VER SACRUM.
Ist die Architektur noch eine Kunst? Fast möchte
man es zu verneinen suchen. Der Architekt hat weder
innerhalb der Künstlerschaft noch im Publicum den Stempel
des vollen Künstlerthums. Der unbedeutendste Maler,
er kleinste Bildhauer, der schwächste Schauspieler und
er unaufg-eführteste Componist nehmen uneingeschränkt
ie Künstlerschaft für sich in Anspruch und dieselbe wird
ihnen von der Welt auch willig gegeben. Aber der Archi-.?
, m “f s schon Hervorragendes geleistet haben, ehe man
ihn in die Reihen der Künstler aufnimmt.
<, . Factoren haben gearbeitet, das Prestige der Ar-5'
/j ten A 2U unter g r aben. Der erste ist der Staat, der zweite
‘A.-^i'chitekten selbst. Der Staat hat an seinen technien
Hochschulen Prüfungen eingeführt und die Prüflinge
s au en sich nun berechtigt, auf Grund der mit Erfolg abgelegten
Prüfung den Berufsnamen Architekt wie einen Titel
führen zu können. Diese Farce gieng sogar so weit, dass man
an die Regierung mit dem Ersuchen herantreten wollte, die
Bezeichnung Architekt als Titel für die absolvierten Techniker
der Hochbau-Abtheilung gesetzlich zu schützen. Dass
damals das ganze gebildete Wien nicht in ein grosses, befreiendes
Lachen ausgebrochen ist, zeigt wohl bereits zur
Genüge, wie tief schon durch diese Prüfungen die Meinung
ins Volk gedrungen ist, als ob die Architektur eine Sache
wäre, die man erlernen könnte und über deren Beherrschung
man sich ein Zeugnis ausstellen lassen könnte. Man
denke sich die ganze Bewegung nur auf die Musik übertragen.
Das Componieren, dem Schaffen des Architekten
so innig verwandt, sollte nach der Meinung der Conservatoristen
nur jenem gestattet sein, der eine Prüfung am Con-Arahitektoniache
Stadien von Job.
Hofftnann. Aua
„Der Architekt“.
Verlag von Ant.
Sohroll & Co.
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