind unter anderen verboten: Abelard und Eloise
(Haag 1711) — Beweis, daß die Weiber nicht zum
menschlichen Geschlecht gehören (Frankfurt 1735) —
Liebes-Geschichtcn der durchlauchtigsten Princessin
Anna von Oesterreich (Cöln 1693) — Verliebte Non
nen oder die Liebe in Klöstern (Hamburg 1748), fer
ner: Anti-Machiavel (Haag 1743) — Anti-Rousseau
(Rotterdam 1718) — „Freimaurerische Werke alle,
wie sie Namen haben“ — „Alle Gespräche im Reiche
der Toten, wie sie Namen haben mögen, wenn sie in
großen Bänden sind“ (also eigentlich ein Verbot nach
Gewicht!!) — Hippolitus a Lapide, Interets des Prin-
ces — Machiavelli Princeps, „item in den Ueberset-
zungen“ — Naudd, coups d’ Etats — die Werke von
Locke, Rabelais, dann von Rousseau „diejenigen Aus
gaben, worin sich die Mandragore und die Epigram-
mata turpia befinden“. „Alle Bibeln von Luther“, die
Biblia hungarica lingua scripta (Ultrajecti 1747), und
die Schriften Melanchtons fehlen natürlich nicht.
Ganz eigentümlich berühren uns aber noch die
folgenden Verbote: „Alkmär (Heinrich von) Reineckc
der Fuchs nach der Ausgabe von 1498 (Leipzig und
Amsterdam 1752) von Joh. Chr. Gottsched“ — „Cata
logus von den rarsten Büchern, Frankfurt und Leip-