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Zentralblatt für Sammler, Liebhaber und Kunstfreunde
Herausgeber: Norbert Ehrlich
24. Jahrgang Wien, 1» Mai 1932 Nr, 9
Stessen zum Sälscherpvozess Wacker.
Von Waldemar May (München).
Der Berliner Kunsthändler Otto Wacker
wurde vom Schöffengericht Berlin-Mitte wegen
gefälschter van Gogh- Bild er zu
einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Gericht
versagte sich nicht ein paar sehr kräftige Bemerkungen
gegen jene Kunstliebhaber, die -den
expertieier enden Namen bezahlten
und von der Qualität des Bildes
nichts verstehen. Besser als durch
Schrift und Wort, so heißt es in der Urteilsbegründung,
werde eine gewisse Expertise
durch die Tatsache enthüllt, daß ein paar mit
Oelfarbe bemalte Stück Leinwand als Werke
des Meisters van Gogh ausgegeben werden
konnten. Im Gegensatz zu dieser Art Expertisen
habe sich das Gericht ein eigenes Urteil über
den Wert der Wackerschen Gemälde zugetraut,
von denen es elf für zweifellos falsch
erklärte.
Die Vorgeschichte ist bekannt. Vor rund 31a'
Jahren brachte der Berliner Kunsthändler Otto
Wacker, nebenbei bemerkt als homo novus im
Berliner Kunsthandel und wenig gut beleumundet in
seiner Vorheimat Düsseldorf —- mit einem. Schlage
gleich 30 Originale van G o g h s auf den Markt,
die angeblich dazu alle aus ein und demselben Besitz
eines in der Südschweiz lebenden, aber
ungenannten russichen Emigranten
stammen sollten.
Wacker ging mit seiner „Ware“ ganz „kunstgerecht“
vor. Er verschaffte sich dafür zunächst
Empfehlungsschreiben des holländischen Kunsthändlers
und bekannten van Gogh-Kenners de La
F a i 11 e. De la Faille erklärte alle 30 van Gogh
unbedenklich für echt und hielt an dieser Feststellung
auch in seinem, kurze Zeit später erschienenen
van Gogh-Katalog fest, der anläßlich
einer großen Ausstellung bei Cassierer erschien.
Aber schon im Verlaufe dieser Ausstellung kam nicht
nur de la Faille der Verdacht, daß zum mindesten
einige der Wacker‘sehen van Goghs falsch sein müßten
und man muß sich diese Sachlage gut merken,
da hier die Veranstaltung einer öffentlichen Ausstellung
nicht zum ersten Male klärender wirkte, als
hundert verschiedene Expertisen oder andere Meinungsäußerungen.
De la Faille korrigierte demzufolge
seine ursprüngliche Ansicht und 1 im Laufe der
Zeit bekam er bezüglich aller der Wacker‘sehen
Bilder so starke Zweifel, daß er sie in einem Nachträge
zum Cassierer - Katalog im Dezember 1928
alle für gefälscht erklärte, nachdem vorher
noch ein Holländer, der auf seine Veranlassung
1 hin drei der fraglichen van Gogh um zusammen
94.000 Reichsmark erworben hatte, die Bilder zurückgab.
Im Prozesse nun änderte nach neueren
Studien und Vergleichen de la Faille sein Urteil
wiederum dahin, daß er nun doch mindestens
fünf der Wacker'schen van Gogh für echt ansiah.
Julius Meier-Gräfe war seinerzeit schon
bei der Cassierer - Ausstellung den Wacker‘sehen
van Goghs sehr skeptisch gegenübergestanden und
hatte darum in Wacker gedrungen, die Provenienz
der Bilder bekanntzugeben, Zweifellos verfolgte
Meier-Gräfe damit den Zweck, über eine in diesem
Falle unsichere, rein stilkritische Betrachtung hinaus
seine Expertise durch Rückverfoigung des historischen
Schicksals der Bilder zu ergänzen
und somit für die Frage der Echt- oder Unechtheit
ein Mehr an Gesichtspunkten und Prüfungsmöglichkeiten
sich zu sichern. Wacker verweigerte unter
Vorbringen, die unwahrscheinlich sind und hier nicht
näher untersucht werden sollen, Meier-Gräfe die erbetene
Provenienzauskunft. Vor Gericht erklärte
nun Meier-Gräfe als Sachverständiger die Bilder als
„hei aller Qualität zweifelhaft“ und gab damit die
mittlere und unverbindlichste Benotung ab, die in
einer Expertise möglich ist, welche ja schließlich
immer nur mit drei Graden: Zweifellos echt, zweifelhaft
echt, unzweifelhaft falsch arbeiten kann.
Nur bezüglich zweier Bilder, bei denen sich auch
de la Faille zusprechend äußerte, pflichtete Meier-Gräfe
de la Failles Meinung bei.
Diese Stellungnahme war Meier-Gräfes gutes
Recht und spricht für sein Verantwortungsgefühl angesichts
der ihm verweigerten Provenienzprüfung
als Ergänzung seiner subjektiven Meinung mit objektiv
verfolgbarem Material aus der historischen
Provenienz der Bilder, Aber gerade angesichts dieser
sichtbaren Bemühungen Meier-Gräfes um eine
vollkommene Expertise versteht man nicht, wenn er
in der Verhandlung glattweg jeden Wert der
Expertise überhaupt verneinte, indem
er erklärte, daß seiner Meinung nach Expertisen
überhaupt nur einen überaus
geringen Wert hätten und dem noch anfügt,
daß Leute, die auf Expertisen hin Bilder
kauften, nichts anderes verdienten,