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Full text : Jahrgang 21 (1929) (24)

Tnfemdftondfe
Zentralblatt  für  Sammler,  Liebhaber  und  Kunstfreunde
Herausgeber:  Norbert  Ehrlich
21.  Jahrgang  Wien,  15.  Dezember  1929  Nr.  24

2Vo  finden  die  J'igdor-Jlüküonen  statt?

Es  galt  bis  vor  kurzem  als  feststehend,  daß  die
Versteigerungen  der  weltberühmten  Schätze  des  verstorbenen ­
  Wiener  Sammlers  Dr.  Albert  Figdor
in  Wien  erfolgen  werden.  Noch  vor  Monatsfrist
kündigte  der  Käufer  der  Sammlungen,  der  Betliner
Kunsthändler  Gustav  N  e  b  e  h  a  y,  im  „Berliner
Tagblatt“  an,  daß  er  „alle  Auskünfte  über  die  im
Frühjahr  1930  in  Wien  stattfindende  erste
A  uktion  Dr,  Albert  Figdor“  erteile;  nun  scheint
es  fraglich  geworden  zu  sein,  ob  die  Auktionen  in
Wien  stattfinden  werden.  Die  mit  der  Durchführung ­
  der  Versteigerung  betrauten  Wiener  Kunstauktionshäuser ­
  Artaria  &  Co.  und  Glückselig ­
  versenden  nämlich  folgende
Erklärung:
Gegenüber  allen  bisherigen  Nachrichten  ist  festzustellen: ­
  Die  Auktion  Figdor  wurde  den  Unterzeichneten ­
  Wiener  Firmen  übergeben,  in  der  Voraussetzung, ­
  daß  die  Auktionsabgaben,  die  hier  insgesamt ­
  über  10  Prozent,  gegenüber  114  Prozent ­
  in  Deutschland,  betragen,  entsprechend ­
  herabgesetzt  würden.
Trotz  aller  Vorstellung  bei  der  Gemeinde  unter
Hinweis  auf  die  oft  besprochenen  direkten  und
indirekten  Vorteile,  welche  sowohl  Wien
als  Kunststadt,  wie  auch  dem  Bund  und  insbesondere ­
  der  Gemeindekasse  durch  Abhaltung
dieser  Millionen-Auktionen  in  Wien  erwachsen  würden, ­
  ist  es  nicht  möglich  gewesen,  für  diese  Auktion
bei  der  Gemeinde  irgend  ein  Entgegenkommen  zu
erreichen.
Die  Auktionen  müssen  daher  zwangsläufig  in
Berlin  stattfinden,  wodurch  Wien  einen  in  Zahlen
kaum  auszudrückenden  Schaden,  insbesondere ­
  aber  auch  in  ideeller  Beziehung  erleidet. ­

Artaria  &  Co,,
Auktionshaus  Glückselig,
Ges,  m.  b.  H.
Die  Firma  Artaria,  die  uns  die  Erklärung  übermittelt, ­
  fügt  noch  bei,  daß  die  Auktionen  von  den
beiden  Firmen  im  Verein  mit  der  Firma  Cassirer
in  Berlin  abgehalten  werden,  die  e  r  s  t  e  und
vielleicht  auch  die  zweite  Auktion  nochimFrühj
  a  h  r  1930
Das  Wiener  Rathaus  hat  die  Erklärung  der
Auktionshäuser  mit  einer  Gegenerklärung  beantwortet, ­

  in  der  sein  Standpunkt  in  der  Sache,  wie
folgt,  dargelegt  wird:
„Der  Kampf  um  die  Sammlung  Figdor  ist  alt.
Der  Berliner  Kunsthändler  Nebehay  hatte  seinerzeit ­
  von  den  Erben  Figdors  die  kostbare  Sammlung
für  ein  deutsches  Konsortium  zum  Zwecke  der  Versteigerung ­
  erworben.  Diese  Tatsache  hat  die  größte
Ueberraschung  hervorgerufen,  weil  es  ja  allgemein
bekannt  war,  daß,  gerade  um  die  Sammlung  Figdor
für  Oesterreich  zu  erhalten,  seinerzeit  eigens  ein
Gesetz  gemacht  worden  war.  Dieses  Gesetz  bestimmt, ­
  daß  eine  einheitliche  Sammlung  nicht  aufgelöst ­
  werden  dürfe.  Die  Anwendung  dieses  Gesetzes ­
  auf  die  Sammlung  Figdor  war  übrigens  Gegenstand ­
  eines  Prozesses  vor  dem  Verfassungsgerichtshof, ­
  bei  dem  der  Berliner  Kunsthändler  obsiegte.
(Es  soll  wohl  heißen  nicht  obsiegte.  Anna,  d.  .Red.),
Man  konnte  sich  daher  nicht  erklären,  warum  angesichts ­
  dieses  Tatbestandes  Händler  das  Risiko  des
Ankaufes  einer  als  unteilbar  erklärten  Sammlung
auf  sich  nahmen.  Weiter  kam  zutage,  daß  entgegen
allen  Erklärungen  des  Denkmalkomitees  die  Regierung ­
  diese  Sammlung  doch  freigab.
Diese  Angelegenheit  war  Gegenstand  von  Anfragen ­
  im  Nationalrat.  Man  mußte  aber  doch  selbst
nach  der  Freigabe  als  selbstverständlich  annehmen,
daß  diese  Freigabe  unter  ausdrücklicher
Bedingung  abgegeben  worden  sei,  daß  diese
Versteigerung  nirgends  anders  stattfinden ­
  dürfe  als  in  Wien.  Die  Gemeinde  Wien  konnte
diese  Rücksichtnahme  um  so  eher  erwarten,  als  sie
das  Anbot  des  Konsortiums,  den  städtischen  Sammlungen ­
  eine  Reihe  von  Kunstgegenständen  zu
schenken,  wenn  die  Gemeinde  ihren  ablehnenden
Standpunkt  gegenüber  einer  Freigabe  der  Sammlung
ändere,  zurückgewiesen  hat,
Verhandlungen,  beziehungsweise  Vorstellungen
bei  Auktionshäusern,  die  auf  die  Möglichkeit  einer
Versteigerung  in  Berlin  verwiesen,  konnten  für  die
Gemeinde  Wien  kein  Anlaß  sein,  ein  Spezialgesetz ­
  für  die  Bemessung  der  Abgaben  für  die
Sammlung  Figdor  zu  schaffen.  Die  Ueberzeugung
der  zuständigen  Regierungsstelle,  daß  die  Auktion
der  Sammlung  Figdor  selbstverständlich  in  Wien
stattfinden  wird,  wurde  den  versprechenden  Händlern ­
  mitgeteilt.  Es  wurde  ihnen  nichtsdestoweniger
außerdem  mitgeteilt,  daß  die  Gemeinde  Wien  an
Auktionsabgaben  7  Prozent  einzuheben  berechtigt
            
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