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MAK

Full text : Jahrgang 20 (1928) (3)

Nr.  3

Internationale  Sa  m  m  1  e  r  -  Z  e  j  t  u  n  g.

Seite  27

sie  genau  anzusehen.  Einmal  wurde  aus  Schweden  eine
Sendung  solcher  Bilder  zurückgeschickt,  weil  man  erkannt
hatte,  daß  es  Kopien  waren.  Aber  niemand  glaubte  an  einen
Schwindel,  man  hatte  im  Gegenteil  Mitleid  mit  dem  armen
Rittergutsbesitzer,  der  da  eben  auch  einmal  einem  Schwindler
aufgesessen  war.  Das  Geschäft  ging  ungestört  weiter.  Bis
dann  einmal  die  Sache  doch  aufkam.  Sicher  hat  man  in  dem
Prozeß,  wenn  er  auch  recht  gründlich  geführt  wurde,  noch
lange  nicht  alle  Schwindeleien  aufgedeckt,  die  von  den  zwei
Gaunern  begangen  worden  sind.  Immerhin,  zur  Verurteilung
reichten  die  bewiesenen  Fakten  reichlich  aus.'Peitz  wurde  auf

drei  Jahre  ins  Zuchthaus  geschickt  und  muß  zehntausend ­
  Mark  Geldstrafe  zahlen,  Cordes  bekam  anderthalb ­
  Jahre  G  ef  ä  n  g  n  i  s,  die  Verkaufsvermittler  Prediger ­
  und  Becher  neun  und  sechs  Monate  Gefängnis.  Aber
die  frechen  Schwindler  geben  sich  noch  nicht  geschlagen.  Sie
meldeten  die  Berufung  an.  Vielleicht  taten  sie  das  nur,  um
weiter  von  sich  sprechen  zu  machen  und  so  Reklamekosten
für  ihr  nächstes  Unternehmen  zu  ersparen.  Sie  haben  mit  dem
Leben  noch  lange  nicht  abgeschlossen,  sicher  planen  sie
schon  wieder  „ne  große  Sache“.

c Die  neue  preußische  } erSteigerungsordnung.

Im  Folgenden  teilen  wir  die  mit  Erlaß  des  preussischen
  Ministeriums  für  Handel  und  Gewerbe  vom
12.  Dezember  1927  ungeordneten  Aender  ungen
der  Vorschrift  für  Versteigerer  vom  Jahre  1902  mit:
1.  Ziffer  6  erhält  folgenden  Zusatz:  „Den  Versteigerern ­
  ist  es  verboten,  Vorbesichtig
  u  n  g  e  n  der  zu  versteigernden  Gegenstände  an  den
Sonn-  und  Festtagen  sowie  an  den  Werktagen
zu  einer  Zeit,  in  der  die  offenen  Verkaufsstellen  geschlossen ­
  sein  müssen,  zu  veranstalten  oder  sich  an
der  Veranstaltung  solcher  Vorbesichtigungen  zu  beteiligen. ­

Die  Ortspolizeibehörde  kann  jedoch  Vorbesichtigungen ­
  von  Gegenständen,  die  einen  wissenschaftlichen ­
  oder  künstlerischen  Wert  haben,  aus  n  a  h  m  sweise
  zulasse  n.“
2.  Ziffer  17  wird  durch  folgenden  zweiten  Absatz
Ergänzt:  „Der  Versteigerer  ist  ferner  verpflichtet,  den
von  der  zuständigen  Industrie-  und  Handelskammer
bestellten  und  polizeilich  bestätigten  Vertrauensleuten, ­
  die  von  der  Polizeibehörde  zu  ihrer  Beratung, ­
  insbesondere  auch  bei  der  Ueberwachung
einer  Versteigerung,  als  Sachverständige  herangezogen
  werden,  den  Aufenthalt  in  den  für  die  Versteigerung ­
  bestimmten  Räumen  zu  gestatten  und
ihnen  dort  auf  Verlangen  das  Sammelheft  und
die  N  i  e  d  e  r  s  c  h  r  i  f  t  über  die  Versteigerung  zur
Einsicht  vorzulegen.  Diese  Sachverständigen  sind

ferner  berechtigt,  zu  verlangen,'  daß  ihnen  über  die
Versteigerung  und  die  damit  zusammenhängenden
Geschäftsvorgänge  wahrheitsgetreu  Ausk
  u  n  f  t  erteilt  und  zu  deren  Nachprüfung  E  i  n  s  i  ch  t
in  die  Geschäftsbücher  gewährt  wird.  In  Abwesenheit ­
  von  Polizeibeamten  haben  die  Sachverständigen ­
  ein  schriftliches  Ersuchen  der  Polizeibehörde ­
  bei  sich  zu  führen  und  auf  Verlangen  vorzulegen. ­
  Polizeiliche  Befugnisse,  insbesondere  das  Recht
zur  Anwendung  von  Zwang,  werden  durch  dieses  Ersuchen ­
  nicht  erteilt.“
3.  Ziffer  18  erhält  folgenden  letzten  Absatz:
„Uebernimmt  der  Versteigerer  die  Versteigerung  von
Kunst-  und  kunstgewerblichen  Gegenständen,  also
von  Gemälden,  Holzschnitten,  Zeichnungen,  Bronzen,
Kupferstichen,  Radierungen,  Kunstdrucken,  Berliner,
Sevres,  Meißner,  Wiener  usw.  Porzellan,  Gobelins,
echten  Teppichen,  kunstgewerblichen  Mobiliar  u.  a.,
desgleichen  von  Münzen,  Autographen,  Büchern  und
Briefmarken,  so  hat  er  gleichzeitig  mit  der  llebersendung
  der.  Anzeige,  des  Auftrages  und  des  Verzeichnisses ­
  der  zu  versteigernden  Gegenstände  sowie
dessen  Abschrift  an  die  Ortspolizeibehörde  (Ziffer  30,
31)  der  für  den  Ort  der  Versteigerung  zuständigen
Industrie-  und  Handelskammer  eine  Abschrift
der  Anzeige  und  des  Verzeichnisses  zu  übersenden.“
Diese  Aenderungen  treten  sofort  in  Kraft.

Gßronid.

AUTOGRAPHEN.
(Versteigerung  bei  H  e  n  r  i  c  i.)  Aus  Berlin
wird  uns  geschrieben:  Die  am  IS.  und  19.  Jänner  bei  K.  E.
Henrici  stattgefundene  Autographen  -  Versteigerung  vereinigte, ­
  wie  immer,  eine  große  Anzahl  von  Sammlern  und
Händlern.  Das  Interesse  gehörte  aber  diesmal  den  Musikerund
  Dichterautographen,  die  zumeist  sehr  gute  Preise  erzielten. ­
  Die  geschichtlichen  Autographen  waren  wenig  begehrt. ­
  So  konnte  z.  B.  ein  Brief  Ferdinands  II.  mit  eigenhändiger ­
  Unterschrift  aus  Wien  vom  12.  Januar  1626  nicht  einmal
für  8  Mark,  ein  Schreiben  Ferdinands  111.  nicht  für  4  Mark
einen  Liebhaber  finden.
Namhafte  Preise  in  dieser  Abteilung  erzielten:

Historische  Autographen.
1  Herzog  von  Alba,  Brief  66
9  Herzog  Ludwig  III.  von  Württemberg  42
10  B  e  11  a  r  nt  i  n  u  s,  Brief  51
12  Bernhard  d.  Gr.,  Brief  42
26  C  o  n  d  e,  Brief  24
27  D  e  r  f  f  1  i  n  g  e  r,  Brief  40
40  Prinzessin  Leonore  d’  Este,  Br.  170
64  Gustav  Adolf,  Brief  115
86  Juan  d’  Austria,  Brief  135
87  Ka  r  1  V.,  Brief  39
106  M  argarete  von  Parma,  Br.  310
124  Graf  Pappenheim,  Brief  38
126  Philipp  II.,  Brief  45
127  Desgleichen  44
128  Ders.,  Dokument  60
129  Octavio  Piccolomini,  Brief  40.
138  Geschriebene  Zeitung  aus  Lrffland  100

149  Herzog  von  Sforza,  Brief  67
167  Marschall  Turenne  30
171  Wal  lenstein,  Brief  %,  S.  210
172  Desgl.  X>  Seite  210
173  Desgl.,  1  Seite  110
177  Wilhelm  I.,  Prinz  von  Oranien  330
199  Marschall  Blücher,  Br.  1  S.  185
200  Desgl.,  VA  Seiten  160
202  C  a  i  11  a  u  x,  Brief  50
217  Franz  Joseph  I.,  Br.  2  S.  21
220  23  Erlasse  aus  dem  Jahre  1689—1711  100
256  Friedrich  d.  Gr.,  1  S.  465
267  Desgl.  330
268  Ders.,  Eigenh.  Marginalie  355
272  Ders.,  Brief  37
302  Gneisenau,  Brief  280
321  Leni  n,  Brief  2.  S.  255
331-  Ludwig  XVI.  Brief  1  %  S.  300
332  Maria  Antoinette,  Brief  A  S.  355
345  Napoleon  1.  Dok.  m.  U.  210
359  Karl  Ludwig  S  ä  n  d,  Br.  60
369  Vauban,  Brief  30
375  Kaiser  Wilhelm  I.  Br.  3  S.  160
376  Desgleichen  200
377  Desgl.  2  Br.  ]3 o
378  Desgl.  Br.  50
Literatur  und  Wissenschaft.
389  Clemens  Brentano,  Br.  125
390  Bürger,  Brief  43
391  B  v  r  o  n.  Brief  A  S.  italicn,  100
4(11  Frei  1  i  g  r  a  t  h,  Br.  2A  S.  45
401a  G  eTb  e  1,  Albumblatt  15
            
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