Nr. 3
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG
Seite 25
ist weitschweifig und verschnörkelt. Durch bunte
Bänder und Pergamenteindrücke mit Siegeln ist das
Ganze untrennbar zusammengehalten.
Weiter zeigt die Ausstellung eine überraschende
Fülle sonstiger wertvoller Dokumente, zum Beispiel
die Goldene Bulle Kaiser Ferdinands III.
von 1644, Briefe des Großen Kurfürsten an
den Osnabrücker Magistrat, wertvolle Leihgaben aus
verschiedenen Archiven, Bibliotheken und Kirchen
beständen, zeitgenössische Münzen, Bilder, vor allem
aus ältester Zeit. Von den Wänden blicken die noch
vorhandenen Bilder einzelner Gesandten von 1648
herab; keine Kunstwerke, aber doch charakteri
stisch. Daneben finden wir, auch aus iener Zeit, ein
ausführliches Hexenprotokoll und einen
Mörser, den der Apotheker A m e 1 d u n g in Osna
brück, dessen anmutige junge Frau als Hexe hinge
richtet wurde, zur Erinnerung an die Unglückliche
anfertigen und mit einem entsprechenden Spruch
band versehen ließ.
Die Hauptzierde des Friedenssaales bildet der
gewaltige Radleuchter, der von der Decke her
abhängt und durch riesenhafte Geweihe zusammen
gehalten wird. Gegenüber dem Hauptdokument nat
das berühmte O'snabrücker Rais 1 silber
Aufstellung gefunden. Erlesene Stücke edelster deut
scher Goldschmiedekunst, wie nian sie sonst kaum
noch wiederfinden mag. Im Mittelpunkt der Kaiser
pokal mit der ragenden Figur Karls des Großen,
ein einzigartiges Stück von höchstem Wert; ferner
der prachtvolle Becher ,,Die Traube" und ,,Der Dell-
brügge", ein Meisterwerk des Osnabrückers Dell-
b r ü g g e, eines Vorfahren der Delbrücks, die
Deutschland so viele bedeutende Männer geschenkt
haben. Herrliche Ziselier- und Filigranarbeiten.
«Auflösung der Sammlung Jluspitz.
Wir erhalten vom Bundesdenkmalamt
in Wien folgende Zuschrift:
Bezugnehmend auf die unter der Ueberschrift
,,Auflösung der Sammlung Auspitz" erschienenen
Mitteilungen wird unter Berufung auf § 23 des Preß-
gesetzes vom 7. April 1922, BGBl. Nr, 218, festge
stellt, daß es nicht richtig ist, daß das Bunde,sdenk-
malamt ,,sich mit nur zwölf Objekten" beschieden
hat, ferner, daß die „Ausfuhrtaxe mit 50.000 Schil
ling pauschaliert worden sein soll."
Richtig hingegen ist, daß die Bewilligung zur
Ausfuhr für 23 Objekte, entweder wegen ihrer
künstlerischen Herkunft aus Oesterreich oder in
Anbetracht ihrer Bedeutung für den österreichischen
Kunstbesitz verweigert wurde, ferner, daß die Aus
fuhrabgabe vorschriftsmäßig mit 10 Prozent des vorn
Bundesdenkmalamt festgestellten Schätzungswertes
aller abgabepflichtigen Objekte bemessen wurde.
Das Ergebnis war eine den angegebenen Pauschal
betrag von 50.000 Schilling um ein Vielfaches über
steigende Summe, die für die bisher ausgeführten
Gegenstände am Tage der Ausfuhr auf das Konto
des Bundesministeriums für Finanzen auch bereits
eingezahlt wurde. Der Präsident: Petrin.
Zu dieser Zuschrift möchten wir nur folgendes
bemerken: Es freut uns herzlich, daß das Bundes
denkmalamt so sehr auf den Staatssäckel gesehen
hat, denn es wäre unverantwortlich gewesen, wenn
es sich mit einem Linsengericht hätte abspeisen
lassen. Aber eine Unklarheit ist durch die Zuschrift
nicht aus der Welt geschafft: ihre Stilisierung läßt
nämlich die Frage offen, ob das Finanzministerium
tatsächlich den „ein Vielfaches von 50.000 S“ aus
machenden Betrag schon zur Gänze erhalten hat
oder nur den aliquoten Teil, der auf die schon
ausgeführten Objekte entfällt. Neugierig wären wir
auch, welche Vorkehrungen das Bundesdenkmalamt
getroffen hat, um zu verhindern, daß die noch nicht
ausgeführten Gegenstände nicht mit Umgehung der
Ausfuhrtaxe doch hinauskommen. Auch wäre es
vielleicht gut, die Öffentlichkeit darüber zu unter
richten, welchen 23 Gegenständen die Ausfuhr
erlaubnis versagt wurde. Es wäre dadurch die Mög
lichkeit einer Kontrolle gegeben, die jetzt vollständig
fehlt. Das Geheimtuen hat ja gar keinen Zweck.
Jlmerika macht kurzen Prozess.
Den „Münchener Neuesten Nachrichten" wird
aus New York berichtet:
Im Museum von Kansas City, Missouri,
U.S.A., hängt seit kurzem ein Rubens, „Das Por
trät des Old Parr", das dem deutschen Industriellen
Henschel gehörte. Das Bild ist im letzten Jahr
durch Vermittlung eines New Yorker Bekannten des
deutschen Besitzers der bekannten internationalen
Galerie Bachstitz in Kommission gegeben wor
den, deren Sitz im Haag ist und die eine Nieder
lassung in N e w York unterhält. Abgemacht war,
daß das Bild nicht unter 50.000 Dollar verkauft und
daß die Summe acht Tage nach dem Verkauf einer
New Yorker Bank zugunsten des Besitzers Hen
schel überwiesen werden sollte.
Der Zufall wollte es, daß der deutsche Eigen
tümer wohl von dem Verkauf des Bildes nach Kansas
City hörte, aber nichts von dem Gelde — es war
für 70,000 Dollar verkauft worden — zu sehen be
kam, so daß er schließlich einen deutschen Anwalt
nach New York schickte, der sich seinerseits mit
dem hiesigen Rechtsanwalt George Boochever
in Verbindung setzte. Es wurde geklagt, und der
Einfachheit halber wurden die ganzenBestände
der hiesigen Bachstitz-Firma mit Be
schlag belegt. Eines Tages schickte der New-
Yorker Sheriff ein Lastauto, und da Herr Bachstitz
sich gerade in Europa befand, wurde sehr einfacher
Prozeß gemacht. Was an den Wänden hing, wurde
abgenommen und auf das Auto verfrachtet und in
ein Lagerhaus gebracht. Man traf keine Auswahl,
sondern holte alles ab, u, a. einen Dürer und
sonstige Meisterwerke.
Die Anklage gegen die Kunstfirma lautet, daß
sie sich des Betruges schuldig gemacht habe, in
dem sie den deutschen Besitzer um den Erlös aus
dem Verkauf des „Old Parr" habe bringen wollen,
Herr Bachstitz protestierte von Europa aus. Einst
weilen aber stehen sein Dürer und manch anderer
alter Meister auf dem New Yorker Speicher, mit
dem Siegel des Sheriffs versehen, und warten auf
Befreiung, bezw. darauf, daß die Bachstitz-Galerie
Herrn Henschel die ausgemachte Summe bezahle,