Seite 214
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG
Nr. 22
die von seinen'Genossen bemalten Felder mit Frucht
kränzen, sondern schmückte auch die noch leeren
Stichkappen oberhalb der Fenster mit Putten, die
die Abzeichen der Götter tragen. Auch dieses Detail
berichtet Vasari. Vergleicht man diese Gesichter in
den Stichkappen mit den Kindern des Penni in den
damit alternierenden Historien des Psyche-Zyklus,
so gewahrt man den Unterschied, Die Putten des
Penni sind noch ganz raffaelesk und haben strähniges
Haar im Gegensatz zu Udines Kindern, die durch
wegs dichtes wolliges Kraushaar und vollere Gesich
ter mit großen dunkeln, übermütigen Augen haben
(siehe Abb. Fig. 1), Auch die Erfindungskraft spricht
zugunsten des Udine, der mit seinem begrenzten Ge
biet stets eine weitaus originellere Erfindungsgabe
zeigt, als der Fattore. Die Dekoration des Farnesina-
saales war 1518 vollendet. Hier purzelten die Kinder
des Udine also zum ersten Male übermütiger Weise
herum; und hier dürfte dem Papst, der seinen Freund
Chigi wohl um die neuen, bisher noch nicht dage
wesenen Fruchtkränze beneidet haben mag, die Idee
zu einer Teppichfolge in den Sinn gekommen sein,
die ähnliche dekorative Reize bieten sollte.
Außer diesem Karton enthält die Sammlung
zahlreiche prächtige Bilder, darunter Stilleben von
Claesz, de Heem und Hondecoeter, ein
Porträt von Northcote, das Bildnis einer russi
schen Prinzessin von L a m p i dem Jüngeren, einige
gotische Skulpturen, eine Allegorie der Unschuld von
C a n o v a, ausgezeichnete Möbel, einen Aubusson-
teppich, Porzellan, Silbergeräte etc.
JCodler-Fälschungen.
Man wird sich des Aufsehens erinnern, das im
vorigen Jahre die Mitteilung hervorrief, daß ein
Salzburger Kunsthändler Ho die r- Fäl
schungen in den Handel gebracht habe. Die Nach
forschungen in dieser Sache führten nach Zürich,
wo eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde. Ueber
deren Ergebnis veröffentlicht nun H. F. P f e n n i n-
g e r in der ,,Neuen Züricher Zeitung“ einen Bericht,
dem wir folgendes entnehmen:
Am 15. November 1927 hatte cand. phil. Werner
Müller in Zürich, der bereits 1924 den Hodler-
Fälschungsprozeß Brendle-Aberegg veranlaßt hatte,
einen Kunsthändler aus Salzburg beschuldigt, dieser
habe ihm im Sommer 1927 drei Bilder, nämlich
„Kastanienbäumchen“ (sig. 1905, Hodler),
„Genfersee von Chexbres aus“ (sig, 1911,
F, Hodler) und ,,M ädchenbildnis“ (Le sourire)
(sig. 1911, F. Hodler) als echte Hodler zum Kaufe
offeriert, während es sich nach seiner und anderer
Sachverständigen Auffassung um offenkundige Fäl
schungen handle. Der sofort einsetzenden Unter ■
suchung gelang es, den „Genfersee“ noch bei diesem
Kunsthändler zu beschlagnahmen, während das „Ka
stanienbäumchen“ und das „Mädchenbildnis“ bereits
für 3100 Fr., bezw. 1800 Fr. an private Sammler
weiter verkauft worden waren, von welchen sie aber
in der Folge ebenfalls beigebracht werden konnten.
Die Prüfung dieser Bilder durch den Direktor
des Züricher Kunsthauses, Dr. W a r t m a n n, ergab,
daß wir es im „Kastanienbäumchen“ und im „Genfer
see“ mit Fälschungen zu tun haben. Da Dr, Wart
mann die gleiche Vermutung auch in bezug auf das
„Mädchenbildnis“ aussprach, das ihm selbst aber nur
in Photographie hatte vorgelegt werden können, und
da die Eigentümer der als Fälschung erkannten Bil
der wünschten, noch auf eigene Kosten die Meinung
des bekannten Hodler-Kenners C. A, L o o s 1 i (Büm-
pliz) einzuholen, wurden sämtliche drei Bilder zur
Prüfung ihrer Echtheit Loosli übersandt. Auch dieser
Sachverständige kam zum Schluß, daß alle drei Bilder
Fälschungen sind, d. h. die gefälschte Unterschrift
Hodlers aufweisen, ohne von ihm gemalt zu sein, wo
bei Loosli zwischen „Kastanienbäumchen" und „Gen
fersee“ unterschied, bei denen er eine bewußte Fäl
schung nicht ohne weiteres annehmen wollte, wäh
rend er das „Mädchenbildnis“ als eine bewußte Fäl
schung betrachtete.
Der Salzburger Kunsthändler konnte nach-
weisen, daß er sämtliche Bilder zu normalen Preisen
aus Wiener Kunstbesitz erworben hatte, so daß
seine Gutgläubigkeit kaum bezweifelt werden kann,
Dagegen ergaben die polizeilichen Erhebungen in
Wien und Luzern, daß die drei inkriminierten Bilder
in den Jahren 1923—1927 von einer Wiener Firma in
einer Luzerner Kunsthandlung gekauft worden waren
und daß diese sie ihrerseits von dem 1924 verstor
benen a, Bankdirektor Cäsar A b e r e g g-B o ß h a r d
in Zürich erworben hat. Diese Feststellung war um
so interessanter, als in dem früheren Hodler-Fäl-
schungsprozeß zwei typische Hodler-Fälschungen
beschlagnahmt werden mußten, die kein anderer als
eben dieser Cäsar Aberegg in den Handel gebracht
hatte. Die Bezirksanwaltschaft Zürich sah sich daher
veranlaßt, bei der Witwe Abereggs eine Hausdurch
suchung vorzunehmen, durch welche festgestellt
werden konnte, daß Aberegg in den Jahren 1923 24
eine Münchner Malerin veranlaßt hatte, Gemälde
Hodlers und anderer Meister gegen billiges Entgelt
zu kopieren (es war die schlimme Zeit der In
flation!) und unsigniert nach Zürich zu schicken.
Es war nun zwar nicht nachweisbar, daß die genann
ten Hodler-Fälschungen von dieser Malerin stammen,
denn diese sind im Sujet von deren Kopien ver
schieden und sollen von der Luzerner Kunsthandlung
nach deren (allerdings ungenauen) Bucheinträgen in
den Jahren 191214 von Aberegg erworben worden
sein (was C. A. Loosli allerdings stark bezweifelt).
Dagegen ist es gelungen, aus Züricher Privatbesitz
zwei Bilder aufzutreiben, nämlich eine „Straße von
St. Georges (sig, 1891, F. Hodler) und ein „Genfer
see mit Montblanc“ (sig. 1912, F. Hodler), die eben
falls seinerzeit von Aberegg in den Handel gebracht
worden waren und in denen nun die Münchner Ma
lerin mit Bestimmtheit ihre Kopien wiedererkennt.
Nach der Aktenlage liegt kein Beweis dafür
vor, daß diese Malerin an den Hodler-Fälschungen
irgendwie beteiligt wäre, indem Signatur und Falsch
datierung (ev, auch andere Veränderungen) erst in
Zürich vorgenommen worden sein dürften, und zwar
mit großer Wahrscheinlichkeit von dem in finanziel
ler Bedrängnis befindlichen Auftraggeber Cäsar
A b e r e g g, der kaum so unvorsichtig gewesen sein
dürfte, eine ihm ganz unbekannte Malerin ins Ver
trauen zu ziehen. Mit dieser Feststellung soll natür
lich nicht behauptet werden, daß sämtliche Hodler-
Bilder, die Aberegg je in den Handel gebracht hat,
Fälschungen sind, denn es hat Aberegg, wie C. A,
Loosli bezeugt, eine ganze Reihe unbestreitbar echte
Werke Hodlers von diesem selbst in Kommission er
halten (ohne sie übrigens je zu bezahlen). Aber es
dürfte doch die Tatsache, daß bis heute nicht weni
ger denn sieben Hodler-Fälschungen festgestellt