MAK
Nr. 3 
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Seite 25 
ist weitschweifig und verschnörkelt. Durch bunte 
Bänder und Pergamenteindrücke mit Siegeln ist das 
Ganze untrennbar zusammengehalten. 
Weiter zeigt die Ausstellung eine überraschende 
Fülle sonstiger wertvoller Dokumente, zum Beispiel 
die Goldene Bulle Kaiser Ferdinands III. 
von 1644, Briefe des Großen Kurfürsten an 
den Osnabrücker Magistrat, wertvolle Leihgaben aus 
verschiedenen Archiven, Bibliotheken und Kirchen 
beständen, zeitgenössische Münzen, Bilder, vor allem 
aus ältester Zeit. Von den Wänden blicken die noch 
vorhandenen Bilder einzelner Gesandten von 1648 
herab; keine Kunstwerke, aber doch charakteri 
stisch. Daneben finden wir, auch aus iener Zeit, ein 
ausführliches Hexenprotokoll und einen 
Mörser, den der Apotheker A m e 1 d u n g in Osna 
brück, dessen anmutige junge Frau als Hexe hinge 
richtet wurde, zur Erinnerung an die Unglückliche 
anfertigen und mit einem entsprechenden Spruch 
band versehen ließ. 
Die Hauptzierde des Friedenssaales bildet der 
gewaltige Radleuchter, der von der Decke her 
abhängt und durch riesenhafte Geweihe zusammen 
gehalten wird. Gegenüber dem Hauptdokument nat 
das berühmte O'snabrücker Rais 1 silber 
Aufstellung gefunden. Erlesene Stücke edelster deut 
scher Goldschmiedekunst, wie nian sie sonst kaum 
noch wiederfinden mag. Im Mittelpunkt der Kaiser 
pokal mit der ragenden Figur Karls des Großen, 
ein einzigartiges Stück von höchstem Wert; ferner 
der prachtvolle Becher ,,Die Traube" und ,,Der Dell- 
brügge", ein Meisterwerk des Osnabrückers Dell- 
b r ü g g e, eines Vorfahren der Delbrücks, die 
Deutschland so viele bedeutende Männer geschenkt 
haben. Herrliche Ziselier- und Filigranarbeiten. 
«Auflösung der Sammlung Jluspitz. 
Wir erhalten vom Bundesdenkmalamt 
in Wien folgende Zuschrift: 
Bezugnehmend auf die unter der Ueberschrift 
,,Auflösung der Sammlung Auspitz" erschienenen 
Mitteilungen wird unter Berufung auf § 23 des Preß- 
gesetzes vom 7. April 1922, BGBl. Nr, 218, festge 
stellt, daß es nicht richtig ist, daß das Bunde,sdenk- 
malamt ,,sich mit nur zwölf Objekten" beschieden 
hat, ferner, daß die „Ausfuhrtaxe mit 50.000 Schil 
ling pauschaliert worden sein soll." 
Richtig hingegen ist, daß die Bewilligung zur 
Ausfuhr für 23 Objekte, entweder wegen ihrer 
künstlerischen Herkunft aus Oesterreich oder in 
Anbetracht ihrer Bedeutung für den österreichischen 
Kunstbesitz verweigert wurde, ferner, daß die Aus 
fuhrabgabe vorschriftsmäßig mit 10 Prozent des vorn 
Bundesdenkmalamt festgestellten Schätzungswertes 
aller abgabepflichtigen Objekte bemessen wurde. 
Das Ergebnis war eine den angegebenen Pauschal 
betrag von 50.000 Schilling um ein Vielfaches über 
steigende Summe, die für die bisher ausgeführten 
Gegenstände am Tage der Ausfuhr auf das Konto 
des Bundesministeriums für Finanzen auch bereits 
eingezahlt wurde. Der Präsident: Petrin. 
Zu dieser Zuschrift möchten wir nur folgendes 
bemerken: Es freut uns herzlich, daß das Bundes 
denkmalamt so sehr auf den Staatssäckel gesehen 
hat, denn es wäre unverantwortlich gewesen, wenn 
es sich mit einem Linsengericht hätte abspeisen 
lassen. Aber eine Unklarheit ist durch die Zuschrift 
nicht aus der Welt geschafft: ihre Stilisierung läßt 
nämlich die Frage offen, ob das Finanzministerium 
tatsächlich den „ein Vielfaches von 50.000 S“ aus 
machenden Betrag schon zur Gänze erhalten hat 
oder nur den aliquoten Teil, der auf die schon 
ausgeführten Objekte entfällt. Neugierig wären wir 
auch, welche Vorkehrungen das Bundesdenkmalamt 
getroffen hat, um zu verhindern, daß die noch nicht 
ausgeführten Gegenstände nicht mit Umgehung der 
Ausfuhrtaxe doch hinauskommen. Auch wäre es 
vielleicht gut, die Öffentlichkeit darüber zu unter 
richten, welchen 23 Gegenständen die Ausfuhr 
erlaubnis versagt wurde. Es wäre dadurch die Mög 
lichkeit einer Kontrolle gegeben, die jetzt vollständig 
fehlt. Das Geheimtuen hat ja gar keinen Zweck. 
Jlmerika macht kurzen Prozess. 
Den „Münchener Neuesten Nachrichten" wird 
aus New York berichtet: 
Im Museum von Kansas City, Missouri, 
U.S.A., hängt seit kurzem ein Rubens, „Das Por 
trät des Old Parr", das dem deutschen Industriellen 
Henschel gehörte. Das Bild ist im letzten Jahr 
durch Vermittlung eines New Yorker Bekannten des 
deutschen Besitzers der bekannten internationalen 
Galerie Bachstitz in Kommission gegeben wor 
den, deren Sitz im Haag ist und die eine Nieder 
lassung in N e w York unterhält. Abgemacht war, 
daß das Bild nicht unter 50.000 Dollar verkauft und 
daß die Summe acht Tage nach dem Verkauf einer 
New Yorker Bank zugunsten des Besitzers Hen 
schel überwiesen werden sollte. 
Der Zufall wollte es, daß der deutsche Eigen 
tümer wohl von dem Verkauf des Bildes nach Kansas 
City hörte, aber nichts von dem Gelde — es war 
für 70,000 Dollar verkauft worden — zu sehen be 
kam, so daß er schließlich einen deutschen Anwalt 
nach New York schickte, der sich seinerseits mit 
dem hiesigen Rechtsanwalt George Boochever 
in Verbindung setzte. Es wurde geklagt, und der 
Einfachheit halber wurden die ganzenBestände 
der hiesigen Bachstitz-Firma mit Be 
schlag belegt. Eines Tages schickte der New- 
Yorker Sheriff ein Lastauto, und da Herr Bachstitz 
sich gerade in Europa befand, wurde sehr einfacher 
Prozeß gemacht. Was an den Wänden hing, wurde 
abgenommen und auf das Auto verfrachtet und in 
ein Lagerhaus gebracht. Man traf keine Auswahl, 
sondern holte alles ab, u, a. einen Dürer und 
sonstige Meisterwerke. 
Die Anklage gegen die Kunstfirma lautet, daß 
sie sich des Betruges schuldig gemacht habe, in 
dem sie den deutschen Besitzer um den Erlös aus 
dem Verkauf des „Old Parr" habe bringen wollen, 
Herr Bachstitz protestierte von Europa aus. Einst 
weilen aber stehen sein Dürer und manch anderer 
alter Meister auf dem New Yorker Speicher, mit 
dem Siegel des Sheriffs versehen, und warten auf 
Befreiung, bezw. darauf, daß die Bachstitz-Galerie 
Herrn Henschel die ausgemachte Summe bezahle,
	        
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