MAK
fern von Nachempfindung und Nachahmung und 
von rein künstlerischem Interesse sein. Hierbei 
sind die Bilder von Künstlern, die sich bereits 
einen Namen gemacht haben, nicht zu berücksich 
tigen; vielmehr vor Allem die Bilder jung auf 
strebender Maler, welche für ihre Bilder die ver 
diente Anerkennung nicht gefunden haben, vor 
züglich zu berücksichtigen. Bilder der Curatoren 
dürfen während deren Functionsdauer nicht an 
gekauft werden. 
Die Curatoren sind nicht verpflichtet, zur An 
schaffung eines Bildes die Interessen eines Jahres 
zu verwenden, vielmehr können ausnahmsweise 
auch die angesammelten 2 jährigen Interessen zum 
Ankäufe eines Bildes verwendet werden. 
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das anzukau 
fende Bild von einem ausländischen Maler stamme, 
doch sind österreichische Maler möglichst zu be 
vorzugen. Die angekauften Bilder sind nach Er 
messen des Curatoriums entweder einer bereits 
bestehenden öffentlichen Galerie oder einer zu 
gründenden Galerie zuzuwenden. 
Über die Wahl der Galerie, welcher das ange 
kaufte Bild zugewendet wird, entscheidet das Cura- 
torium nach den oben angegebenen Principien 
mittelst Beschluss. 
Jedes von dem Gelde dieser Stiftung angekaufte 
Bild muss sichtbar den Titel „Theodor von Hör- 
mann'sche Kaiser Franz Josef I. Jubiläums-Stiftung” 
tragen. 
Das der Stiftung gewidmete Vermögen wird 
in 4 ft / (J igen österr. Kronenrenten angelegt, welche 
für diese Stiftung vinculiert werden müssen. 
Die Werthpapiere selbst bleiben in Verwahrung 
des Vorsitzenden der Curatoren. 
Die in der Beilage verzeichneten Bilder sind 
nach Ermessen des Curatoriums innerhalb Zweier 
Jahre zu verkaufen, widrigens die innerhalb 
dieses Zeitraumes nicht verkauften Bilder dem 
Stiftungszwecke entzogen werden. Der Verkaufs 
erlös der Bilder ist gleichfalls in 4°/ 0 igen, zu 
vinculierenden, österr. Kronenrenten zu fructificieren. 
Bis zu diesem Zeitpunkte bleiben die Bilder in 
Verwahrung des Curatoriums. 
Für die Stiftung wird der Vorsitzende in Ge 
meinschaft mit einem Mitgliede des Curatoriums 
zeichnen. 
Urkunde dessen meine notariell beglaubigte 
Fertigung. 
Innsbruck, am 19. Juni 1899 
LAURA VON HÖRMANN
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.