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Abb. 150. Teller mit Zwiebelmuster und Schwertermarke mit Punkt zwischen den Klingen (Typus von 1924-1934), Re
produktion aus dem Dekormuster-Katalog Nr. 16 der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen, 1958
antragte gegen Kommen 6 Monate, gegen Gerson 2 Monate Gefängniß. R.-A. Wronker hielt
aus rechtlichen und thatsächlichen Gesichtspunkten eine Verurteilung für unmöglich,
höchstens könnte, wie er meinte, der Fall Material für das Gesetz gegen den Unlauteren
Wettbewerb bilden. Das Rechtsgeschäft stelle sich lediglich als Kaufofferte dar, als eine Ue-
bersendung von Waare zur Ansicht, ohne den Zwang, daß die Waare behalten werden müs
se. Die Reclame nehme allerdings die Backen sehr voll, enthalte aber, bei Lichte besehen,
keine Unwahrheiten. Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung an und erkannte auf
Freispruch.
Wie das gesamte Publikum und die Geschäftswelt über diesen Gerichtsbeschluß denken,
braucht nicht gesagt zu werden!“
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Abb. 151. Detail des Tellers Abb. 139, Meißen, modern, Schwertermarke: 7 mm hoch. - Wiener Privatbesitz
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