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MAK

Full text : Jahrgang 27 (1935) (4/5)

Seite  28

INTERNATIONALE  SAMMLER-ZEITUNG

Nr.  4/5

heit  bereinigte;  Wappen  und  Siegel  sind  feudale
Standesabzeichen,  für  die  sich  heute  niemand  mehr
zu  interessieren  hat,  wenn  er  als  »modern«  und  »fortgeschritten« ­
  gelten  will.  So  erlag  das  Wappen-  und
Siegelsammeln  einer  geistigen  Einstellung,  die  man
von  der  Politik  her  dirigierte.  Wenige,  die  es  nun,
fast  als  wirkliche  Geheimwissenschaft,  in  verschwiegenen ­
  Stunden  fortsetzten  und  die  die  einzigen  waren, ­
  die  sich  der  so  günstigen  Einkaufsverhältnisse
wegen  der  Situation  bisweilen  zu  freuen  vermochten.
Was  das  Ressentiment  des  Zusammenbruchs
seiner  Bedeutung  entblößen  und  vertreiben  wollte,
beginnt  heute  ein  neuer  Aufbau  wieder  langsam  mit
Sinn  anzufüllen,  um  es  wieder  begehrenswert  zu
machen.  So  geschieht  es  auch  mit  den  Wappen  und
Siegeln.
Wenn  heute  die  familienkundlichen  Vereinigungen ­
  wieder  einen  Mitglieder-  und  Interessentenzuwachs ­
  melden,  und  wenn  dieser  Zuwachs  sich  aus
Bürgerlichen  zusammensetzt,  so  bedeutet  das  nicht
allein,  aber  besonders  doch  eine  absolut  günstige
Situation  für  das  Wappen-  und  Siegelsammlerturn.
Ich  möchte  die  Bedeutung  der  Tatsache  für  das
ganze  Sammlertum  gelten  lassen.  Der  Bürger  versucht ­
  damit  nicht  mehr  und  nicht  weniger,  als  die
Vergangenheit  in  Beziehung  auf  sich  und  seine  Familie ­
  sich  zu  eigen  zu  machen  und  er  geht  damit
einen  Weg,  der  zuletzt  zu  einer  neuen  Verankerung
der  Geschichte  im  Volke,  einem  neuen  Interesse
breitester  Kreise  für  das  Geschehen  —  und  das  Gut
der  Vergangenheit  führt  und  führen  muß.  Diese
»Rückbesinnung«  wird  dem  Sammlertume  alter
Kunst  neuen  Auftrieb  verleihen.
Heute  zunächst  ist  dem  Sammler  der  Siegel  und
Wappen  das  breitere  Interesse  am  staatengeschichtlichen ­
  und  dynastischen  Ablauf  noch  nicht  wieder
ganz  behilflich.  Dagegen  beginnt  sich  die  ehemalige
einseitige  Beschlagnahme  der  Siegel  und  Wappen
als  Abzeichen  der  Standesherren  und  Feudalen  und
demgemäß  das  Sammlertum  von  Wappen  und  Siegeln ­
  als  Privileg  der  Angehörigen  dieser  Kreise  dafür ­
  endgültig  zu  lockern.  Die  allgemeine  Kunstbetrachtung ­
  ergreift  zunächst  diese  Produkte  und  begreift ­
  sie  zunächst  und  zuerst  als  Gegenstände  der
feinen  und  Kleinkunst.  Unvoreingenommen  kann
also  heute  wieder  der  nur  kunstgeschichtlich  Interessierte ­
  an  dieses  Gut  heran  und  er  staunt  über  den
künstlerischen  Reichtum  der  ihm  so  lange  unverantwortlich ­
  entfremdeten  Siegelischnitte  und  Wappenzieren. ­
  Was  bisher  als  feudales  Vorrecht  galt,  was
höchstens  und  bestenfalls  noch  als  historische  oder
kulturhistorische  Ergänzungiswissenschaft  behandelt
wurde,  setzt  so  endlich  an  vom  Standpunkte  der
Kunstform  aus  und  allein  von  diesem  Standpunkte

her  als  autonomes  Sammelgebiet  sich  aufzumachen.
Der  »Inhaber«  von  Wappen  und  Siegel,  der  bisher
die  entscheidende  Bedeutung  bei  der  Betrachtung
für  sich  in  Anspruch  nahm  (dabei  aber  nichts  war
als  der  Besteller  und  Abnehmer,  der  Benutzer  oder
Verleiher),  verschwindet  endlich  hinter  dem  Kunstwerk ­
  als  eigene  Bedeutung  und  hinter  dem  Künstler
als  Schöpfer.  Und  in  dieser  Hinsicht  ist  darüber  noch
so  wenig  geforscht  worden,  daß  das  ganze  Gebiet
der  Kunstwissenschaft  eigentlich  noch  nicht  nutzbar
gemacht  ist.
Man  kennt  z.  B.  wohl  die  gelegentlichen  Wappenstiche ­
  und  den  Medaillenentwurf  Dürers  (für
Willibald  Pürckhaimer),  man  weiß  auch,  das  Veit
Stoß  z,  B.  wegen  Siegelfälschung  zu  Tode  verurteilt
und  zur  Brandmarkung  auf  beiden  Backen  begnadigt
worden  ist,  man  kennt  einige  Wappenmaler  und  ein
paar  Siegelschneider,  aber  ihre  Einbeziehung  in  das
große  Bild  der  Kunstentwicklung  ist  bisher  nicht
vorgenommen  worden.
Diese  bisherige  nur  standesseitige,  geschichtsoder
  kulturgeschichtswertige  Einschätzung  des
Kunstgebietes  der  Wappen  und  Siegel  wird  nun  mit
dem  neu  sich  bildenden  Sammlertume  gebrochen
werden.
Wer  könnte  auch  Ornamentik  und  Darstellungs
kunst  der  Wappenbilder  und  Siegelschnitte  fürderhin ­
  im  Gefolge  der  anderen  Kunstarten  vermissen
wollen?  Siegel,  wie  z.  B,  das  des  Probst  zu  Sitten
(15.  Jh.),  der  Chirurgen  zu  Hildesheim,  der  Stadt
Luzern  (14.  Jahrhundert),  der  Mechthildis  zu  Orlamünde,
  der  Agnes  zu  Schweidnitz  (1392),  Josephs ­
  II,  (1765—90),  usw.,  sind  als  rein  künstlerische
Schöpfungen  betrachtet  und  ohne  Rücksicht  auf  ihre
Träger  für  die  Kunst  ihrer  Epoche  ganz  ebenso  aufschlußreich ­
  und  aussagebereit,  wie  die  gleichzeitige
Buchminiatur  oder  das  Tafelbild,  bzw.  Oelgemälde
und  der  Stich,
So,  diesmal  als  Kunstwerk  gesehen,  werden
Wappenbild  und  Siegelschnitt  von  neuem  der  ihnen
voll  gebührenden  Anerkennung  und  Sammlerliebe
entgegengehen  und,  vom  Odium  der  Standesvorrechte ­
  befreit,  wird  dieses  Gut  auch  der  bürgerliche
Sammler  mit  Freude  annehmen  und  sich  weder  durch
Lächeln  noch  durch  Verächtlichkeit  derer,  die  nicht
zulernen  wollen  oder  können,  verekeln  lassen.
Gegenwärtig  melden  vorerst  die  Antiquariate
eine  Nachfrage  nach  heraldischer  und  einschlägig
fachlicher  Literatur.  Die  Nachfrage  des  Sammlers
nach  Siegelschnitten  und  heraldischem  Gute
»wächst«  vorerst  noch  in  ■jenem  Verborgenen  heran,
in  dem  sich  das  Gesicht  jeder  neuen  Epoche  vorbildet. ­


v
Private  Jluktionshallen  in  der  GechodovakeL

Aus  Brünn  wird  uns  berichtet:
Die  Cechoslovakei  soll  nun  private  Auktionshallen ­
  erhalten.  Eine  Gruppe  von  Interessenten  verhandelt ­
  zur  Zeit  mit  den  zuständigen  Regierungsstellen ­
  wegen  der  Konzession  für  die  Schaffung  von
privaten  Auktionshallen,  die  sich,  in  der  Form  von
Kommissionären,  mit  der  öffentlichen  Feilbietung  von
Waren  befassen  sollen.  Diese  freiwilligen  Versteigerungen ­
  sollen  in  der  Art  der  in  den  französischen
Auktionshallen  stattfindenden  Auktionen  stattfinden.

Die  Gesellschaft  will  in  allen  Großstädten
der  Republik  solche  Auktionshallen  einrichten.
Nach  dem  französischen  Vorbild  würde  der  Käufer ­
  zu  dem  in  der  Lizitation  erzielten  Preis  einen  Zuschlag ­
  von  15  Prozent  zu  entrichten  haben,  während
dem  Verkäufer  etwa  3  bis  5  Prozent  in  Abzug  gebracht ­
  werden.  Von  dem  so  erzielten  Gewinn  würde
die  Gesellschaft  die  Hälfte,  9  bis  10  Prozent,  an  die
Staatskasse  abführen,  mit  einem  Teil  des  Restes  ihre
Regiekosten  decken.
            
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