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WIDMUNGSURKUNDE 
nlässlich des Jubiläums der 50 jährigen Regierung Seiner Majestät des Kaisers 
Franz Josef I. sehe ich mich im Sinne meines seeligen Gatten, Herrn Theodor 
von Hörmann, Kunstmalers in Wien, veranlasst, eine „Theodor von Hörmann- 
sche Kaiser Franz Josef I. Jubiläums-Stiftung” behufs Förderung hauptsächlich 
österreichischer Maler zu begründen und widme zu diesem Zwecke den Betrag 
von 20000 fl. — sage Zwanzigtausend Gulden — sowie die Hälfte des Er 
löses der in der Beilage verzeichneten Bilder aus dem Nachlasse meines seeligen 
Gatten. 
Die Verwaltung dieser Stiftung obliegt einem aus fünf Künstlern be 
stehenden Curatorium. Als die ersten Curatoren ernenne ich die Herren: 
JOSEF ENGELHART, Kunstmaler in Wien III., Steingasse 13, mit 
10 jähriger Functionsdauer; 
RUDOLF BACHER, Kunstmaler in Wien III., Mathäusgasse 6, mit 
9 jähriger Functionsdauer; 
CARL MOLL, Kunstmaler in Wien IV., Theresianumgasse 6, mit 8 jähriger 
F uncti onsdauer; 
FELICIAN BARON MYRBACH, Professor in Wien II., Praterstrasse 33, 
mit 7 jähriger Functionsdauer; 
ERNST STÖHR, Kunstmaler in St. Johann am Wocheiner See, Ober- 
krain, mit 6 jähriger Functionsdauer. 
Die Ernennung der in Wegfall kommenden Mitglieder des Curatoriums 
behalte ich für meine Lebenszeit vor sowie auch die Festsetzung der 
Functionsdauer derselben. Nach meinem Tode erfolgt die Ergänzung des 
Curatoriums durch Wahl Seitens der Curatoren. Bei dieser Art der Er 
gänzung des Curatoriums setze ich als Functionsdauer jedes Curators 5 Jahre 
fest und bestimme, dass ein Curator bei seiner Bestellung nicht über 45 Jahre 
alt sein dürfe. Die Wahl an Stelle des in Wegfall gekommenen Curators 
erfolgt durch die sämmtlichen übrigen Curatoren mit Stimmenmehrheit. 
Die Curatoren wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen 
Stellvertreter und gehört zur Giltigkeit einer Beschlussfassung des Curato 
riums die Anwesenheit von mindestens drei Curatoren nach erfolgter schrift 
licher Einladung sämmtlicher Mitglieder durch den Vorsitzenden oder dessen 
Stellvertreter. 
Der erwähnte Zweck dieser Stiftung soll auf nachstehende Weise erreicht 
werden: 
Die jährlichen Interessen des gewidmeten Capitals sollen zum Ankäufe 
eines oder mehrerer Bilder verwendet werden. Die Entscheidung darüber, 
welches Bild an gekauft werden soll, unterliegt der Beschlussfassung des Cura 
toriums, doch behalte ich mir, solange ich lebe, die Genehmigung dieser 
Beschlüssse vor, ohne welche der Ankauf nicht erfolgen darf. 
Was die Wahl des anzukaufenden Bildes betrifft, so gebe ich dem Cura 
torium nachstehende Directive: 
Das Bild muss im Sinne meines verstorbenen Gatten, ernst individuell, 
BUCHSCHMUCK 
VON 
ADOLF BÖHM
	        
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