MAK
Nr. 10 
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Seite 115 
386 Ranftibecher aus Glas mit Burg Seebenstein. Art Koth- 
gassers ; 55 
392 Becherglas mit schwarzer Trockenbemalung und jüdi 
schen Emblemen in Gold 25 
394 Flakon aus Glas, um 1830 38 
395 Pokal mit rotgestrichenem Dekor und Vergoldung . . 12 
Silber und Gold. 
400 Kleiner Becher auf Kugelfüßen, teilvergoldet. Augs 
burg, 18. Jahrh. 147 g 170 
402 Damenuhr aus Gold. Französisch, Biedermeier . . . 100 
403 Petschaft aus Gold der Prinzessin Josefine Windisch- 
grätz, geb. Taglioni. 105 g 300 
406 Federstiel und Crayon in einem Stück aus Gold, 
Italien, um 1820 100 
409 Handbecher aus Silber. Warschau, um 1839. 170 g . 60 
410 Tintenzeug mit Leuchter aus Silber. Wien. 1843. 125 g 75 
411 Zuckeraufsatz aus Silber, Wien, 1840. 105 g . . . . 75 
412 Zwei Silberlöffel. Deutsch, um 1700', 55 g ...... 14 
413 Kleine flaschenförmige Vase aus Silber. Russisch, 
um 1840. 105 g . 25 
415 Strickknäuelbehälter in Kugelform mit Armreifen aus 
Silber-Filigran. Spätempire, 80 g 25 
416 Zuckerstreuer aus Silber. Nürnberg, 17. Jahrh. 180 g . 130 
Möbel und Einrichtungsgegenstände. 
430 Dreibeiniges Etagerentischchen. Franzos. ...... 170 
431 Kleines Salontischchen, Franzos . 190 
432 Großer zweitüriger Schrank. Süddeutsch oder Oester 
reich, um 1735 1800 
433 Truhe aus Nußholz. Italien, 17. Jahrh. ....... 400 
434 Sofa. Süddeutsch, 2. Hälfte 18. Jahrh. 320 
435 Diwan und vier Sessel. Oesterreich, Ende 18. Jahrh. . 400 
437 Bank. Mitte 18. Jahrh 750 
443 Standuhr in schwarzem Holzgehäuse, 18. Jahrh. • . 50 
444 Vitrine aus poliertem Kirschholz, um 1840 170 
446 Sechs Biedermeiersessel aus politiertem Kirschholz 
mit weinrotem Seidenrips 320 
448 Standuhr, um 1890 150 
453 Zweiflügeliger Kasten mit politiertem Kirschholz, 
um 1825 400 
455 Arbeitstischchen, um 1825 200 
456 Spucknapf aus politiertem Nußholz auf kanneliertem 
Säulenfuß, um 1825 40 
460 Zweiflügeliger Garderobekasten. Zweite H. 18. Jahrh. . 650 
465 Kleine Uhrvitrine, Biedermeier 60 
467 Deckeltruhe. Italien 150 
Textilien, 
472 Schwarze Mantille, französische Blondenspitze ... 60 
477 Valenciennespitze, 15.90 m 110 
482 Drei Meter Klöppel-Kirchenspitze 60 
Broiueplastiken und Metallarbeitern 
489 Flache Serviertasse aus Zinn 38 
490 Zwei Kännchen aus Zinn. Mitte 18. Jahrh 40 
491 Teekännchen, Senftopf und Zuckerdose aus Zinn . . 35 
492 Zuckerdose aus Zinn 25 
493 Ovale Deckelterrine aus Zinn ' . . . 50 
499 Anhänger: Kränzchen mit Masche. 18. Jahrh. ... 60 
501 Brotkorb, innen Kupfer. Mitte 19. Jahrh 130 
502 Vergoldete Bronzedose, gouillochiert. 18. Jahrh. . . 40 
503 Tabatiere aus vergoldeter Bronze, um 1780 ..... 75 
504 Aufsatz, Mitte 19, Jahrh 75 
507 Feuerzeug mit Steinschloß. Mitte 18. Jahrh 130 
509 Zinnschüssel, Dat. 1715 25 
Vitrinenobiekte, 
511 Täschchen und kleiner Geldbeutel aus blauer Seide 
gehäkelt mit Gold und Glasperlen verziert, um 1830 . 20 
519 Hermann Klotz. Frauenbüste, Holzrelief, sign. . . 80 
521 Allegorie auf Leben und Tod. Deutsch, 17. Jahrh., 
Japonlka. 
535 Cloisonne - Dekorationsteller 50 
539 Kumme aus Satsumasteinzeüg. Japanisch, 18, Jahrh. 30 
543 Holzfigur. Bettelmönch, 19. Jahrh. 60 
544 Desgleichen 75 
Waffen. 
555 Türkischer Rundschliff. Ende 16. Jahrh, 500 
Graphik. 
561 A. Dürer. Die kleine Passion. B. 3—18. 16 Stiche . 160 
562 Derselbe. Anbetung der Könige. B. 3 25 
563 F. Gerasch und F, K o 11 a r z. „Oesterreichs 
Nationaltrachten“ 35 
564 L. v. Leyden. Taufe Christi. B, 40. V. 37 .... 30 
565 „Costume-Bilder zur Theater-Zeitung“, 14 Bl 100 
566 G. P e n c z. Drei Blatt aus dem alten Testament . 18 
567 Ders, Dido. B. 85. — Diana und Aktäon, B. 91 . . . 10 
568 Ders. Tomiris. B. 70. — Titus Manlius. B. 76, 
Regulus, B. 77. Stiche 55 
569 Ders. Geometria. B. 115. — Triumph der Liebe. 
B. 117 25 
cMuss es sein? 
Eine beachtenswerte Anregung. 
Wir erhalten von geschätzter Seite eine Zu 
schrift, die wir der Beachtung unserer Exeku 
tionsämter aufs wärmste empfehlen. 
Die Zuschrift, die sich auf die gericht 
lichen Feilbietungen bezieht, hat folgen 
den Wortlaut: „Unter den in den Exekutionsämtern 
zur Versteigerung kommenden Pfandobjekten finden 
sich nur allzu oft Bilder und andere Kunst 
gegenstände von größerem Wert, die förmlich 
zu Spottpreisen veräußert werden, haben ja die Exe- 
kulionsgerichte naturgemäß nur das eine Inter 
esse, den gepfändeten Betrag samt Exekutions 
gebühren hereinzubringen. Es kann sich den Ge 
richten nicht darum handeln, einen dem wirklichen 
Wert des Objektes angemessenen Betrag zu erlan 
gen, es fragt nicht und hat auch nicht darnach zu 
fragen, ob der Schuldner nicht arg geschädigt wird, 
wenn der Gegenstand um jeden Preis losgeschlagen 
wird, In sehr vielen Fällen wird aber nicht allein 
der Schuldner geschädigt, auch der Gläubiger kommt 
nicht auf seine Kosten, 
Ich frage nun, muß das sein? Warum werden 
Objekte von künstlerischem Wert nicht im Doro 
theum oder in einem der anderen Kunstauktions 
häuser, deren Wien ja mehrere besitzt — ich nenne 
nur C. J. Wawra, Glückselig, Artaria, Albert Kende, 
S. Kende, Schelle, Fr. Szamek, Jac. Fischer — zur 
Versteigerung gebracht, wo sie doch das richtige 
Publikum finden würden, während im Exekutions 
gericht meist nur die besseren Trödler kaufen? Oder 
wenn dieser Weg aus irgend einem, mir unbekann 
ten Grunde nicht gangbar sein sollte, warum macht 
das Exekutionsgericht nicht wenigstens im Wege 
der „Internationalen Sammler-Zeitung'' , die ja in 
die Hände aller Kunst- und Antiquitätenhändler und 
vieler tausender Sammler gelangt, nicht Mitteilung 
von der Versteigerung wertvoller Kunstobjekte? 
Den Exekutionsgerichten stehen doch beeidete 
Kunstsachverständige zur Verfügung, die ihnen in 
jedem Falle sagen würden, das ist ein Kunstobjekt, 
das diesen oder jenen Marktwert hat, es wäre da 
für so und so viel zu erzielen, wenn Kunsthändler 
und Sammler dafür interessiert würden; das steht 
dafür, daß man ein Inserat riskiert, das ja schließ 
lich der Schuldner gerne auf seine Rechnung 
setzen lassen würde, da er ja damit rechnen könnte, 
daß für ihn trotzdem noch ein größerer Betrag ab 
fiele. 
Ich glaube nicht, daß irgend eine antiquierte 
Verordnung einer solchen vernünftigen Maßnahme 
im Wege stehen würde, aber wenn auch , , . unsere 
Zeit hat mit so vielem alten Schutt aufgeräumt, 
warum sollte sie diesen bestehen lassen? Nein, auch 
in unseren Exekutionsgerichten sitzen Männer, die 
von modernem Geist erfüllt sind, sie würden eine 
Verordnung aus der Zeit Maria Theresias oder 
Franz I„ wenn sie noch bestünde, der modernen 
Zeit anpassen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.