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MAK

Full text : Jahrgang 20 (1928) (13)

Seite  136

INTERNATIONALE  SAMMLER  -  ZEITUNG

Nr.  13

Gemeinde  Wien  und  der  Regierung  einen  Vergleich
zu  schließen,  der  jedoch  stets  abgelehnt  wurde.
Schon  1914,  knapp  nach  Kriegsbeginn,  schenkte
Dr.  Figdor,  damals  70  Jahre  alt,  seine  Sammlung
den  zukünftigen  Erben.  In  Heidelberg  wurde  in  den
nächsten  Jahren  ein  eigenes  Haus  bereitgestellt,
das  die  Sammlung  aufnehmen  sollte  und  noch  heute
auf  diese  Sammlung  wartet.  Im  Dezember  1918  kam
das  erste  österreichische  Ausfuhrverbot  für  Kunstschätze. ­
  Im  Jänner  1923  wurde  das  Gesetz  zum
Schutz  der  Kunstschätze  geschaffen  und  bereits  damals ­
  hätte  man  es  auf  die  Figdorsche  Sammlung
angewendet.
Das  Bundeskanzleramt  richtete  damals  ein
Schreiben  an  den  Landeshauptmann  von  Wien  und
forderte  die  Erklärung  der  Einheitlichkeit  dieser
Sammlung.  Im  März  1923  erfolgte  auch  eine  solche
Erklärung  des  Landeshauptmannes,  die  nach  der
Meinung  Dr.  A.dlers  deshalb  unrichtig  sei,  weil  das
Gesetz  zuerst  die  Einheitserklärung  durch  das
Bundesdenkmalamt  verlangt  und  dann  erst  die  Einführung ­
  des  Schutzes.  Nirgends  im  Gesetze,  weder
in  Oesterreich,  noch  in  Deutschland,  seien  die  drei
Begriffe  der  kulturellen,  geschichtlichen  und  künstlerischen ­
  Einheit  irgendwie  umschrieben  oder  festgehalten. ­
  Bloß  ein  Artikel  der  »Neuen  Freien  Presse«
habe  diese  drei  Begriffe  ausführlich  und  genau  erklärt. ­
  Nach  diesen  Erklärungen  wären  die  Gutachten,
auf  die  sich  das  Bundesdenkmalamt  stützt,  keineswegs ­
  zureichend.  Außerdem  verweist  Dr.  Adler
darauf,  daß  insbesondere  das  Gutachten  Leischings
geradezu  feststellt,  daß  die  Sammlung  keine  systematische ­
  Einheit  gibt.  Besonders  wichtig  aber  sei,
daß  das  Gutachten  den  Erben  niemals  bekanntgegeben ­
  wurde,  so  daß  sie  nicht  in  der  Lage  waren,
dagegen  anzukätnpfen,  und  daß  sie  insbesondere  sich
nicht  andere  Sachverständige  selbst  wählen  konnten, ­
  die  keine  Regierungsleute  seien.  Das  beste  Gutachten ­
  über  die  Sammlung  stamme  von  Figdor  selbst,
zu  einer  Zeit  ausgearbeitet,  als  die  erste  Beschwerde
gegen  die  Verfügung  des  Landeshauptmannes  Wien
verfaßt  wurde.  Figdor  nennt  darin  seine  Sammlung
ein  Konglomerat  der  verschiedensten  Gegenstände.
Die  Sammlung  sei  keine  Einheit  sondern  im  Gegenteil ­
  die  vielseitigste  Sammlung  der  Welt.  Das  ergebe ­
  sich  schon  daraus,  daß  sie  in  nicht  weniger
als  76  Rubriken  abgeteilt  wurde.  Einem  antiken
Jupiter  stellt  Figdor  den  Taktstock  Lanners  entgegen, ­
  neben  einer  Statue  Cassians  stünde  eine
Kuriertasche  Napoleon  I.,  und  so  seien  weitere
71  Gegenüberstellungen  angeführt,  die  beweisen

sollen,  daß  die  Sammlung  eben  keine  Einheit  bilde
und  daß  sie  nur  durch  die  Launen  des  Sammlers
zu  einer  künstlerischen  Gesamtheit  geworden  sei,
aber  zu  keiner  Einheit.  Ja,  es  haben  sich  Mitglieder
der  deutschen  Regierung  die  Sammlung  in  Wien
angesehen  und  sie  einen  »Kram«  genannt  und  damit
Ausdrücken  wollen,  daß  es  sich  hier  um  Sammelsurium ­
  handle.  Von  einer  geschichtlichen  Einheit
könne  man  schon  deshalb  nicht  sprechen,  weil  zum
Beispiel  das  siebzehnte  und  achtzehnte  Jahrhundert
in  der  Sammlung  völlig  fehle.  Auch  der  Bundeskatalog ­
  verweist  auf  die  Verschiedenheit  dieser
großen  Sammlung.
Im  Namen  des  Unterrichtsministeriums  erwiderte
Ministerialrat  Petrin,  Er  war  bestrebt,  die  Einheitlichkeit ­
  der  Sammlung  auf  Grund  der  Gutachten
darzutun,  und  erklärte  weiter,  daß  sich  mit  dem
Fall  Figdor  und  mit  der  Sammlung  bereits  zu  Lebzeiten ­
  Figdors  die  Oeffentlichkeit  sehr  interessiert
befaßt  habe,  und  daß  viele  Stimmen  laut  wurden,
die  das  Unterrichtsministerium  direkt  aufforderten,
einer  Schädigung  des  geistigen  Eigentums  Oesterreichs ­
  durch  Abtransport  der  Sammlung  entgegenzutreten, ­
  Es  mußte  daher  rasch  ein  Entschluß  gefaßt ­
  werden,  und  konnte  nicht  zugewartet  werden,
bis  Teile  der  Sammlung  aus  Oesterreich  verschwunden ­
  waren.
Eine  Pflicht,  die  Gutachten  der  Partei  mitzuteilen, ­
  ist  nirgends  verzeichnet,  und  die  Zivilprozeßordnung, ­
  die  eine  solche  Pflicht  kennt,  kam  für  das
Verwaltungsgerichtsverfahren  nicht  in  Betracht.
Ein  Ermessungsmißbrauch  sei  deshalb  nicht  geschehen, ­
  weil  der  Entschluß  des  Ministeriums  durch
die  reichlichen  Gutachten  gedeckt  war.  Figdor  hat
sich  im.  Jahre  1921,  zur-Zeit  der  Vermögensabgabe,
selbst  an  das  Bundeskanzleramt  gewandt  und  sich
um  den  Denkmalschutz  für  seine  Sammlung  beworben. ­
  Er  führte  damals  an,  daß  seine  Sammlung
als  eine  vollständige  und  als  ein  Unikum  bekannt
sei.  Das  Bundesdenkmalamt  erklärte  hierauf,  daß  es
sich  mit  allen  Mitteln  für  den  Schutz  dieser  Sammlung ­
  eimsetzen  werde.  Das  hat  es  auch  getan,  und
wenn  heute  die  Beschwerde  verlangt,  daß  dieser
Schutz  aufgehoben  wird,  so  widerspricht  sie  damit
dem  eigenen  Wunsche  des  Verstorbenen.
■  Der  Verwaltungsgerichtshof  hat  die  Beschwerde
wegen  Feststellung  der  Einheit  der  Figdorschen
Sammlung  ab  gewiesen,  dagegen  der  Beschwerde
wegen  der  Sicherungsmaßnahmen  deshalb  stattgegeben,
  weil  er  eine  Mangelhaftigkeit  des  Verfahrens ­
  anerkennt.

388.  JCunstauktion  des  ftorotheums
(Schluß  aus  Nr.  12)

Alte  Gemälde.
437a  Deutsch,  um  1740.  Brustbild  eines  Mannes  ...  35
443  Drentwett,  Bildnis  einer  Aristokratin  ....  70
445  Italien.,  17.  J.  Beweinung  Christi  60
445a  Italien.,  um  1700.  Anbetung  des  Christkindes  .  .  50
449  Oesterreichischer  Mönchsmaler  des  18.  J.  Das
Martyrium  von  sieben  Franziskanermönchen  ...  60
451  Schule  des  Nicolaes  M  a  e  s.  Damenbildnis  ....  90
455  Oesterreichisch,  um  1800.  Madonna  mit  Kind  ...  60
456  Oesterreichisch,  um  1800.  Blumenstück  80
457  Nachahmer  des  Egbert  van  der  Poel,  E'euersbrunst
459  Nach  Rembrandt.  Der  polnische  Hauptmann  ...  75
460  Nach  Gerard  T  e  r  b  o  r  c  h,  Knabe  mit  Hund  .  .  .  ISO

461  Nach  Tizian.  Danae  20
463  20  illustrierte  Kunstkataloge  des  Dorotheums  ...  12
Miniaturen.
464  Bildnisminiatur.  Brünetter  junger  Mann  .....  55
466  Brünette  Dame  in  weißem  Kleide.  Um  1840  ...  22
Neuere  Oelgemälde  und  Aquarelle.
473  B  e  n  e  s  c  h,  Marine  mit  Fischerbooten  40
474  Julius  Viktor  Berger,  Nackles  junges  Mädchen
in  einem  Park  32
480  C  a  r  e  e,  Oesterreichischer  Alpensee  .  .  •  •  •  &5
486  Fis  eh  hol,  Städtchen  an  der  Riviera  50
489  Friedlaender.  Bauern  und  Soldaten  auf  einem
Dorfplatz  60
            
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