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Full text : Jahrgang 24 (1932) (9)

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Zentralblatt  für  Sammler,  Liebhaber  und  Kunstfreunde
Herausgeber:  Norbert  Ehrlich
24.  Jahrgang  Wien,  1»  Mai  1932  Nr,  9

Stessen  zum  Sälscherpvozess  Wacker.
Von  Waldemar  May  (München).

Der  Berliner  Kunsthändler  Otto  Wacker
wurde  vom  Schöffengericht  Berlin-Mitte  wegen
gefälschter  van  Gogh-  Bild  er  zu
einem  Jahr  Gefängnis  verurteilt.  Das  Gericht
versagte  sich  nicht  ein  paar  sehr  kräftige  Bemerkungen ­
  gegen  jene  Kunstliebhaber,  die  -den
expertieier  enden  Namen  bezahlten ­
  und  von  der  Qualität  des  Bildes
nichts  verstehen.  Besser  als  durch
Schrift  und  Wort,  so  heißt  es  in  der  Urteilsbegründung, ­
  werde  eine  gewisse  Expertise
durch  die  Tatsache  enthüllt,  daß  ein  paar  mit
Oelfarbe  bemalte  Stück  Leinwand  als  Werke
des  Meisters  van  Gogh  ausgegeben  werden
konnten.  Im  Gegensatz  zu  dieser  Art  Expertisen
habe  sich  das  Gericht  ein  eigenes  Urteil  über
den  Wert  der  Wackerschen  Gemälde  zugetraut, ­
  von  denen  es  elf  für  zweifellos  falsch
erklärte.
Die  Vorgeschichte  ist  bekannt.  Vor  rund  31a'
Jahren  brachte  der  Berliner  Kunsthändler  Otto
Wacker,  nebenbei  bemerkt  als  homo  novus  im
Berliner  Kunsthandel  und  wenig  gut  beleumundet  in
seiner  Vorheimat  Düsseldorf  —-  mit  einem.  Schlage
gleich  30  Originale  van  G  o  g  h  s  auf  den  Markt,
die  angeblich  dazu  alle  aus  ein  und  demselben  Besitz ­
  eines  in  der  Südschweiz  lebenden,  aber
ungenannten  russichen  Emigranten
stammen  sollten.
Wacker  ging  mit  seiner  „Ware“  ganz  „kunstgerecht“ ­
  vor.  Er  verschaffte  sich  dafür  zunächst
Empfehlungsschreiben  des  holländischen  Kunsthändlers ­
  und  bekannten  van  Gogh-Kenners  de  La
F  a  i  11  e.  De  la  Faille  erklärte  alle  30  van  Gogh
unbedenklich  für  echt  und  hielt  an  dieser  Feststellung ­
  auch  in  seinem,  kurze  Zeit  später  erschienenen ­
  van  Gogh-Katalog  fest,  der  anläßlich
einer  großen  Ausstellung  bei  Cassierer  erschien.
Aber  schon  im  Verlaufe  dieser  Ausstellung  kam  nicht
nur  de  la  Faille  der  Verdacht,  daß  zum  mindesten
einige  der  Wacker‘sehen  van  Goghs  falsch  sein  müßten ­
  und  man  muß  sich  diese  Sachlage  gut  merken,
da  hier  die  Veranstaltung  einer  öffentlichen  Ausstellung ­
  nicht  zum  ersten  Male  klärender  wirkte,  als
hundert  verschiedene  Expertisen  oder  andere  Meinungsäußerungen. ­
  De  la  Faille  korrigierte  demzufolge ­
  seine  ursprüngliche  Ansicht  und 1  im  Laufe  der
Zeit  bekam  er  bezüglich  aller  der  Wacker‘sehen
Bilder  so  starke  Zweifel,  daß  er  sie  in  einem  Nachträge ­
  zum  Cassierer  -  Katalog  im  Dezember  1928

alle  für  gefälscht  erklärte,  nachdem  vorher ­
  noch  ein  Holländer,  der  auf  seine  Veranlassung
1  hin  drei  der  fraglichen  van  Gogh  um  zusammen
94.000  Reichsmark  erworben  hatte,  die  Bilder  zurückgab. ­
  Im  Prozesse  nun  änderte  nach  neueren
Studien  und  Vergleichen  de  la  Faille  sein  Urteil
wiederum  dahin,  daß  er  nun  doch  mindestens
fünf  der  Wacker'schen  van  Gogh  für  echt  ansiah.
Julius  Meier-Gräfe  war  seinerzeit  schon
bei  der  Cassierer  -  Ausstellung  den  Wacker‘sehen
van  Goghs  sehr  skeptisch  gegenübergestanden  und
hatte  darum  in  Wacker  gedrungen,  die  Provenienz
der  Bilder  bekanntzugeben,  Zweifellos  verfolgte
Meier-Gräfe  damit  den  Zweck,  über  eine  in  diesem
Falle  unsichere,  rein  stilkritische  Betrachtung  hinaus
seine  Expertise  durch  Rückverfoigung  des  historischen ­
  Schicksals  der  Bilder  zu  ergänzen ­
  und  somit  für  die  Frage  der  Echt-  oder  Unechtheit ­
  ein  Mehr  an  Gesichtspunkten  und  Prüfungsmöglichkeiten ­
  sich  zu  sichern.  Wacker  verweigerte  unter
Vorbringen,  die  unwahrscheinlich  sind  und  hier  nicht
näher  untersucht  werden  sollen,  Meier-Gräfe  die  erbetene ­
  Provenienzauskunft.  Vor  Gericht  erklärte
nun  Meier-Gräfe  als  Sachverständiger  die  Bilder  als
„hei  aller  Qualität  zweifelhaft“  und  gab  damit  die
mittlere  und  unverbindlichste  Benotung  ab,  die  in
einer  Expertise  möglich  ist,  welche  ja  schließlich
immer  nur  mit  drei  Graden:  Zweifellos  echt,  zweifelhaft ­
  echt,  unzweifelhaft  falsch  arbeiten  kann.
Nur  bezüglich  zweier  Bilder,  bei  denen  sich  auch
de  la  Faille  zusprechend  äußerte,  pflichtete  Meier-Gräfe
  de  la  Failles  Meinung  bei.
Diese  Stellungnahme  war  Meier-Gräfes  gutes
Recht  und  spricht  für  sein  Verantwortungsgefühl  angesichts ­
  der  ihm  verweigerten  Provenienzprüfung
als  Ergänzung  seiner  subjektiven  Meinung  mit  objektiv ­
  verfolgbarem  Material  aus  der  historischen
Provenienz  der  Bilder,  Aber  gerade  angesichts  dieser ­
  sichtbaren  Bemühungen  Meier-Gräfes  um  eine
vollkommene  Expertise  versteht  man  nicht,  wenn  er
in  der  Verhandlung  glattweg  jeden  Wert  der
Expertise  überhaupt  verneinte,  indem
er  erklärte,  daß  seiner  Meinung  nach  Expertisen ­
  überhaupt  nur  einen  überaus
geringen  Wert  hätten  und  dem  noch  anfügt,
daß  Leute,  die  auf  Expertisen  hin  Bilder
kauften,  nichts  anderes  verdienten,
            
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