MAK
VER SAG. 
n 
Flir V. S. von 
J. Engelhart. 
MITTHEILUNGEN DER 
VEREINIGUNG BILDEN 
DER KÜNSTLER ÖSTER 
REICHS. 
Unser Statut besagt in § 10, dass die Mit 
glieder der Vereinigung an keiner nicht von der 
selben inscenierten öffentlichen Ausstellung inW ien 
theilnehmen können. Da nun einige unserer corre- 
spondierenden Mitglieder diesmal gleichzeitig in 
unserer und der Ausstellung der Genossenschaft 
bildender Künstler Wiens vertreten sein werden, 
so halten wir uns zu einer diesbezüglichen Er 
klärung für verpflichtet. 
Bevor wir in der Lage waren, unsere erste 
Ausstellung zu propagieren, hatten einige Herren 
Collegen, wie Klinger, Gari Melchers, Mackensen 
u. a., schon zur Zeit der vorjährigen Dresdener 
Ausstellung der Genossenschaft bildender Künstler 
Wiens Zusagen gemacht. Nachdem wir von den 
Herren für die Folgezeit bindende Erklärungen 
unseren Statuten gemäss erhalten haben, glaubten 
wir diesmal obige Ausnahmen machen zu dürfen. 
Herr Prof. Repin, welcher gegenwärtig keine 
Werke zur Verfügung hatte, wird im Künstler- 
hause mit zwei älteren Bildern aus Privatbesitz 
vertreten sein; unter Berüchsichtigung der ver 
mittelnden Persönlichkeiten konnte er hiergegen 
nicht protestieren. 
Schwieriger liegt der Fall in Paris. Hier war 
unter Entstellung der wahren Sachlage gegen uns 
agitiert worden: einerseits sollte die Jubiläums- 
Ausstellung des Künstlerhauses unter dem Pro- 
tectorate der österreichischen Regierung stattfin 
den, anderseits würde eine Ausstellung der Ver 
einigung nicht abgehalten werden können, da 
dieselbe kein Ausstellungslocal hätte. Es musste 
unseren Delegierten, welcher behufs Auswahl der 
französischen Kunstwerke in Paris weilte, sehr 
merkwürdig berühren, dass man sich gerade an 
unsere eigenen Mitglieder mit der Aufforderung 
zur Betheiligung an der Jubiläums-Ausstellung 
gewandt hatte. Selbstverständlich haben die 
meisten Herren nach Klarstellung der Sachlage 
ihre diesbezügliche Zusage sofort zurückgezogen; 
in einzelnen Fällen war dies jedoch nicht mehr 
möglich und so entstand die scheinbare Igno 
rierung unserer Statuten von seiten einiger corre- 
spondierender Mitglieder. Nachdem die Vereini 
gung den Theilnehmern an ihrer ersten Aus 
stellung keine materiellen Vortheile zu bieten in 
der Lage war und sich auch keinerVersprechungen 
als Agitationsmittel bediente, so ist die grosse col- 
legiale Unterstützung, welche sie trotzdem gefun 
den, um so höher anzuschlagen. 
Unsere Zeitschrift „Ver Sacrum“ erscheint 
ausser in der gewöhnlichen noch in einer besonde 
ren, der Gründerausgabe (Subscriptionspreis 100 fl. 
pro Jahr), welche auf Kunstdruckpapier in ganz 
beschränkter numerierter Auflage gedruckt wird, 
IM HANDEL NICHT ERHÄLTLICH und nur 
durch das Secretariat der Vereinigung (IV., Hech 
tengasse 1) beziehbar ist und signierte Drucke von 
Kunstblättern (Original-Radierungen, Lithogra 
phien, Holzschnitten u. s. w.) als Beilagen bringt. 
Solche Beilagen waren zum 1. Hefte eine Original- 
Lithographie von Jos. Engelhart, zum 2. Hefte 
zwei Original - Radierungen von Jettmar, zum 
3. Hefte eine Original-Lithographie in Schabma 
nier von Jos. Engelhart und eine farbige Original- 
Lithographie von Max Lenz. Denjenigen Grün 
dern, welche im Vertrauen auf das Gelingen 
unseres Unternehmens die Gründerausgabe bereits 
vor Erscheinen des Blattes subscribierten, war die 
Vereinigung je eine Original - Zeichnung eines 
Vereinigungs-Mitgliedes zum 1. Hefte beizulegen 
in der angenehmen Lage. Die Titelblätter sind ent 
worfen : für das 1. Heft von Alfred Roller, für das 
2. Heft von Kolo Moser, zum 3. Heft ward eine 
Zeichnung Klimts verwendet; das Titelblatt dieses 
4. Heftes rührt von Rudolf v. Ottenfeld her. 
Mit der Zusammenstellung und dem Arrangement 
des textlichen un d illustrativen Theiles jedes Heftes 
ist der jeweilige Redactions-Ausschuss der Vereini 
gung, derzeit bestehend aus den Herren Hoffmann, 
Moser und Roller, betraut.
	        
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