MAK

Volltext: Meißener Marken: Original, Imitation, Verfälschung, Fälschung

* 
V 
t 
> 
’r» 
& 
V 
o\ 
« 
* 
-V 
+ 
* 
* 
I 
& 
> 
* 
S 
V 
fc 
-V 
/\ 
*> 
r 
<- 
* 
«tf> 
■^T*S 
ST 
Abb. 150. Teller mit Zwiebelmuster und Schwertermarke mit Punkt zwischen den Klingen (Typus von 1924-1934), Re 
produktion aus dem Dekormuster-Katalog Nr. 16 der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen, 1958 
antragte gegen Kommen 6 Monate, gegen Gerson 2 Monate Gefängniß. R.-A. Wronker hielt 
aus rechtlichen und thatsächlichen Gesichtspunkten eine Verurteilung für unmöglich, 
höchstens könnte, wie er meinte, der Fall Material für das Gesetz gegen den Unlauteren 
Wettbewerb bilden. Das Rechtsgeschäft stelle sich lediglich als Kaufofferte dar, als eine Ue- 
bersendung von Waare zur Ansicht, ohne den Zwang, daß die Waare behalten werden müs 
se. Die Reclame nehme allerdings die Backen sehr voll, enthalte aber, bei Lichte besehen, 
keine Unwahrheiten. Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung an und erkannte auf 
Freispruch. 
Wie das gesamte Publikum und die Geschäftswelt über diesen Gerichtsbeschluß denken, 
braucht nicht gesagt zu werden!“ 
194
	            		
/ "N 'S W ■* J . ' ‘ — .'. -" -r / W N <> ^Tv w 3r - st I <irr\ SSJ ; v; 0 v >✓ I J /, > V5 '' ! * * / \ / \ , / Abb. 151. Detail des Tellers Abb. 139, Meißen, modern, Schwertermarke: 7 mm hoch. - Wiener Privatbesitz 195
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.