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INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG
Nr. 22
sofort wieder alles in die ihm gut scheinende Ord
nung bringen, zumal diese am nächsten Tage wieder
gestört würde.
Die in Rede stehende Vervielfältigung seitens
des Urhebers dient natürlich dem praktischen Zweck
des Verkaufes der Kopie, Ist nun das Bild wirklich
gut, dann wird der Künstler vielleicht oft Veran
lassung haben, von seinem Recht Gebrauch zu
machen. Der Besitzer kommt dann nicht zur Ruhe,
er ist nicht beatus possidens.
Bemerkt sei übrigens, daß der Gesetzentwurf
eine Unklarheit aufweist. Werden die m Betracht
kommenden Stellen miteinander verglichen, so ist
die Auslegung möglich, daß jene »Pflicht des Be
sitzers« auch gegenüber dem Erben des Künstlers
gelte; wenn also der Sohn des Malers gleichfalls
Maler ist, würde auch der Sohn verlangen können,
daß ihm das Werk des verstorbenen Vaters auf jene
Weise zugänglich gemacht werde.
Beide Verpflichtungen sind geeignet, den Samm
ler zu verärgern. Es ist aber auch zweifelhaft, ob
die in Aussicht genommenen neuen Rechte den
Künstlern, insbesondere den jüngeren unter diesen,
Vorteile bieten würden, Es ist nicht ausgeschlossen,
daß Sammler sich veranlaßt sehen könnten, ihre Auf
merksamkeit nunmehr nur älteren Werken zuzuwen
den, an welchen kein Urheberrecht mehr besteht.
*
Wer trägt den Verlust?
Zu dem vorstehend behandelten Thema, das zur
Zeit auch Deutschland beschäftigt, schreibt ein
bekannter deutscher Sammler der »Vossischen Zei
tung« (Nr. 304 vom 1, November 1932): »Ich habe
vor einigen Monaten infolge der wirtschaftlichen
Lage meine ziemlich beträchtliche Sammlung moder
ner Meister zur Auktion bringen müssen. Das mate
rielle Resultat stellte sich ungefähr so, daß ich bei
5 Bildern einen höheren Preis erzielte als den von
mir gezahlten, während etwa 40 Bilder unter den von
mir gezahlten Preisen weggingen. Wie stellt sich nun
in einem solchen Falle die Abrechnung? Ich habe
bei sämtlichen Bildern in gleicher Weise mein Geld
angelegt und gewagt. Im ganzen, geschäftlich ge
sehen, war die notwendig gewordene Veräußerung,
die sehr gegen meine Neigungen ging, ein ausgespro
chenes Verlustgeschäft, Wenn ich also an 40 Bildern
verliere, ist es dann gerecht oder auch nur zu ver
langen, daß ich von dem geringen Gewinn der fünf
Bilder auch noch einen Teil abgeben muß, während
ich den Verlust allein zu tragen habe? Müßte ein
solches Gesetz nicht wenigstens irgendwie gegen
seitig sein, müßte es die Künstler, wenn es sie am
Gewinn beteiligt, nicht auch am Verlust beteiligen?
Bei der Versteigerung der Sammlung Frenkel kürz
lich bei Paul Cassirer, die eine verhältnismäßig er
folgreiche Auktion war, wurde ein Bildnis von Leibi
vergeblich für 18,000 Mark ausgeboten das der Vor
besitzer für 70.000 Mark erworben hatte. Wer trägt
solche ungeheure Verluste? Doch nur der, der den
Kauf riskiert. Man sollte ihm auch die Gewinnchance
gönnen und nicht ideale und materielle Dinge zu
unangenehm und für den Künstler ungünstig mitein
ander vermengen.«
uum-Porträts unter dem JCammer.
Im Rahmen der nächsten Do rotheum-Au k-
ti'on, die vom 24. bis 26. November im Maria-
Theresien-Saal des Institutes vor sich gehen wird,
kommen die berühmten Fayum-P orträt s, die
schon in der Sommerausstellung des Dorotheums
das größte Interesse erweckt haben, zur Versteige
rung. Wie wir schon bei jenem Anlasse mit teilen
konnten (siehe Nr. 16 der »Internationalen Sammler-
zeitung«), stammen diese wundervoll erhaltenen
Porträts aus dem ersten Jahrhundert nach Christi
Geburt und sind in einer Art Temperamalerei auf
Palmenholz ausgeführt. Der gesamte Weltbestand
an solchen Porträts beträgt 500 Stück; hievon sind
aber mindestens drei Viertel in definitivem Museal
besitz, Große Kunstländer, wie Italien und Holland,
besitzen nur ein einziges. Die Kollektion des Doro
theums bildete ursprünglich ein Ganzes mit dem
größten Teil der Porträts, welche heute die Samm
lungen des Berliner Staatlichen Museums zieren. Das
Deutsche Reich hat sie vor mehreren Jahren um
eine namhafte Summe erworben.
Die Dorotheüm-Auktion, die 417, in der Reihe
der Versteigerungen, ist aber auch sonst reich an wert
vollen Objekten, setzt sie sich ja in der Hauptsache
aus zwei hervorragenden Kunstnachlässen zusammen,
u. zw. aus der Schmucksammlung des ver
storbenen Gründers des bekannten Sanatoriums Löw,
Dr, Anton Löw und aus dem Nachlasse des ehe
maligen Direktors des Kunsthistorischen Museums
in Wien, Dr. Camillo List. Aus der Schmucksamm
lung Löw wäre in erster Linie eine Halskette, be
stehend aus acht größeren, sieben kleineren und
vierzehn ganz kleinen Gliedern, hervorzuheben, die
ö.m das Jahr 1570 hergestellt wurde. Auf 60.000 S [
geschätzt, wird sie mit 35.000 Schilling ausgerufen
werden.
Nicht weniger interessant ist ein großes Pekto-
rale (Brustkreuz) aus Gold, Die Kreuzbalken werden
von zwölf Smaragden gebildet; das Kreuz ist mit
Schrauben zu öffnen und enthält Räume zur Aufbe
wahrung von Reliquien. Hier handelt es sich um eine
süddeutsche Arbeit aus dem Ende des 16. Jahr
hunderts, die auf S 20.000 geschätzt und mit S 7000
ausgerufen wird. Nicht unerwähnt mag Kat.-Nr. 261
bleiben, ein goldener Armreif in zwei phantastischen
Tierköpfen endigend, ein Schmuckstück, das im Ge
schmack altorientalischer Arbeiten hergestellt ist.
Die Schätzung beträgt S 2500, der Rufpreis S 1200,
Außer den angeführten besonders hervorragen
den Gegenständen finden sich in der Schmucksamm-
lung Löws Halsketten, Anhänger, Ohrgehänge, Reli
quienkapseln, Reliquienkreuze, Riechbüchsen, Ne
cessaires, Petschaften, Dosen, Flakons, Fingerhüte,
und Nadelbüchsen. Taschenuhren, Ringe, Schließen,
Kreuze, Schraubbüchsen, Tabatieren u, v, a.
^ Unter den sonstigen Arbeiten aus Gold und
Silber, die aus verschiedenem. Privatbesitz stammen,
wollen wir besonders auf die Nummern 332 bis 334
binweisen; Nr. 332, e;n hoher Speisekelch aus Silber,
vergoldet, trägt das Augsburger Beschau- und Mei-
sterzeichen, wobei es sich wohl um Mataeus W o 1 f f,
gestorben 1716, handelt. Der Kelch ist auf S 2500
geschätzt und wird mit S 700 ausgebeten werden.
Nr, 333, ein gedeckelter Hostienkelch aus vergolde
tem Silber ist süddeutscher Herkunft, stammt viel
leicht aus Ulm um 1680, wird auf S 2000 geschätzt
und mit S 900 gerufen. Nr. 334 bringt einen walzen
förmigen Henkelkrug mit Deckel aus Silber, teilweise