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INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Nr. 22 
sofort wieder alles in die ihm gut scheinende Ord 
nung bringen, zumal diese am nächsten Tage wieder 
gestört würde. 
Die in Rede stehende Vervielfältigung seitens 
des Urhebers dient natürlich dem praktischen Zweck 
des Verkaufes der Kopie, Ist nun das Bild wirklich 
gut, dann wird der Künstler vielleicht oft Veran 
lassung haben, von seinem Recht Gebrauch zu 
machen. Der Besitzer kommt dann nicht zur Ruhe, 
er ist nicht beatus possidens. 
Bemerkt sei übrigens, daß der Gesetzentwurf 
eine Unklarheit aufweist. Werden die m Betracht 
kommenden Stellen miteinander verglichen, so ist 
die Auslegung möglich, daß jene »Pflicht des Be 
sitzers« auch gegenüber dem Erben des Künstlers 
gelte; wenn also der Sohn des Malers gleichfalls 
Maler ist, würde auch der Sohn verlangen können, 
daß ihm das Werk des verstorbenen Vaters auf jene 
Weise zugänglich gemacht werde. 
Beide Verpflichtungen sind geeignet, den Samm 
ler zu verärgern. Es ist aber auch zweifelhaft, ob 
die in Aussicht genommenen neuen Rechte den 
Künstlern, insbesondere den jüngeren unter diesen, 
Vorteile bieten würden, Es ist nicht ausgeschlossen, 
daß Sammler sich veranlaßt sehen könnten, ihre Auf 
merksamkeit nunmehr nur älteren Werken zuzuwen 
den, an welchen kein Urheberrecht mehr besteht. 
* 
Wer trägt den Verlust? 
Zu dem vorstehend behandelten Thema, das zur 
Zeit auch Deutschland beschäftigt, schreibt ein 
bekannter deutscher Sammler der »Vossischen Zei 
tung« (Nr. 304 vom 1, November 1932): »Ich habe 
vor einigen Monaten infolge der wirtschaftlichen 
Lage meine ziemlich beträchtliche Sammlung moder 
ner Meister zur Auktion bringen müssen. Das mate 
rielle Resultat stellte sich ungefähr so, daß ich bei 
5 Bildern einen höheren Preis erzielte als den von 
mir gezahlten, während etwa 40 Bilder unter den von 
mir gezahlten Preisen weggingen. Wie stellt sich nun 
in einem solchen Falle die Abrechnung? Ich habe 
bei sämtlichen Bildern in gleicher Weise mein Geld 
angelegt und gewagt. Im ganzen, geschäftlich ge 
sehen, war die notwendig gewordene Veräußerung, 
die sehr gegen meine Neigungen ging, ein ausgespro 
chenes Verlustgeschäft, Wenn ich also an 40 Bildern 
verliere, ist es dann gerecht oder auch nur zu ver 
langen, daß ich von dem geringen Gewinn der fünf 
Bilder auch noch einen Teil abgeben muß, während 
ich den Verlust allein zu tragen habe? Müßte ein 
solches Gesetz nicht wenigstens irgendwie gegen 
seitig sein, müßte es die Künstler, wenn es sie am 
Gewinn beteiligt, nicht auch am Verlust beteiligen? 
Bei der Versteigerung der Sammlung Frenkel kürz 
lich bei Paul Cassirer, die eine verhältnismäßig er 
folgreiche Auktion war, wurde ein Bildnis von Leibi 
vergeblich für 18,000 Mark ausgeboten das der Vor 
besitzer für 70.000 Mark erworben hatte. Wer trägt 
solche ungeheure Verluste? Doch nur der, der den 
Kauf riskiert. Man sollte ihm auch die Gewinnchance 
gönnen und nicht ideale und materielle Dinge zu 
unangenehm und für den Künstler ungünstig mitein 
ander vermengen.« 
uum-Porträts unter dem JCammer. 
Im Rahmen der nächsten Do rotheum-Au k- 
ti'on, die vom 24. bis 26. November im Maria- 
Theresien-Saal des Institutes vor sich gehen wird, 
kommen die berühmten Fayum-P orträt s, die 
schon in der Sommerausstellung des Dorotheums 
das größte Interesse erweckt haben, zur Versteige 
rung. Wie wir schon bei jenem Anlasse mit teilen 
konnten (siehe Nr. 16 der »Internationalen Sammler- 
zeitung«), stammen diese wundervoll erhaltenen 
Porträts aus dem ersten Jahrhundert nach Christi 
Geburt und sind in einer Art Temperamalerei auf 
Palmenholz ausgeführt. Der gesamte Weltbestand 
an solchen Porträts beträgt 500 Stück; hievon sind 
aber mindestens drei Viertel in definitivem Museal 
besitz, Große Kunstländer, wie Italien und Holland, 
besitzen nur ein einziges. Die Kollektion des Doro 
theums bildete ursprünglich ein Ganzes mit dem 
größten Teil der Porträts, welche heute die Samm 
lungen des Berliner Staatlichen Museums zieren. Das 
Deutsche Reich hat sie vor mehreren Jahren um 
eine namhafte Summe erworben. 
Die Dorotheüm-Auktion, die 417, in der Reihe 
der Versteigerungen, ist aber auch sonst reich an wert 
vollen Objekten, setzt sie sich ja in der Hauptsache 
aus zwei hervorragenden Kunstnachlässen zusammen, 
u. zw. aus der Schmucksammlung des ver 
storbenen Gründers des bekannten Sanatoriums Löw, 
Dr, Anton Löw und aus dem Nachlasse des ehe 
maligen Direktors des Kunsthistorischen Museums 
in Wien, Dr. Camillo List. Aus der Schmucksamm 
lung Löw wäre in erster Linie eine Halskette, be 
stehend aus acht größeren, sieben kleineren und 
vierzehn ganz kleinen Gliedern, hervorzuheben, die 
ö.m das Jahr 1570 hergestellt wurde. Auf 60.000 S [ 
geschätzt, wird sie mit 35.000 Schilling ausgerufen 
werden. 
Nicht weniger interessant ist ein großes Pekto- 
rale (Brustkreuz) aus Gold, Die Kreuzbalken werden 
von zwölf Smaragden gebildet; das Kreuz ist mit 
Schrauben zu öffnen und enthält Räume zur Aufbe 
wahrung von Reliquien. Hier handelt es sich um eine 
süddeutsche Arbeit aus dem Ende des 16. Jahr 
hunderts, die auf S 20.000 geschätzt und mit S 7000 
ausgerufen wird. Nicht unerwähnt mag Kat.-Nr. 261 
bleiben, ein goldener Armreif in zwei phantastischen 
Tierköpfen endigend, ein Schmuckstück, das im Ge 
schmack altorientalischer Arbeiten hergestellt ist. 
Die Schätzung beträgt S 2500, der Rufpreis S 1200, 
Außer den angeführten besonders hervorragen 
den Gegenständen finden sich in der Schmucksamm- 
lung Löws Halsketten, Anhänger, Ohrgehänge, Reli 
quienkapseln, Reliquienkreuze, Riechbüchsen, Ne 
cessaires, Petschaften, Dosen, Flakons, Fingerhüte, 
und Nadelbüchsen. Taschenuhren, Ringe, Schließen, 
Kreuze, Schraubbüchsen, Tabatieren u, v, a. 
^ Unter den sonstigen Arbeiten aus Gold und 
Silber, die aus verschiedenem. Privatbesitz stammen, 
wollen wir besonders auf die Nummern 332 bis 334 
binweisen; Nr. 332, e;n hoher Speisekelch aus Silber, 
vergoldet, trägt das Augsburger Beschau- und Mei- 
sterzeichen, wobei es sich wohl um Mataeus W o 1 f f, 
gestorben 1716, handelt. Der Kelch ist auf S 2500 
geschätzt und wird mit S 700 ausgebeten werden. 
Nr, 333, ein gedeckelter Hostienkelch aus vergolde 
tem Silber ist süddeutscher Herkunft, stammt viel 
leicht aus Ulm um 1680, wird auf S 2000 geschätzt 
und mit S 900 gerufen. Nr. 334 bringt einen walzen 
förmigen Henkelkrug mit Deckel aus Silber, teilweise
	        
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