fern von Nachempfindung und Nachahmung und
von rein künstlerischem Interesse sein. Hierbei
sind die Bilder von Künstlern, die sich bereits
einen Namen gemacht haben, nicht zu berücksich
tigen; vielmehr vor Allem die Bilder jung auf
strebender Maler, welche für ihre Bilder die ver
diente Anerkennung nicht gefunden haben, vor
züglich zu berücksichtigen. Bilder der Curatoren
dürfen während deren Functionsdauer nicht an
gekauft werden.
Die Curatoren sind nicht verpflichtet, zur An
schaffung eines Bildes die Interessen eines Jahres
zu verwenden, vielmehr können ausnahmsweise
auch die angesammelten 2 jährigen Interessen zum
Ankäufe eines Bildes verwendet werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das anzukau
fende Bild von einem ausländischen Maler stamme,
doch sind österreichische Maler möglichst zu be
vorzugen. Die angekauften Bilder sind nach Er
messen des Curatoriums entweder einer bereits
bestehenden öffentlichen Galerie oder einer zu
gründenden Galerie zuzuwenden.
Über die Wahl der Galerie, welcher das ange
kaufte Bild zugewendet wird, entscheidet das Cura-
torium nach den oben angegebenen Principien
mittelst Beschluss.
Jedes von dem Gelde dieser Stiftung angekaufte
Bild muss sichtbar den Titel „Theodor von Hör-
mann'sche Kaiser Franz Josef I. Jubiläums-Stiftung”
tragen.
Das der Stiftung gewidmete Vermögen wird
in 4 ft / (J igen österr. Kronenrenten angelegt, welche
für diese Stiftung vinculiert werden müssen.
Die Werthpapiere selbst bleiben in Verwahrung
des Vorsitzenden der Curatoren.
Die in der Beilage verzeichneten Bilder sind
nach Ermessen des Curatoriums innerhalb Zweier
Jahre zu verkaufen, widrigens die innerhalb
dieses Zeitraumes nicht verkauften Bilder dem
Stiftungszwecke entzogen werden. Der Verkaufs
erlös der Bilder ist gleichfalls in 4°/ 0 igen, zu
vinculierenden, österr. Kronenrenten zu fructificieren.
Bis zu diesem Zeitpunkte bleiben die Bilder in
Verwahrung des Curatoriums.
Für die Stiftung wird der Vorsitzende in Ge
meinschaft mit einem Mitgliede des Curatoriums
zeichnen.
Urkunde dessen meine notariell beglaubigte
Fertigung.
Innsbruck, am 19. Juni 1899
LAURA VON HÖRMANN